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Beim Autoverkauf fälschlicherweise falsche Laufleistung angegeben - Käufer fordert Schadenersatz

BMW
Themenstarteram 6. März 2024 um 7:43

Hallo zusammen, ich suche nach euren Erfahrungen.

Habe online mein Auto verkauft, leider mit Fehler in der Km Angabe.

Vor der Übergabe gemerkt, Käufer angerufen und Sachlage geschildert, dass der Kaufvertrag so nicht passt.

Er fordert jetzt Schadensersatz.

Ist das rechtens?

Vg Andy

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26 Antworten

Wenn ich ein neues Fahrzeug erwerbe, unterschreiben beide Parteien einen KV.

Danach, während der Wartephase, kann der Händler auch noch ändern…zB Preisanpassung(en) usw…

Wird aber so wohl auch im KV abgesichert sein.

(nur mal als Vergleich).

Darf man mal fragen wie sehr die Kilometerstände abgewichen haben? @andy8

Und über welches Portal hast du denn online dein Fahrzeug verkauft? Bei wirkaufendeinauto oder autohero würdest du ja noch in eine Filiale müssen. Oder hast du ein Fahrzeug bei Kleinanzeigen verkauft und der Käufer online überwiesen?

...mal vorweg - eine rechtssichere oder wirklich belastbare Aussage kannst du nur bei einem Rechtsanwalt bekommen, der dann auch alles vorgelegt bekommt. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung geben, sondern sinnieren vielmehr darüber, wie wir die Situation einschätzen oder aus der Erfahrung heraus sehen.

Grundsätzlich sehe ich´s so, dass du bei den bekannten Portalen schlichtweg einen Abzug und nicht den Schätzwert bekommen würdest, daher müsste es anders gelaufen sein.

Im Fall, dass du bspw. über KA dein Fahrzeug verkauft hast, müsste man vermutlich differenzieren. Die Frage hierbei wird sein, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, der überhaupt ausgleichspflichtig wäre wenn eine Pflichtverletzung vorliegen würde, z.B. durch eine lange Anreise o.ä.

Nachdem du eingangs erwähnt hast, dass du ihn direkt nach Erkenntnis über deinen Irrtum angerufen hast, muss noch nicht einmal das der Fall sein.

Er könnte m.E. aber wegen Irrtums vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 119 BGB) und sein Geld zurückverlangen. Schadensersatzpflichtig würdest du werden, wenn bspw. vorsätzlich oder fahrlässig (also unter Missachtung der im allgemeinen Geschäftsverkehr zu führenden Sorgfalt) ..das Eigentum oder Recht eines anderen widerrechtlich verletzt hast (§ 823 BGB). Wie gesagt, nur gefährliches Halbwissen, aber nach deiner spärlichen Sachverhaltsschilderung kann ich zumindest keinen großen Schaden erkennen.

...sollte der Käufer jedoch schon eine Spedition zur Abholung beauftragt haben, dann wäre möglicherweise der schnelle Gang zum Anwalt angeraten, einfach um deine Schadensersatzpflicht prüfen zu lassen.

Aber vielleicht sagst du ja noch etwas dazu, warum er nun Schadensersatz fordert, für was und in welcher Höhe und wie die beiden Laufleistungen betragen haben.

VG

Chris

Themenstarteram 6. März 2024 um 8:57

Hallo zurück, das Versehen im Kilometerstand beträgt in Differenz 100000km. Es war einfach nur ein Tippfehler unsererseits im Mobile.de. SB Automobile rief uns an und hat hat per Mail den Kaufvertrag aufgesetzt, mit dem wir einverstanden waren. Doch den Fehler haben wir erst 1 Tag vor Abholung des Autos gelesen.

Er hat weder angezahlt, noch war jemand vor Ort bei mir. Gemäß § 434 BGB haben ich angeblich die Pflicht, ihm eine Sache frei von Sachmängeln zu übergeben.

Alternativ nennt er eine Pauschalzahlung.

Diese soll sämtliche Kosten für die Neuanlegung von Dokumenten, entgangenen Gewinn sowie sonstige Unannehmlichkeiten abdecken.

Ich danke für eure Rückmeldung.

Hast du eine Rechtsschutz?

Darauf würde ich persönlich nicht eingehen.

 

SB Automobile aus SAD hat aber auch selbst nicht die besten Bewertungen auf mobile.

 

Hast du in deiner Anzeige Sachmängel mit einem Verweis auf einen Privatkauf ausgeschlossen?

 

Ich finde der Käufer übertreibt und sehe keinen Schaden. Dokumentiere alles, auch Telefonate, Mails und gib‘s notfalls einem Anwalt.

Evtl. wirklich einmal eine Rechtsberatung einholen...

 

Manchmal steckt es heutzutage in manchen Menschen, aus solchen Dingen so schnell und soviel Geld leicht rauszuschlagen wie nur irgendwie machbar - wenn es gerechtfertigt ist, dann ist es ja ok - wenn aber nicht, dann aber auch nicht irgendeinen Pseudo"schaden" pauschal zahlen!

 

Aber die Feinheiten kann eben nur ein Fachanwalt richtig behandeln.

Ansonsten läuft man auch Gefahr, evtl. mehr Zeit, Nerven u Geld hineinzustecken ...in einem nie endenden ICH HABE RECHT - Streit.

Aus reiner Neugierde habe ich mal nach dem Händler gegoogelt und unter „Questions & Answer“ gibt’s noch ne interessante Anmerkung „Er logt, er gibt falsche Informationen für seinem Autos“.

(wörtlich zitiert)

 

Ich denke du kannst erst einmal etwas herunter kommen und ihn erst einmal schriftliche Ansprüche geltend machen. Der will dich sicherlich nur einschüchtern. Lass ihn erst einmal kommen.

Aber dokumentiere alles - auch dein eingestelltes Inserat. Ich würde ihm nochmals schreiben, dass du das Versehen bedauerst und selbstverständlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag verstehst und nachvollziehen kannst (schriftlich!). Kläre es erst mit ihm, bevor du das Fahrzeug weiterveräußerst, nicht dass du doch noch ersatzpflichtig wirst.

Nachdem da viel mit dranhängen kann, würde ich in jedem Fall zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 6. März 2024 um 10:09:33 Uhr:

 

Ich finde der Käufer übertreibt und sehe keinen Schaden.

Das sehe ich etwas anders ...

 

Zitat:

@andy8 schrieb am 6. März 2024 um 09:57:44 Uhr:

das Versehen im Kilometerstand beträgt in Differenz 100000km. Es war einfach nur ein Tippfehler unsererseits im Mobile.de. SB Automobile rief uns an und hat hat per Mail den Kaufvertrag aufgesetzt, mit dem wir einverstanden waren. Doch den Fehler haben wir erst 1 Tag vor Abholung des Autos gelesen.

Er hat weder angezahlt, noch war jemand vor Ort bei mir.

... denn die Differenz ist ja nicht unerheblich wertbeeinflussend. Tippfehler hin oder her - vor Zeichnung des KV muss man ihn eben lesen, insbesondere wenn die Gegenseite ihn aufgestellt hat. Wenn die Gegenseite argumentiert, dass der km-Stand ein maßgebliches Argument für den Erwerb zu diesem Preis war, der Wagen uU schon an einen Aufkäufer mit den kommunizierten Daten weiterverkauft worden ist - kann da schon tatsächlich ein Schaden entstanden sein. Und selbst wenn es nicht so war - allein die Zeit, die sich der Händler aufgrund fehlerhafter Angaben mit dem Angebot beschäftigt hat (was er in Kenntnis der realen Laufleistung nicht getan hätte), währenddessen ihm uU andere Angebote derweil entgangen sein könnten ... auch hier sähe ich einen Schaden.

Es ist immer hilfreich, beide Seiten zu sehen. Auf der anderen Seite könnte man sich auch vorkommen, als sei man bewusst getäuscht worden. Ich persönlich zB verstehe nicht, wie man sich beim eigenen Fahrzeug in der Laufleistung um 100000 vertun kann. Wie hab ich mir das vorzustellen? "sorry, sind keine 90000 sondern 190000?" Und dann auch noch im Vertrag ...

Auch wenn die Firma uU nicht als superseriös bekannt sein sollte - säße ich auf der anderen Seite, würde ich wohl auch nicht leichthin sagen "ok, vergiss es". Einfachste Sorgfalt des TE hätte den Fehler verhindern können.

Errare humanum est! Der TE hat angegeben, bei Erkenntnis seines Irrtums sofort gehandelt zu haben.

Ein gewerblicher Unternehmer trägt nun einmal ein höheres Risiko, als ein Privatverkäufer - und er hätte sich daher auch absichern können, indem er bspw. den letzten HU-Bericht, ein Foto vom Kombiinstrument oder die letzte Inspektionsrechnung hätte geben lassen. Blind zu kaufen und dann als Unternehmer auf solch hohen Tönen gegenüber einem Privatmann zu jammern - dafür habe ich persönlich kein Verständnis.

Das Schadensersatzrecht ist auch so ausgestaltet, dass die Pflichtverletzung einem Schädiger auch wirklich zugerechnet werden muss. Solange der Geschädigte nicht nachweisen kann, dass der Schädiger mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt hat, wird es mit dem Recht ohnehin schwer. Wobei ich mich da schon wieder frage, ob nicht auch Bilder vom Cockpit in mobile.de eingestellt waren, woraus der Irrtum hätte erkannt werden können.

Selbstverständlich macht es einen großen Unterschied, ob nun 100tkm oder 200tkm auf der Uhr stehen, deswegen kann man ja auch den Vertrag bzw. seine abgegebene Willenserklärung anfechten (§ 119 BGB). Ob nun aus dem Irrtum ein Schadensersatz entsteht, ist hier für mich fraglich, sollte und kann nur ein (Fach-)Anwalt klären.

Jedenfalls hört bei mir das Verständnis auf, wenn man dann mit überzogenen Forderungen kommt für Gewinnausfall (welcher Gewinnausfall? Er ist doch gar nicht realisiert!), Verwaltungskosten (ja mei, für das Daddeln der Anzeigen? Wieviel will er da in Rechnung stellen?).

Ich kann jedenfalls anhand der vorgetragenen Schilderung (und mehr wissen wir nicht) nicht erkennen, dass dem Ankäufer wirklich ein Schaden entstanden ist und daher hat er natürlich das Recht vom Kaufvertrag in der jetzigen Form zurückzutreten oder ggfs. einen abweichenden Preis zu verhandeln.

Wie gesagt, der Unternehmer ist gewerblich unterwegs und hat schon berufsmäßig mit solchen Fragestellungen zu tun. Er hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht was auch den Ankauf anbelangt.

Hätte der Unternehmer jetzt sachlich mitgeteilt:"Hey, ich habe eine fremde Spedition beauftragt und habe da selbst eine Klausel von 200 €, falls ich zurücktrete" und hätte er alle Unterlagen vorgelegt und man sich dabei auch nicht auf einem anderen Preis einigen können, dann hätte ich da schon aus ethischen Gründen die 200 € bezahlt - ungeachtet einer etwaigen Rechtspflicht. Manchmal sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen, wie es @Bohawi mit anderen Worten schon angedeutet hat.

VG

Chris

War auf den Bildern der KM-Stand zu sehen? In der Anzeige war ja dann ebenfalls ein falscher KM-Stand drin - also zweimal falsch, oder?

Wird ja gerne auch gemacht, um die Anzeige zu pushen ;)

Ich sehe das rechtlich nicht so locker, denn es gibt einen unterzeichneten Vertrag, somit ist der Verkäufer zur Lieferung verpflichtet. Kann er so nicht liefern, somit Schadensersatz - das wird dann also vor Gericht in einem Vergleich enden.

Erstmal die Sache verweigern wegen Irrtum (musst aml googeln), dann schauen, ob er einen Anwalt einschaltet. Danach würde ich es ebenfalls nur noch über einen selbigen abwickeln. Bis dann hoffen...

Ich gehe nach wie vor von einem Versehen aus. Absicht unterstellt wäre ein sich daraus ergebender Schadensersatz eh das kleinste Problem.

 

Aber welcher Schaden ist denn eingetreten, wenn noch nicht einmal etwas angezahlt wurde? Es handelt sich doch noch um ein schwebendes Geschäft!?

 

Natürlich würde ich mich als Käufer über diesen Fauxpas auch ärgern, gar keine Frage, aber ich käme im Leben nicht auf die Idee hier ein Fass aufzumachen, wo noch nicht einmal eine Zahlung geflossen ist.

 

Wie gesagt, ein Fall für den Rechtsanwalt, gerade weil ein schwebendes Geschäft zugrunde liegt und das Fahrzeug besser erst einmal nicht an Dritte weiterveräußert werden sollte.

Andere Frage @andy8 :

 

War denn der Kaufpreis so hoch, dass es ein vergleichbares Fahrzeug gegeben hätte, mit 100tkm weniger auf der Uhr?

Würdest du uns vielleicht mal etwas zum Fahrzeug (F30/F31/F34?), wichtiger Ausstattung, Motorisierung, echter Laufleistung und dem vereinbarten Preis sagen?

Der Schaden ist rechtlich gesehen da, weil es eben keinen Liefergegenstand mit den zugesagten Leistungen gibt ;)

Ob Absicht oder nicht ist dabei völlig irrelevant (bzw. würde nachgewiesene Täuschung das ganze noch schwieirger für den Verkäufer machen).

Beziffere mal den Schaden @lexmaul23

 

Mal angenommen der TE war redlich und hat sein Auto wirklich günstig und dabei wirklich mit einem Tippfehler eingestellt, was die Laufleistung anbelangt. Dabei hat er vielleicht sogar das KI fotografiert, so dass man sehen konnte, dass das Fahrzeug 100tkm mehr gelaufen hatte. Das Fahrzeug wird nicht über den tatsächlichen Wert verkauft und ein findiger Straßenhändler schlägt nun zu. Er könnte dabei den entgangenen Gewinn (§ 252 BGB) als Schadensersatz geltend machen und weil er das vermeintlich jüngere Fahrzeug nun zum richtigen Wert 3.000 € günstiger eingekauft hat und ein Verkaufspreis 2.000 € über einen zur jüngeren Laufleistung passenden EK durch die Händlereigenschaft zu erwarten wäre, macht er nun 5.000 € geltend, obwohl er das Fahrzeug nicht über Wert bezogen hat. Der flapsige Verkäufer muss also weitere 5.000 € Verlust hinnehmen, obwohl der Fehler gleich bemerkt und noch vor Kaufpreiszahlung gemeldet wurde.

…das kann teleologisch nicht Regelungsinhalt der schuldrechtlichen Schadensersatzregelungen sein.

 

Ich hoffe der TE hält uns auf dem Laufenden was dabei herauskommt. Wie gesagt, hier sollte möglichst ein Fachanwalt ran.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 6. März 2024 um 10:47:28 Uhr:

 

Ein gewerblicher Unternehmer trägt nun einmal ein höheres Risiko, als ein Privatverkäufer - und er hätte sich daher auch absichern können, indem er bspw. den letzten HU-Bericht, ein Foto vom Kombiinstrument oder die letzte Inspektionsrechnung hätte geben lassen. Blind zu kaufen und dann als Unternehmer auf solch hohen Tönen gegenüber einem Privatmann zu jammern - dafür habe ich persönlich kein Verständnis.

Ein gewerblicher Käufer muss also davon ausgehen, dass er den Aussagen des Käufers nicht trauen kann? DER hat doch den km-Stand sogar vertraglich bestätigt.

Sorry - ich kann diese Ansicht nicht teilen.

Auch kann ich nicht teilen „es ist kein Schaden entstanden solange der nicht die Kosten von Spedition nachweist“. Ey da wird einfach über die Zeit von anderen verfügt, und „sorry“ reicht aus? Also ich wäre auf der Gegenseite doch sehr verärgert. Und was würde jeder für einen Angriff fordern wäre es umgekehrt gelaufen. Nur weil einer gewerbsmäßig Autos kauft muss er nicht akzeptieren belogen zu werden über den einfachsten Umstand.

Zum km-Stand: ich habe den in meinem Instrumenten ausgeblendet …

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