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Auto zulassen in einem anderen Ort als der Wohnort?

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 11:25

Hallo zusammen,

ich habe im Moment folgendes Problem...

im Urlaub ging mein Auto kaputt (Motorschaden, lohnt keine Reparatur) und ich habe mich vorort nach einem anderen Fahrzeug umgesehen, welches ich mir auch zulegen möchte.

Nun meine Frage:

Kann ich das alte Fahrzeug hier am Urlaubsort (gleiches Bundesland) abmelden, und das Neue (mit den gleichen KFZ-Schildern) wieder zulassen?

Schließlich müsste ich ja irgendwie wieder nachhause kommen ;-)

Lena

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14 Antworten

Moin,

 

soweit mir bekannt ist, geht das nicht, weil Deine Anschrift im Perso nicht für den Urlaubsort gilt.

 

Eventuell kann der Händler ein KZK besorgen, womit Du das KFZ nach Haus fahren kannst und dort dann Regulär zulassen.

 

Abmelden geht problemlos, aber anmelden nur bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Die Lösung wurde ja schon genannt, KKZ vom Händler organisieren lassen, du dürftest am Urlaubsort ebenfalls eigentlich keine KKZ bekommen...

Hatte den Fall damals auch, nur war es auch noch ein anderes Bundesland.

Abmelden geht, Neu anmelden nur mittels Kurzzeitkennzeichen. Habe telefonisch meine alten Kennzeichen reservieren lassen (wird von der abmeldenden Behörde als frei gemeldet und sogleich wieder von der heimatlichen Behörde als reserviert übernommen...wenn die es vorher wissen !

Du mußt nachweislich einen Wohnort dort gemeldet haben wo du das Auto zulassen willst. Keinen Zettel vom Einwohnermeldeamt, kein Zulassen eines Fahrzeuges an diesem Ort. Zweitwohnsitz würde u.U. auch funktionieren.

Nein, Zweitwohnsitz geht nicht, auch nicht "unter Umständen". Das Fahrzeug ist am Hauptwohnsitz zuzulassen. Punkt.

Wörtlich nach den Buchstaben der FZV gehandelt ist das zweifellos so.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nein, Zweitwohnsitz geht nicht, auch nicht "unter Umständen". Das Fahrzeug ist am Hauptwohnsitz zuzulassen. Punkt.

Komma, ich habe meine Fahrzeuge jahrelang am Zweitwohnsitz zugelassen..........völlig problemlos Punkt, Punkt, Punkt :rolleyes:

Wir reden von der aktuellen Gesetzeslage mit der FZV und nicht von der Gesetzeslage von vor Jahrzehnten mit der StVZO...früher ist halt nicht heute...

Soweit ich weiß, kommt es auf den Haupt Standort des Fahrzeugs an, das kann auch der Zweitwohnsitz des Halters sein. Auch nach der FZV. :confused:

Wenn dem so wäre, hätte ich mir den ganzen Stress quer durch die Republik mit Vollmacht hin und her bisher sparen können.

War erst am WE wieder in Köln auf der Kfz-Zulassungsstelle...nein, mit Zweitwohnsitz geht überhaupt nichts. Abmelden geht überall, klar. Aber anmelden oder einfach nur eine neue Zulassungssbescheinigung I oder II (Schein oder Brief) beantragen geht nur an der heimatlichen Behörde. Es gilt der Hauptwohnsitz des Halters und somit die Adresse, die im Personalausweis steht. (der Zweitwohnsitz steht da nicht drin !)Wenn man das aussuchen könnte, wo das Auto die meiste Zeit steht :rolleyes: hätten sicher viele ein anderes Kennzeichen wo es am günstigsten von der Versicherung ist. Ich eingeschlossen.

Wie es aussieht, wenn man sich im selben Bundesland bzw. im selben Landkreis befindet, kann ich leider mangels Erfahrung nicht sagen. War bei mir bisher immer Bundesland übergreifend, wo sowas nötig wurde. Im selben Landkreis wäre sicher kein Problem.

Ich empfehle einen Blick in § 46 FZV :

Zitat:

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes (...)

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

Soweit ich weiß, kommt es auf den Haupt Standort des Fahrzeugs an, das kann auch der Zweitwohnsitz des Halters sein. Auch nach der FZV. :confused:

Dann weißt du leider nicht viel und es wäre geschickt, sein Wissen erst auf den aktuellen Stand zu bringen und dann zu posten. Der Wegfall des Standortprinzips ist einer der zentralen Punkte bei der FZV bzw. deren Novelle...es gilt allein das Wohnsitzprinzip aus dem Par. 46 FZV...

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

Soweit ich weiß, kommt es auf den Haupt Standort des Fahrzeugs an, das kann auch der Zweitwohnsitz des Halters sein. Auch nach der FZV. :confused:

Dann weißt du es falsch, denn das war einmal.

P.S.: "Früher" hatte ich auch jahrelang mein Fahrzeug am Zweitwohnsitz angemeldet gehabt. Nur heute gehts halt nicht mehr ohne Verrenkungen.

Edit: Wurde ja schon gesagt sehe ich gerade.

 

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

Es gilt der Hauptwohnsitz des Halters und somit die Adresse, die im Personalausweis steht.

Genau an dieser Stelle öffnet sich die letzte winzige verbliebene Hintertür.;)

Ich habe mir im Raum Mainz ein Auto gekauft ( 150km von meinem Wohnort entfernt ). Die Zulassungsstelle hat mir das Auto auf den Bezirk RP zugelassen obwohl ich im Raum HD lebe. Ich habe noch nie außerhalb von HD gewohnt und war auch noch wo anders gemeldet.

Gibt es hier ein neues Gesetz ? Darf die Zulassungsbehörde von Rheinland Pfalz mein Auto vom Raum Heidelberg anmeldet, obwohl dies zwei unterschiedliche Zulassungsstellen sind ?

---Fragen über Fragen :D --- (Aktueller Fall, da ich mein Auto am Samstag den 24.01.15 gekauft habe und heute 28.01.15 informiert wurden das ich ein Kennzeichen mit RP bekomme )

RP wäre nicht schlimm , da die 211 PS im Audi A5 Coupe für Rasender Plänkschter :D ;-)

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