Betrunkenen umgefahren.

Hallo Forenten,

wie ist die Sachlage für den Autofahrer.

PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.
Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.

Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?

Andy

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Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:


Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.

Zitat:

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.

Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.

Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.

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Wissen wir nicht, ist auch nicht wichtig.

Fakt ist, dass in diesem Thread wieder alle möglichen Mythen und Legenden ausgepackt wurden, die allesamt nicht haltbar sind, z.B.

- Fußgänger betrunken = bekommt keinen Schadenersatz
- Autofahrer ist immer schuld
- Betriebsgefahr führt immer zu einem Haftungsanteil (bzw. Betriebsgefahr = 100% Haftung ggü. Fußgänger)

Und je nachdem, wie der konkrete Fall hier gelagert ist, wie der Betrunkene auf die Straße kam, wie schnell der Autofahrer unterwegs war und wie gut oder schlecht der Fußgänger zu sehen war, wird die Sache ausgehen. Vielleicht bekommt der Fußgänger Schmerzensgeld, vielleicht nicht oder nur zu einem geringen Teil wegen Mitverschuldens. Und vielleicht muss er für die Schäden am Auto aufkommen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Juli 2016 um 08:33:52 Uhr:



Gab es in dem Fall hier eine Ampel?

Gruß Metalhead

Das Beispiel diente nur dazu aufzuzeigen, daß die unbgegrenze Haftung des Autobesitzers eine Fiktion ist. Ich hoffe dir damir weiter geholfen zu haben und verlinke, passend zum Thema: http://www.bing.com/.../search?... 😁

Ich hab hier weder Mythen noch Legenden erzählt, sondern lediglich wie es in unserem Fall gelaufen ist.

Klar 'könnte' es sein, dass es anders ausgegangen wäre, dazu hätten wir aber dagegen vorgehen müssen, was ich aus eigener Tasche bezahlen hätte dürfen, da meine Rechtsschutzversicherung nur bei Aussicht auf Erfolg die Kosten übernimmt.

Und da war mir das Risiko zu groß, zu der Rechnung des Arztes fürs Nähen der Platzwunde des Betrunkenen auch noch evtl Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 20. Juli 2016 um 14:21:55 Uhr:


Ich hab hier weder Mythen noch Legenden erzählt,

Du warst auch nicht gemeint.

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Entscheidend bei der Betriebsgefahr bleibt immer noch, inwiefern der Fahrer den Unfall hätte vermeiden können. Wenn ein Besoffener aus dem A400M springt und auf meiner Motorhaube landet, wird die Betriebsgefahr ganz sicher keine Rolle spielen.

evtl. die des A400M 😁😁😁

Nur ein Spaß!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juli 2016 um 17:11:23 Uhr:


evtl. die des A400M 😁😁😁

Aber nur, wenn so ein A400M fliegen würde. Aber das glaubst du doch selbst nicht, dass es das kann. 🙂

Und das sagst Du zu einem, der mit Rentieren einen Schlitten fliegt 😁😁😁

Dann nimm halt die P3C-Orion, wenn dir der A400M nicht gefällt. Glaubt nicht alles, was in der Blöd-Zeitung steht. Das Kernproblem beim Airbus liegt an ganz anderer Stelle und ist den Juristen zu verdanken.

Spaßverderber. Es war doch eh klar, was du gemeint hast.

Schaut euch das mal an!

Wenn der jetzt ne halbe Sekunde länger stehen geblieben wäre und dann ab in die andere Richtung. 😉

Technik kann halt nicht intuitiv. Und so hat sie die Person, weil sie sich nicht bewegte, nur als "totes" Hindernis wargenommen. Das Tempo bleibt konstant hoch und es wird nur ein kleiner Schlenker drumrum gemacht.

Und der Videoersteller erkennt das nicht mal und lässt es im Video. 😉

Du bist im falschen Thread gelandet.

Nee, es geht um die Gefahrenerkennung, wenn sich Fußganger auf der Straße, oder am Straßenrand befinden.

Und der autonome Mecedes hat offenbar ein Problem damit, stehende Fußgänger als lebendige Personen zu identifizieren, ergo, nimmt er keine, diesbezügliche, besondere Rücksicht auf jene Situation.

Und genau darüber diskutieren wir doch, wie sich das dann auf die Schadenshaftung auswirken kann.

Die Haftung bei autonom fahrenden Fahrzeugen ist eine ganz andere Baustelle. Hier saß ein Mensch am Steuer.

In dem Benz sitzt auch einer drin, der ja bekanntermaßen die volle Verantwortung hat und das System entsprechend überwachen muss.

Ich wollte ja mal nur auf den Unterschied hinweisen, das ein vorauschauender Fahrer in dieser Situation die Geschwindigkeit auf jeden Fall deutlich verlangsamt hätte. Wei er halt eine nicht unbedingt berechenbare Situation erkannt hat. 😉

Das Drive-System hat quasi auf ein Art agiert, die, wenn es zu einem Unfall mit der Person gekommen wäre, dem selbstfahrenden Fahrer eine gehörige Portion an Schuld zugesprochen hätte.

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