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chevy blazer k5 lkw zulassung + Finatzamt HILFE

Themenstarteram 2. Februar 2008 um 14:39

hi leute wollte nur ma fragen wie das ist mit der lkw zulassung in hessen

 

ich muss zum finazamt wegen meiner lkw zulassung die wollen das ding irgenwie als kombi zulassen und dann muss ich richtig latzen

 

diesel ohne kat 

 

 

was kommt jetzt auf mich zu??? im schein steht ofener kasten lkw

 

hab mir ne trennwand aus holz gebaut langtdas oder muss ich noch was machen

 

bin sehr dankbar für euere antworten

 

Mfg Psyko

 

 

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24 Antworten
am 2. Februar 2008 um 15:04

Hi, also wenn er "charakteristisch" einem LKW entspricht, kein Thema!

Länge Fahrerkabine im Verhältnis zur Pritsche...

Bei mir wurde vom Gaspedal bis zur Trennwand Maß genommen und von Anfang bis Ende Ladefläche, die Ladefläche muss länger sein!

Wenn ein Hardtop hast, nimms ab, dann sieht er ja aus wie ein LKW, oder??!

 

Viele Grüsse, Clinton

Themenstarteram 2. Februar 2008 um 15:22

jep aber bei dem wetter is das halt schlecht aber werde ich wohl müssen

 

aber mit hardtop gehts doch auch oder is ja eingetrage wahlweise mit oder ohne

am 2. Februar 2008 um 15:31

hmmmm...gute frage!

Mir hat der Fuzzy vom FA erklärt, dass man sich das anhand eines Schattenbildes vorstellen soll (:rolleyes:) also das Schattenbild eines LKW und meinen daneben, dann solls in etwa gleich aussehen!

Ich sag nur: Schwachsinn!  Und zu verdanken haben wir das alles nur den BMW und Porschefahrern, die Ihre SUV´s gerne als LKW laufen hätten um zu sparen...grrr!!! Könnte gerade in die Tasten beissen!

 

Viel Erfolg trotzdem, evtl weiss hier jemand mehr?? Hallo??

 

Viele Grüsse, Clinton

Zitat:

Original geschrieben von Clinton

Und zu verdanken haben wir das alles nur den BMW und Porschefahrern, die Ihre SUV´s gerne als LKW laufen hätten um zu sparen...grrr!!! Könnte gerade in die Tasten beissen!

Ich weiß gar nicht was du so rumzickst, ich besitze zwar keinen BMW oder Porsche SUV, aber du möchtest doch gerade auch dieses "Recht" in Anspruch nehmen. Oder seh ich da jetzt was falsch?

In Berlin wird das sehr restriktiv gehandhabt. Hintere Fenster müssen verblecht oder verschlossen werden. Gurtaufnahmepunkte unbrauchbar gemacht werden (verschweißen). Dazu muss das Fahrzeug nach seinem Erscheinungsbild überwiegend dem Gütertransport dienen. Sehen will das FA mindestens eine Trennwand minimal 2/3 der Fahrzeuginnenhöhe. Und insgesamt darfst du dann jeden Wunsch des FA Beamten erfüllen, den er sich noch so ausdenkt.

Irgendwie war abzusehen das nach all den "Pseudo" LKW's und WoMo's der Fiskus da durchgreifen wird. Was wir jetzt haben ist das Ergebnis des vorherigen Mißbrauchs.

Schau dir mal die Richtlinien zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen an.........vielleicht findest du da noch ein Schlupfloch. Aber auf Dauer dürfte das alles keinen Bestand haben......

am 2. Februar 2008 um 16:31

Ich zick nicht rum, aber was Du mit Pseudo LKW`s und WoMo`s meinst, ist auch meine Meinung...Ich benutz ihn ja auch nicht zur "Güterbeförderung" o.ä.  ;-)

Hast Du eigentlich bei Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nicht eine Tempobegrenzung??  (wäre doch witzig, ein K5 mit nem 20km/h Schild drauf...  :cool:)

 

Grüsse, Clinton

Themenstarteram 3. Februar 2008 um 19:40

Aber im großen ganze solte es kein problem sein denn blazer

beim finazamt vor zu fahren und als lkw zu machen immer hin is er ja schon als lkw eingetragen

 

frag mich nur was die dann wollen

am 3. Februar 2008 um 20:19

...die können anhand den Fahrzeugpapieren nicht sehen, ob es sich um einen LKW oder VAN oder wie auch immer handelt um müssen sich überzeugen und vor allem nachmessen...deswegen musst vorfahren.

 

Viele Grüsse, Clinton

 

P.S.: Dadurch, dass das Gesetz erweitert wurde, muss er ja charakterlich einem LKW entsprechen...

am 3. Februar 2008 um 20:31

Beim Blazer wirds schwer mit LKW weil der so kurz ist. Außerdem is die LKW-Zulassung nur noch für Gewerbebesitzer (oder zumindest wollen die das so einrichten nach dem was ich gehört hab). Es geht sich nämlich darum dass du den Wagen als LKW einsetzt. Es gibt natürlich viele die ihre großen Amipickups als LKW laufen haben (wobei viele von denen die ich kenne auch n Gewerbe haben) aber die Vans liefen ja auch lange Zeit als Wohnmobil oder SonderKFZ oder sowas und die durften dann nach der Verabschiedung dieser Gesetzteslage wenn die Zulassung erhalten blieb und es erst später auffiel etliche 1000 Euro Steuern nachbezahlen.

Informier dich vorher ganz genau deswegen nicht dass du da nachher auf nem riesigen Kostenberg sitzen bleibst. Wünsch dir jedenfalls viel Glück und Erfolg!

am 4. Februar 2008 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von Obituary

Außerdem is die LKW-Zulassung nur noch für Gewerbebesitzer (oder zumindest wollen die das so einrichten nach dem was ich gehört hab). Es geht sich nämlich darum dass du den Wagen als LKW einsetzt.

Bullshit!

Mass man denn immer Gerüchte verbreiten? Es gibt KEINE Regel die besagt das man ein Gewerbe haben müsste um einen LKW als LKW anmelden zu können.

Fakt:

- Die Fläche zum Transport muss größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung.

- Trennwand muss vorhanden sein

Finanzamtabhängig:

- Fenster verschweissen bei LKW geschlossener Kasten

mfG

logan

am 4. Februar 2008 um 14:26

Habs nur so gehört (dann kommt das vlt auch erst noch oder auch nich aber soweit ich weiß wurde/wird darüber nachgedacht). Macht auch Sinn (also aus dem Blickpunkt der Regierung).

Aber wenns nich so is dann ist ja alles gut

am 4. Februar 2008 um 16:07

Dass es im Gespräch ist, stimmt!

Momentan ist es aber nicht so, dass einen Gewerbeschein brauchst.

Mit der Länge hats auch nix zu tun, nur eben mit dem Verhältnis Fahrerhaus zu Ladefläche...sonst hätt ich wohl mit 4,93m Gesamtlänge keine Chance auf ne LKW-Zulassung  ;-)

 

Viele Grüsse, Clinton

Hallo Gemeinde,

 

muss hier auch mal meinen Senf dazugeben.

 

Mit der LKW Zulassung siehts so aus, wie schon oft gesagt, Ladefläche grösser als Raum zur Personenbeförderung, darf nur ein Einkabiner sein (KingCAb keine Ahnung, iss ja zwischen drin) gemessen wird vom Gaspedal bis ende Sitzbank/Sitz, darf keine 2. Sitzreihe haben, Fenster sollten zu gemacht werden, was beim GFK Hardtop aber wegfällt, Trennwand war auch nicht, kann aber, genau so wie das Verschweissen der Gurthalter für andere Sitzplätze.

 

Ich habe bei meinem zuständigen Finanzamt vorher angerufen und mich freunlich Erkundigt, da wusste keiner so wirklich bescheid, bekam dann aber doch meine Infos, wie oben stehen, kann auch mal noch den Brief von FA raussuchen, da steht des drin, also für meine Region, macht aber mittlerweile glaube ich keine grossen Unterschiede mehr.

 

Blazer gekauft, zugelassen. Auf der Zulassungsstelle kein Problem, kein murren, nix... einfach wunderbar.

 

Dann Brief vom FA, ich soll den doch bitte Vorführen.

Freundlicher Anruf bei der zuständigen Dame, nach einem freunlichen gespräch musste ich nichteinmal erscheinen, (habe erwähnt dass der momentan einen Defekt hat und net fährt, war leider echt so, siehe Forum)

 

Also im Grossen und Ganzen, ist es machbar, wenn man nett bleibt und den richten Sachbearbeiter/rin erwischt.  (könnte da noch so manche Geschichte zu kleinen Nummernschildern erzählen...)

 

so, nun, fertig!

 

Wünsche dir viel erfolg mit dem K5 (dem Dicken wie ich ihn so gern nenne)

 

mfg Alex

Mein K5 ist Original so wie ihn Chevrolet gebaut hat. Ohne Trennwand, ohne irgendetwas zu verschweisen, ganz normal mit Fenstern hinten. Hatte noch nie Probleme beim Anmelden oder Ummelden.

Der K5 ist ein "Nutzfahrzeug"(LKW), dass heist er ist in erster Linie dazu da, um irgendwelche Dinge von A nach B zu transportieren. Genauso wie alle Pick Up( ausgenommen Doppelkabiner mit kurzer Ladefläche), Transporter , Lieferwagen, Sattelschlepper u.s.w.. Deshalb ist er in den Papieren auch als LKW eingetragen, da gibt's normalerweise auch nichts zu Diskutieren. Einzige Voraussetzung ist, die "Nutzfläche" muss gröser sein als die "Sitzfläche". Deshalb die Ausnahme bei den Pick Ups, wenn die Kabine gröser ist als die Ladefläche ist es ein PKW. Gewerbe oder Privat ist egal. Ich kann mir auch Privat einen 7,5t LKW kaufen und er wird nicht als PKW zugelassen. Im Brief steht nämlich genau das gleiche. LKW geschlossener Kasten.

Das zuschweisen der Fenster hat einen anderen Grund. Man kann auch jeden "normalen" PKW als Nutzfahrzeug zulassen, wenn die Rückbank entfernt wird und die Scheiben zugemacht wurden. (wie alle Postautos).

Früher wurde nur nach Gewicht besteuert. Alles über 2,8t lief als LKW. Alle Patrol, Tuareg, Trooper,Cheyenne, G-Modelle, Landcruiser u.s.w., dass wurde geändert.

Ich hoffe dass sich das alles klärt und du deinen K5 mit Freude fahren kannst.

Themenstarteram 8. Februar 2008 um 22:49

ma schauen wies wird ich muss am dienstag hin hab aber garkeinelust

aber ich berichte

 

 

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