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Auto richtig verkaufen

Themenstarteram 24. Mai 2021 um 23:48

Zugegeben, es ist mein erster richtiger Autoverkauf und der zweite überhaupt. Bei dem ersten habe ich an einen Autoverwerter verkauft. Die Karre war nichts mehr wert, ich habe vorher das Auto abgemeldet und als Schrott verkauft. Daher ist meine Verkaufserfahrung de facto Null.

Jetzt möchte ich meinen Daily Driver verkaufen. Er ist wenig wert, aber eben mehr als Schrott. Wie macht man das richtig? Ich möchte das Auto auf jeden Fall abgemeldet verkaufen. Erstens aus offensichtlichen Gründen, zweitens, weil ich dieses Kennzeichen gleich an einem anderen Auto anmelden will.

Ist der folgende Ablauf sicher und sinnvoll?

Der Interessent kommt zur Besichtigung, macht eine Probefahrt und möchte das Auto kaufen. Wir unterschreiben den Vertrag, ich schraube die Kennzeichen ab und übergebe Auto, Schlüssel und Papiere. Der Verkäufer schraubt Kurzzeitkennzeichen ans Auto oder transportiert es auf dem Anhänger. Ich fahre zur Zulassungsstelle und melde das alte Auto ab und melde ein anderes Auto auf Kennzeichen vom alten Auto.

Im Moment wartet man mehrere Tage bis Wochen auf einen Termin bei der Zulassungsstelle. D.h. der neue Besitzer fährt mein altes Auto während meine Zulassung und Versicherung theoretisch und praktisch noch bestehten, aber natürlich ohne meine Kennzeichen am Auto. Kann das unter irgendwelchen Umständen zum Problem für mich werden? Für mich sieht das nach der besten Lösung aus. Ich frage mich nur, ob ich nicht etwas übersehe.

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72 Antworten

Gibt's bei euch keine online Abmeldung-Zulassung?

Brauchst doch mindestens die ZLBI fürs Abmelden, kannst die Papiere also garnicht an den Käufer übergeben.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 25. Mai 2021 um 01:48:14 Uhr:

 

Ist der folgende Ablauf sicher und sinnvoll?

Der Interessent kommt zur Besichtigung, macht eine Probefahrt und möchte das Auto kaufen. Wir unterschreiben den Vertrag, ich schraube die Kennzeichen ab und übergebe Auto, Schlüssel und Papiere. Der Verkäufer schraubt Kurzzeitkennzeichen ans Auto oder transportiert es auf dem Anhänger. Ich fahre zur Zulassungsstelle und melde das alte Auto ab und melde ein anderes Auto auf Kennzeichen vom alten Auto.

Im Moment wartet man mehrere Tage bis Wochen auf einen Termin bei der Zulassungsstelle. D.h. der neue Besitzer fährt mein altes Auto während meine Zulassung und Versicherung theoretisch und praktisch noch bestehten, aber natürlich ohne meine Kennzeichen am Auto. Kann das unter irgendwelchen Umständen zum Problem für mich werden? Für mich sieht das nach der besten Lösung aus. Ich frage mich nur, ob ich nicht etwas übersehe.

Diese Denkweise kannst Du direkt ad Acta legen, mein Kenntnisstand: mit Kurzzeitkennzeichen darf das KFZ nur für Probe- und Überführungsfahren sowie für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV benutzt werden. Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Deine Denkweise wäre also illegal.

Also hast Du 3 Möglichkeiten:

1: Käufer kommt 2x - 1x zur Probefahrt und 1x x Tage später zur Abholung des abgemeldeten Fahrzeuges

2: Käufer nimmt das auf Dich zugelassene Auto mit Deinen Kennzeichen und Papieren mit und meldet es um, sendet Dir als Nachweis Foto/Kopie des neuen Scheines

3: Du meldest den Wagen direkt ab und bietest ihn an ohne Probefahrtmöglichkeit.

Ich hoffe ich habe nichts übersehen. Und denke dran, dass für den Wagen auch zur Erteilung der KZK ein gültiger TÜV nötig ist.

Edit: Abwandlung zu 3 - Du meldest den Wagen ab und direkt selbst auf KZK an. Kann natürlich dann knappe werden, wenn der Verkauf nicht innerhalb der Zeitbegrenzung stattfinden kann

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 8:35

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 25. Mai 2021 um 06:37:18 Uhr:

Gibt's bei euch keine online Abmeldung-Zulassung?

Ja, Online-Abmeldung gibt es, Fahrzeugschein und Kennzeichen sind dafür schon ausgelegt. Aber einen Punkt erfülle ich nicht - Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion.

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 8:43

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. Mai 2021 um 09:37:14 Uhr:

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 25. Mai 2021 um 01:48:14 Uhr:

 

Ist der folgende Ablauf sicher und sinnvoll?

Der Interessent kommt zur Besichtigung, macht eine Probefahrt und möchte das Auto kaufen. Wir unterschreiben den Vertrag, ich schraube die Kennzeichen ab und übergebe Auto, Schlüssel und Papiere. Der Verkäufer schraubt Kurzzeitkennzeichen ans Auto oder transportiert es auf dem Anhänger. Ich fahre zur Zulassungsstelle und melde das alte Auto ab und melde ein anderes Auto auf Kennzeichen vom alten Auto.

Im Moment wartet man mehrere Tage bis Wochen auf einen Termin bei der Zulassungsstelle. D.h. der neue Besitzer fährt mein altes Auto während meine Zulassung und Versicherung theoretisch und praktisch noch bestehten, aber natürlich ohne meine Kennzeichen am Auto. Kann das unter irgendwelchen Umständen zum Problem für mich werden? Für mich sieht das nach der besten Lösung aus. Ich frage mich nur, ob ich nicht etwas übersehe.

Diese Denkweise kannst Du direkt ad Acta legen, mein Kenntnisstand: mit Kurzzeitkennzeichen darf das KFZ nur für Probe- und Überführungsfahren sowie für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV benutzt werden. Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Deine Denkweise wäre also illegal.

Also hast Du 3 Möglichkeiten:

1: Käufer kommt 2x - 1x zur Probefahrt und 1x x Tage später zur Abholung des abgemeldeten Fahrzeuges

2: Käufer nimmt das auf Dich zugelassene Auto mit Deinen Kennzeichen und Papieren mit und meldet es um, sendet Dir als Nachweis Foto/Kopie des neuen Scheines

3: Du meldest den Wagen direkt ab und bietest ihn an ohne Probefahrtmöglichkeit.

Ich hoffe ich habe nichts übersehen. Und denke dran, dass für den Wagen auch zur Erteilung der KZK ein gültiger TÜV nötig ist.

Edit: Abwandlung zu 3 - Du meldest den Wagen ab und direkt selbst auf KZK an. Kann natürlich dann knappe werden, wenn der Verkauf nicht innerhalb der Zeitbegrenzung stattfinden kann

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Punkt 3 kommt nicht in Frage, denn wer außer Schrotthändler kauft ein Auto ohne Probefahrt?

Punkt 2 kommt auch nicht in Frage, weil ich das Risiko nicht eingehen möchte.

Dann bleibt es wohl bei zwei Besuchen, Punkt 1. Diese Lösung bringt für mich das Risiko, dass der Käufer abspringen kann, nachdem ich abgemeldet habe. Und so wie ich gelesen haben ist Anzahlung bei Autokauf unüblich und wird nicht gerne gesehen.

Aber nochmal zu Übergabe des Autos ohne Kennzeichen während es aber noch angemeldet ist und des eventuellen Risikos: wenn der Käufer es auf dem Anhänger abholt, ist da noch Risiko für mich?

"""Aber nochmal zu Übergabe des Autos ohne Kennzeichen während es aber noch angemeldet ist und des eventuellen Risikos: wenn der Käufer es auf dem Anhänger abholt, ist da noch Risiko für mich?"""

 

Für dich ist es kein Risiko, nur wer kauft ein Auto ohne die Papiere??? - und für die Abmeldung brauchst du den Zulassungschein...

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 8:51

Oh ja, was für ein Blödsinn rede ich?! Sorry, ich bin wohl noch nicht wach.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 25. Mai 2021 um 10:43:49 Uhr:

 

1. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Punkt 3 kommt nicht in Frage, denn wer außer Schrotthändler kauft ein Auto ohne Probefahrt?

2. Aber nochmal zu Übergabe des Autos ohne Kennzeichen während es aber noch angemeldet ist und des eventuellen Risikos: wenn der Käufer es auf dem Anhänger abholt, ist da noch Risiko für mich?

zu 1: da sagst Du selber, das macht keiner. Also stelle Dir die Frage

zu 2: warum soll das jemand machen? Warum soll ich Dir ein Auto bezahlen, welches ich nicht mit allen Papieren zulassungsfähig mitnehmen kann? Weiß ich denn, ob und wann Du geruhst, die Karre abzumelden und mir die Papiere zu schicken? Und wer hat eine Hängerkupplung an einem Wagen mit entspr. Anhängelast, den Hänger, (evtl auch den Führerschein) für das Ganze? Also ich nicht und in meinem Umfeld auch niemand sonst. Und schon bist Du wieder schnell nicht mehr beim normalen 08/15-Kunden, sondern beim (uU nervigen) Aufkäufer. Und natürlich ist da Risiko für Dich, wenn das AUF DICH NOCH ZUGELASSENE Fahrzeug ohne Kennzeichen zB vom Käufer in öffentlichem Verkehrsraum abgestellt wird

Also für mich würde Dein Auto (sofern es keine seltene Preziose ist) so nicht in Frage kommen. Ich kann es noch verstehen, wenn Du es nicht angemeldet übergeben möchtest (wobei ich damit in den letzten Jahrzehnten nie Probleme hatte). Aber wenn ich ein Auto kaufen möchte, dann möchte ich es Probe fahren können, prüfen können, und zeitnah abholen können. Und wenn Du mir das mit Deinen Kennzeichen (wie gesagt, ich verstehe es) nicht mitgeben willst, dann hole ich es eben ein paar Tage später mit den VON DIR besorgten Kurzzeitkennzeichen ab. Den ganzen Aufriss gibts ja eben nur wegen Deinem Wunsch nach Kontrolle über das Kennzeichen. Ich soll aber dafür die Kontrolle über die Zeit abgeben (wie gesagt - was weiß denn ich, wann Du zur Zulassung gehen kannst/willst). Und zu beachten bei der Sache mit den 2 Terminen: wer haftet für die Zeit dazwischen für Schäden am Wagen? Wenn Du bei Deiner Zulassung zB Wochen brauchst zum Abmelden - ich aber den Wagen schon gekauft habe - haftest Du dann bis zur Übergabe für alles? Nimmst Du das Risiko auf Dich, mir in drei Wochen nicht das vereinbarte Fahrzeug liefern zu können (es muss nur einer ins geparkte Auto rein fahren und auf einmal ists ein Unfallwagen)? Wie willst Du das mit der Zahlung regeln - soll ich es denn schon bezahlen ohne Zugriff drauf haben zu können? Mir wäre das zu viel, als "Kunde" will ich mir nicht Deinen Kopf zerbrechen, sondern unkompliziert und schnell die Ware. Und je ungefragter oder in hohen Zahlen verfügbarer das Angebot ist, je höher Dein Preis in Richtungen geht wo ich auch Händlerangebote fände - desto weniger will ich als Kunde auf Dich eingehen.

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 11:12

Ich habe den Denkfehler gemacht, dass ich gar nicht das Auto ohne Kennzeichen abgeben darf, weil ich für die Abmeldung alle Papiere brauche und, wie Du schon sagtest, keiner ein Auto bezahlt ohne die Papiere zu bekommen. Das ist jetzt kein Thema mehr. Sorry für den Unfug von mir. Und Geld nehmen und nichts geben, hatte ich auch nicht vor. Das hast Du hineininterpretiert.

Ich mache es so wie schon oben gesagt - zwei Termine: einmal zu Besichtigung und Probefahrt und einmal zum Vertrag Unterschreiben, Auto, Papiere und Schlüssel abholen. Dazwischen melde ich es ab.

Die Frage mit dem Anhänger kam deshalb, weil einige Leute eben so das Auto abholen wollten. Aber leider zu einem unverschämten Preis.

Klassischer Fall für wir kaufen dein Auto….

Ich habe es immer angemeldet mitgegeben und der Käufer hat es umgemeldet.

Bei letzten Mal hat der Händler es angekauft.

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 11:48

Ich glaube Euch, dass das in den allermeisten Fällen gut geht. Aber dank Forum weiß ich, dass das nicht immer so ist. Und ich frage mich, warum ich das Risiko eingehen soll? Aber das Entscheidende ist, wie schon geschrieben, dass ich das alte Kennzeichen an einem anderen Auto wieder benutzen möchte. Wenn ich das aus der Hand gebe und dem Käufer überlasse, kann es theoretisch passieren, dass in der Zwischenzeit von jemandem anderen reserviert/angemeldet wird. Und auch hier frage ich mich, warum ich das Risiko eingehen soll? Daher kommt es nicht in Frage, das Auto angemeldet abzugeben.

Zum Abmelden brauchst du nur Schein und Schilder, du kannst also problemlos einem Käufer, der mit Trailer kommt, das Auto inkl. Brief mitgeben.

Bei meinem letzten Verkauf hat der neue Besitzer den Brief gegen 50% Anzahlung bekommen, und ich habe den Wagen ein paar Tage später abgemeldet und ihn dem Verkäufer gegen Restbetrag vor die Tür gestellt. Auch eine m.E. ganz elegante Möglichkeit, wenn der Käufer um die Ecke wohnt.

Mit einem Käufer, dem man über den Weg traut, kann man auch vereinbaren, dass er dein altes Kennzeichen bei der Ummeldung direkt wieder auf deinen Namen reservieren lässt, habe ich auch schon so praktiziert ;)

Themenstarteram 25. Mai 2021 um 12:26

Bei meinem eingeborenen Mißtrauen des 3. Grades traue ich einfach keinem und schon gar nicht einem Fremden.

am 25. Mai 2021 um 15:34

Dann wirst Du das Auto wohl an einen Ankäufer abgeben müssen. Alle normalen Privatkäufer fallen als Interessenten weg, weil keiner für ein Auto, das "wenig wert" ist, diesen Stress mitmacht. Höchstens, wenn Du wie von Civictourer vorgeschlagen, bei der Abmeldung selbst die KZK für die Abholung besorgst.

Zitat:

Ich mache es so wie schon oben gesagt - zwei Termine: einmal zu Besichtigung und Probefahrt und einmal zum Vertrag Unterschreiben, Auto, Papiere und Schlüssel abholen. Dazwischen melde ich es ab.

Dann hast Du evtl. ein abgemeldetes Auto, aber doch keinen Käufer. Keiner unterschreibt den Vertrag, wenn das Auto noch bis zur Abmeldung beim Verkäufer stehen soll und ohne Vertrag ist nichts verbindlich :).

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