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Beinahe Unfall mit Radfahrer

Hallo Leute,

ich hatte gerade fast einen Unfall mit einem Radfahrer und wollte jetzt mal nachfragen, wie da die rechtliche Situation ist. Ich war auf einer Einbahnstraße (30er Zone) unterwegs, links und rechts standen Autos, keine Beleuchtung vorhanden. Ich bin dann in eine Kreuzung eingefahren. Rechts (vor Links) war nichts, links auch nichts. Ich bin also weitergefahren. Auf einmal sah ich einen Radfahrer in dem Lichtkegel meines Wagens von Links nach Rechts gemütlich kreuzen. Dem Radfahrer ist am Ende nichts passiert, aber es war schon haarscharf. Wer wäre an dem Unfall Schuld gewesen, wenn ich den Radfahrer erwischt hätte?

Nochmal die Facts:

- ich war beim Radfahrer rechts

- der Radfahrer war in der Dunkelheit ohne Licht oder Reflektoren unterwegs

- ich habe einen Wagen mit Xenon Licht. Der Radfahrer hätte mich sehen müssen. Selbst als ich mit einer Vollbremsung ca. 20-30cm vor dem Radfahrer stehen blieb, hat der Radfahrer nicht einmal einen Blick auf mich geworfen, so als ob ich nichtmal da wäre.

Beste Antwort im Thema

Jaaaah, da macht einer wieder das Radfahrer-Fass auf. Mir wurd schon echt langweilig bei den drögen Winterreifen- und Rechtsverdreher-Themen hier ;)

Also rechts vor links, der Radler kam für Dich von links? Also Du für den Radfahrer von rechts? Der Radfahrer fuhr gegen die Einbahnstraße? Zudem keine Beleuchtung am Fahrrad etc?

Macht nach den argumentativen Erfahrungen hier im Forum 70% Schuld für Dich wegen Gefährdungshaftung und weil Du einfach ein pöhser, pöhser Autofahrer bist und auch gerne nachts Kinder erschreckst (wofür die sich dann am Reformationstag (für alle, dies nicht wissen, Halloween) wieder rächen dürfen ;) ) und mal so gerade 30% Teilschuld für den Radler.

Es sei denn der ist unter 16 oder betrunken oder beides, weil von denen kann man ja keinen straßenverkehrstechnischen Sachverstand erwarten. Also 100% auf DEINEM Deckel ;) Zumindest dann in der 3. und letztgültigen Instanz.

Ach ja, blechen darfst Du - egal wieviel % Schuld - immer ALLES und in Holland ist sowieso alles besser. Da wird erst gar nicht nach der Schuld gefragt, da darfst DU IMMER ALLES blechen und für alles die Schuld haben.

So, Polemik off. Die nächsten 250 Seiten Diskussion mit genau diesem Inhalt können losgehen. Ich freu mich schon :) Nein, vermutlich leider doch nicht, denn ich fürchte, die Deinerseits beschriebene Situation ist selbst für den schlimmsten hier postenden Radfahr-Anarchisten ZU eindeutig, als dass er sich da weit aus dem Fenster lehnen würde ;)

Bist Du nicht vielleicht doch 31 in der Tempo30-Zone gefahren? Na?

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Jaaaah, da macht einer wieder das Radfahrer-Fass auf. Mir wurd schon echt langweilig bei den drögen Winterreifen- und Rechtsverdreher-Themen hier ;)

Also rechts vor links, der Radler kam für Dich von links? Also Du für den Radfahrer von rechts? Der Radfahrer fuhr gegen die Einbahnstraße? Zudem keine Beleuchtung am Fahrrad etc?

Macht nach den argumentativen Erfahrungen hier im Forum 70% Schuld für Dich wegen Gefährdungshaftung und weil Du einfach ein pöhser, pöhser Autofahrer bist und auch gerne nachts Kinder erschreckst (wofür die sich dann am Reformationstag (für alle, dies nicht wissen, Halloween) wieder rächen dürfen ;) ) und mal so gerade 30% Teilschuld für den Radler.

Es sei denn der ist unter 16 oder betrunken oder beides, weil von denen kann man ja keinen straßenverkehrstechnischen Sachverstand erwarten. Also 100% auf DEINEM Deckel ;) Zumindest dann in der 3. und letztgültigen Instanz.

Ach ja, blechen darfst Du - egal wieviel % Schuld - immer ALLES und in Holland ist sowieso alles besser. Da wird erst gar nicht nach der Schuld gefragt, da darfst DU IMMER ALLES blechen und für alles die Schuld haben.

So, Polemik off. Die nächsten 250 Seiten Diskussion mit genau diesem Inhalt können losgehen. Ich freu mich schon :) Nein, vermutlich leider doch nicht, denn ich fürchte, die Deinerseits beschriebene Situation ist selbst für den schlimmsten hier postenden Radfahr-Anarchisten ZU eindeutig, als dass er sich da weit aus dem Fenster lehnen würde ;)

Bist Du nicht vielleicht doch 31 in der Tempo30-Zone gefahren? Na?

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Selbst als ich mit einer Vollbremsung ca. 20-30cm vor dem Radfahrer stehen blieb, hat der Radfahrer nicht einmal einen Blick auf mich geworfen, so als ob ich nichtmal da wäre.

Der Radfahrer stand bestimmt unter Drogen , äh Schock

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Der Radfahrer stand bestimmt unter Drogen , äh Schock

Hab vergessen zu schreiben, dass der Radfahrer zur Truppe 70+ gehörte

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Der Radfahrer stand bestimmt unter Drogen , äh Schock

Hab vergessen zu schreiben, dass der Radfahrer zur Truppe 70+ gehörte

DANN könntest Du noch Glück haben, dass das Identifikationspotenzial hier mit dem doofen Opa so gering ist, dass Du ne ehrliche Antwort kriegst ;) Aber nur bis Seite 50, dann wird das mit dem Opa unterschlagen und die Grundsatzdiskussion geht wieder los.

am 27. Oktober 2010 um 20:17

Die rechtliche Situation ist relativ einfach. Auch wenn der Radfahrer von links kommt, entgegen der Einbahnstraße fährt, kein Licht an hat und über 70 ist, dann darfst Du den trotzdem nicht einfach umfahren sondern mußt bremsen. Das hast du ja zum Glück auch gemacht. Hättest Du jetzt nicht gebremst, sondern einfach mal draufgehalten, weil Du schließlich Vorfahrt hattest, dann müßtest Du jetzt für den Schaden haften. Wer denn sonst?

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Selbst als ich mit einer Vollbremsung ca. 20-30cm vor dem Radfahrer stehen blieb, hat der Radfahrer nicht einmal einen Blick auf mich geworfen, so als ob ich nichtmal da wäre.

Hast du dich denn wenigstens zusätzlich mit der Hupe deines Fahrzeuges bemerkbar gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

...

großartig :D

schade dass man deine neuen beiträge nicht abonnieren kann :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Das hast du ja zum Glück auch gemacht. Hättest Du jetzt nicht gebremst, sondern einfach mal draufgehalten, weil Du schließlich Vorfahrt hattest, dann müßtest Du jetzt für den Schaden haften. Wer denn sonst?

Ich weiß nicht, was du jetzt von mir denkst. Es geht mir bei meiner Frage jetzt nicht darum, einen Unfall zu provozieren oder auf mein Recht zu bestehen, obwohl der Radfahrer genau vor der Nase meines Autos ist. Aber man macht sich dann schon so seine Gedanken, denn es war wirklich knapp - sehr knapp. Hätte es jetzt geregnet oder wäre ich mit einem "einfacheren" Wagen unterwegs, wäre diese Situation wohl anders ausgegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hast du dich denn wenigstens zusätzlich mit der Hupe deines Fahrzeuges bemerkbar gemacht?

Mir war es ein bisschen wichtiger, dem Radfahrer auszuweichen und zu bremsen. Hätte ich gehupt, hätte ich den Kerl evtl. erschrocken und er wäre ohne meine Mithilfe auf mein Auto geplumpst.

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Hätte ich gehupt, hätte ich den Kerl evtl. erschrocken und er wäre ohne meine Mithilfe auf mein Auto geplumpst.

Was denn auch wieder übel hätte für dich ausgehen können. Schließlich wird man in diesem Rechtstaat ja schon bestraft, wenn man mit 200 auf der linken Spur ankommt und der mit 120 bei freier, rechter Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund links fahrende " Vorfahrer " erschrickt und einen tödlichen Abflug macht ( ja, ich weiß, das war eine schreckliche Sache und überhaupt ) . Am besten wird man hier Richter und biegt sich alles so hin, daß es einem die eigene Haut rettet - siehe der Fall des famosen " Radarfotorichters " , der jetzt übrigens wieder dran ist.

am 28. Oktober 2010 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Hab vergessen zu schreiben, dass der Radfahrer zur Truppe 70+ gehörte

Dann sei froh, dass du so gut reagiert hast. Bei einem Unfall hätte es den 70+ Radfahrer wahrscheinlich erheblich verletzt. In dem Alter reicht schon ein kleiner Sturz für Knochenbrüche aus.

Wie nun ein Urteil ausgegangen wäre, wenn es zum Unfall gekommen wäre, kann man nur raten. Gib so einen Fall 3 Richtern und du bekommst 3 verschiedene Urteile.

am 28. Oktober 2010 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Schließlich wird man in diesem Rechtstaat ja schon bestraft, wenn man mit 200 auf der linken Spur ankommt und der mit 120 bei freier, rechter Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund links fahrende " Vorfahrer " erschrickt und einen tödlichen Abflug macht ( ja, ich weiß, das war eine schreckliche Sache und überhaupt ) .

Mal ganz davon abgesehen, dass das eine polemisch-einseitige Sicht der Dinge ist, die die - dafür zuständige ;) - Judikative anders sieht (ja, ja vor allem die Exekutive ist nicht immer so glücklich mit der Judikativen - gut so, denn sonst wäre die Gewaltenteilung ja überflüssig), hat das mit diesem Fall gar nichts zu tun.

Meine Einschätzung: STRAFrechtlich wäre dem TE wahrscheinlich nichts vorzuwerfen gewesen. Zivilrechtlich hätte er wohl einen Schadensersatzanspruch bekommen können. Und auch das macht Sinn. In dem Moment, wo wir die Höllenmaschine Auto in Bewegung setzen, setzen wie unsere Umwelt der erhöhten Betriebsgefahr aus. Man kann es nicht oft genug betonen: Auf KEINEM anderen Gebiet wird eine so gefährliche Maschine wie das Auto mit so geringen Vorsichtsmassnahmen toleriert. Faktisch existiert keine Maschine mit diesem Gefährdungspotential, keine Maschine, die soviele Opfer fordert. Diese Toleranz gegenüber dem Autoverkehr ist nur aufgrund des als überwältigend erfahrenen Nutzen und aufgrund dieser umfassenden Haftungspflicht zu erklären.

Aber was lernen wir vor allem: Umsicht zahlt sich aus. An eine Rechts-vor-Links Kreuzung muss man sich immer bremsbereit nähern, das hat der TE getan und den Unfall verhindert. So sollte es sein. Man darf nie vergessen - man selber weiss meist gar nichts von den Situationen, in denen eigenes Fehlverhalten nur durch die Umsicht anderer NICHT zum Unfall geführt hat.

Amen

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Amen

 

Mal ganz davon abgesehen, dass das eine polemisch-einseitige Sicht der Dinge ist, die die - dafür zuständige ;) - Judikative anders sieht (ja, ja vor allem die Exekutive ist nicht immer so glücklich mit der Judikativen - gut so, denn sonst wäre die Gewaltenteilung ja überflüssig)

 

Amen

Hütstel, dieses " schöne " Urteil wurde in der nächsten Instanz dann wenigstens teilweise aufgehoben. Für mich ein nettes Beispiel für die " Rechtssicherheit ", die in diesem Lande herrscht....Aber wenigstens wird man für Kritik an diesen Heiligen noch nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt - aber, wer weiß...... Das hat nämlich mit " Polemik " nichts zu tun, das ist hier mittlerweile der " Normalzustand ". Du könntest mal zur Kenntnis nehmen das durch eine solche " Rechtsprechung " Existenzen zerstört werden, gelle ?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Schließlich wird man in diesem Rechtstaat ja schon bestraft, wenn man mit 200 auf der linken Spur ankommt und der mit 120 bei freier, rechter Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund links fahrende " Vorfahrer " erschrickt und einen tödlichen Abflug macht

stimmt da gabs ja mal so ne blöde nuss vor ein paar jahren...

Ihr habt ja alle keine Ahnung!!!!!

70+

In diesem Fall bezahlt die Rentenkasse dir den Schaden am Auto.

Zusätzlich erhälst du jedes Jahr zu Weihnachten eine schöne Grußkarte.

 

 

:D:D:D:D

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