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Auto mit seit 13 Jahren abgelaufenem TÜV abmelden

Themenstarteram 31. August 2017 um 22:55

Hallo Community,

Ein Freund von mir hat ein Problem, und zwar folgendes:

Er wohnt seit 15 Jahren in Irland (wo ich ebenfalls lebe) und hat einen in Deutschland zugelassenen Audi 80 von 1991.

Diesen Audi hatte er bei seinem Umzug Ende 2002 nach Irland mitgenommen, wo er ihn aus Steuerlichen und Versicherungstechnischen Gründen auf deutschen Nummernschildern gelassen hat. Der TÜV lief im Februar 2004 ab, in Irland hat das aber niemanden, ebensowenig wie die Tatsache das das Auto in D zugelassen ist gestört. Das Auto war auch die ganze Zeit über Versichert und auch die deutschen KFZ Steuern hat er bezahlt.

 

Nun hatte er einen leichten Unfall ohne Fremdbeteiligung, der dem fast wertlosen Auto mit über 500Tkm einen Totalschaden eingebracht hat.

Nun will er es verständlicherweise Abmelden, weiß aber nicht, wie die deutschen Behörden reagieren, wenn sie sehen, das der TÜV seit über 13 Jahren abgelaufen war.

Nun ist meine Frage: Drohen ihm bei der Abmeldung Konsequenzen, und wenn Ja, welche?

Vielen Dank im Voraus,

Gruß Sitzheitzung.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. September 2017 um 19:50

So Leute, Update wie die Geschichte ausgegangen ist:

Mein Kumpel ist mit den Schildern und Papieren nach Deutschland geflogen, und hat den Wagen beim nächstbesten Landratsamt abgemeldet. Die Dame am Schalter hat wohl bemerkt, dass wenn er nicht zum Ab- sondern zum Ummelden gekommen währe, er jetzt ein Problem hätte :D.

Sonst hat die das wohl nicht gejuckt, hat einfach den Schein entwertet und den Brief gestempelt, Kennzeichen wurden entsiegelt, die Versicherung abgemeldet und das war es auch schon. Er brauchte keine Kriminelle Energie, keine Tricksereien und hat auch keine Strafe zahlen müssen.

Kann ja auch mal ein Happy end geben.

Gruß Sitzheitzung.

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Bei der Abmeldung guckt keiner darauf, was auf der TÜV-Plakette steht...

...wenn doch, drohen 60€ Bußgeld (zzgl. ~30€ Bearbeitungskosten) und 1 Punkt

am 1. September 2017 um 3:14

Moin,

muss ich mal nachhaken. Wenn er z.b. angibt das er eine Garage hat in der das Fahrzeug die 13 Jahre gestanden hat, oder muss ein angemeldetes Auto generell HU haben?

Zitat:

@mattalf schrieb am 1. September 2017 um 05:14:34 Uhr:

....oder muss ein angemeldetes Auto generell HU haben?

Solange das Fahrzeug die Plakette des Landkreises auf dem Kennzeichen hat - angemeldet ist - braucht es auch eine gültige HU...

...wo das Fahrzeug steht, ob in einer Parkbucht an der Hauptstraße oder einer verschlossenen nicht zugänglichen Einzelgarage die sich auf einem komplett umfriedeten Privatgrundstück befindet, ist dabei völlig unrelevant und entbindet nicht von der HU!

 

Das dabei so gerne ins Spiel gebrachte obige "Privatgrundstück" spielt nur insofern eine Rolle, dass Polizei/Ordnungsamt dieses nicht ohne weiteres betreten dürfen um den Verstoß zu dokumentieren, da sie damit gegen die Unverletzlichkeit der Wohung - Art. 13 GG - verstoßen würden. :eek: Steht das Fahrzeug aber vom Bürgersteig aus sichtbar auf dem komplett umfriedeten & verschlossenen Privatgrundstück muss es erst garnicht betreten werden um den Verstoß zu ahnden! ;)

Insofern sollte man dann besser die Kennzeichen abmontieren, oder das Fahrzeug in die Garage fahren - denn dann kann keiner die Prüfplakette sehen. :cool:

 

Man darf aber davon ausgehen, dass in Zukunft die jeweiligen Bußgeldstellen mit den Prüforganisationen vernetzt werden, die entsprechenden Verwarn- bzw. Bußgeldbescheide dann automatisiert verschickt werden, sobald die HU überfällig ist.

Einfach abmelden, für den TÜV interessiert sich dabei keiner. Der Wagen soll doch in D nicht mehr fahren? Damit gibt es auch keinen Verstoß, weil der Wagen eben im Ausland war und ist. Wenn der Wagen in D wieder fahren soll, muss man den TÜV unverzüglich (also beim ersten TÜV hinter der Grenze) nachholen.

Gruß, Pistensau

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 1. September 2017 um 05:32:55 Uhr:

Man darf aber davon ausgehen, dass in Zukunft die jeweiligen Bußgeldstellen mit den Prüforganisationen vernetzt werden, die entsprechenden Verwarn- bzw. Bußgeldbescheide dann automatisiert verschickt werden, sobald die HU überfällig ist.

Das glaube ich eher nicht. Dann schickt der TÜV an die Bußgeldstelle die Meldung, dass ich seit 2 Jahren und 3 Monaten nicht mehr da war, dabei war ich bei der Dekra...

leider ist das nicht ganz richtig. Es gibt wohl Zulassungsstellen, die bei einem deutlich überfälligem HU Termin die Sache an die Bußgeldstelle weitergeben. Aber das ist selten. Und wenn es so wäre, täte es allerdings auch nicht weh: 60.- € und der Punkt juckt ihn ja nicht.

Abmelden kann er das Auto an jeder Zulassungsstelle in ganz D.

Themenstarteram 1. September 2017 um 7:29

Danke schonmal für die Antworten. Nein, der Wagen soll in Irland direkt verschrottet werden, er wollte dann mit den Papieren und Kennzeichen nach D fliegen und es Abmelden.

wäre es nicht günstiger für ihn das über irgendeinen Zulassungsdienst in D abzuwickeln? Dann muss er nur die Papiere und Kennzeichen hinschicken. Und das eh schon kleine Restrisiko der Auffälligkeit wegen der HU reduziert sich auf Null.

Und mit dem Verschrottungsnachweis!

War bei mir auch so, als ich meinen außer Betrieb gesetzt habe...

HTC

Verschrottungsnachweis aus Irland? Eher weniger. Interessiert auch nicht. Einfach abmelden, nicht rumquatschen.

Näheres : http://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/15-fzv/ https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__15.html

Hingehen und abmelden. Muss nicht mal in der Stadt sein, wo er herkommt, kann man überall in Deutschland (gegen geringe Extragebühr) abmelden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. September 2017 um 09:51:01 Uhr:

Einfach abmelden, nicht rumquatschen.

:D, Genau.

Zitat:

@querys schrieb am 1. September 2017 um 10:01:05 Uhr:

(gegen geringe Extragebühr)

kost nix extra

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