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blinker leuchte !hilfe!

Themenstarteram 15. Dezember 2003 um 20:22

mal eine frage ich habe es jetzt schon öfters gesehen das manche autos die bilnker vorne leuchten (fahrlicht) und wenn die dann blinken gehen die blinker ich habe viel schon probiert, aber ich weiß einfach nicht wie es geht helft mir bitte. im voraus vielen dank. achso vielleicht habt ihr auch schaltpläne

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24 Antworten
am 15. Dezember 2003 um 20:29

ich weiß nicht genau ob ich dich richtig verstehe aber du willst das standlich in die blinker setzen? hab ich auch gemacht! in die blinker vorsichtig ein loch bohren wo die standlichfassung grade so reinpasst (auf pressung) und schon biste fertig! dann nur noch eintragen lassen!

@kadi16V:

Du hast das eingetragen bekommen??

Womit hast du den TÜV- Prüfer bestochen? ich bin ja schon froh, damit nich andauernd angehalten zu werden...

am 15. Dezember 2003 um 23:03

Selbst wenn Kadi16V das eingetragen bekommen haben sollte (was ich mal hier ganz klar in Abrede stelle - so dusselig kann kein TÜV-, DEKRA- oder anderer Sachverständiger sein) - ist die Eintragung ungültig !!

Ganz klar was passiert in einer ordentlichen Polizeikontrolle :

Stilllegung - Anzeige - Fahren ohne Betriebserlaubnis - Fahren ohne Versicherungsschutz - 300 Oecken - 6 Punkte - Führerschein auf Probe bitte abgeben.

Dieses nicht trotz des Eintrages - sondern wegen des Eintrages.

Ohne Eintrag hagelt es u.U. nur einen Mängelbericht.

Gruss

am 15. Dezember 2003 um 23:16

ích weiß nicht wo ihr lebt! die dinger gibts sogar mit abe zu kaufen! wenn ich einen scanner hätte würde ich eine als anlage senden! denn für den astra vom kumpel ham wir welche gekauft!

am 15. Dezember 2003 um 23:38

Ich weiß zwar nicht wo Du lebst, aber scheinbear nicht im Geltungsbereich der StVZO !

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.

Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Hast Du jemanden gefunden, der die gelbes Stand- oder Begrenzungslicht in den Fahrzeugschein eingetragen hat, so erfolgte die Eintragung wider besseren Wissens - und ist nichtig.

Du fährst trotz Eintragung ohne Versicherungsschutz !!

Schreib doch einfach mal den Wortlaut aus Deiner Eintragung hier ins Forum.

Gruss

am 15. Dezember 2003 um 23:51

wir reden doch garnicht von gelb! das geht ja überhaupt nicht! weisses standlicht aber gelber blinker! und beides im blinkergehäuse! sorum wird ein schuh draus!!

Auf Grund Deines Usernamens ist vermutlich davon ausgegangen worden, dass es sich bei Deinem Auto um einen Kadett handelt.

Und wenn Du dafür Blinker mit Standlicht und ABE haben solltest, würde mich (und bestimmt auch viel andere User) der Hersteller und/oder der Anbieter interessieren.

Eine Ablichtung der ABE wäre natürlich auch nicht übel ...

am 16. Dezember 2003 um 0:40

geb mir mühe mal an einen scanner zu kommen! und ich guck morgen mal drauf wie die firma heißt! sicher ich fahre auch einen kadett aber den tune ich nichtmehr! der astra meiner frau und die diversen opelz meiner kumpane sind dafür besser geeignet!

ich hatte die wie gasagt mal in meinem kadett, die waren selbst gebaut und eingetragen, da es sich dabei um nix anderes handelt wie das was man zu kaufen kriegt! das sind auch nur normale blinker in die ein loch gebohrt und eine standlichtfassung gesteckt wurde! als mein kumpel die gekauft hat hab ich noch gesagt:" was dat denn? das hättste auch selbst machen können!"

Zitat:

Original geschrieben von Kadi16V

ich hatte die wie gasagt mal in meinem kadett, die waren selbst gebaut und eingetragen, da es sich dabei um nix anderes handelt wie das was man zu kaufen kriegt!

Hmmm.... alles, was ne ABE hat, hat ne eigene Prüfnummer. Deine Blinker haben auch eine, die aber mit Sicherheit nicht mit der Nummer auf dieser ominösen ABE übereinstimmt!!!

Das mit der Eintragung... sorry, ich kanns nicht glauben!!!!

Wenn Du keinen Scanner hast und keinen kennst, der einen hat.... wie siehts mit ner DigiCam aus?

Moin.

Hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber eine Anmerkung - vielleicht befindet sich in der Nähe von andyjunker ein Ami Stützpunkt. Denn die dürften dann mit ihren Autos, für die technisch die Bestimmungen aus dem Ami Land gelten, bei uns fahren. Und bei den Ami Schlitten leuchten die Blinker ständig (orange), und wenn man den Blinker betätigt, blinken sie. Wär auch ne Möglichkeit, vielleicht meint er ja das ;)

Grúß Dominik

am 16. Dezember 2003 um 7:56

Also ich glaub ja noch, das man sich statt einer gelben Blinkleuchte eine weiße Blinkleuchte mit ABE oder E-Prüfzeichen besorgt und mit ner gelben Lampe einbaut.

Ich weiß auch noch, dass wenn man nur die falsche Glühlampe verwendet, oder bauliche Veränderungen an dem Teil vornimmt - die bauartgeprüfte Zulassung, das E-Prüfzeichen oder die ABE nichtig sind.

Das einzige was einen Betrieb möglich machen könnnte wäre die ECE - Regelung Nr.48 Revision 2 - die im Oktober 2003 auch durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auch für die deutsche StVZO übernommen wurde.

Dann aber nur als Begrenzungs- oder Umrissleuchte.

Diese ist für Fahrzeuge ab 2,10 m Breite vorgeschrieben,

für Fahrzeuge von 1,80 bis 2,10 Breite zugelassen

- für alle anderen ausdrücklich verboten !

Aufgrund dieser coolen ECE-Verordnung blinken nämlich z.B. meine Seitenmarkierungsleuchten mit, was in der deutschen StVZO so nicht vorgesehen ist.

Gruss

am 16. Dezember 2003 um 8:57

nochmal micha! für den eigenbau einzelabnahme! für das gekaufte abe! weisser blinker, weiße standlichtbirne, gelbe blinkerbirne(silberbedampft)

Wieso nochmal? Das ist das erste Mal, dass hier von ner Einzelabnahme die Rede ist!!!!

am 16. Dezember 2003 um 9:28

Selbst eine Einzelabnahme beim Kadett ist unzulässig !

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.

]Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

Da der Blinker beim Kadett ein separates Bauteil ist, wäre eine Einzelabnajme nach § 19 StVZO unzulässig - weil diese dem § 51 Satz 1 widerspricht.

Die einzigen Fahrzeuge die das meines Wissens haben sind 5er und 7er BMW, die ein Standlicht jeweils im Fern- und Abblendlichtscheinwerfer haben.

@ Kadi16V

poste doch erstmal den Text der Einzelabnahme

Gruss

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