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Autokauf per Überweisung

Themenstarteram 14. Oktober 2018 um 12:03

Hallo,

Ich habe einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen (8000€) beim Händler unterschrieben.

Dieser möchte nun eine Anzahlung von 50% per Überweisung, damit er mir die Papiere zukommen lässt.

Ich würde den Wagen anmelden, versichern und anschließend den Restbetrag überweisen, bevor ich das Auto abhole.

Der Händler ist ca.200km entfernt, deshalb würde ich gerne nur nochmal hin, um das Auto abzuholen.

Ist das seriös, oder sollte ich nach einer anderen Lösung fragen?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

@kaffeeonkel0815: Kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, mein Ordner mit offenen Forderungen ist ziemlich dick. Und einmal ist mir gar eine 400.000,- DM Rechnung geplatzt und das Auto war bereits gekauft. Wurde trotzdem wie vereinbart bei Lieferung bezahlt.

Aber viele von diesen Fällen sind vorhersehbar (auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst). Und ob ein Strafrichter sich von der "ich dachte/ich glaubte/ich hoffte" Ausrede beeindrucken lässt?

Daher kommt für mich immer nur Zahlung gegen Papiere und Fahrzeug (= Übereignung) in Betracht. Ausnahmen sind lediglich Verträge, die direkt mit dem Hersteller abgeschlossen werden. Und dieser Kleinkram bei eBay und Co, wo in Verlust von ein paar Euro nicht schmerzt.

Kann aber jeder Käufer und Verkäufer handhaben, wie er will.

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am 17. Oktober 2018 um 13:17

Bei einem echten Neuwagen hat der Händler das machen zu lassen, selbt bei weiter weg ;)

Auch ein seriöser Händler kann in die Insolvenz gehen, siehe Willy Tiedtke in Hamburg. Hätte man da als Privatkunde angezahlt gehabt, ohne vorher die Papiere in Händen zu halten, wäre das Geld erstmal in die Insolvenzmasse gegangen und man hätte seine Ansprüche anmelden dürfen.

Ich würde mich niemals auf eine Anzahlung in dieser Höhe einlassen, ohne vorher die Papiere in Händen zu halten.

Sehr praktisch ist inzwischen die SEPA-Instant Payment, sofern die eigene Hausbank und die Bank des Händlers das Verfahren bereits unterstützen. In Deutschland sind seit November 2017 die HypoVereinsbank und seit Juni 2018 die Sparkassen dabei. Das Geld ist innerhalb von 15 Sekunden dem Empfänger gutgeschrieben und sofort für ihn verfügbar. Da kann man ganz entspannt bei Abholung der Papiere online die Überweisung tätigen und braucht kein Bargeld herumtragen. Das setzt natürlich voraus, daß man die Papiere auch selbst abholt.

Bisher habe ich bei allen Fahrzeugkäufen (auch Neuwagen) die Papiere vollkommen unproblematisch bekommen. Nur damals bei meinem Polo GTI mußte ich die 10.000 DM Anzahlung bar vorbeibringen und bekam dann die Papiere. Für den Polo meiner Frau (Neuwagen für 19.700 Euro) wurden mir am Vorabend die Papiere ausgehändigt, ich habe das Auto am Morgen zugelassen und bei der Abholung am Nachmittag bekamen wir das Auto gegen Rechnung ausgeliefert. Gleiches Spiel bei meinem Octavia (Neuwagen für 29.800 Euro). Papiere am Vorabend geholt, Auto am Morgen zugelassen und den Rechnungsbetrag per Onlinebanking überwiesen. Zwei Stunden später bei Abholung bedankte man sich für die prompte Zahlung, denn das Geld war schon gutgeschrieben.

Was nützen denn die Papiere alleine? Würde ein Auto generell nie anzahlen. Selbst wenn ich auf den Bestand des Händlers Vertraue, bezahle ich das Auto doch in einer Summe, ob vorab, während der Übergabe oder im Nachhinein auf Rechnung. Finde es Abwegig den Betrag aufzuteilen, wie bei einer Pauschalreise.

am 17. Oktober 2018 um 13:40

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 17. Oktober 2018 um 15:24:14 Uhr:

Was nützen denn die Papiere alleine? Würde ein Auto generell nie anzahlen. Selbst wenn ich auf den Bestand des Händlers Vertraue, bezahle ich das Auto doch in einer Summe, ob vorab, während der Übergabe oder im Nachhinein auf Rechnung. Finde es Abwegig den Betrag aufzuteilen, wie bei einer Pauschalreise.

Je nach Abmachung kann das schon Sinn machen. Der Händler will ja auch Sicherheit, dass der Wagen auch geholt wird.

Ansonsten steht der Wagen am Ende 2 Wochen beim Händler, er bietet ihn in der Zeit nicht an und dann kommt doch noch eine Absage vom Käufer. Habe da auch Verständnis für den Händler. Wobei 50% schon dreist sind.

Also ich habe meinen Crafter (13.000 EUR) in Bar 1000 EUR anbezahlt, Vertrag unterschrieben, Papiere mitbekommen vom Händler, den Restbetrag überwiesen, meine Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt und mitgenommen und dann wieder zum Händler mit dem Kennzeichen und das Fahrzeug abgeholt. Eigentlich kein Risiko, wir waren aber auch beide seriös. Zumindest dachte das jeder vom anderen. :D

Andere Alternative: rote Nummer von einem guten Bekannten ausleihen (wenn man Autohändler im Freundeskreis hat), Kurzzeitkennzeichen, Abholung mit Hänger. Und auch der Händler kann ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, braucht nur eine Vollmacht vom Kunden.

Zitat:

Plötzliche Insolvenz des Käufers? Hab noch nie erlebt, dass sowas plötzlich kam. Hat sich immer durch mehrere ergebnislose Vollstreckungsversuche angekündigt. Und schon sind wir im Bereich des § 263 StGB - dem Eingehungsbetrug.

Und auch wenn der Kaufpreis nicht gezahlt wird, drängt sich geradewegs die Frage auf, ob der Käufer jemals zahlungswillig und -fähig war.

Sowas kann auf beiden Seiten passieren, Käufer und Verkäufer. Die Gründe können vielfältig sein, Bank kündigt den grosszügigen Dispo auf, plötzlich hohe Forderung vom Finanzamt oder anderen Behörden, Gerichtsurteile resp. laufende Prozesse, Kündigung Job, geplatzte Bürgschaft, längerer Krankenhausaufenthalt bei Selbständigen etc..

Die Liquidität eines jeden kann sich schlagartig ändern ohne dass jemand in betrügerischer Absicht handelt. Dafür ist nämlich immer Vorsatz nachzuweisen, Fahrlässigkeit reicht da nicht aus.

Zitat:

Was nützen denn die Papiere alleine? Würde ein Auto generell nie anzahlen. Selbst wenn ich auf den Bestand des Händlers Vertraue, bezahle ich das Auto doch in einer Summe, ob vorab, während der Übergabe oder im Nachhinein auf Rechnung. Finde es Abwegig den Betrag aufzuteilen, wie bei einer Pauschalreise.

Bei Gebrauchtfahrzeugen mindert eine Anzahlung das Risiko für den Verkäufer, dass der Kunde abspringt. Es unterstreicht die Ernsthaftigkeit seiner Absicht, Verträge sind halt oft nur Schall und Rauch. Wenn der Verkäufer Pech hat, kann er dem Kunden hinterherlaufen, das Geld einfordern. So hat er im Zweifel gleich einen Schadenersatz, wenn der Käufer nicht wiederkommt oder vom Kauf abspringt. Gründe gibt es viele und in der Praxis sicher nicht so selten. Was man hat, hat man.

Natürlich kann man auch die ganze Summe anzahlen, dann ist das Risiko aber voll beim Käufer. Ich würde es nicht machen, wenn ich den Händler nicht kenne. Da gibt es so viele Sachen die passieren können. Zufälliger "Untergang" ist da ein Stichwort z.B. aus Diebstahl. Oder ein Irrtum. Der Käufer sollte halt auch immer die Fahrgestellnummer kontrollieren vor der Vertragsunterzeichnung und bei Abholung.

Stimmt, Betrug ist eine Vorsatztat. Ein/zwei vorherige Vollstreckungsversuche, ohne dass der Gerichtsvollzieher was gefunden hätte, und schon liegt der Vorsatz in der Luft.

Und jetzt einfach mal überlegen, warum eine Bank einen großzügigen Dispo kündigt? Oder wie das Finanzamt oder eine andere Behörde zu einer plötzlich hohen Forderung kommt? Wie es plötzlich zu einem Zahlungsurteil kommt?

Arbeitslosigkeit und Krankheit, das sind so ziemlich die einzigen Umstände, die plötzlich kommen.

Wenn man dann vorher bestellt/gekauft hat, liegt kein Betrug vor. Und wie ist es, wenn das Auto dann abgeholt und eine Überweisung versprochen wird? Schon wären wir wieder beim Betrug.

Für Verkäufer wie auch Käufer ist Barzahlung (oder dieses Sofort-Payment) die sicherste Sache.

Zitat:

Stimmt, Betrug ist eine Vorsatztat. Ein/zwei vorherige Vollstreckungsversuche, ohne dass der Gerichtsvollzieher was gefunden hätte, und schon liegt der Vorsatz in der Luft.

Und jetzt einfach mal überlegen, warum eine Bank einen großzügigen Dispo kündigt? Oder wie das Finanzamt oder eine andere Behörde zu einer plötzlich hohen Forderung kommt? Wie es plötzlich zu einem Zahlungsurteil kommt?

Auch wenn es für Dich schwer vorstellbar ist, können unerwartet Umstände eintreten, die eine Liquidität verschlechtern. Wenn zum Beispiel ein Geschäft oder ein Auftrag platzt bei einem Selbständigen oder eine Finanzierung. Kommt vor. Oder wenn ihm das Bargeld geklaut wird. Wenn ein Dritter eine Zusage zur Finanzierung gemacht hat aber wieder zurück zieht.

Ausserdem wird die Sache sehr schwierig, wenn der Käufer zunächst die Überweisung in einer Summe zugesagt hat, dann aber plötzlich entschieden hat, in Raten zahlen zu wollen. Zum Beispiel aufgrund eines später eingetretenen Grundes. Dann scheidet Betrug aus und im Grunde gibt es auch zunächst keinen Vermögensschaden - das Geld später. Vielleicht vollständig. Doch da können später wieder Umstände eintreten.

Es gibt aber auch noch einen ganz anderen Fall, der Käufer will aus den Gründen vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben oder ganz perfide, verweigert die Zahlung mit der Begründung, es handele sich um ein Unfallfahrzeug oder andere verschwiegene Mängel. Dann hat man zunächst eine zivilrechtliche Streitlage. Die zu klären kann Monate oder ggf. auch ein, zwei Jahre dauern und bis dahin kann der Schuldner dann tatsächlich pleite sein.

Wie auch immer, muss der Verkäufer seinem Geld hinterherlaufen, die verkaufte Sache wird möglicherweise schlechter. Im Zweifel gibt es in der Zwischenzeit auch einen Totalschaden nach einem Unfall.

Um all das zu vermeiden, wird ein Verkäufer mit etwas Grips in der Birne auf entweder Vorauszahlung oder Zahlung Zug um Zug (Herausgabe des Fahrzeugs gegen Bargeld) bestehen. Erfahrene Autohändler wissen ganz gewiss was so alles schief gehen kann. Nie würde ich darauf vertrauen, dass eine Betrugsanzeige erfolgreich ist. Dazu ist zunächst mal auf die Vorstellungswelt des Schuldners abzustellen (bewusst gewollte Täuschung). Und selbst eine Verurteilung ist für den Verkäufer nur ein Trostpreis wenn nichts zu holen ist.

Und wenn das Fahrzeug möglicherweise schon weiterverkauft wurde, möglicherweise ins Ausland ? Nachtigall ick hör dir trapsen ... oder life is a bitch. ;)

 

PS: Die "no shows" (Interessent kommt nicht wieder) sind bei Gebrauchtwagenverkäufern sehr bekannt und aus diesem Grund wird fast immer eine Anzahlung verlangt. Mehr wie 10-15% würde ich nicht anzahlen. Wenn er nicht wiederkommt wird das meist als Konditionalstrafe einbehalten und das Auto anderweitig verkauft. Ich kenne ehrlich gesagt keinen Händler, der auf Vertragserfüllung klagt eben aus den o.g. Gründen. Mag bei Autohäusern und Neuwagen anders sein aber auch da gibt es ganz sicher Anzahlungen.

Bei Bestellung? Ich habe noch nie angezahlt.

@kaffeeonkel0815: Kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, mein Ordner mit offenen Forderungen ist ziemlich dick. Und einmal ist mir gar eine 400.000,- DM Rechnung geplatzt und das Auto war bereits gekauft. Wurde trotzdem wie vereinbart bei Lieferung bezahlt.

Aber viele von diesen Fällen sind vorhersehbar (auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst). Und ob ein Strafrichter sich von der "ich dachte/ich glaubte/ich hoffte" Ausrede beeindrucken lässt?

Daher kommt für mich immer nur Zahlung gegen Papiere und Fahrzeug (= Übereignung) in Betracht. Ausnahmen sind lediglich Verträge, die direkt mit dem Hersteller abgeschlossen werden. Und dieser Kleinkram bei eBay und Co, wo in Verlust von ein paar Euro nicht schmerzt.

Kann aber jeder Käufer und Verkäufer handhaben, wie er will.

Zitat:

Aber viele von diesen Fällen sind vorhersehbar (auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst). Und ob ein Strafrichter sich von der "ich dachte/ich glaubte/ich hoffte" Ausrede beeindrucken lässt?

Die Anforderungen an Betrug sind ziemlich hoch. Da zählt wirklich nur Vorsatz und keine Schusseligkeit. Ein Bekannter hat mal eine Insolvenz hingelegt und ein gutes Dutzend Strafanzeigen gehabt, weil er Ware nicht ausliefern konnte die er über eBay verkauft hatte. Die Ware war ursprünglich vorhanden aber ein Lieferant kam dann plötzlich vorbei und hat seinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht und das Zeug wieder abgeholt. Staatsanwaltschaft hat sich ins Zeug gelegt aber nicht ein einziger Fall wurde vor Gericht verhandelt. Alles im Sande verlaufen (kein Vorsatz belegbar). Glück gehabt der Knabe. Oder einen guten Anwalt. ;)

Nur weil jemand überschuldet ist (grob geschätzt 50% aller Haushalte in Deutschland sind verschuldet), ist man noch lange nicht zahlungsunfähig. Selbst bei Überschuldung ist man nicht sofort zahlungsunfähig. Da begibt man sich erstmal in eine gefährliche Spirale. Die meisten stecken bis zur Hüfte in Schulden, manche bis zu den Brustwarzen und bei einigen geht es bis Oberkante Unterlippe. Schwankungen sind möglich aber der Trend geht oft nach oben - früher oder später. ;) Spätestens wenn etwas unerwartetes passiert. Jobverlust, ganz aktuell Mieterhöhung oder oder.

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