Bußhaltestelle

Hallo zusammen,

Vorerst möchte ich bitten ,das auf meine Frage keine blöden Kommentaren schreibt.

Heute morgen war ich mit meinem Wagen unterwegs.Hinter mir war ein Linienbus.Ich musste dringend auf der Haltestelle parken.
Habe auch wie sich das gehört ganz vorne angehalten um den Busfahrer sein Platz nicht weg zunehmen.
Also Warnblinker angeschaltet und rüber zu Sparkasse geflitzt.Das ganze hat keine 3 min gedauert.
Als ich aber aus meinem Wagen ausgestiegen bin habe ich gesehen wie der Busfahrer meinem Kennzeichen notiert hat.

Meine Frage !
Was mein ihr?
Wer bekomme ich von den Behörden Bußgeld?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Hallo 220 Fahrer.
Parken auf der Bushaltestelle ist schlicht und ergreifend verboten. Mit dem: "Ich mußte dringend auf der Haltestelle parken" hast du leider den ersten blöden Kommentar selbst geschrieben.

Gruß

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Zitat:

@RalphM schrieb am 5. März 2017 um 19:16:30 Uhr:



Hier ging es ja - theoretisch - um ein Foto vom Fahrer.

Richtig... ein Foto vom Auto allein verletzt nicht das Recht am eigenen Bild.
Und das Auto kann ja jeder auf die Bushaltestelle geparkt oder abgestellt haben 😉

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 5. März 2017 um 19:09:58 Uhr:


Ein Kollege von mir fuhr mit seinem Linienbus in eine Haltestelle ein um jemanden aussteigen zu lassen. Er zog den Bus so weit an der Haltestelle vor, dass es ihm nicht möglich war ohne rückwärts zu fahren die Haltestelle wieder zu verlassen. Unbemerkt fuhr hinter dem Bus ein PKW in die Haltestelle um jemanden aussteigen zu lassen. In diesem Moment fuhr der Bus rückwärts und rammte den PKW. Die Sache landete vor Gericht weil sich die Versicherung des Busses wehrte für den Schaden aufzukommen...und sie bekam recht. Halte und Parkverbot auf der Bushaltestellen. Auf den Schaden blieb der PKW Lenker sitzen.

Halte ich für ein Gerücht.

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 5. März 2017 um 19:09:58 Uhr:


Ein Kollege von mir fuhr mit seinem Linienbus in eine Haltestelle ein um jemanden aussteigen zu lassen. Er zog den Bus so weit an der Haltestelle vor, dass es ihm nicht möglich war ohne rückwärts zu fahren die Haltestelle wieder zu verlassen. Unbemerkt fuhr hinter dem Bus ein PKW in die Haltestelle um jemanden aussteigen zu lassen. In diesem Moment fuhr der Bus rückwärts und rammte den PKW. Die Sache landete vor Gericht weil sich die Versicherung des Busses wehrte für den Schaden aufzukommen...und sie bekam recht. Halte und Parkverbot auf der Bushaltestellen. Auf den Schaden blieb der PKW Lenker sitzen.

Hast Du eine Info, wie das Gericht das Halteverbot an Bushaltestellen begründet hat?

Bei Bushaltestellen gilt meines Wissens - wie im Thread schon geschrieben - Zeichen 224 in Verbindung mit § 12 II StVO -> Daher: Parken nein, Halten ja.

Zitat:

@RalphM schrieb am 5. März 2017 um 19:33:21 Uhr:



Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 5. März 2017 um 19:09:58 Uhr:


Ein Kollege von mir fuhr mit seinem Linienbus in eine Haltestelle ein um jemanden aussteigen zu lassen. Er zog den Bus so weit an der Haltestelle vor, dass es ihm nicht möglich war ohne rückwärts zu fahren die Haltestelle wieder zu verlassen. Unbemerkt fuhr hinter dem Bus ein PKW in die Haltestelle um jemanden aussteigen zu lassen. In diesem Moment fuhr der Bus rückwärts und rammte den PKW. Die Sache landete vor Gericht weil sich die Versicherung des Busses wehrte für den Schaden aufzukommen...und sie bekam recht. Halte und Parkverbot auf der Bushaltestellen. Auf den Schaden blieb der PKW Lenker sitzen.

Hast Du eine Info, wie das Gericht das Halteverbot an Bushaltestellen begründet hat?

Bei Bushaltestellen gilt meines Wissens - wie im Thread schon geschrieben - Zeichen 224 in Verbindung mit § 12 II StVO -> Daher: Parken nein, Halten ja.

Vielleicht war an der Bushaltestelle zusätzlich noch eine gezackte Linie? Im Bereich dieser Linie gilt tatsächlich Haltverbot, nicht bloß Parkverbot.

Edit: Nö, nach nochmaliger Überprüfung ist es wohl doch nicht so. Kann natürlich trotzdem sein, dass an der fraglichen Haltestelle ausdrücklin ein Haltverbot ausgeschildert ist. Oder dass Schmiernueppels Bericht einfach etwas ungenau ist.

Dann müsste Schmiernueppel nochmal seinen Kollegen fragen, ob er die gezackte Linie übersehen hat.

Siehe oben, ich hab das nochmal editiert. Die gezackte Linie bedeutet NICHT Haltverbot, sondern nur, dass ein bestehendes Halt- oder Parkverbot präzisiert wird (an der Bushaltestelle: Mit gezackter Linie Parkverbot im Bereich der gezackten Linie, ohne gezackte Linie je 15 Meter vor und hinter der Haltestelle). Diese Erklärung scheidet also aus.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. März 2017 um 19:39:07 Uhr:



Vielleicht war an der Bushaltestelle zusätzlich noch eine gezackte Linie? Im Bereich dieser Linie gilt tatsächlich Haltverbot, nicht bloß Parkverbot.

Selbst wenn diese gezackte Linie vorhanden gewesen wäre und dieser PKW da drauf gehalten hat um jemanden aussteigen zu lassen.
Der Busfahrer ist hier eindeutig seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen den Bereich zu überschauen wo Er hinfährt.
Man bedenke, daß hier auch der Fahrgast gestanden haben könnte, der den Bus gerade verlassen hat, um nun die Straße hinter dem Bus zu überqueren.

Wie bereits korrigiert: Es gilt so oder so KEIN Haltverbot, war ein Fehler von mir.

Das mit dem Rückwärtsfahren ist aber so eine Sache. Angenommen, der Pkw steht direkt hinter dem Bus mit <2 Meter Abstand. Wie soll der Busfahrer den Pkw dann denn sehen, wenn er keine Sensoren oder Rückfahrkameras hat? Mit dem Rückspiegel wird das möglicherweise nichts, und er kann sich ja nicht jedes Mal einweisen lassen, wenn er aus so einer Bushaltestelle herausfährt.

Muss er aber. Blind nach hinten fahren geht nicht.

Eigentlich schon, ja.

Ich würde das Urteil auch gerne mal sehen. FALLS der Autofahrer wirklich auf seinem Schaden sitzen geblieben ist, muss er etwas sehr Gravierendes falsch gemacht haben.

Geht doch, wie die Praxis täglich beweist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2017 um 20:00:24 Uhr:


Geht doch, wie die Praxis täglich beweist.

Edit:
Du weißt genau wie es gemeint war.

Die Begründung war ein Halte und Parkverbot welches auch ausgewiesen war.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. März 2017 um 20:05:51 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. März 2017 um 20:00:24 Uhr:


Geht doch, wie die Praxis täglich beweist.

Edit:
Du weißt genau wie es gemeint war.

Logisch, aber manchmal kann ich mich nicht beherrschen 😛.

An Bushaltestellen gibt es immer wieder fragwürdige Fahrmanöver bei welchen die Rechtslage nicht ganz klar ist. Folgende ist mir erst vor kurzen passiert: Haltestelle im Ortsgebiet. Gleich nach der Haltestellenbucht geht Rechts eine Einfahrt weg. Ich blinke links um anzudeuten, dass ich mich in den fließenden Verkehr einreihen möchte und fahre in Schrittgeschwindigkeit an. Drei Autos fahren an meinem Bus vorbei ohne mich einreihen zu lassen. Der vierte, mit osteuropäischen Kennzeichen, biegt vor meinen anfahrenden Bus rechts in die Strasse vor der Bushaltestelle ein und nimmt mir grass die Vorfahrt. Im Schreck bremse ich den Bus ab um den Rechtsabbieger nicht zu rammen. Der Schock war nicht nur mir, sondern auch meinen Fahrgästen ins Gesicht geschrieben. Die Rechtslage ist mir in dieser Situation nach wie vor unklar.