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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Themenstarteram 5. Juli 2009 um 9:02

Hallo,

ich habe Führerscheinklasse C und mache nach dem 10.09.2009 Klasse E muss ich die Grundqualifikation 140 Stunden machen?

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2009 um 8:18

Hallo zusammen,

ich hab da mal aktuelles neues Regelwerk als Bild unten angehängt. Evtl. ist da menchem bei seinen Fragen zum Thema geholfen. Wer es direkt zu Ausdrucken haben möchte, soll mir eine PN mit Email-Adresse schicken, dann kann ich es rübersenden.

MFG Thomas

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Ja, ab dem 10.09.2009 fällst Du nicht mehr unter die Besitzstandregelung. Damit geht kein Weg mehr an der Berufskraftfahrerqualifikation vorbei.

Entsprechend Deines Alters orientiert sich, welche Qualifikation Du machen musst. Willst Du mit unter 21 schon gewerblich fahren, musst Du die volle Grundqualifikation mit theoretischer und praktischer Prüfung machen. Eine Schulungsdauer ist hier nicht konkret vorgegeben. Du musst vorher die Fahrerlaubnis haben.

Bist Du schon 21 reicht die beschleunigte Grundqualifikation mit 140 Std. und einer theoretischen Prüfung vollkommen aus. Hierfür ist die Fahrerlaubnis nicht zwingend erforderlich.

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 18:49

Hallo,

ich glaube deine Antwort ist nicht ganz richtig.

Wenn ich vor dem 10.09.2009 C habe, habe ich Besitzstand dann kann ich E nach dem 10.09.2009 ohne Grundqualifikation machen.

Das gleiche wenn ich die alte Klasse 3 habe also C1 o. C1E auch da hätte ich Besitzstand und könnte C, oder CE ohne Grundqualifikation machen.

Zitat:

Original geschrieben von zimmikim

Hallo,

ich glaube deine Antwort ist nicht ganz richtig.

Wenn ich vor dem 10.09.2009 C habe, habe ich Besitzstand dann kann ich E nach dem 10.09.2009 ohne Grundqualifikation machen.

Das gleiche wenn ich die alte Klasse 3 habe also C1 o. C1E auch da hätte ich Besitzstand und könnte C, oder CE ohne Grundqualifikation machen.

Sorry, aber ich hatte da etwas falsch gelesen.

Selbstverständlich fällst Du unter die Besitzstandsregelungen. Das ist immer, wenn Du auf E-erweiterst.

am 8. Juli 2009 um 8:18

Hallo zusammen,

ich hab da mal aktuelles neues Regelwerk als Bild unten angehängt. Evtl. ist da menchem bei seinen Fragen zum Thema geholfen. Wer es direkt zu Ausdrucken haben möchte, soll mir eine PN mit Email-Adresse schicken, dann kann ich es rübersenden.

MFG Thomas

am 11. Juli 2009 um 20:58

Hi kurze Frage zum thema.

Ich arbeite in einer stahlbaufirma als Monteur .

Unsere Firma hat über das aktuell laufende Konjunturpaket mehreren Arbeitern ermöglicht den LKW Führerschein auf Kosten des Arbeitsamtes zu machen.

Wie schaut es nun aus ? Da wir jetzt erst beginnen mit dem Führerschein werden wir wohl nicht vor dem Stichtag die Prüfung ablegen können. Benötigt man die Qualifikatin nur wenn man als Berufskraftfahrer angestellt ist oder benötigt man sie generell ?

Wie schon geschrieben bin ich als reiner Monteur eingestellt. Hin und wieder kommt es jedoch vor das ein Monteur einen 12 tonner mitnimmt der mit notwendigem Material geladen ist. Desweiteren haben wir einen 40 tonner um grössere Tonnagen zu fahren. Dürfte ich , als neuer Besitzer des LKW Führerscheins einen LKW zur baustelle fahren ? Ohne den Qualifikationsnachweis ?

Darf ich mir privat einen lkw kaufen und mit diesem rumfahren , ohne Qualifikationsnachweis bzw darf ich mir einen LKW leihen ( Autovermietung oder auch bei der eigenen Firma um PRIVATE Transporte zu fahren ) und diesen dann fahren ?

Danke für eure Antworten

Tausend mal beantwortet.SuFu hilft.

Nochmal:Jeder der ab 10.9.09 Gewerbsmäßig Güter befördern möchte und die FE neu erwirbt muß die Quali haben.

Da du Monteur bist und dei Material zur Baustelle bringst,fällst du nicht darunter.

Da du jetzt mit dem FS beginnst,braucht dich das eh nicht zu jucken, da du sicher hoch motiviert bist und zu dem in einer guten Fahrschule bist,wirst du doch locker bis zum Stichtag fertig.

Was soll die Frage:Darf ich mir privat einen LKW kaufen und damit rumfahren?

am 11. Juli 2009 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Tausend mal beantwortet.SuFu hilft.

Nochmal:Jeder der ab 10.9.09 Gewerbsmäßig Güter befördern möchte und die FE neu erwirbt muß die Quali haben.

Da du Monteur bist und dei Material zur Baustelle bringst,fällst du nicht darunter.

Da du jetzt mit dem FS beginnst,braucht dich das eh nicht zu jucken, da du sicher hoch motiviert bist und zu dem in einer guten Fahrschule bist,wirst du doch locker bis zum Stichtag fertig.

Was soll die Frage:Darf ich mir privat einen LKW kaufen und damit rumfahren?

Danke für die Antwort . Bin leider die woche über auf fernmontage und kann daher nur Samstags zur Fahrschule . Und hochmotiviert , naja , bekomme wenigstens die Zeit bezahlt die ich in der Fahrschule bin .

Ich wußte nicht wie es mit der qualifikation aussieht. Da ich nebenbei bißchen Holz mache und dieses auch ausfahre stellt sich mir seit längerem die Frage ob es nicht sinnvoll wäre einen relativ schweren LKW zu kaufen z.b. 3 Achser Kipper anstelle eines 7,5 tonners

Dieser hätte natürlich dementsprechend mehr Nutzlast und ich müßte weniger oft fahren .

Das ganze würde natürlich nur Sinn machen wenn ich die Fahrten zusammenfassen kann um den LKW dann mit Kurzzeitkennzeichen zu nutzen . Den Rest der Zeit würde er halt in meiner Halle stehen und dort auf den nächsten Einsatz warten.

Aber egal , so wie ich es verstanden habe brauche ich die Qualifikation nur wenn ich als Berufskraftfahrer eingestellt bin bzw hauptsächlich in meiner Firma LKW fahre.

Da ich aber "nur" Monteur bin und vielleicht 2-3 mal im Jahr den LKW mitnehmen würde fällt der ganze Quark halt weg.

Danke und gruß Dirk

 

Kauf dir zu deinem 7,5T einen Tandemanhänger(10t).Da fährst du billiger und mußt bei kleineren Mengen nicht das große Auto bewegen.Da du schon LkW fährst müßtest du für C/CE mit ca20Std.auskommen.Das sind 4-5 Samstage,wo ist das Problem?

am 11. Juli 2009 um 21:48

Habe den Führerschein der alten Klasse 3 . Mujss den aber jetzt dringend umschreiben da ich die Fahrerkarte beantragen muss . Unsere fahrzeuge in der Firma sind Crafter und Sprinter mit den digitalen Fahrtenschreiber . Und dort muss ich ja ne Fahrerkarte einlegen , egal ob ich Anhänger ziehe oder nicht.

Die ersten zwei Samstage gehen für den Ersthelferkurs beim Malteser drauf . dann zwei Samstage für die Theorie . Eigentlich könnte es klappen mit dem Führerschein bis zum 10.9 , aber da ich ja nicht unter die neue Regelung falle dürfte es eigentlich egal sein .

Na ja , werden sehen wann ich endlich unseren dicken fahren kann ;-)

zwei Samstage für Theorie reichen nicht. Du brauchst 14 Doppelstd.Kl.C/CE Theorie und 6 Doppelstd.Grund/Basiswissen.

am 11. Juli 2009 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Kauf dir zu deinem 7,5T einen Tandemanhänger(10t).Da fährst du billiger und mußt bei kleineren Mengen nicht das große Auto bewegen.Da du schon LkW fährst müßtest du für C/CE mit ca20Std.auskommen.Das sind 4-5 Samstage,wo ist das Problem?

Habe bereits einen Tandemanhänger mit 10,5 tonnen. Dieser ist jedoch auf 4,5 tonnen abgelastet worden wegen Maut und Steuer.

Leider ist es kein Kipper sondern ein Planenanhänger. Da ist das abladen recht aufwendig. Da der anhänger technisch die 10,5 tonnen Gesamtgewicht verträgt und der LKW ebenfalls 10,5 tonnen anhängelast hat mache ich mir wenig gedanken wenn die Zuladung auch ausgenutzt wird ;-)

 

Der Gedanke des größeren LKW´s kam eigentlich nur auf da die festen Betriebskosen des 7,5 tonners und des Anhänger einfach zu hoch sind. Fahre ca. 500 rm Holz damit im Jahr was ungefähr 300 tonnen entspricht.

( Lkw hat 3,5 tonnen und der Anhänger knapp 8 Tonnen , ein großer LKW mit 24 to Gesamtgewicht müsste theoretisch die gleiche Nutzlast haben bzw noch mehr )

Theoretisch könnte ich das gesamte Holz in einem Zeitfenster von 4 Wochen im jahr ausfahren. Würde dann auf 4 Kurzzeitkennzeichen kommen die jeweils knappe 70 Euro kosten würden. Käme somit mit 280 Euro jährlich hin.

Der 7,5 tonner incl. Anhänger kostet ein vielfaches im Jahr.

Leider darf man ja kein Zugfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen betreiben und gleichzeitig einen Anhänger anhängen , sonst wäre der 7,5 tonner längst abgemeldet.

Anhand von ebay beobachtungen bekomme ich für den Wert des LKW´s incl. Anhängers fasst einen geeigneten großen.

Die Überlegung verfolge ich schon länger und eigentlich ist es nur an dem fehlenden Führerschein gescheitert

am 11. Juli 2009 um 22:00

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

zwei Samstage für Theorie reichen nicht. Du brauchst 14 Doppelstd.Kl.C/CE Theorie und 6 Doppelstd.Grund/Basiswissen.

20 doppelstunden würden ja mindestens 4 samstage bedeuten . Eher noch 5

ach herje , dann ist der Sommer wohl verplant :-(

Zitat:

Original geschrieben von dirknring

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

zwei Samstage für Theorie reichen nicht. Du brauchst 14 Doppelstd.Kl.C/CE Theorie und 6 Doppelstd.Grund/Basiswissen.

20 doppelstunden würden ja mindestens 4 samstage bedeuten . Eher noch 5

ach herje , dann ist der Sommer wohl verplant :-(

Ja,man muß halt Prioritäten setzen.Und die 6 Doppelstd.Grund/Basis sind nichts anderes als der normale FS-Unterricht,der bekanntlich nicht Samstags stattfindet.

am 13. Juli 2009 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Tausend mal beantwortet.SuFu hilft.

Nochmal:Jeder der ab 10.9.09 Gewerbsmäßig Güter befördern möchte und die FE neu erwirbt muß die Quali haben.

Da du Monteur bist und dei Material zur Baustelle bringst,fällst du nicht darunter.

Da du jetzt mit dem FS beginnst,braucht dich das eh nicht zu jucken, da du sicher hoch motiviert bist und zu dem in einer guten Fahrschule bist,wirst du doch locker bis zum Stichtag fertig.

Was soll die Frage:Darf ich mir privat einen LKW kaufen und damit rumfahren?

FALSCH!!!!!!!! Egal ob angestellt oder selbstständig, die Qualifikation braucht jeder, der Gewerblich Güter Transportiert, auch für Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten. Das Material zur Baustelle fahren ist Gewerblich .

Seht euch meinen Post an, den ich weiter oben eingefügt habe unter dem Kapitel "Betroffener Personenkreis".

@ Dirknring

Hierzu sei dir zu raten, mach den Schein vor dem 10.09.09, dann hast du noch 5 Jahre Galgenfrist.

Und noch ein Tipp zu deiner Holzfahrerei. Die Menge, die du angibst, nimmt dir ja auch keiner Privat an. Ich gehe mal davon aus, das du es Ofenfertig hackst und verkaufst.( Ich brauch auch Holz!!!:D) Hast du es als Nebengewerbe angemeldet? Dann fährt du ja auch Gewerblich.

Und, wenn du einen großen LKW als KIpper kaufst, ist das ja ne tolle Sache, ABER mit Kurzzeit-Kennzeichen darfst du KEINE Anhänger ziehen und KEINE Güter transportieren. Bei uns fallen da regelmäßig diese "Halbwilden" Schrotthändler mit auf die Nase.

Melde den LKW auf Saison an für 2 Monate, wie du es vom Zeitraum her brauchts. Dann werden die Jährlichen Kosten nur für diesen Zeitraum fällig.

 

MFG Thomas

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