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auto ohne zulassung abschleppen

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 11:20

Hallo Leute

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.Meine frage:Darf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???Was sagt unsere gesetz darf ein unternehmen das PKW abschleppen und wo steht das geschrieben???Ist der wagen über diesen unternehmen versichert???Ich bedanke mich fur ihren antworten.

Gruss

narasto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

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Die Frage stellt sich garnicht, wenn der "Abschlepper" das Fahrzeug Huckepack transportiert, wie es ohnehin üblich ist.

Ja, denn in diesem Fall ist es eine Verladung und das defekte Fahrzeug stellt nur Ladegut dar.

mensch mensch...warum immer so spitzfindig?

fasst es doch kurz zusammen:

das auto hängt hinten mittels eines seiles/stange hinter einem anderen fahrzeug:

abschleppen -> auto MUSS angemeldet sein

schleppen -> auto ist abgemeldet -> nicht so einfach

das auto steht auf einem anhänger/lkw etc:

kein thema!

Alles falsch, weiter googeln .... das abgeschleppte Fahrzeug muss nicht zugelassen sein! Der Fahrer des ziehenden Pkw braucht nur die Klasse 3 oder B. Wichtig ist nur, dass das abgeschleppte Fahrzeug betriebsunfähig ist und, ganz wichtig, man darf nur bis zu einer nahegelegenen Werkstatt oder auf einen Platz, wo das Fahrzeug repariert oder verschrottet wird.

Die nahegelegene Werkstatt ist nicht die am nächsten gelegene Werkstatt!

Und nicht vergessen, man darf nicht auf eine Autobahn einfahren!

Schleppen wäre dann der Fall, wenn das Fahrzeug noch betriebsfähig wäre. Dafür braucht man eine Genehmigung der Behörde. Also total Blödsinn.

Als Alternative könnte man auch über ein Kurzzeitkennzeichen nachdenken.

Ich frage mich nur, wie man es schafft, ein Unternehmen zu finden, das mit einem PKW kommt und das Fahrzeug bloss an die Leine nimmt.

Wo gibt es denn sowas?

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Alles falsch, weiter googeln .... das abgeschleppte Fahrzeug muss nicht zugelassen sein!

Natürlich muß das abgeschleppte Fahrzeug zugelassen sein.

Mehr dazu hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

mensch mensch...warum immer so spitzfindig?

fasst es doch kurz zusammen:

das auto hängt hinten mittels eines seiles/stange hinter einem anderen fahrzeug:

abschleppen -> auto MUSS angemeldet sein

schleppen -> auto ist abgemeldet -> nicht so einfach

das auto steht auf einem anhänger/lkw etc:

kein thema!

Hallo,

wenn, dann bitte richtig zusammenfassen:

Schleppen: Das Fahrzeug ist fahrbereit.

Abschleppen: Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit (Defekt liegt vor, der nicht vor Ort notdürftig repariert werden kann).

Schleppen und Abschleppen haben mit der Zulassung des Fahrzeugs überhaupt nichts zu tun. Fahrzeuge können ja auch im abgemeldeten Zustand fahrbereit oder nicht fahrbereit sein.

Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs die Führerscheinklasse für das ziehende Fahrzeug. Für das abgeschleppte Fahrzeug wird kein Führerschein benötigt, das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Beim Schleppen benötigt der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs die Führerscheinklasse des gesamten Gespanns, bei zwei PKWs zum Beispiel die Klassen BE. Für das geschleppte Fahrzeug wird die Führerscheinklasse für ebendieses benötigt, bei einem geschleppten PKW die Klasse B.

Ob und wie jetzt ein nicht zugelassenes Fahrzeug geschleppt oder abgeschleppt werden darf, wissen die Abschleppdienst selbst am Besten, das sind ja die Fachleute für so was. Auf jeden Fall benötigt das nicht zugelassene Fahrzeug Versicherungsschutz, wenn es im öffentlichen Verkehr bewegt wird.

 

Grüße,

diezge

Edit: Jetzt war ich ein bissel zu langsam... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Alles falsch, weiter googeln .... das abgeschleppte Fahrzeug muss nicht zugelassen sein!

Natürlich muß das abgeschleppte Fahrzeug zugelassen sein.

Mehr dazu hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

mensch mensch...warum immer so spitzfindig?

fasst es doch kurz zusammen:

das auto hängt hinten mittels eines seiles/stange hinter einem anderen fahrzeug:

abschleppen -> auto MUSS angemeldet sein

schleppen -> auto ist abgemeldet -> nicht so einfach

das auto steht auf einem anhänger/lkw etc:

kein thema!

Hallo,

wenn, dann bitte richtig zusammenfassen:

Schleppen: Das Fahrzeug ist fahrbereit.

Abschleppen: Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit (Defekt liegt vor, der nicht vor Ort notdürftig repariert werden kann).

Schleppen und Abschleppen haben mit der Zulassung des Fahrzeugs überhaupt nichts zu tun. Fahrzeuge können ja auch im abgemeldeten Zustand fahrbereit oder nicht fahrbereit sein.

Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs die Führerscheinklasse für das ziehende Fahrzeug. Für das abgeschleppte Fahrzeug wird kein Führerschein benötigt, das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Beim Schleppen benötigt der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs die Führerscheinklasse des gesamten Gespanns, bei zwei PKWs zum Beispiel die Klassen BE. Für das geschleppte Fahrzeug wird die Führerscheinklasse für ebendieses benötigt, bei einem geschleppten PKW die Klasse B.

Ob und wie jetzt ein nicht zugelassenes Fahrzeug geschleppt oder abgeschleppt werden darf, wissen die Abschleppdienst selbst am Besten, das sind ja die Fachleute für so was. Auf jeden Fall benötigt das nicht zugelassene Fahrzeug Versicherungsschutz, wenn es im öffentlichen Verkehr bewegt wird.

 

Grüße,

diezge

Edit: Jetzt war ich ein bissel zu langsam... ;-)

Versicherungsschutz ist jetzt nicht das Problem, weil gezogene Fahrzeuge - auch Anhänger - immer über das Zugfahrzeug versichert sind! Der Anhänger braucht die Versicherung nur für die vorstellbaren Schadenfälle, an denen er nicht angehängt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

Wenn du behauptest, das gezogene Fahrzeug muss zugelassen sein und du einen ehlend langen Text bei Wiki gefunden hast, in dem genau das drin steht, dann kannst du doch jetzt ganz leicht deine Meinung belegen. So hatte ich gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Narasto

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:

Ein Fahrzeug, das noch aus eigener Kraft fahren kann, darf nicht abgeschleppt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Narasto

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:

Ein Fahrzeug, das noch aus eigener Kraft fahren kann, darf nicht abgeschleppt werden.

Dann sprechen wir nicht von der selben Sache. Gedanklich war und bin ich bei einer vorliegenden Betriebsunfähigkeit und das Auto muss von einem Platz weg, auf dem es vielleicht schon sehr lange steht ... Aber stimmt, der TE hat das gar nicht geschrieben und er hat wohl auch nicht verstanden, wie leicht er sein Problem lösen könnte. Sorry für alle Mißverständnisse.

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Gedanklich war und bin ich bei einer vorliegenden Betriebsunfähigkeit und das Auto muss von einem Platz weg, auf dem es vielleicht schon sehr lange steht ...

In diesem Fall würde keine Nothilfe-Situation vorliegen.

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