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Bandit 650 Bj. 2005 - Drosseleinbau überprüfen

Suzuki GSF 650 Bandit
Themenstarteram 22. März 2018 um 19:36

Liebe Motor-Talk Community,

ich habe heute mal eine Frage der etwas anderen Sorte. Aber zunächst kurz die Vorgeschichte:

Ich - 25 Jahre - habe vor ein paar Tagen meinen A2-Aufstieg von A1 abgeschlossen und mir voller Vorfreude eine Suzuki GSF 650 Bandit als Naked Bike bei einem seriösen Händler gekauft.

Diese war ungedrosselt, so dass sie mit einer Drossel der Firma 3P (Produktname: "3P Limiter") gedrosselt wurde. Diese soll den Gasgriff direkt begrenzen, so dass man nicht mehr vollständig drehen kann. Einbau, TÜV-Abnahme und Zulassung mit 48 PS liefen schmerz- und problemfrei.

Nun meine Frage: Ich hatte nun viel Zeit zum Fahren und neben der Tatsache, dass es natürlich total viel Spaß macht (:D :D :D) habe ich das Gefühl, dass das Motorrad gar keine Drossel verbaut hat. Ich kenne natürlich den original Gasweg nicht, aber gefühlsmäßig kommt da von der Beschleunigung und Endgeschwindigkeit weit mehr, als ich es erwartet hätte.

Beispiel: Eingetragen ist die Maschine mit Drossel auf 164 km/h - im Realbetrieb hatte ich sie gestern bei trockener und wenig befahrener Autobahn bereits auf 210 km/h lt. digitalem Tacho, wobei da noch nicht das Ende erreicht war, ich hatte nur zu viel Bammel :rolleyes:.

Auch von der Beschleunigung her kommt es mir seltsam vor - lt. diversen Foren-Einträgen beschleunigt das Modell normalerweise in ca. 3,4 Sekunden von 0-100. Ohne es gemessen zu haben, kommt mir meine Maschine ziemlich genau so schnell vor.

Gibt es eine für Laien einfache Methode, die Drosselung zu prüfen? Ich bin mir ganz sicher, dass diese von meinem Händler bzw. der Werkstatt verbaut wurde, kann diese eventuell verrutschen oder gar brechen? Es handelt sich ja offenbar nur um ein Stück Plastik im Gasgriff.

Sollte sie verbaut sein wäre ich natürlich happy - aber so schwingt ein seltsames Gefühl beim Fahren mit.

Vielen Dank für Eure Hilfe und beste Grüße

Simon

 

Edit sagt: Bei der Maschine ist ein Ixil-Sportauspuff (eingetragen und mit DB-Eater) verbaut gewesen; falls das einen relevanten Unterschied machen sollte.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. April 2018 um 7:07

Ach herrje, ein paar Tage im Osterurlaub und schon entbrennt hier eine Grundsatzdiskussion. :p

In der Zwischenzeit - weil mich mein Gewissen weiterhin geplagt hat - habe ich die verbaute Drossel inklusive der mitgelieferten Papiere von einem Bekannten prüfen lassen, der bis vor einigen Jahren noch als auf Motorräder spezialisierter Mechatroniker gearbeitet hat. Er war zunächst erstaunt, dass das "Plättchen" im Gasgriff schon die ganze Drossel darstellt und auch, dass es so klein war.

Auf dem Prüfstand wurden dann 62 PS gemessen ... trägt erst mal nicht wirklich dazu bei, dass ich mich wohler fühle. Allerdings ergab die Messung ohne die Drosselplatte dann ~83 PS (lt. Papiere original: 78 PS), d.h. eine drosselnde Wirkung ist in jedem Fall vorhanden.

Fazit - auch von einem seiner ehemaligen Kollegen: Die Drossel ist für exakt dieses Modell geeignet, die Fahrgestellnummer stimmt überein und obendrein ist die Drossel ordnungsgemäß verbaut worden und die Teilenummer stimmt mit dem Gutachten überein. Der Leistungsverlust ist zwar zu gering, was aber - wie der Konsens hier ja bereits war - nicht mein Problem ist.

Ich werde das Motorrad jetzt in diesem Zustand weiter fahren - noch mal viel Geld für eine neue Drossel plus Einbau und Eintragung in die Hand zu nehmen, sehe ich beim besten Willen nicht ein.

Vielen Dank für Eure Hilfe - sollte ich mal in die sehr unangenehme Situation kommen und das Motorrad wirklich beschlagnahmt / stillgelegt und auf den Prüfstand gerollt werden, werde ich natürlich berichten. Was ich mir aber ehrlich gesagt nicht wünsche. :D

Viele Grüße

Simon

23 weitere Antworten
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23 Antworten

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 28. März 2018 um 12:15:09 Uhr:

Zitat:

@VFrank schrieb am 27. März 2018 um 22:27:19 Uhr:

 

Wenn etwas eingetragen ist, aber nicht zulässig oder zutreffend, gibt es auf die Nuss.

Weil der Tüver nicht das Gesetz ist, sondern nur etwas überprüft.

Jetzt bringst Du 2 Sachen durcheinander: Die Drossel ist zulässig, weil sie speziell für den Typ geprüft wurde (jedenfalls geh ich mal davon aus, weil nix gegenteiliges erwähnt wurde). Wenn die dann generell Schrott ist, ist das nicht das Problem des Fahrers. In dem Moment, in dem das Anbau-Teil ABE FÜR DAS SPEZIELLE Fahrzeug hat, ist das juristisch nicht mehr anfechtbar (Manipulationen ausgeschlossen).

Über Moppeds, die trotz TüV und Eintragungen beschlagnahmt wurden sowie die darauf anschließenden Prozesse könnte ich Dir als alter Harley-Fahrer ein paar Liedchen singen. Aber das können die Münchner Harleyfahrer besser.......

Kritisch wirds erst, wenn die Werkstatt das falsche Teil eingebaut hätte. Dann wäre es eine interessante Frage der Beweislast - aber da würde ich es mal locker drauf ankommen lassen.

Ja, nicht richtig geschrieben. Sorry.

Aber, wenn Du etwas eingetragen hast, was nicht StvZo entspricht, kannst Du Dir mit der Eintragung den Ar.... wischen.

Nur wenn etwas eine ABE hat, kann Dir keiner was.

Alles andere hat ein Gutachten, was von SV überprüft und dann eingetragen werden muss.

Normalerweise muss der das überprüfen.

Macht aber keiner.

Lese Dir mal so ein Gutachten durch.

Frank

Und auch da liegst du komplett falsch! Auch teile mit ABE können zur falle werden! Eigentlich alles, was nicht serie ist, egal mit welchen papieren.

am 30. März 2018 um 10:24

Also da wüßte ich jetzt wiklich nicht, wie das gehen sollte. Vorausgesetzt man läßt diese Teile in Ruhe und hat sie ordnungsgemäß eingebaut. Möglichst am richtigen Mopped.

Das beliebteste zu diesem Thema sind die Auspuffs, die ein "klein wenig" ausgeräumt werden und der Fahrer dann drauf besteht, daß er ja ABE hat. Und natürlich sollte man mit chinesischen Nachbauten ein wenig vorsichtig sein, auch mit (gefälschtem) ABE.

Aber das ist jetzt schwer off-toppic. Lassen wir es dabei.

Genau diese teile sind interessant. Wenn sie alt werden, lässt die dämpfung nach. Oder der nicht mehr auffindbare luxemburgische Prüfer hatte bei augen/ohren zu. In jedem fall ist der fahrer dran. Vllt kommt man raus, wenn das due erste fahrt nach dem anbau gestern ist.

Sehr verdächtig, wenn es zum auspuff mit ABE gleich 3 eater gibt. Normal (zu laut!), racing (noch lauter!) und extra quiet (wohl der Prüfungseater). Mit letztem will vermutlich jeder sein geld zurück.

Themenstarteram 3. April 2018 um 7:07

Ach herrje, ein paar Tage im Osterurlaub und schon entbrennt hier eine Grundsatzdiskussion. :p

In der Zwischenzeit - weil mich mein Gewissen weiterhin geplagt hat - habe ich die verbaute Drossel inklusive der mitgelieferten Papiere von einem Bekannten prüfen lassen, der bis vor einigen Jahren noch als auf Motorräder spezialisierter Mechatroniker gearbeitet hat. Er war zunächst erstaunt, dass das "Plättchen" im Gasgriff schon die ganze Drossel darstellt und auch, dass es so klein war.

Auf dem Prüfstand wurden dann 62 PS gemessen ... trägt erst mal nicht wirklich dazu bei, dass ich mich wohler fühle. Allerdings ergab die Messung ohne die Drosselplatte dann ~83 PS (lt. Papiere original: 78 PS), d.h. eine drosselnde Wirkung ist in jedem Fall vorhanden.

Fazit - auch von einem seiner ehemaligen Kollegen: Die Drossel ist für exakt dieses Modell geeignet, die Fahrgestellnummer stimmt überein und obendrein ist die Drossel ordnungsgemäß verbaut worden und die Teilenummer stimmt mit dem Gutachten überein. Der Leistungsverlust ist zwar zu gering, was aber - wie der Konsens hier ja bereits war - nicht mein Problem ist.

Ich werde das Motorrad jetzt in diesem Zustand weiter fahren - noch mal viel Geld für eine neue Drossel plus Einbau und Eintragung in die Hand zu nehmen, sehe ich beim besten Willen nicht ein.

Vielen Dank für Eure Hilfe - sollte ich mal in die sehr unangenehme Situation kommen und das Motorrad wirklich beschlagnahmt / stillgelegt und auf den Prüfstand gerollt werden, werde ich natürlich berichten. Was ich mir aber ehrlich gesagt nicht wünsche. :D

Viele Grüße

Simon

Du könntest natürlich auch den Händler bzw den Hersteller zur nachbesserung auf seine kosten behelligen. Ein hinweis an das kba wäre durchaus auch sinnvoll...

am 3. April 2018 um 21:56

... oder Du hältst einfach die Klappe und freust Dich an Deinen 62 PS. Das würde z.B. ich machen.

Um welche Drossel handelt es sich genau? Stehe auch davor dieses Motorrad auf A2 zu drosseln.

@ByForet

Der TE hat bereits seit 2018 nichts mehr auf Motor-Talk gepostet und seinen MT-Account inzwischen auch gelöscht. Eine Beantwortung Deiner Frage ist ihm somit leider schon rein technisch nicht mehr möglich

*** CLOSED ***

Mit freundlichen Grüßen

NoGolf

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