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Auto Verkauft- Probleme mit dem Käufer

Themenstarteram 25. November 2007 um 14:05

Hallo Leute habe ein Problem.

1. Ich bin eine Privatperson, kein Händler, und habe ein abgemeldetes Kfz von Privat an Privat verkauft. Mit dem Käufer ich jetzt ein Problem habe.

2. Ich hatte das Wagen OHNE Kaufvertrag, von einem Zwischenhändler, einem sehr guten Freund von mir, gekauft.

3. Mein Kumpel erklärte mir dass das Wagen Unfallfrei ist, und nur ein kleine, vorne ein Blechschaden hatte. Der kleine Blechteil vorne an der Front zwischen den 2 Lampen des Wagens wurde ausgetauscht. Es wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen wagen der rückwärts aus dem Parklücke herausfuhr berührt.

Ich verkaufte diesen Wagen weiter. Ich habe es als Unfallfrei verkauft. Ich erklärte den Käufer, genau den oben beschriebenen kleinen Schaden. Der aber sagte, nach genauen gucken, Er war ein Fachmann- dass die Seitenschürzen angeblich auch lackiert waren. Da ich nicht viel Ahnung habe wusste ich es nicht habe es einfach so „im Luft“ gelassen. Deswegen verhandelte er den schon festgelegten Kaufpreis um 300 Euro noch mal runter.

4. da ich kein Kaufvertrag hatte riefe ich ein Kumpel an, der mir ein Kaufvertrag bringen sollte. Er brachte mir aber ein Kaufvertrag, der aber nur für Händler bestimmt ist, wo überhaupt nichts von einem Kaufvertrag steht, sondern nur:

„Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“

5. Der Käufer füllte diesen „Kaufvertrag“ selbst mit eigener Handschrift aus und

wurde als „Unfallfrei, Frontschürze lackiert“ von uns beiden unterschrieben.

6. Nach ca. 1. Woche bekam ich ein Brief von diesem, das ich Ihn betrogen hätte und, das das Wagen einen sehr großen Unfall hätte, den ein Gutachter ihm auch bestätigt habe. Ferner hätte er mit dem eingetragenen Erstbesitzer (Wagen 1.Hand) telefoniert, die ihm das alles bestätigt hätte. Und verlangt von mir innerhalb einer Woche 800 Euro zurück, sonst würde er zu einem Rechtsanwalt gehen, und ich alles, Anwalt, Gerichtskosten bezahlen müsse. Der Erstbesitzer habe den Kaufvertrag zwischen ihm und meinem Kumpel gefaxt, wo das wagen als Unfallwagen verkauft wurde.

7. Kopie das Kaufvertrag schickte er mir mit der Post zu. In dem Kaufvertrag ist der Punkt zu Unfallfreiheit nicht angekreuzt, und steht mit Hand geschrieben „Frontschaden“

8. Ich rief aber ebenfalls bei dem Erstbesitzer an, und er sagte mir da es um einen kleinen Parkplatzschaden, genau wie oben beschrieben handle, und man keineswegs von einem Unfall sprechen könne. So würde er, nach meinem nachfrage, bei einem eventuellen Gerichtsverhandlung auch aussagen. Er sagte, er habe in den Kaufvertrag mit meinem Kumpel extra, Unfallfrei nicht angekreuzt und Frontschaden rein geschrieben, damit er später keine Probleme mit „Verbrechern“, genau mit denen mit dem ich jetzt auch zu tun habe, sich abzuschützen.

Jetzt bin ich noch am warten, was nächste Woche kommt. Was meint Ihr den hierzu, habe ich eine Chance vor Gericht, Ist meine Kaufvertrag eigentlich rechtens, da es ja nur für Händler ist und nirgends von einem Kaufvertrag außer „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“ drin steht?

Ich versuchte ihn öfters anzurufen, aber er ging an meinem Telefonate nicht dran. Ich schichte ihm eine SMS, in dem ich ihm ein Angebot machte, dass er das Auto zurückbringen soll und ich den Kaufpreis minus 500 Euro zurückzahlen kann, da er das wagen jetzt schon 3 Wochen besitze und wahrscheinlich auch angemeldet habe, obwohl ich vermute da er mit sehr großen Wahrscheinlichkeit ein Händler ist und das Wagen weiter verkauft hat oder verkaufen will. Er ging zu meinem Angebot nicht ein, vielmehr schrieb er mir per SMS wieder zurück, ich soll das Auto bei ihm abholen, den Kaufpreis (5200.-) plus 300 Euro ihm als Schadenersatz zurückzahlen, dann würde er nicht vor Gericht ziehen.

Was soll ich Euerer Meinung nach machen?

balkad@aol.com

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. November 2011 um 16:27

Hallo grüß Euch,

nach 4 Jahren bin ich auf meine damalige frage gestoßen. Die Sache ist wie folgt gelaufen.

Ich bin mit dem Schreiben des gegnerischen Anwalts, zu einem Rechtsanwalt gegangen.

Mein Rechtsanawalt hat einen mehrseitigen Schreiben gefasst und gesendet.

Danach habe ich von der Gegenseite, jetzt seit 4 Jahren nichts mehr gehört.

Mfg

Balkad

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Daran merkt man, daß das Leben schwieriger und härter geworden ist.

Die Menschheit wird eben immer frustrierter...

ich versteh nur net wie man jahrhunderte lang gebrauchtwägen ohne gewährleistung und solchen spitzfindigkeiten kaufen konnte....das sind langsam schon us verhältnisse. "ich hab ein grünes auto gekauft das aber schwarz ist und es erst nach 4 jahren gemerkt...ich will den vollen kaufpreis zurück, wo muss ich zum anwalt?"

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ich versteh nur net wie man jahrhunderte lang gebrauchtwägen ohne gewährleistung und solchen spitzfindigkeiten kaufen konnte....das sind langsam schon us verhältnisse. "ich hab ein grünes auto gekauft das aber schwarz ist und es erst nach 4 jahren gemerkt...ich will den vollen kaufpreis zurück, wo muss ich zum anwalt?"

Die Arthur-Spooner-Mentalität ist modern geworden.

am 10. April 2012 um 17:55

Bei diesen rechtlichen Spitzwindigkeiten ist man selbst der Depp, wenn man keine Unfallschäden verschweigt und den KV im guten Gewissen richtig ausfüllen will.

Was ich hier feststellen muss: Hier werden Begriffe wie 'Unfallfahrzeug' und 'unfallfrei' wieder wild durcheinandergewürelt: Kein Unfallfahrzeug != unfallfrei

In Technik-Foren sind juristische Begriffe nun mal in gewisser Weise "terra incognita", genauso wie technische Begriffe in juristischen Foren...;)

am 10. April 2012 um 18:14

Früher hieß es mal Unfallwagen=tragende Teile gewechselt. Jetzt lese ich hier was von "alles, was mehr ist als Lackschäden". Nach der Definition gäbe es nur Unfallwagen, die natürlich nicht gleichbedeutend mit "nicht unfallfrei" sind. Ach leck mich am Arsch, dann wird die Karre halt verschenkt.

am 10. April 2012 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Früher hieß es mal Unfallwagen=tragende Teile gewechselt. Jetzt lese ich hier was von "alles, was mehr ist als Lackschäden". Nach der Definition gäbe es nur Unfallwagen, die natürlich nicht gleichbedeutend mit "nicht unfallfrei" sind. Ach leck mich am Arsch, dann wird die Karre halt verschenkt.

Ich werde mein Auto im Rhein versenken, wenn ich mir ein neues kaufe! Bin es auch satt mich permanent mit irgendwelchen SMS-stalkenden, geldschnorrenden Schmarotzern herumzuplagen.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Bin es auch satt mich permanent mit irgendwelchen SMS-stalkenden, geldschnorrenden Schmarotzern herumzuplagen.

Mache einfach wasserdichte Verträge und verweise jeden, der bei dir trotzdem noch reklamieren will, an deinen Anwalt. Dann hast du Ruhe.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dann hast du Ruhe.

noch einfacher ist es, wenn man für sowas eine alte prepaid-karte nutzt...

Meine Gebrauchten verkaufe ich nur an Händler oder Aufkäufer.

Auto abmelden, die Jungs kommen mit roten Kennzeichen oder Anhänger, Papiere gegen Kohle, Kaufvertrag unter Ausschluss jeglicher Ansprüche.

Man bekommt evtl. etwas weniger Geld als bei einem Verkauf an Privatleute, aber man hat danach keinerlei Stress.

 

 

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