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Auto gekauft - überweisen?

Themenstarteram 29. Juni 2015 um 10:57

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage bezüglich dem bezahlen von meinem neuen Auto.

Da ich bereits viel hier im Forum unterwegs war habe ich mitbekommen das die meisten User allergisch auf die Zahlungsart Überweisung reagieren. Die Risiken sind das mögliche Pleite gehen des Autohändlers etc.

Meine Frage ist folgende:

Ich habe bereits alle Autopapier vom Händler erhalten und muss den Wagen nur noch bezahlen (Dieser befindet sich auf dem Gelände vom Autohaus).

Ich würde das Geld gerne per Überweisung versenden, weil ich ungern mit so einer großen Summe Bargeld rumlaufen will.

Was passiert im schlimmsten Fall wenn das Autohaus geht Pleite bevor ich das Auto abholen kann?

Kann ich das Auto trotzdem vom Händler holen da ich bereits alle Unterlagen und den Kaufvertrag habe?

 

Grüße,

Konstantin68

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eisblatt schrieb am 29. Juni 2015 um 13:07:47 Uhr:

Ich tätige eine Anzahlung per Überweisung bzw am besten per PayPal...

Wird bestimmt lustig wenn diese Klitsche Paypal mal dein Geld einfriert und dann von dir eine Telefonrechnung, Gasrechnung, etc etc verlangt, um die 30000€ für den Wagen dann nach 6 Monaten freizugeben.

Paypal ist der letzte Dre.... und höchstens in 3. Welt Ländern wie den USA notwendig, da das Bankensystem nicht so ausgereift ist wie in D.

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Themenstarteram 30. Juni 2015 um 8:00

Also bei mir sind die Überweisungen bis 50.000 Euro pro Überweisung möglich. Bei Bargeldbehebung bis 25.000 Euro muss ich bei der Bank anfragen, die brauchen dann eine Vorlaufzeit von 1-3 Tagen. Bin bei einer Direktbank und muss das Geld dann bei einer Reisebank abholen.

Zitat:

@Black Memories schrieb am 30. Juni 2015 um 09:57:26 Uhr:

Wie wärs mit Bankeinzug?

Seit Sepa machen wir das nicht mehr.

Zitat:

@reis1337 schrieb am 29. Juni 2015 um 21:22:23 Uhr:

Bei uns wird akzeptiert:

Scheck (Bankbestätigt)

Überweisung vorab

Barzahlung

EC (solange die Maschine mitmacht und das Limit freigegeben ist)

Fremdfinanzierung

Fremdleasing

Eigene Finanzierung

Eigenes Leasing außen vor

Was willst du noch?

Auf Rechnung kaufen! Geht bei meinen Autohändlern zum Glück für mich seit mehr als 30 Jahren. Der Händler lässt für mich den Wagen zu, behält den Kfz-Brief und übergibt mir das Fahrzeug. Einige Zeit später erhalte ich per Post die Rechnung und überweise den Betrag. Abschließend erhalte ich den Kfz-Brief zugesandt. Zwei- oder dreimal habe ich auch den Kfz-Brief bei Fahrzeugübergabe schon erhalten.

@Konstantin: Wenn es sich bei dem Händler um eine GmbH handelt kannst Du Dir auch mal bei www.bundesanzeiger.de ansehen, ob und wie profitabel der arbeitet. Das könnte evtl. auch die bestehenden Bedenken wegen einer anstehenden Insolvenz zerstreuen ... ;)

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 30. Juni 2015 um 13:34:23 Uhr:

Zitat:

@reis1337 schrieb am 29. Juni 2015 um 21:22:23 Uhr:

Bei uns wird akzeptiert:

Scheck (Bankbestätigt)

Überweisung vorab

Barzahlung

EC (solange die Maschine mitmacht und das Limit freigegeben ist)

Fremdfinanzierung

Fremdleasing

Eigene Finanzierung

Eigenes Leasing außen vor

Was willst du noch?

Auf Rechnung kaufen! Geht bei meinen Autohändlern zum Glück für mich seit mehr als 30 Jahren. Der Händler lässt für mich den Wagen zu, behält den Kfz-Brief und übergibt mir das Fahrzeug. Einige Zeit später erhalte ich per Post die Rechnung und überweise den Betrag. Abschließend erhalte ich den Kfz-Brief zugesandt. Zwei- oder dreimal habe ich auch den Kfz-Brief bei Fahrzeugübergabe schon erhalten.

Wir reden von Neukunde den du noch nie von vorne gesehen hast.

Händler ist was andres. Rechnung wird vorab geschickt mit Brief evtl. zum einfinanzieren.

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 30. Juni 2015 um 13:34:23 Uhr:

 

Auf Rechnung kaufen! Geht bei meinen Autohändlern zum Glück für mich seit mehr als 30 Jahren. Der Händler lässt für mich den Wagen zu, behält den Kfz-Brief und übergibt mir das Fahrzeug. Einige Zeit später erhalte ich per Post die Rechnung und überweise den Betrag. Abschließend erhalte ich den Kfz-Brief zugesandt. Zwei- oder dreimal habe ich auch den Kfz-Brief bei Fahrzeugübergabe schon erhalten.

Das dürfte wohl nur im Ausnahmefall funktionieren (und die 30 Jahre Kundenbeziehung bezeichne ich mal als Ausnahme ;))

Insofern wird das für den Großteil der Transaktionen keine Alternative sein.

Eine gewisse Vorsicht ist schon manchmal angesagt.

In meiner Heimatstadt hat ein alt eingesessener BMW-Händler Donnerstags unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Kunden mit offenen Bestellungen angerufen, ihre Fahrzeuge würden am Montag eintreffen und er brauche bis Freitag die in Zahlung genommenen Altfahrzeuge bzw. die Anzahlungen. Am Montag hat er dann Insolvenz angemeldet und sowohl die in Zahlung genommenen Autos und die Anzahlungen waren futsch. Das ging damals groß durch die Presse, aber für die kleinen Kunden war nichts zu machen...

Die Geschichte ist allerdings schon lange her (frühe 90er?), man findet darüber nichts im Netz. Nach "BMW Büsse Hildesheim" googeln hat nichts gebracht.

Also:

Spätestens wenn der Händler Druck machen würde, würden bei mir alle Alarmglocken läuten...

am 30. Juni 2015 um 13:57

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Juni 2015 um 15:49:11 Uhr:

 

In meiner Heimatstadt hat ein alt eingesessener BMW-Händler Donnerstags unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Kunden mit offenen Bestellungen angerufen, ihre Fahrzeuge würden am Montag eintreffen und er brauche bis Freitag die in Zahlung genommenen Altfahrzeuge bzw. die Anzahlungen.

In diesem Fall scheint es ähnlich gewesen zu sein ...

Gruß

Der Chaosmanager

am 30. Juni 2015 um 14:02

Zitat:

Der Händler lässt für mich den Wagen zu, behält den Kfz-Brief und übergibt mir das Fahrzeug. Einige Zeit später erhalte ich per Post die Rechnung und überweise den Betrag.

Frage: Ist damit der Eigentumsübergang vollzogen oder nicht? Das ist mir jetzt unklar. Wenn nicht hätten wird den Fall, dass wenn zwischen Überweisung und Briefübergabe eine Insolvenz fällt, man genauso der Gelackmeierte wäre, wie wenn man den Brief bekommt und das Auto noch nicht. Das Zurückhalten des Briefes sieht der BGH als Beleg dafür, dass das Eigentum zur Sicherung des Verkäufers eben noch nicht übertragen werden soll: http://www.streifler.de/...be-bleibt-verkaeufer-eigentuemer-_2274.html

Heißt das, dass durch den Zahlungseingang dieser Eingentumsvorbehalt automatisch aufgehoben wird und in diesem Moment somit der Eigentumsübergang stattfindet obwohl der Brief noch nicht übergeben wurde?

am 30. Juni 2015 um 14:14

Zitat:

@Motorpsycho123 schrieb am 30. Juni 2015 um 16:02:09 Uhr:

Heißt das, dass durch den Zahlungseingang dieser Eingentumsvorbehalt automatisch aufgehoben wird und in diesem Moment somit der Eigentumsübergang stattfindet obwohl der Brief noch nicht übergeben wurde?

Nachdem der Kaufpreis vereinbarungsgemäß bezahlt wurde, gibt es keinen Eigentumsvorbehalt von Seiten des Verkäufers mehr. Wenn zwischenzeitlich eine Insolvenz eingetreten ist, muss sich der Käufer (und jetzige Eigentümer) wegen der Herausgabe der Zulassungsbescheinigung II eben an den Insolvenzverwalter wenden. Dabei dürfte es keine Probleme geben - der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und da darf davon ausgegangen werden, dass alles nach Recht und Gesetz abgewickelt wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn alle Autokäufer so viel Angst vor einer Überweisung des Kaufpreises hätten, würden von 1.000 verkauften Fahrzeugen maximal 10 den Hof der Händller verlassen.

Sollen schon Leute, die immer Angst vor tiefem Wasser hatten, in einer Pfütze ertrunken sein.

Das ganze Leben ist nun mal kein Ponyhof oder ein Streichelzoo, aber manche Leutz brauchen scheinbar nicht nur einen doppelten Boden, sondern eine 10 Meter dicke Betondecke unter ihren Füßen.

LG

Udo

 

am 30. Juni 2015 um 14:57

Zitat:

@A346 schrieb am 30. Juni 2015 um 16:21:51 Uhr:

Wenn alle Autokäufer so viel Angst vor einer Überweisung des Kaufpreises hätten, würden von 1.000 verkauften Fahrzeugen maximal 10 den Hof der Händller verlassen.

... nicht ganz richtig ... von 1.000 verkauften Fahrzeugen dürfte ein großer Teil geleast oder finanziert sein (zumindest vom 5er an aufwärts) ... ;) (ich bin auch LN)

Wobei ich persönlich auch eher lockerer mit dem Thema Überweisung umgehe. Und umgekehrt mein BMW-Händler auch - meine Servicearbeiten habe ich noch nie bei Abholung bezahlt, er schickt immer eine Rechnung, die ich dann überweise.

Gruß

Der Chaosmanager

Was haltet ihr von der Variante: Ich hab bisher immer mit bankbestätigtem Scheck bezahlt. Das hat der Händler anstandslos akzeptiert.

am 30. Juni 2015 um 15:30

Zitat:

@Albelch schrieb am 30. Juni 2015 um 17:26:45 Uhr:

Was haltet ihr von der Variante: Ich hab bisher immer mit bankbestätigtem Scheck bezahlt. Das hat der Händler anstandslos akzeptiert.

Das ist ja das Entscheidende, dass der Händler die Zahlungsvariante anstandslos akzeptiert - unabhängig davon, was andere davon halten. ;)

So habe ich übrigens auch schon Grundstücke bezahlt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 30. Juni 2015 um 20:24

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Juni 2015 um 17:30:08 Uhr:

Zitat:

@Albelch schrieb am 30. Juni 2015 um 17:26:45 Uhr:

Was haltet ihr von der Variante: Ich hab bisher immer mit bankbestätigtem Scheck bezahlt. Das hat der Händler anstandslos akzeptiert.

Das ist ja das Entscheidende, dass der Händler die Zahlungsvariante anstandslos akzeptiert - unabhängig davon, was andere davon halten. ;)

So habe ich übrigens auch schon Grundstücke bezahlt.

Gruß

Der Chaosmanager

Mit Scheck?

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