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Autohändler verkauft ausschließlich an gewerbetreibende, um keine Garantie geben zu müssen

Themenstarteram 7. September 2018 um 12:32

Hallo liebe Community,

ich bin heute auf einen seltsamen Fall gestoßen und möchte gerne eure Meinung hierzu hören.

Ich bin an einem Fahrzeugkauf interessiert und bin dabei auf einen Autohändler gestoßen, der seine Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, ausschließlich an "Handel/Gewerbe oder Fachmann" verkauft.

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte und daher ausschließlich an die oben genannte Personengruppe verkauft. Sein genauer Wortlaut war "Sonst rufen mich die ganzen Ali's an und kommen plötzlich mit ihren 9 Cousins um die Ecke".

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich ihn für auftretende Mängel nicht belangen könnte, da der Verkauf zwischen Gewerbe und Gewerbe erfolgte. Somit besitze ich im vornherein keine Ansprüche, falls das Fahrzeug Probleme verursacht.

Abgesehen von seiner sehr fragwürdigen Aussage:

Ist seine Vorgehensweise sauber?

Steigt dadurch nicht das Risiko eines Kaufs enorm an, da ich im Nachhinein mit Mehrkosten dastehe?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Beste Grüße,

Mistaken_Identity

 

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann sich seine Käufer sehr wohl aussuchen. Das ist absolut legal oder wie oben ausgedrückt "sauber". An dieser Handlungsweise ist rein gar nichts fragwürdig. Und der Händler macht ja auch kein Geheimnis wegen seiner Beweggründe. Es kann sich ja auch jeder Kunde aussuchen wo er gerne kaufen möchte oder eben nicht.

Das ist nur die gesetzeskonforme Antwort auf die bestehende Rechtslage. Nur so kann effektiv die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Damit hat sich dann auch die Frage erledigt ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können --> Leider nicht. (Ausgenommen natürlich arglistig verschwiegene aber bekannte Mängel).

Wenn man mit dieser Vorgehensweise ein Problem hat dann einfach bei einem anderen Händler einkaufen. Es gibt ja schließlich genug.

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Der Verkäufer kann sich seine Käufer sehr wohl aussuchen. Das ist absolut legal oder wie oben ausgedrückt "sauber". An dieser Handlungsweise ist rein gar nichts fragwürdig. Und der Händler macht ja auch kein Geheimnis wegen seiner Beweggründe. Es kann sich ja auch jeder Kunde aussuchen wo er gerne kaufen möchte oder eben nicht.

Das ist nur die gesetzeskonforme Antwort auf die bestehende Rechtslage. Nur so kann effektiv die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Damit hat sich dann auch die Frage erledigt ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können --> Leider nicht. (Ausgenommen natürlich arglistig verschwiegene aber bekannte Mängel).

Wenn man mit dieser Vorgehensweise ein Problem hat dann einfach bei einem anderen Händler einkaufen. Es gibt ja schließlich genug.

Zitat:

@Mistaken_Identity schrieb am 7. September 2018 um 14:32:03 Uhr:

Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass ich ihn für auftretende Mängel nicht belangen könnte, da der Verkauf zwischen Gewerbe und Gewerbe erfolgte.

Das bedeutet daß du da kein Auto kaufen kannst sofern du kein Gewerbe angemeldet hast.

Falls doch kannst du kaufen aber da kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden (und wird sie für gewöhnlich auch).

Kann sich doch jeder aussuchen an wen er seine Ware verkauft.

Gruß Metalhead

wir leben nunmal in einem freien Land, da kann sich jeder Händler aussuchen an wen er was verkauft. Und wenn Ihm Die nase des Kundne nicht paßt, dann verkauft er ihm nix. das ist beim Autohandel nicht anders wie bei Lebensmitteln oder sonst irgend einem Produkt. Ist zwar vom Händler etwas merkwürdig bestimmte kunden von von vorneherein auszuschließen aber wers mag...

Such Dir halt einen anderen Händler. So einfach ist das.

Zitat:

@Mistaken_Identity schrieb am 7. September 2018 um 14:32:03 Uhr:

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte...

Garantie muß kein Händler auf seine Fahrzeuge geben.

ich denke eher, daß er damit seine Gewährleistungspflicht, die er bei Verkäufen an Privatpersonen hat, umgehen möchte.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. September 2018 um 19:47:59 Uhr:

Zitat:

@Mistaken_Identity schrieb am 7. September 2018 um 14:32:03 Uhr:

Am Telefon sagte er mir, dass er diesen Fahrzeugen keine Garantie geben möchte...

Garantie muß kein Händler auf seine Fahrzeuge geben.

ich denke eher, daß er damit seine Gewährleistungspflicht, die er bei Verkäufen an Privatpersonen hat, umgehen möchte.

Nach § 475 II BGB ist in diesem Fall (Kauf als Privatmann) ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich. Lediglich bei einem gebrauchten KFZ wäre eine Reduzierung der Gewährleistung auf 1 Jahr möglich.

Nur beim Verkauf an einen Händler ist der Verkäufer aus dem Schneider.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2018 um 08:43:26 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. September 2018 um 19:47:59 Uhr:

 

Garantie muß kein Händler auf seine Fahrzeuge geben.

ich denke eher, daß er damit seine Gewährleistungspflicht, die er bei Verkäufen an Privatpersonen hat, umgehen möchte.

Nach § 475 II BGB ist in diesem Fall (Kauf als Privatmann) ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich. Lediglich bei einem gebrauchten KFZ wäre eine Reduzierung der Gewährleistung auf 1 Jahr möglich.

Nur beim Verkauf an einen Händler ist der Verkäufer aus dem Schneider.

Genau das ist es: Gewährleistung ist ZEINGEND (bei Verkauf an Privat) eine Garatie ist IMMER freiwillig.

Der Händler hat entweder keine Werkstaatt oder verkauft nur Schrott auf den er keine gewährleistung geben möchte. Deswegen verkauft er nicht an privat. da kann er nämlich diese Gewährleistung ausschließen. Und wenn er nicht an privat verkaufen will, dann kann ihn auch niemand dazu zwingen. das kann man jetzt toll finden oder nicht..

Legal und sogar fair im Gegensatz zu den ganzen Kundenauftragangeboten. Das Risiko eines Gewährleistungsfalls ist dem Händler zu groß oder er möchte sich damit einfach nicht herumschlagen.

Wenn du den Wagen uuuuuunbedingt haben willst, dann geh zu einem 2. Händler der "alte" Autos an Privatpersonen verkauft und bitte ihn bei Händler 1 den Wagen zu kaufen und an dich weiterzuverkaufen. Das wird der bestimmt nicht umsonst machen, aber es könnte klappen.

Genial und dann hat Händler 2 den Gewährleistungsmüll an der Backe.

jo und kostenlos bietet der das bestimmt nicht an. Son blöden Händler muß man erstmal finden. der ist nämlich längst kein Händler mehr...

Ich weiss, ist schon etwas alt der Trööt....

Viele Händler verfahren mittlerweile so. Vielen werden aber das Auto trotzdem an jeden verkaufen, solange der Käufer sagt, klar habe ich ein Gewerbe. Prüfen muss (und will) es der Händler wohl nicht. Gibt halt einen Vertrag auf Firma XY als Käufer und gut.

Da geht es dann allerdings, wie bereits angemerkt, um die fehlende Gewährleistung und nicht um eine Garantie.

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Zitat:

@volker1165 schrieb am 7. Januar 2019 um 20:10:34 Uhr:

Ich weiss, ist schon etwas alt der Trööt....

Viele Händler verfahren mittlerweile so. Vielen werden aber das Auto trotzdem an jeden verkaufen, solange der Käufer sagt, klar habe ich ein Gewerbe. Prüfen muss (und will) es der Händler wohl nicht. Gibt halt einen Vertrag auf Firma XY als Käufer und gut.

Diesen Trick haben einige Händler anfangs sogar umgekehrt angewandt um sich der Gewährleistung zu entziehen.

Da wurde aus dem Privatkäufer Erwin Meier schnell mal die Fa. Erwin Meier gemacht ohne dass dieser das bemerkte.

Der Zahn wurde aber soweit ich weiss auch relativ schnell gezogen.

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