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Betrug: Unfallwagen an Exporteur

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 10:17

Hallo liebe Leut,

ich vermute ich bin einem Exporteur bzw einem Betrüger total auf dem Leim gegangen.

Mein Fahrzeug hat seit Samstag einen wirtschaftl. Totalschaden laut Gutachter.

Ich habe den Wagen gestern Abend bei Mobile als Unfallwagen eingestellt, keine Sekunde später hat eine Anrufer-Orgie angefangen.

Ein Händler, der sich als Exporteur ausgibt. Wollte mir 1000,-€ für mein Fahrzeug geben. Beim Telefonat meinte er, ich solle doch mal auf seine Homepage draufgehen und dort mein Fahrzeug Typengerecht einstellen (soll so ne Art Angebotseingang für Ihn sein)

Leider zu Gutmütig habe ich dies gemacht. Nach dem Senden der Daten, stand da plötzlich, dass ich einen Kaufvertrag gemacht habe.

Dies habe ich sofort per Email mit entsprechenden Paragraphen (14 Tage Widerrufsrecht / Fernabsatzgesetz) widerrufen. Um den Herrn nochmal telefonisch zu informieren habe ich ihn angerufen, wobei das Gespräch sehr unsachlich wurde und er meinte, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt, da ich als PRIVAT mit einen GEWERBETREIBENDEN einen Onlinevertrag gemacht habe.

Weiß jemand ob der Typ recht hat?

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2015 um 10:31

Hat er natürlich nicht.

Lass dir den Widerruf bestätigen und gut ist.

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25 Antworten
am 8. Mai 2015 um 10:31

Hat er natürlich nicht.

Lass dir den Widerruf bestätigen und gut ist.

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 10:42

Danke thps. Er hat eben auf meine Email mit dem Widerruf geantwortet, dh. der Widerruf ist angekommen.

Jedoch wird der Typ auf jeden Fall Probleme machen, da so eben diese Email von ihm kam.

Alle Daten geschwärzt.

Bild-1
am 8. Mai 2015 um 10:52

Schreib ihm den Widerruf per Post mit Rückschein.

Er kann gerne kommen und dein Auto holen, nur ist das dann Diebstahl.

Wenn du dir unsicher bist und eine Rechtschutzversicherung hast (ADAC bietet da doch auch was...) dann lass den Brief von nem Anwalt schreiben. Dann ist auf jeden Fall Ruhe.

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 11:25

i.O.

Werde ihm später ein Fax zu senden und dann nochmalst den Widerruf mit Rückschein.

Ich glaube nicht, dass ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz (das es ohnehin nicht mehr gibt) hier wirksam würde.

Ich gehe davon aus, dass Du hier auf die Kulanz des Käufers angewiesen bist.

Stellt er sich quer (wonach es aussieht), wirst du Schadenersatz leisten müssen.

Eher würde ich in Richtung des geschlossenen Vertrags agieren und prüfen (lassen), ob dieser überhaupt wirksam geschlossen wurde.

Das Geld mit dem Rückschein kannst du dir sparen. Das ist mit der größte Quatsch den es gibt! Am besten noch als Übergabeeinschreiben. :rolleyes:

Ein Fax mit qualifizierten Sendebericht (Kopie des übermittelten Dokuments) reicht für die Widerrufserklärung vollkommen aus. Die E-Mail (mit Lesebestätigung) oder passender Antwort darauf ebenso.

Wer es per Post beweissicher machen möchte, dem bleiben nur die Varianten a) es sich vom Empfänger gegenzeichnen zu lassen, b) mittels eines Zeugen den Briefzugang und -inhalt bestätigen zu lassen (am besten vom Zeugen unterschriebene Kopie mit identischem Inhalt und der Zeugenbestätigung des Zugangs mit Datum, Uhrzeit und Adresse des Zeugen) oder c) die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher.

Der Rückschein kann schlichtweg keinen Inhalt bescheinigen. Es ist also rausgeschmissenes Geld.

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 11:48

Geht klar.

Hab mich vorhin zusätzlich beim ADAC um eine Erstberatung informiert. Diese ist kostenlos. Mal schauen was ein Jurist zum Sachverhalt sagen kann. Der Typ macht mir echt Kopfschmerzen, aber ist auch zum größten Teil eigene Dummheit

Ich habe mir eben die Internetseite des Händlers angesehen.

An sich ja recht eindeutig, "aus Versehen" macht man das nicht.

Allerdings würde ich doch eher bezweifeln, dass hier ein Vertrag zu stande kam. Nicht, dass du die Angelegenheit mit deinem Wunsch nach dem Rücktritt vom Vertrag noch schlimmer machst als sie ist.

Einen Fachanwalt zu konsultieren halte ich hier auch für das beste.

am 8. Mai 2015 um 12:26

Wenn man den Namen des Händlers bei Google eingibt erfährt man so einiges über die Machenschaften des Gewerbes. :D

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 12:35

Meinst du den FAZ Beitrag? :D:D

am 8. Mai 2015 um 14:48

Das ist ja voll die Schweinerei. Selbst seine Email... Deutsche Sprache schwere Sprache^^

M.E. ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Te hat sein Angebot eingestellt (Angebotsaufforderung = invitatio ad offerendum). Händler gibt dann ein Gebot ab, das zu einem Vertrag wird, wenn Te dieses Angebot unverändert annimmt, was nicht geschehen ist.

Wenn der Händler sagt, ich nehme das Angebot an, kommt noch kein Vetrag zustande, erst durch Annahme des Händlergebotes durch den Te.

Soweit meine Wertung aufgrund des hier geschilderten Sachverhaltes.

Welches Stück Papier soll dann der Vertrag sein?

Soweit die Theorie. Ich weiss, dass diese Händler den Begriff" Vertrag" sehr locker interpretieren und daher "diesen Vertrag" auch mit Druck durchsetzen wollen.

O.

Schreib ihm doch, dass du beim Anwalt, wie er in seiner Email vorgeschlagen hat, warst und er bestätigt hat, dass es keinen Vertrag gibt.

Wahrscheinlich wirst du danach nie wieder was von ihm hören.

Einen echten Anwalt einschalten würde ich erst, wenn du selbst Post von seinem Anwalt bekommen solltest.

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 23:31

Moin Moin,

hab Rechtsberatung erhalten. Zusammenfassung: Der Vertrag kann angefechtet werden ( Bei Interesse kann ich auch genaueres schreiben). Muss die Anfechtung jedoch laut Anwalt per Einwurfeinschreiben verschicken.

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