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Autofinanzierung mit Restschuldversicherung

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 1:21

Hallo liebe Leute,

Bin sehr gespannt über die Situation, bitte hilft mir.

Ich habe mir vor ein paar Tagen ein Auto finanziert. Leider habe ich mich zu einer Restschuldversicherung überreden lassen, weil der Verkaufsberater meinte das er sonst keine 0% Finanzierung machen könnte. Ich brauche definitiv keine Versicherung.

Jetzt möchte ich nur die Restschuldversicherung widerrufen wo ich 30 Tage Zeit habe, möchte aber den Darlehensvertrag und das Auto behalten.

Bei der Widerrufsbelehrung zur Restschuldversicherung steht:

Wenn man die Versicherung Widerruft ist man an den Darlehensvertrag und Kaufvertrag nicht mehr gebunden.

Was heisst das genau, wenn ich die Restschuldversicherung widerrufe, widerrufe ich dann auch den Kaufvertrag und Darlehensvertrag ?

Ich möchte nur die Versicherung widerrufen.

Was passiert dann genau kann der Händler das Auto zurückverlangen weil er seine Provision nicht bekommt?

Oder kann die Bank sagen, ich muss jetzt das Ganze in Bar begleichen weil der Darlehensvertrag nicht mehr gültig ist?

Oder läuft alles gut die Versicherung widerrufe ich das Auto bekomme ich und die Raten werden gesenkt und angepasst?

Da Steht noch :

Der Darlehensvertrag ist mit dem Kaufvertrag über das 'Automarke' und einer freiwilligen Restschuldversicherung verbunden.

Dieses Verbunden macht mich sehr stutzig,wie sollte man dies rechtlich einordnen?

Ich bin sehr besorgt ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ferner steht:

Der Abschluss einer freiwilligen Restschuldversicherung ist weder Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens noch für die Vergabe des Darlehens zu den vorgesehenen Bedingungen. Von dieser Vorgabe kann durch den Händler nicht abgewichen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anhang auf Wunsch des TE entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Beste Antwort im Thema

Zum Thema Restschuldversicherungen kann es eigentlich keine abweichenden Meinungen von Richtern geben, denn das ist glasklar gesetzlich geregelt. Jeder der die Vorgeschichte kennt weiß auch warum. In anderen Ländern hat die Banken/Versicherungsbranche sogar Milliarden Strafen für dieses Geschäftsmodell bezahlen müssen (zum Beispiel in England). In Deutschland hat die Lobby Arbeit so gut funktioniert, dass nur ein Widerrufsrecht und ein expliziter Hinweis darauf (den bekommst du noch separat per Post) herausgekommen ist.

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Du solltest auf jeden Fall widerrufen und nicht kündigen! Der finanzielle Unterschied kann gewaltig sein..

Wenn man hier etwas weiter runterscrollt, wird man 2 Threads finden welche jeweils 176 und 399 Antworten beinhalten. Dort wurde das Thema nun wirklich mehrmals ausgiebig behandelt.

Auf jeden Fall innerhalb der 30 Tage widerrufen!

Bei der Kündigung wird mind. die Hälfte deines Geldes weg sein für die Verwaltungs- und Abschlusskosten!

Mein Hinweis die 30 Tage auszunutzen bezog sich darauf, das du keine Disskussion mit dem Verkäufer hast. Wenn sich die Übergabe des Fahrzeuges aber so hinzieht, dann musst du dem halt die Meinung sagen. Es ist dein Geld. Du kaufst ein Auto und keine Versicherung beim Autoverkäufer. Fertig.

Widerruf und Kündigung sind 2 verschiedene rechtliche Szenarien. Der Widerruf führt dazu, das es so ist als hätte es den Versicherungsantrag mit deiner Unterschrift nie gegeben. Die Kündigung läuft nach den Bedingungen des Versicherers und der kann fast machen was er will. Und 50% der Prämie für Abschluss- und Verwaltung ist normal!

Genau deshalb hat der Verkäufer dir das so verkauft, weil seine Provision ordentlich ist.

Ben

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