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Auto Kauf mit Freund das Geld teilen

Themenstarteram 28. Februar 2024 um 12:59

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage. Vielleicht ist da wer aufgeklärter als ich. Wenn ich zb Interesse an einem Fahrzeug für 18000€ hätte. Und ich hab es vor mit jemanden gemeinsam zu benutzen. Kann ich dem Händler dann 9000€ in bar geben und mein Freund überweist ihm dann die restlichen 9000€? Oder würde der Händler das komisch finden, wenn nur ich bei der Besichtigung aufkreuze und sein Name dann bei der Überweisung steht oder interessiert ihn das gar nicht.

LG

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24 Antworten

Was spricht dagegen dass der "Freund" das Geld an dich überweist und du beim Händler als alleiniger Zahler auftrittst?

Abgesehen davon bedeuten zwei Einzahlungen beim Händler ja nicht, dass es auch zwei Käufer gibt. Ist doch für den Kaufvertrag und den Erwerb egal, aus wie vielen Teilzahlungen sich die Zahlung zusammen setzt. Als Händler würde ich lediglich darauf achten, dass der komplette Betrag bei mir angekommen ist zu dem Zeitpunkt, zu dem das Auto übergeben werden soll. Das mit dem Bargeld ist eine andere Sache, die davon unabhängig zu betrachten ist.

Persönlich würde ich es aber auch lieber so machen, dass der Händler das Geld von mir auf einen Schlag bekommt und ich das mit dem beteiligten Freund untereinander auskaspere, wer welchen Anteil zahlt. Das Eigentum am Auto kann man sich teilen (damit dann auch alle weiteren Rechte und Pflichten bezüglich Nutzung und Unterhalt), Halter kann eben nur eine oder einer sein.

Ich sehe da überhaupt kein Problem.

Es gibt eine Rechnungs-Nr., Auftrags-Nr. die Buchhaltung sieht den Eingang und gut. Wer da als Absender steht ist doch völlig egal. Es ist unbar. Alle Geldwäschegesetze eingehalten.

Ob der Händler die 9 Mille bar will ist die Frage.

Vielleicht sollt ihr beide je überweisen.

Ich würde sogar darauf bestehen, das der Kaufvertrag auf beide ausgetellt wird. Wenn das warum auch immer nicht möglich ist, solltet ihr privat einen Vertrag aufsetzen, das der Wagen, näher bezeichnet mit Fabrikat, Fahrgestell-Nr. und den Kaufvertrag als Anlage jedem zum Anteil x gehört. Das am besten noch im Beisein einer gemeinsamen Freundin/Freund unterschreiben und derjenige als Zeuge.

Wenn man zusammen kauft, sollte aber auch das Vertrauen da sein, das einer dem andern die Summe überweist und der es als Komplettsumme überweist. Meinetwegen im Beisein. Eine Überweisung ist doch sofort da als Echtzeitüberweisung.

Themenstarteram 29. Februar 2024 um 8:46

Zitat:

 

Wenn man zusammen kauft, sollte aber auch das Vertrauen da sein, das einer dem andern die Summe überweist und der es als Komplettsumme überweist. Meinetwegen im Beisein. Eine Überweisung ist doch sofort da als Echtzeitüberweisung.

Hab nur Angst, dass wenn mein Kollege mir 10k überweist auf mein Konto die Bank da auch irgendwas komisches meldet. Das Bargeld bis 9999€ würde der Händler annehmen das hab ich schon geklärt.

Zitat:

@Bukiiii schrieb am 29. Februar 2024 um 09:46:23 Uhr:

 

Hab nur Angst, dass wenn mein Kollege mir 10k überweist auf mein Konto die Bank da auch irgendwas komisches meldet.

Jetzt wird es aber paranoid...

Nein eine Überweisung ist kein Problem, denn es stehen ja alle Beteiligten fest. Die Kontoinhaber sind identifiziert.

Darum geht es bei der Geldwäsche, den Fluss des Geldes nachvollziehen können und das ist in Bar halt schwierig. Von Konto zu Konto ist alles klar.

Ganz sicher. Wenn du mal ein Haus baust oder kaufst und sanierst sind große Überweisungen ganz normal.

Kann es sein, dass du die Gesamtsumme überhaupt nicht haben darfst, geschweige denn für ein auto verwenden darfst?

Wenn der Händler das macht dann ist doch alles paletti.

Nur du musst dir mit deinem Freund klar werden wie ihr das untereinander die Rechten und Pflichten regelt.

Eins würde ich egal wie schriftlich festhalten und zwar das ist das Eigentum.

Entweder gleich beim Kauf im KV oder eben im Innenverhältnis mit einem weiteren Vertrag zwischen euch beiden.

Wer Halter wird ist hier völlig schnuppe, auch kann der VSN wieder ein anderer sein.

Auch wer den Brief hält ist uninteressant.

Allein der Nachweis am Eigentumsanteil wäre mir hier wichtig.

Themenstarteram 29. Februar 2024 um 10:14

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. Februar 2024 um 10:04:30 Uhr:

Kann es sein, dass du die Gesamtsumme überhaupt nicht haben darfst, geschweige denn für ein auto verwenden darfst?

Doch ich hab nur immer Angst bei sowas, daher wollte ich fragen und auf Nummer sicher gehen

Themenstarteram 29. Februar 2024 um 10:16

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. Februar 2024 um 10:58:59 Uhr:

Wenn der Händler das macht dann ist doch alles paletti.

Nur du musst dir mit deinem Freund klar werden wie ihr das untereinander die Rechten und Pflichten regelt.

Eins würde ich egal wie schriftlich festhalten und zwar das ist das Eigentum.

Entweder gleich beim Kauf im KV oder eben im Innenverhältnis mit einem weiteren Vertrag zwischen euch beiden.

Wer Halter wird ist hier völlig schnuppe, auch kann der VSN wieder ein anderer sein.

Auch wer den Brief hält ist uninteressant.

Allein der Nachweis am Eigentumsanteil wäre mir hier wichtig.

Alles klar danke dir und den anderen für die hilfreichen Antworten

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