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Blitzkasten: Genauigkeit der Uhrzeitangabe / Vergleich mit GPS-Logger

Themenstarteram 14. Juli 2008 um 8:14

Hallo,

vor 4 Wochen bin ich von einem Blitzkasten bei einer Geschwíndigkeitsüberschreitung fotografiert worden. Auf dem Foto steht auch die Uhrzeit (hh:mm:30). Ein Vergleich mit dem Daten aus meinem GPS-Logger (eine Art Fahrtenschreiber der im 2s-Abstand Position, Geschwindigkeit, Datum, Uhrzeit und Abstand zwischen Messpunkten speichert) hat gezeigt, dass ich mich zur "Tatzeit" etwa 2-3km von der angegebenen Stelle entfernt befunden habe. Die protokollierte Zeit auf dem Foto weicht etwa um 2-3 Min von der tatsächlichen Zeit ab.

Zu der angegebenen Zeit bin ich laut Protokoll des GPS-Loggers nicht schneller als erlaubt gefahren.

Wenn ich den Wert zum Ort des Blitzkastens raussuche stimmt die Messung natürlich.

Ist jemandem hier bekannt wie genau die Zeitangaben sein müssen und ob die Messung bei derartigen Abweichungen noch als Beweis verwendbar ist?

Gruß Thomas

Beste Antwort im Thema

Ich glaube, nach über 10 Jahren solltest du nicht mehr mit einer Antwort rechnen.

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Die Zeitangabe auf dem Beweisfoto ist zweitrangig, da sie nicht notwendigerweise funkgenau eingestellt ist. Entscheidend ist das Foto als solches - und da ist dein Fz ja zusammen mit der dokuentierten Geschwindigkeit eindeutig erkennbar. Oder willst du argumentieren, dass der Blitzer 3km weit geblitzt hat? ;) Somit bringt dir diese Tatsache überhaupt nichts.

Etwas anderes wäre es, wenn dein GPS nachweislich eine wesentlich andere Geschwindigkeit angezeigt hätte UND dies von deiner Seite zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte, was wohl nicht möglich ist.

Zahl's und gut is...

~

Themenstarteram 14. Juli 2008 um 20:59

Zu der auf dem Foto angegebenen Uhrzeit (plus/minus 2 Minuten) ist in der GPS-Logdatei schon eine andere Geschwindigkeit dokumentiert da die 70-Zone erst danach begann. An dem Standort des Blitzkastens sind auch in meiner Logdatei gut 70km/h dokumentiert da ich das 70-Ende-Schild wohl "verschlafen" habe.

Da meine Logdatei sowohl als Speicherdump als auch als RAW-Datei vorliegt dürfte sie schon als Beweis verwendbar sein. Allerdings habe ich nicht vor dagegen anzugehen falls denn ein entsprechender Bescheid kommen sollte (bis jetzt lag mir nur die Anhörung mit Foto vor) - finde ich eigentlich schon OK.

Allerdings könnte man natürlich argumentieren, dass man sich zur angegebenen Zeit nicht an dem angegebenen Ort befunden hat. Auch lässt die falsche Uhrzeit auf eine mangelnde Wartung der Anlage schließen.

Zitat:

Original geschrieben von Thomas WL

Allerdings könnte man natürlich argumentieren, dass man sich zur angegebenen Zeit nicht an dem angegebenen Ort befunden hat.

Moin,

öhm...wie jetzt? Zu der "angegebenen" Zeit (also der "internen Blitzerzeit") bist Du eindeutig an dem angegebenen Ort gewesen. Wie sonst hätte der Dich blitzen können? Wie @Neckarwelle schon schreibt: Die Reichweite des Blitzgeräts liegt sicher nicht im 3-km-Bereich.

Mangelnde Wartung...naja. Die Zeit stimmt halt nicht mit der der Braunschweiger Atomuhr überein. Kommt öfter vor, sowas und muss - wie Dein "elektronisches Fahrtenbuch" ja auch beweist - keinerlei Auswirkung auf die Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung haben.

Nene....dat wätt nix.

Gute Fahrt.

am 14. Juli 2008 um 21:11

Die zu  stellenden Gutachten würde bei weitem das Bussgeld überschreiten, Nun käme erst einmal die Frage ob Ihr Gerät die rictige Uhrzeit hätte und welches Fahrzeug dann auf dem Beweisphoto zu sehen ist wenn Sie zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht an dem Ort waren?

Lag hier vieleicht ein Kennzeichenverlust  welches Sie hätten längst melden müssen vor?

Selbst die Umschreibung eines Kennzeichens mit 2 neuen Kennzeichen wäre bestimmt auch noch teurer als der zu erwartende Bussgeldbescheid.

 

 

Also zahlen und fröhlich bleiben............

am 14. Juli 2008 um 22:23

Na, ich glaube er zahlt das Geld gerne und möchte hier nur seine theoretischen Chancen ausloten.

Ich finde den Fall außerordentlich spannend. Also wenn dir das Geld egal ist, dann würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen und Widerspruch einlegen, mit der Begründung dass du zur Tatzeit quasi ein "Alibi" hast. De facto hast du die Geschwindigkeit zwar überschritten, aber eben zu einem anderen Zeitpunkt, als sie es dir vorwerfen. Du könntest argumentieren, dass das Foto gemacht wurde, als da noch 70km/h erlaubt waren. Dann sind Sie ja in der Beweispflicht, dass es eben doch zu der Zeit war. Allerdings könnten die netten Menschen dann nach einer Auswertung deines GPS-Gerätes fragen, welches Ihnen dann sagen würde, dass du die Geschwindigkeit auch in besagtem Bereich überschritten hast.

Ich wünsch dir viel Glück und einen absurd-denkenden Richter ;)

Der Ausgang würde mich interessieren - falls du es versuchst.

am 14. Juli 2008 um 22:41

Der Blitzkasten ist geeicht und somit vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Nur eine gravierende Abweichung kann die Eichung in Frage stellen; und hierzu gehört definitiv nicht eine geringfügige Abweichung der Uhrzeit. Die Angaben deines GPS-Dings sagen nichts aus, denn das Gerät ist (bestimmt) nicht geeicht.

Die Sachlage ist also klar wie Kloßbrühe ;)

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Der Blitzkasten ist geeicht und somit vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Nur eine gravierende Abweichung kann die Eichung in Frage stellen; und hierzu gehört definitiv nicht eine geringfügige Abweichung der Uhrzeit. Die Angaben deines GPS-Dings sagen nichts aus, denn das Gerät ist (bestimmt) nicht geeicht.

Die Sachlage ist also klar wie Kloßbrühe ;)

...Die Sachlage ist also klar wie Kloßbrühe

ein GPS-Empfänger (auch mein GPS-Logger) empfängt die Uhrzeit von den GPS-Satelliten und das ist so ziemlich das genaueste was man momentan hat. Ein Vergleich mit unserer gesetzlichen DCF-Zeit hat für mich auch keine erkennbaren Abweichungen ergeben. Der GPS-Logger funktioniert auch nur (Aufzeichnen der Fahrstrecke) wenn die Zeit korrekt übertragen wird (Grundlagen der Satellitennavigation).

Es geht hier auch nicht um die Abweichung von ein paar Millisekunden sondern um mehr als 2,5 Minuten (ich glaube nicht, dass da noch ne Uhr zum Aufziehen im Kasten sitzt).

…Der Blitzkasten ist geeicht

Das (geeicht), bzw. eine Wartung scheint hier eben lange nicht gemacht worden zu sein. Da die Blitzkästen meistens selber eine Funk- oder Satellitengesteuerte Uhr haben gehe ich mal davon aus, dass der zugehörige Funkempfänger defekt ist und dadurch die Uhrzeit langsam wegläuft.

...nur eine gravierende Abweichung kann die Eichung in Frage stellen

was ist gravierende Abweichung? Wenn ich um Mitternacht an dem Kasten vorbei gefahren wäre hätte ich sogar ein anderes Datum gehabt. Eine Anweichung größer 1 Minute halte ich in heutiger Zeit schon für "gravierend".

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von TimHendrik

Na, ich glaube er zahlt das Geld gerne und möchte hier nur seine theoretischen Chancen ausloten.

Ich finde den Fall außerordentlich spannend. Also wenn dir das Geld egal ist, dann würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen und Widerspruch einlegen, mit der Begründung dass du zur Tatzeit quasi ein "Alibi" hast. De facto hast du die Geschwindigkeit zwar überschritten, aber eben zu einem anderen Zeitpunkt, als sie es dir vorwerfen. Du könntest argumentieren, dass das Foto gemacht wurde, als da noch 70km/h erlaubt waren. Dann sind Sie ja in der Beweispflicht, dass es eben doch zu der Zeit war. Allerdings könnten die netten Menschen dann nach einer Auswertung deines GPS-Gerätes fragen, welches Ihnen dann sagen würde, dass du die Geschwindigkeit auch in besagtem Bereich überschritten hast.

Ich wünsch dir viel Glück und einen absurd-denkenden Richter ;)

Der Ausgang würde mich interessieren - falls du es versuchst.

Was mich davon abhält ist die zuständigen Behörden (und Anwälte) noch weiter zu belasten - aber bisher habe ich ja eh nur die Anhörung bekommen.

Das Protokoll vorzulegen ist eigentlich kein Problem, da ich ja nur den Teil brauch der nachweist wo ich mich zur angegebenen Uhrzeit (kann ja plus / minus 2Min. stehen lassen) befunden habe. Sicher wird eine Prüfung auch ergeben dass der Kasten ewig nicht gewartet wurde.

Das Ganze sehe ich eher mal von der sportlichen Seite - mal sehen was ich zahlen soll, ich habe bestimmt 10 Jahre nichts gehabt.

GPS ist nur so genau wie die USA möchten ;) Wer sagt dir das zu dem Zeitpunkt die Daten des GPS nicht verfremdet waren.......kannst ja mal bei der NSA anfragen :D!

Jeder Richter wird dir das sicher nicht abkaufen, er wird den evtl. Uhrzeitfehler der Anlage feststellen und auf die Analoge Technik des Gerätes verweisen und das Bild aber als Beweis gelten lassen, da das Tempolimit ja nicht Uhrzeitabhängig ist! Wenn es das allerdings wäre....dann wär es sehr spannend!

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von TimHendrik

mit der Begründung dass du zur Tatzeit quasi ein "Alibi" hast.

ER HAT ABER KEINES!

Herrje - das ist doch nicht so schwierig zu verstehen.

Maßgebend ist ausschließlich, dass das Gerät das Kennzeichen mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen hat, nichts anderes. Und wenn 1.1.1900 drauf stehen würde - es ist für die Regelübertretung nicht von Belang! Insofern ist ein Vorgehen dagegen völlig (in Worten: völlig!!) sinnlos.

Du könntest allerhöchstens argumentieren, dass du selber nicht gefahren bist, sondern jemand anders - das hat aber mit der Zeitmessung nichts zu tun. Ob das Gerät geeicht ist oder nicht, steht auch auf einem anderen Blatt - dagegen könntest du vorgehen, wenn du belegen kannst, dass dem nicht so ist - aber auch das hat nichts mit der Uhrzeit zu tun!

~

 

am 15. Juli 2008 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Und wenn 1.1.1900 drauf stehen würde - es ist für die Regelübertretung nicht von Belang!

Nicht? Auch wenn das Auto zu dem Zeitpunkt noch gar nicht existiert hat? Die Argumentation des Widerspruchs wäre doch ganz simpel: Die Geschwindigkeit wurde überschritten, aber nicht zu dem Zeitpunkt der im Bußgeldbescheid steht. Ergo muss das Vergehen zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden haben. Und das war ja vielleicht vor 5 Jahren als da noch keine 50km/h-Begrenzung war (Natürlich ist das Quatsch, aber das Gegenteil muss ja bewiesen werden).

Zitat:

Original geschrieben von Thomas WL

…Der Blitzkasten ist geeicht

Das (geeicht), bzw. eine Wartung scheint hier eben lange nicht gemacht worden zu sein. Da die Blitzkästen meistens selber eine Funk- oder Satellitengesteuerte Uhr haben gehe ich mal davon aus, dass der zugehörige Funkempfänger defekt ist und dadurch die Uhrzeit langsam wegläuft.

Was würde das ändern? Das Eichen des Gerätes bezieht sich auf seine Funktion als Geschwindigkeitsmesser. Und der hat funktioniert. Oder diskutierst du auch an der Supermarktkasse herum, wenn auf dem Bon die Uhrzeit um 2 Minuten falsch ist? :D

Zitat:

Original geschrieben von Thomas WL

...nur eine gravierende Abweichung kann die Eichung in Frage stellen

was ist gravierende Abweichung? Wenn ich um Mitternacht an dem Kasten vorbei gefahren wäre hätte ich sogar ein anderes Datum gehabt. Eine Anweichung größer 1 Minute halte ich in heutiger Zeit schon für "gravierend".

Ein Zug gilt nach 5 Minuten als verspätet, ein Flugzeug nach 30 Minuten. Eine Email zum Kollegen im anderen Werk dauert mal 30 Sekunden, mal 3 Minuten. Ja und?

Und was hat das mit der heutigen Zeit zu tun? Früher gab es auch schon genaue Uhren...

Lustig wäre es sicher, mal Einspruch zu erheben, aber die Antwort wird wohl ebenso lustig werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von Thomas WL

Da die Blitzkästen meistens selber eine Funk- oder Satellitengesteuerte Uhr haben gehe ich mal davon aus, dass der zugehörige Funkempfänger defekt ist und dadurch die Uhrzeit langsam wegläuft.

Also grade die Funkuhren sind meistens die grössten "Eieruhren" wenn der Empfang mal wegbricht.

Ich habe es selbst mal bemerkt als eine Funkuhr von mir keinen Empfang hatte, die ist rund 4 Minuten am Tag abgewichen. Die haben halt kein Quarzuhrwerk drin denn das ist durch das ständige Nachstellen ja eigentlich nicht nötig.

Deshalb kann man von 2,5min Abweichung nicht auf mangelnde Wartung schliessen.

Ausserdem ist es doch eigentlich völlig egal.

Die haben ein Bild von dir auf welchem du, an einer Stelle wo 50 erlaubt sind, 73 fährst.

Wann genau das war ist ja eigentlich völlig egal, du warst dort und du warst zu schnell.

Das ist Fakt und bewiesen.

Ein Problem könnte die Uhrzeit nur dann sein, wenn das Tempolimit zeitabhängig ist (wie z.B. auf dem Bild in der Anlage).

Da könnte es schon wichtig sein wann das Bild gemacht wurde.

Ohne zeitliche Einschränkung sollte es aber völlig egal sein.

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Zitat:

Original geschrieben von Thomas WL

Da die Blitzkästen meistens selber eine Funk- oder Satellitengesteuerte Uhr haben gehe ich mal davon aus, dass der zugehörige Funkempfänger defekt ist und dadurch die Uhrzeit langsam wegläuft.

Also grade die Funkuhren sind meistens die grössten "Eieruhren" wenn der Empfang mal wegbricht.

Ich habe es selbst mal bemerkt als eine Funkuhr von mir keinen Empfang hatte, die ist rund 4 Minuten am Tag abgewichen. Die haben halt kein Quarzuhrwerk drin denn das ist durch das ständige Nachstellen ja eigentlich nicht nötig.

Deshalb kann man von 2,5min Abweichung nicht auf mangelnde Wartung schliessen.

Ausserdem ist es doch eigentlich völlig egal.

Die haben ein Bild von dir auf welchem du, an einer Stelle wo 50 erlaubt sind, 73 fährst.

Wann genau das war ist ja eigentlich völlig egal, du warst dort und du warst zu schnell.

Das ist Fakt und bewiesen.

Ein Problem könnte die Uhrzeit nur dann sein, wenn das Tempolimit zeitabhängig ist (wie z.B. auf dem Bild in der Anlage).

Da könnte es schon wichtig sein wann das Bild gemacht wurde.

Ohne zeitliche Einschränkung sollte es aber völlig egal sein.

nach Deiner Logik könnte auch ein beliebiges Datum auf dem Foto stehen wenn es mich u. mein Kfz zeigt. Das ist definitiv so nicht richtig. Die Frage ist hier nur "wie groß darf die Abweichung sein!"

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