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BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:38

Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)

Hier ein kuzer Pressebericht dazu:

Parken auf Privatgelände kann teuer werden

16.01.2012, 13:14 Uhr

 

Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:

Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.

Druck bei Zahlung machen ist rechtens!

Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).

Supermarkt lässt Falschparker abschleppen

Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.

Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.

Was ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.

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Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Ja hinter einem hohen Zaun irgendwo am Stadtrand, aber dort steht ein Typ mit sehr breiten Schultern, der viel Geld von Dir will. Sehr cool.

Klar. Aber das erspart dem Falschparker zumindest die lästige Fragerei auf der Suche nach dem Zielort...:D

Das Urteil spielt natürlich auch oder gerade denen in die Tasche, die damit richtig gut Geld verdienen.

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

Das Urteil spielt natürlich auch oder gerade denen in die Tasche, die damit richtig gut Geld verdienen.

WER soll damit geld verdienen? für die verfehlungen anderer geld ausgeben zu müssen und dieses dann einklagen zu müssen UND das vielleicht nicht zu bekommen....DAS is ne frechheit.

der abschleppunternehmer der damit sein geld verdient ist ja nur mittel zum zweck.

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 13:37

Ihr habt alle Recht, gegen das Abschleppen als solches habe ich auch nichts, und der/diejenige soll durchaus dafür bezahlen und zur Rechenschaft gezogen werden. Da sind wir völlig auf einer Wellenlänge.

Allerdings empfinde ich den Einbehalt des Eigentums immernoch als fragwürdige Maßnahme.

Bis zum BGH ging es übrigens nicht weil die Falschparkerin auf die Herausgabe ihres Fahrzeuges oder die evtl. unrechtmäßigkeit in der Sache Klagte, sondern sie ging über alle Instanzen um eine Entschädigung (Nutzungsausfall) von ca. 3500 € einzuklagen. Das hat natürlich nicht geklappt und ist auch gut so.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

Das Urteil spielt natürlich auch oder gerade denen in die Tasche, die damit richtig gut Geld verdienen.

WER soll damit geld verdienen? für die verfehlungen anderer geld ausgeben zu müssen und dieses dann einklagen zu müssen UND das vielleicht nicht zu bekommen....DAS is ne frechheit.

der abschleppunternehmer der damit sein geld verdient ist ja nur mittel zum zweck.

Die Gepflogenheiten gewisser privater Abschleppunternehmen, welche überhöhte Abschleppkosten einfordern und sich auf Supermarktparkplätzen auf die Lauer legen sind Ihnen schon bekannt?

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

 

Allerdings empfinde ich den Einbehalt des Eigentums immernoch als fragwürdige Maßnahme.

Jede Werkstatt hat das Recht die Karre zu behalten bis die Rechnung bezahlt ist. Warum sollte ein Schlepper schlechter gestellt werden?

Das der Deutsche Gesetzgeber nicht alle Tassen im Schrank hat, ist mir schon seit längerer Zeit bekannt!

Auch die Sachbeschädigung beim Abschleppvorgang will man legalisieren. Es ist beinahe unmöglich die Kosten bei einer Sachbeschädigung einzuklagen. Die Beweislage ist unheimlich schwierig.

Wenn Privatleute Schilder aufstellen, sind diese rechtlich gesehen, vollkommen bedeutungslos. Ich habe mich noch nie an den privaten Schilderwald von irgendwelchen Privatleuten gehalten. Im durchgeknallten Deutschland sollen private Verbotsschilder plötzlich rechtlich von Bedeutung sein? Absoluter Schwachsinn!!!!!!!!! Nur Verbotsschilder von der Gemeinde oder vom Gesetzgeber sind rechtlich von Bedeutung!

Die Person die den Abschleppvorgang einleitet, kommt auch für die Abschleppkosten auf. Wird das Fahrzeug bei der Abholung ohne Auslösung nicht herausgerückt, ist das Nötigung.

In meinem Fall wurde ich durch einen Abschlepphai abgeschleppt. Es wurden völlig überzogene Abschleppkosten angesetzt. Die Differenz zu den üblichen Abschleppkosten wurde mir per Amtsgericht schon zugesprochen. Wegen der Nötigung und den Reisekosten habe ich Anzeige erstattet. Aus diesem Grund gibt es noch einmal vor dem Amtsgericht eine Auseinandersetzung.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

In meinem Fall wurde ich durch einen Abschlepphai abgeschleppt. Es wurden völlig überzogene Abschleppkosten angesetzt. Die Differenz zu den üblichen Abschleppkosten wurde mir per Amtsgericht schon zugesprochen. Wegen der Nötigung und den Reisekosten habe ich Anzeige erstattet. Aus diesem Grund gibt es noch einmal vor dem Amtsgericht eine Auseinandersetzung.

für dich und nixfürungut

1) ein "abschlepphai" den gibts net. der besitzer und NUR DER ist berechtigt dich abschleppen zu lassen. wen ein abschlepper bei penny vorbefährt und sieht dein auto dann darf er das nicht abschleppen. dazu MUSS ein auftrag vom eigentümer vorliegen der das ganze erstmal bezahlen MUSS!

wen ich was zu melden hätte und jemand parkt auf meinem grund und boden dann würde der unter 1000€ seinen wagen nicht wiederbekommen. den sowas ist nur assozial. sollen doch die anderen zahlen, hauptsache ICH hab meinen platz!:rolleyes:

2) wen man richtig parken würde dann müsste man auch nichts bezahlen. du kannst mir gerne deine adresse geben dann parke ich jeden tag vor deiner garage/haustüre. den DANN wird einem auch der ärger von grundstücksbesitzern klar die jeden ta zugeparkt werden von irgendwelchen leute die sich zu fein sind 1,50€ in die parkuhr zu werfen und 3m mehr laufen zu müssen!

den ICH bezahle für meinen grund und boden. ebenso der supermarkt. damit stelle ICH die regeln und verbote auf weil es MEIN parkplatz ist. und wen sich da eben so ne type breitmacht dann latzt der ab. klarer fall. sei froh das nicht bei mir schwarz geparkt hast. dann würden nämlich dummerweise krähenfüsse unter deinen reifen liegen.

3) das fahrzeug nur rausrücken gegen bezahlung ist keine nötigung sondern mittel zum zweck. ist im übrigen auch bei jeder stadt so die ein auto abschleppen lässt zur verwahrstelle. eine verwahrstelle gibts in berlin aus irgendwelchen gründen nicht. deshalb wird da eben "umgesetzt".

4) ein fahrzeug wird nur abgeschleppt wen die aktion in "zweckgemäss" ist. ansonsten hätte das gericht sowas auch nicht zugelassen.

Wenn das Privatgelände aus solches einwandfrei ausgewiesen ist hast du dich dem Willen es Eigentümers zu unterwerfen.Deine tolle Anzeige kannst du dir eh klemmen, aber immer wieder schön mit was für einem Blödsinn Behörden und Gerichte blockiert werden.Dadurch, daß die Abschleppkosten nur gekürzt wurden, ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme an sich schon bestätigt.Schönes 68: Eigentum von anderen? Wen juckt das schon.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Zitat:

gps-tracker ins handschuhfach und schon weiß man binnen weniger sekunden wo sich das auto aktuell befindet... :cool:

Ja hinter einem hohen Zaun irgendwo am Stadtrand, aber dort steht ein Typ mit sehr breiten Schultern, der viel Geld von Dir will. Sehr cool.

Oft werden die Fahrzeuge nur ein paar Straßen weiter auf einen freien Parkplatz umgestellt... Da wartet niemand, außer dein Auto! ;)

Verwahrhof ist natürlich was anderes...

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Jede Werkstatt hat das Recht die Karre zu behalten bis die Rechnung bezahlt ist. Warum sollte ein Schlepper schlechter gestellt werden?

Weil du normalerweise dein Auto freiwillig in die Werkstatt gibst und einen Auftrag unterschreibst... wenn die Werkstatt ohne dein Einverständins eine Reperatur vornimmt, hat sie auch nicht das Recht die Karre einzubehalten, bis du die Rechnung bezahlt hast! ;) Wäre ja noch schöner!

Und nem Schlepper gibt der Falschparker eher selten eine Einwilligung zum Abschleppen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

1) ein "abschlepphai" den gibts net. der besitzer und NUR DER ist berechtigt dich abschleppen zu lassen.

... und die Erde ist eine Scheibe.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

 

 

Und nem Schlepper gibt der Falschparker eher selten eine Einwilligung zum Abschleppen.

Das Rückbehaltungsrecht gibt es bei behördlichen Vorgängen schon lange. Erzähl also keine Geschichten, hier wurde es lediglich nochmals bestätigt.Was das nun mit " freiwillig " zu tun hat weißt du wohl selber nicht :rolleyes:.

am 18. Januar 2012 um 14:04

Zitat:

Jede Werkstatt hat das Recht die Karre zu behalten bis die Rechnung bezahlt ist. Warum sollte ein Schlepper schlechter gestellt werden?

Richtig, und endlich läuft der Grundstückseigentümer nicht mehr dem Geld fürs Abschleppenlassen hinter her.

Und noch immer ist die Überschrift eine Verleumdung.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Das Rückbehaltungsrecht gibt es bei behördlichen Vorgängen schon lange.

Behauptet wer das Gegenteil?

Zitat:

Erzähl also keine Geschichten, hier wurde es lediglich nochmals bestätigt. Was das nun mit " freiwillig " zu tun hat weißt du wohl selber nicht :rolleyes:.

Doch, ich wollte nur aufzeigen, wie sehr dein Vergleich mit der Werkstatt hinkt! ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

für dich und nixfürungut

1) ein "abschlepphai" den gibts net. der besitzer und NUR DER ist berechtigt dich abschleppen zu lassen. wen ein abschlepper bei penny vorbefährt und sieht dein auto dann darf er das nicht abschleppen. dazu MUSS ein auftrag vom eigentümer vorliegen der das ganze erstmal bezahlen MUSS!

Auch wenn ich weder der eine noch der andere bin:

die Wahrscheinlichkeit, dass ein Abschleppunternehmer genau mit dieser Notlage sich ein kleines Zubrot verdient ist doch mehr als wahrscheinlich; schließlich unterliegt er ja keinem marktwirtschaftlichen Gesetz; im Gegenteil: wie man an dien Revangegelüsten einiger hier sieht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der "Auftraggeber" gar nicht böse drum ist, wenn der Abschlepper für sich noch mal nen kleinen Aufschlag verlangt ;)

Umgekehrt sieht man an Protagonisten, die sich hier so freimütig äußern, dass sie generell die Kennzeichnung von Privateigentum bei ihren Parkgepflogenheiten bewusst "übersehen" ;)

dass diese Form des Klageweges eigentlich die richtigere ist:

Man steht halt auf anderleuts Grundstück und wird kostenpflichtig abgeschleppt - soweit so gut und richtig. Die Kosten trägt dabei direkt der Verursacher, nämlich der widerrechtliche Parker.

Selbstverständlich sollte sich trotzdem der Eigentümer gegenüber dem Abschlepper ausweisen und das Eigentum nachweisen müssen; z. B. mit einem diesbezüglichen Mietvertrag des Stellplatzes.

Erweist sich der Abschlepper als absoluter Geldgeier, kann man den - wie im geschilderten Fall ja auch erfolgreich geschehen - auf Wucher klagen und kriegt sein zuviel gezahltes Geld zurück.

Besser fände ich an dieser Stelle noch, verbindliche Gebührensätze einzuführen. ähnlich einer Honorarordnung, wie es sie ja z. B. bei Steuerberatern gibt. Da kann man dann erst gar keine Mondpreise mehr verlangen.

Das übliche Prozedere des "Abschleppgebühren Einklagens durch den Grundstrückseigentümer" war jedenfalls die denkbar unglücklichste Lösung.

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