Bußhaltestelle
Hallo zusammen,
Vorerst möchte ich bitten ,das auf meine Frage keine blöden Kommentaren schreibt.
Heute morgen war ich mit meinem Wagen unterwegs.Hinter mir war ein Linienbus.Ich musste dringend auf der Haltestelle parken.
Habe auch wie sich das gehört ganz vorne angehalten um den Busfahrer sein Platz nicht weg zunehmen.
Also Warnblinker angeschaltet und rüber zu Sparkasse geflitzt.Das ganze hat keine 3 min gedauert.
Als ich aber aus meinem Wagen ausgestiegen bin habe ich gesehen wie der Busfahrer meinem Kennzeichen notiert hat.
Meine Frage !
Was mein ihr?
Wer bekomme ich von den Behörden Bußgeld?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Hallo 220 Fahrer.
Parken auf der Bushaltestelle ist schlicht und ergreifend verboten. Mit dem: "Ich mußte dringend auf der Haltestelle parken" hast du leider den ersten blöden Kommentar selbst geschrieben.
Gruß
123 Antworten
Heißt Bu-ß-haltestelle weil man büßen muss wenn man dort hält.
Aber im Ernst: ich muste dringend anhalten... musstest du n i c h t, und ich würde das auch nirgends erwähnen. Wenn du schneller als erlaubt fährst, erwischt wirst und dann sagst ich hatte einen dringenden Termin werden die Ordnuungs(!!) hüter (!!) schnell übellaunig, und daas zu Recht, denn das heisst ja im Klartext dass du dir die Freiheit nimmst zu entscheiden ob du dich ans Limit hältst oder nicht. Da stellt sich, zumindest im Wiederholungsfall, die Frage, ob so jmand die charakterliche Eignung zu Teilnahme am Straßenverkehr besitzt....
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. März 2017 um 09:53:57 Uhr:
Als "rotzfrech" würde ich es bezeichnen, wenn der TE "mitten" in der Bushaltestelle sein Fahrzeug abgestellt hätte um nur mal schnell zur Bank zu rennen und so der Bus keine Möglichkeit gehabt hätte die Haltestelle anzufahren.
Da der TE so freundlich war und die Bushaltestelle ganz vorne angefahren hat, sehe ich hier wirklich kein Problem an der ganzen Sache, da wie ich schon geschrieben habe, Bushaltestellen wahrlich lange genug sind und ein ganz vorn abgestelltes Fahrzeug kein Hindernis darstellt und somit auch kein Grund gegeben ist das Kennzeichen zu notieren und Anzeige zu erstatten.
Der Busfahrer scheint wohl mit dem falschen Fuß am Morgen aufgestanden zu sein und nun mußte Er seinen Frust an Irgendjemanden auslassen.Fotos zu schießen, die als Beweismaterial dienen sollen, wo wenn möglich noch die Person dabei abgelichtet wird, würde ich unterlassen.
Der Busfahrer hätte hier, zumindest von mir, schneller eine noch deutlich unangenehmere Anzeige am Hals als Ihm lieb ist.
Der TE war so freundlich - welche Freundlichkeit meinst du denn?
Er hat dort gar nicht hinzustellen.
Welche Anzeige denn?
Zitat:
@wkienzl schrieb am 5. März 2017 um 14:37:29 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. März 2017 um 09:53:57 Uhr:
[..]
Fotos zu schießen, die als Beweismaterial dienen sollen, wo wenn möglich noch die Person dabei abgelichtet wird, würde ich unterlassen.
Der Busfahrer hätte hier, zumindest von mir, schneller eine noch deutlich unangenehmere Anzeige am Hals als Ihm lieb ist.
Der TE war so freundlich - welche Freundlichkeit meinst du denn?
Er hat dort gar nicht hinzustellen.
Welche Anzeige denn?
Gegen den Busfahrer, der ein Foto des Falschparkers gemacht hat. Hier wird wohl auf das "Recht am eigenen Bild" abgezielt, da niemand ohne seine Zustimmung fotografiert werden darf.
Wobei das, meiner unmassgeblichen Meinung nach, nicht so eindeutig ist, dass eine Anzeige gegen den Busfahrer Erfolg hätte (ich bin aber kein Anwalt).
Zitat:
@RalphM schrieb am 5. März 2017 um 16:49:18 Uhr:
Zitat:
@wkienzl schrieb am 5. März 2017 um 14:37:29 Uhr:
Der TE war so freundlich - welche Freundlichkeit meinst du denn?
Er hat dort gar nicht hinzustellen.
Welche Anzeige denn?Gegen den Busfahrer, der ein Foto des Falschparkers gemacht hat. Hier wird wohl auf das "Recht am eigenen Bild" abgezielt, da niemand ohne seine Zustimmung fotografiert werden darf.
Wobei das, meiner unmassgeblichen Meinung nach, nicht so eindeutig ist, dass eine Anzeige gegen den Busfahrer Erfolg hätte (ich bin aber kein Anwalt).
Hat der TE das Foto gesehen?
Wenn es nur Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen war.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 5. März 2017 um 16:52:15 Uhr:
Zitat:
@RalphM schrieb am 5. März 2017 um 16:49:18 Uhr:
Gegen den Busfahrer, der ein Foto des Falschparkers gemacht hat. Hier wird wohl auf das "Recht am eigenen Bild" abgezielt, da niemand ohne seine Zustimmung fotografiert werden darf.
Wobei das, meiner unmassgeblichen Meinung nach, nicht so eindeutig ist, dass eine Anzeige gegen den Busfahrer Erfolg hätte (ich bin aber kein Anwalt).
Hat der TE das Foto gesehen?
Wenn es nur Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen war.
Ist in diesem Fall nur ein theoretisches Beispiel, wenn er ein Foto gemacht hätte.
Der TE schrieb nur etwas davon, dass der Busfahrer, sich das Kennzeichen notiert hat.
Wobei ich mich allerdings frage - wie hat der TE denn von außen erkennen können, dass der Busfahrer sein Kennzeichen notiert hat?
Wenn die ganze Geschichte tatsächlich ein echtes Anliegen war und kein bloßes Getrolle, dann ist das doch maximal Spekulation seitens des TE.
Es wird immer lächerlicher hier...
Wenn eine Politesse, das Ordnungsamt oder die Polizei ein parkvergehen meldet, machen die auch ein Beweisfoto...
Versuch die mal wegen "unerlaubten Fotografierens" anzuzeigen... Haste sicher noch ne' Mordanklage an der Backe, weil sich im Amt jemand kaputtgelacht hat.
Wenn ein Busfahrer es dokumentiert, dass seine Haltestelle zugeparkt wird, hat er jedes Recht dazu.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 4. März 2017 um 16:45:41 Uhr:
eine Bushaltestelle ist halt für den übrigen Verkehr tabu, ob das jetzt jemandem passt oder nicht.
Eine Bushaltestelle ist für den übrigen Verkehr nicht tabu, ob dir das jetzt passt oder nicht. Ich darf jederzeit an der Bushaltestelle halten, verboten ist lediglich das Parken. Und wenn ich an der Bushaltestelle halte, um z.B. jemanden aussteigen zu lassen, kann es mir auch scheissegal sein, ob da gerade ein Bus ankommt oder nicht. Der muss im Zweifel eben warten, bis ich wieder weg bin.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. März 2017 um 18:14:49 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 4. März 2017 um 16:45:41 Uhr:
eine Bushaltestelle ist halt für den übrigen Verkehr tabu, ob das jetzt jemandem passt oder nicht.
Eine Bushaltestelle ist für den übrigen Verkehr nicht tabu, ob dir das jetzt passt oder nicht. Ich darf jederzeit an der Bushaltestelle halten, verboten ist lediglich das Parken. Und wenn ich an der Bushaltestelle halte, um z.B. jemanden aussteigen zu lassen, kann es mir auch scheissegal sein, ob da gerade ein Bus ankommt oder nicht. Der muss im Zweifel eben warten, bis ich wieder weg bin.
Lese es dir am besten sebst durch. Ist nichts mit 😁er muss im Zweifel eben warten, bis ich wieder weg bin.
http://www.bussgeldkatalog.de/parken/
Dauert der Haltevorgang länger als drei Minuten oder verlässt man das Auto ohne es mehr in Sichtweite zu haben, sodass man bei Bedarf nicht schnell einsteigen und losfahren könnte, so zählt dieser Umstand nicht mehr als Halten, sondern als Parken.
PeterBH hat das in seinem Beitrag auf Seite 2 sehr schön unter Angabe der relevanten Paragrafen beschrieben.
In Kurzform: alles, was nicht Bus ist, darf da nicht parken.
Edith erinnert noch, das Halten nicht verboten ist.
lemonshark hat ja schon recht, man darf da ja halten. Nur war das beim TE nicht der Fall und ich habe meine persönliche Meinung halt noch mit einfließen lassen und das etwas überspitzt mit "tabu".
Ein Kollege von mir fuhr mit seinem Linienbus in eine Haltestelle ein um jemanden aussteigen zu lassen. Er zog den Bus so weit an der Haltestelle vor, dass es ihm nicht möglich war ohne rückwärts zu fahren die Haltestelle wieder zu verlassen. Unbemerkt fuhr hinter dem Bus ein PKW in die Haltestelle um jemanden aussteigen zu lassen. In diesem Moment fuhr der Bus rückwärts und rammte den PKW. Die Sache landete vor Gericht weil sich die Versicherung des Busses wehrte für den Schaden aufzukommen...und sie bekam recht. Halte und Parkverbot auf der Bushaltestellen. Auf den Schaden blieb der PKW Lenker sitzen.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 5. März 2017 um 18:03:34 Uhr:
Es wird immer lächerlicher hier...Wenn eine Politesse, das Ordnungsamt oder die Polizei ein parkvergehen meldet, machen die auch ein Beweisfoto...
Versuch die mal wegen "unerlaubten Fotografierens" anzuzeigen... Haste sicher noch ne' Mordanklage an der Backe, weil sich im Amt jemand kaputtgelacht hat.Wenn ein Busfahrer es dokumentiert, dass seine Haltestelle zugeparkt wird, hat er jedes Recht dazu.
Stimmt schon, da wird aber auch ein Foto vom betreffenden Fahrzeug gemacht, und nicht vom Fahrer (der ja während der Amtshandlung nicht zugegen ist, sonst könnte er ja nach Aufforderung wegfahren 😉).
Hier ging es ja - theoretisch - um ein Foto vom Fahrer.
Zitat:
@Schmiernueppel schrieb am 5. März 2017 um 19:09:58 Uhr:
Ein Kollege von mir fuhr mit seinem Linienbus in eine Haltestelle ein um jemanden aussteigen zu lassen. Er zog den Bus so weit an der Haltestelle vor, dass es ihm nicht möglich war ohne rückwärts zu fahren die Haltestelle wieder zu verlassen. Unbemerkt fuhr hinter dem Bus ein PKW in die Haltestelle um jemanden aussteigen zu lassen. In diesem Moment fuhr der Bus rückwärts und rammte den PKW. Die Sache landete vor Gericht weil sich die Versicherung des Busses wehrte für den Schaden aufzukommen...und sie bekam recht. Halte und Parkverbot auf der Bushaltestellen. Auf den Schaden blieb der PKW Lenker sitzen.
War der Richter zur Zeit der Urteilsverkündigung betrunken ?