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auto verkauft,nicht abgemeldet

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 19:57

Hallo, hab vor knapp 2 Monaten mein auto verkauft,natürlich mit Kaufvertrag. Bis jetzt wurde das Auto noch nicht von ihm abgemeldet. Der Typ meinte das auto wäre kaputt gegangen. Was kann ich dagegen tun?Kann ich das Auto auch ohne Nummernschilder abmelden??

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kawasaki2008heizer schrieb am 2. August 2015 um 21:03:43 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. August 2015 um 20:43:50 Uhr:

Na ja, will ja nicht den Moralapostel spielen, aber mit Hilfe der Sufu könnte man sich bestimmt 70 Prozent der Threads sparen. :)

Danke Herr Staatsanwalt.

Schön, wenn er sich angesprochen fühlt.

Ich korrigiere mich gerne, es werden mehr als 70 Prozent sein.

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Wer hat die Papiere???? (Schein und vor allem den Brief)

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 20:12

hat alles der käufer,er hatte versprochen den wagen abzumelden

Man kann auch kaputte Autos abmelden,

Was also soll das Geschwafel vom Käufer?

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 20:20

der meinte ich hätte ihn übern tisch gezogen und er müsste 800€ reparatur bezahlen.

am 8. Juli 2015 um 20:23

und was hat das mit der abemldung zu tun

Klar, daß sowas schiefgehen muß!

Mir war einer in`s Auto gefahren (100% Schuld).

Ein paar Tage später kam der Verkäufer und forderte, daß wir von unseren Forderungen zurücktreten.

Alles "Gute Freunde"- aber werd den Schaden hat...

Da läßt eben ein Dussel einen Dussel mit seinem nicht umgemeldeten Auto fahren.

Und ob der schon den Verkaufspreis bekommen hatte?

Hi,

Meldung an Zulassungstelle und Versicherung. dann geht das seinen bürokratischen Gang. Kann aber noch ein paar Wochen oder Monate dauern.

Wenn du weißt wo der Wagen steht. In einer Nacht und Nebelaktion Kennzeichen abschrauben,ist aber Diebstahl das muß dir klar sein ;)

Gruß Tobias

am 9. Juli 2015 um 6:52

Ganz einfach.

Kopie vom Kaufvertrag an die Zulassungsstelle, damit Du bei Verkehrsverstößen keinen Polizei Besuch bekommst.

Kopie vom Kaufvertrag an Deinen Versicherer, damit Du bei Schäden nicht gestuft wirst. Der Versicherer kann Deinen Vertrag aufgrund des Kaufvertrages aufheben und einen neuen Vertrag auf den Käufer machen. Die Versicherung geht nach dem VVG auf den Käufer über. Die werden dem Käufer die vorläufige Deckung mit 4 Wochen frist kündigen und dann das Fahrzeug zwangsabmelden lassen.

Leider bist Du mit dem Käufer zusammen für die Prämie haftbar. Also könnte der Versicherer auch das Geld von Dir holen. Und du könntest es, sofern im Kaufvertrag steht, dass er es innerhalb von x-Tagen ummelden muss, zivielrechtlich von ihm einklagen.

Was die Reparatur angeht, hat der Käufer bei einem privatkauf Pech gehabt. Geld bekommt er von Dir dafür nicht. Bevor er repariert, hätte er was machen müssen zum Beispiel eine Rückabwicklung vom Kaufvertrag wenn es ein versteckter Mangel war oder er hätte Dir die Möglichkeit geben müssen das reparieren zu lassen.

Zusammenfassend, Kopie vom Kaufvertrag an Zulassungsstelle und Versicherung, mit der bitte um Vertragsabrechnung (ein Kündigungsrecht besteht nicht)!

am 9. Juli 2015 um 7:47

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. Juli 2015 um 08:52:09 Uhr:

Die Versicherung geht nach dem VVG auf den Käufer über.

Welcher § ist das denn?

Ein Kaufvertrag reicht hierzu aber meist nicht aus, drum bitten kann man natürlich.

Kann die Versicherung akzeptieren,muss sie aber nicht.

Der korrekte Vorgang wäre gewesen, nach der Übergabe eine Veräußerungsanzeige an Vers. und ZuLa zu übermitteln.

Wurde das damals gemacht?

Zitat:

@P10723 schrieb am 9. Juli 2015 um 09:47:32 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. Juli 2015 um 08:52:09 Uhr:

Die Versicherung geht nach dem VVG auf den Käufer über.

Welcher § ist das denn?

§95 f

Ist aber eigentlich ein alter Hut.

am 9. Juli 2015 um 8:03

Klar. Das VVG gibts ja schon seit mehr als 100 Jahren.

Aber ich wollte es einfach so wissen.

am 10. Juli 2015 um 19:05

Zitat:

@aslanim85 schrieb am 8. Juli 2015 um 22:20:05 Uhr:

der meinte ich hätte ihn übern tisch gezogen und er müsste 800€ reparatur bezahlen.

Jemand der einen anderen über den Tisch ziehen will meldet das Auto 100 % vorher ab um nicht in so eine Zwangssituation des Käufers zu geraten.

 

Logisch oder ?

am 13. Juli 2015 um 7:37

Zitat:

@Matsches schrieb am 9. Juli 2015 um 09:50:53 Uhr:

Ein Kaufvertrag reicht hierzu aber meist nicht aus, drum bitten kann man natürlich.

Kann die Versicherung akzeptieren,muss sie aber nicht.

Der korrekte Vorgang wäre gewesen, nach der Übergabe eine Veräußerungsanzeige an Vers. und ZuLa zu übermitteln.

Wurde das damals gemacht?

Ein Kaufvertrag ist eine Veräußerungsanzeige! ;)

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