ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Da Direkt: Extreme Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht?

Da Direkt: Extreme Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht?

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 15:37

Hallo,

ich habe vor gut einem Jahr meinen Ford bei Da Direkt versichert, da das Angebot damals ziemlich gut war. Schon damals war es ziemlich kompliziert, da mein Sohn noch keinen Führerschein hatte, jedoch ca. 1 Monat nach Versicherungsbeginn einen bekommen sollte und letztendlich auch bekommen hat.

Es wurde so geregelt, dass ich mich nur telefonisch melden solle, wenn er den Führerschein hat und das Auto nach dem begleiteten Fahren (da 17 Jahre alt) bewegen darf.

Nun ist mein Sohn aber in diesem Monat 18. geworden und darf das Auto somit auch alleine bewegen. Ich habe sicherheitshalber bei Da Direkt angerufen, ob soweit alles versichert ist und ob sich irgendetwas ändert. Während des Telefonats wurde mir jedoch mitgeteilt, dass ich einen 3-fachen Aufschlag zahlen muss, wenn mein Sohn weiterhin im Fahrerkreis angegeben sein soll. Da dieser jedoch das Auto natürlich benutzen muss, habe ich zuerst einmal zugestimmt.

Nun kam gestern der Brief, indem wie oben geschrieben die Beitragsänderung um das 3-fache schriftlich bestätigt wurde.

Nun meine Frage: Ist das rechtens? Darf ich hier von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder wurde ich schlichtweg verarscht? Ich meine, einfach so mal das 3-fache verlangen ist schon ziemlich frech.

Ich bitte um Eure Erfahrungen und Hilfe.

Vielen Dank! :)

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2017 um 16:42

Du hast ein merkwürdiges Rechtsempfinden.

Du hast einen Vertrag geschlossen in dem ein siebzehnjähriger, der am begl. Fahren teilnimmt, mitfahren darf. Das war vereinbart. Nicht mehr und nicht weniger. Dafür hattest du eine Prämie zu entrichten, die dem Risiko entspricht. Da der 17 jährige nicht alleine erfährt, wird das Risiko junger Fahrer nur im geringen Maße schlagend, so dass einige Versicherer dies sogar schon beitragsfrei mitversichern.

Du hast nach §23 I VVG eine Gefahrstandspflicht. Darfst das Risiko also nicht von Dir aus verändern.

Nun stellst Du ein Antrag auf Änderung des Vertrages. Es obliegt Dir und nur Dir die Änderung zu stellen.

Der Versicherer kann der Änderung, wenn er möchte zustimmen. Er ist Dir entgegengekommen und tut dies. Das muss er nicht. Er kann Dich auch am Vertrag festhalten, wie vereinbart wurde. Ein 18 jährige, der alleine fährt, ist so ziemlich das schlechteste Risiko.

Lass doch die Änderung, wenn Du den Beitrag nicht zahlen willst.

Mit dem Verdrehen von Tatsachen verarscht Du Dich nur selbst und das kann im Zweifel teuer werden.

Für mich hattest Du schlichtweg bei Antragstellung nicht die Weitsicht mal zu Fragen, was denn der Einschluss eines 18 jährigen später mal kosten wird.

Gruß

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Du solltest beachten, dass auf Deine Veranlassung hin die Voraussetzungen geändert wurden. Denke, dass Du nicht aus dem Vertrag kommen wirst - aber der 30.11. ist schon bald!

Auf wen läuft denn die Versicherung und wie hoch ist der aktuelle Beitrag denn?

Wieso sollte das Verarsche sein, wenn du am versicherten Risiko etwas änderst (Einschluss Sohnemann)? Fahranfänger sind nun mal ein höheres Risiko. Die Versicherer wollen über diese "Abwehrprämien" ihren Bestand an Kunden aktiv beeinflussen...

am 5. Mai 2017 um 16:42

Du hast ein merkwürdiges Rechtsempfinden.

Du hast einen Vertrag geschlossen in dem ein siebzehnjähriger, der am begl. Fahren teilnimmt, mitfahren darf. Das war vereinbart. Nicht mehr und nicht weniger. Dafür hattest du eine Prämie zu entrichten, die dem Risiko entspricht. Da der 17 jährige nicht alleine erfährt, wird das Risiko junger Fahrer nur im geringen Maße schlagend, so dass einige Versicherer dies sogar schon beitragsfrei mitversichern.

Du hast nach §23 I VVG eine Gefahrstandspflicht. Darfst das Risiko also nicht von Dir aus verändern.

Nun stellst Du ein Antrag auf Änderung des Vertrages. Es obliegt Dir und nur Dir die Änderung zu stellen.

Der Versicherer kann der Änderung, wenn er möchte zustimmen. Er ist Dir entgegengekommen und tut dies. Das muss er nicht. Er kann Dich auch am Vertrag festhalten, wie vereinbart wurde. Ein 18 jährige, der alleine fährt, ist so ziemlich das schlechteste Risiko.

Lass doch die Änderung, wenn Du den Beitrag nicht zahlen willst.

Mit dem Verdrehen von Tatsachen verarscht Du Dich nur selbst und das kann im Zweifel teuer werden.

Für mich hattest Du schlichtweg bei Antragstellung nicht die Weitsicht mal zu Fragen, was denn der Einschluss eines 18 jährigen später mal kosten wird.

Gruß

am 5. Mai 2017 um 16:52

Doch, er hat gefragt und auch die richtige Antwort erhalten und zugestimmt.

Nun möchte er das ändern.

Mit Faktor 3 hätte ich auch nicht gerechnet - ist das branchenüblich?

Wer sich bei einer Billig-Versicherung gut aufgehoben wähnt, sollte sich Gedanken machen, dass auch diese Unternehmen Gewinne erwirtschaften müssen - mich hätte Faktor fünf nicht gewundert.

Ich war meinerseits überrascht, dass zB bei der Audi-Versichrung über den HDI jeder Besitzer eines gültigen Führerscheins einen A6 Competition fahren darf. Ohne Aufpreis, das findet mein Lob!

Es wurde scheinbar nur nach dem Ablauf gefragt, nicht nach den Kosten. Und da wird die DA-Direkt nicht von sich aus vor höheren Prämien in der Zukunft warnen...

 

Sky verschickt auch keine Erinnerungen an die Kunden, rechtzeitig zu kündigen bevor sich das Abo verteuert ;-)

am 5. Mai 2017 um 17:20

LESEN!!!!

Der TE schreibt, dass ihm beim Telefonat genannt wurde, dass sich der Beitrag verdreifachen würde und er zugestimmt habe.

Ich habe mal probehalber bei einem Vertrag (hier gern geschmähter Direktversicherer, einer der Beliebtesten) ein 18 jähriges Kind hinzu gefügt (Angabe, an begleitetem Fahren teilgenommen). Der Faktor beträgt ca. 1,5 - nicht 3.

(Mitvierziger Familienvater, ganze Familie darf fahren, kein Wohnungseigentum, nicht öffentl. Dienst, Kfz der unteren gängigen Mittelklasse, 15 schadensfreie Jahre HPfl und Vollkasko mit den üblichen SB. Wenn man einem 18-jährigen aber einen Ferrari überlässt, wäre Faktor 3 wohl kalkulatorische Selbstaufgabe).

Ob das irgendwelche Provisionsversicherer günstiger machen, halte ich für unwahrscheinlich.

am 5. Mai 2017 um 17:22

Zitat:

@situ schrieb am 5. Mai 2017 um 18:52:50 Uhr:

Doch, er hat gefragt und auch die richtige Antwort erhalten und zugestimmt.

Nun möchte er das ändern.

Mit Faktor 3 hätte ich auch nicht gerechnet - ist das branchenüblich?

Naja Faktor 3 ist ja erst einmal nichtssagend. Wenn sie einen relativ hohen SFR hat, nur KH versichert , gute regions und typklassen hat und vllt. 230€ p.a. zahlt, dann sind 690€ ein Schnäppchen für ein 18 jährigen Fahrer.

Alles im allen kann nur ein Vergleich sagen, ob das jetzt wirklich teuer ist, also check24 oder als Profi Nafi mal bedienen. Aber Vorsicht: Es besteht die Gefahr der Einsicht, dass es vllt doch nicht so teuer ist. der böse böse versicherer :-) .

Zitat:

@situ schrieb am 5. Mai 2017 um 19:20:29 Uhr:

LESEN!!!!

Der TE schreibt, dass ihm beim Telefonat genannt wurde, dass sich der Beitrag verdreifachen würde und er zugestimmt habe.

Habe ich...Es wurde aber nicht zu Vertragsbeginn gefragt, was es dann mal kosten würde/könnte/sollte (da hatte der Sohn noch gar keinen Führerschein, letztes Jahr). Es wurde nur geregelt, dass eine telefonische Mitteilung reicht, sobald der Sohn 18 ist und alleine Fahren darf...In dem Telefonat (Sohn wird 18. und darf alleine fahren, dieses Jahr) bzgl. der vereinbarten Mitteilung wurde dann der Preis genannt. Die Aussage von phaetoninteressent bezog sich ebenso auf den Zeitpunkt der Antragsstellung...

Vielleicht ist es günstiger den Ka auf deinen Sohn zu versichern.

Ist die DA-Direct nicht die Versicherung, wo der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft wird, wenn das wegfällt, kann schon ein 3-facher Betrag rauskommen

am 5. Mai 2017 um 18:03

Zitat:

@Bakus2012 schrieb am 5. Mai 2017 um 17:37:22 Uhr:

Während des Telefonats wurde mir jedoch mitgeteilt, dass ich einen 3-fachen Aufschlag zahlen muss, wenn mein Sohn weiterhin im Fahrerkreis angegeben sein soll. Da dieser jedoch das Auto natürlich benutzen muss, habe ich zuerst einmal zugestimmt.

Und ich beziehe mich darauf. Es ist doch selbstverständlich, dass bei Einschluss eines der höchsten Risiken überhaupt eine Prämienanpassung erfolgen muss.

Darauf allein bezieht sich die Frage des TE. Nämlich, ob er trotz seiner gegebenen Zustimmung kündigen könne. Alles andere ist doch hier nicht relevant.

@situ

Neukunde und Bestandskunde kann auch eine Rolle in der Prämienhöhe spielen.

Bin auch der Meinung Faktor 3 klingt ersteinmal viel, aber was bedeutet das nun konkret in EUR, Te ?

DA Direkt ist halt irgendwie ein Budget Versicherer...ködern billig und auf Garantie wird es im nächsten Jahr teurer. Ist eigentlich nur für Leute die per Internet Verträge schließen können und jährlich bereit sind zu wechseln...An langfristige Kundenbindung haben die eh kein Interesse, mit Kündigungsdrohungen belustigt man die höchstens. Da starten die mal eine z.B. Promoaktion bei check... mit extra günstigen Erstjahrestarif Locktarifen und haben wieder 10 000 Neukunden.:cool:

Ich würde die auch garnicht wegen Vertragsfragen/änderungen anrufen, halte eh nicht so viel von telefonischen Aussagen.

Alles schön in textform per Kontaktformular oder E-Mail, damit man auch immer was in der "Hand" hat.

Wer ein menschliches Gespräch bracuht ist bei Direktversicherern, meiner Meinung nach, nicht richtig aufgehoben...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Da Direkt: Extreme Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht?