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Auto der Freundin beschädigt, Versicherung will Geld

Themenstarteram 6. August 2010 um 22:49

Hallo! Ich hoffe sehr, mir kann hier jemand helfen.

Ich habe eine Probefahrt mit dem Wagen meiner Freundin gemacht. Dabei habe ich blöderweise versehentlich eine Beule in den vorderen rechten Kotflügel gefahren.

Wir hatten die Möglichkeit, den Wagen von einem Bekannten meines Vaters reparieren zu lassen für etwa 300 Euro oder eben über ihre Versicherung beim Adac, sie ist Vollkasko Versichert.

Da mein Vater noch im Urlaub war, es aber schon Käufer für den Wagen gab, haben wir uns darauf geeinigt es über ihre Versicherung machen zu lassen, weil es dadurch schneller geht.

Meine Freundin meinte, ihre Versicherung würde den Schaden übernehmen, dass wäre alles kein Problem und ich habe ihr geglaubt. Sie musste eine Selbstbeteiligung von 300 Euro zahlen, die ich übernommen habe und wurde hochgestuft. Ich dachte die Sache wäre damit erledigt, allerdings bekam ich heute einen Brief vom Adac,sie wollen aufgerundet 1400 Euro von mir wieder haben.

Jetzt ist meine Frage, ist das rechtens, kann ich da noch irgendwas tun oder bleibe ich wirklich auf diesen großen Kosten sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KariToyana

 

Meine Freundin meinte zu mir an dem Tag als ich gefahren bin, dass sie die Probefahrt bei ihrer Versicherung angemeldet hat und es okay wäre. Die wussten also Bescheid.

Hör mal, wenn Du eine vernünftige Antwort haben möchtest, dann solltest Du den gesamten Hergang vollständig schildern und nicht nur auf Nachfrage scheibchenweise irgendwas nachliefern, was noch immer nicht reicht, um zu werten, was da abgegangen ist.

 

Was für eine Probefahrt und warum angemeldet? Was hat sie da angemeldet?

 

Momentan gibt es für mich zwei Varianten:

1.) Du nimmst uns auf den Arm (Ferien).

2.) Du hast irgendwelchen Mist gebaut und suchst eine Ausrede, die wir Dir liefern sollen und zwar am besten, ohne die Hintergründe zu kennen.

 

Wenn DU berechtigter Fahrer warst, mit Führerschein, ohne Alk usw., wird der ADAC Dich nicht in Regress nehmen. Da er es offenbar doch tut, ist da wohl noch etwas anderes vorgefallen.

 

Ich habe ganz oben schon gefragt, was genau in dem Brief steht.

 

Persönlich habe ich keine Lust, hier noch weiter Ratespielchen zu spielen.

 

Viel Erfolg bei der Sache.

 

Hafi

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Was genau steht dennin dem Brief?

 

Hafi

Und was habt ihr bei der Versicherung angegeben?

 

Viktor

Themenstarteram 7. August 2010 um 8:25

Da steht drin, dass der Adac ermittelt hat und ich den Wagen meiner Bekannten beschädigt habe. Die Versicherung ist verpflichtet dafür aufzukommen, allerdings wollen sie es jetzt von mir zurück haben.

Innerhalb eines Monats.

 

Meine ,,Freundin" hat ihrer Versicherung gesagt dass ich den Schaden verursacht habe und denen meine Daten gegeben.

am 7. August 2010 um 8:33

Du pers. hast Post vom ADAC bekommen?

am 7. August 2010 um 8:37

Zitat:

Meine ,,Freundin" hat ihrer Versicherung gesagt dass ich den Schaden verursacht habe und denen meine Daten gegeben.

Du hast als berechtigter Fahrer (wenn du die Erlaubnis hattest und deine Freundin das nicht bestreitet) einen Unfall gebaut, für den die Kasko grundsätzlich eintritt. Vielleicht steht aber im Vertrag, dass nur sie das Auto fährt oder eine andere Klausel, welche die Regulierung ausschließt (Alter etc.). Dann allerdings wäre der Versicherer gar nicht in der Pflicht. Komisch, komisch ....

Hat deine Freundin angegeben, dass du gefahren bist oder dass du den Schaden verursacht hast (Letzteres kann missinterpretiert werden)?

Ich schlage vor, den Vertrag auf solche Klausel zu überprüfen und noch einmal die Meldung deiner Freundin zu studieren. Wenn sie missverständlich formuliert war, wird eine Klarstellung helfen.

Als mal ein Baum auf mein Auto gefallen war und ich mit dem zuständigen Ordnungsamt nicht in die Gänge kam, habe ich über die Vollkasko abgewickelt und die hat dann versucht, sich das Geld von der Gemeinde wiederzuholen. Ob mit Erfolg, ist mir nicht bekannt, aber natürlich versuchen die Versicherungen, ihre Kosten von einem Schädiger wieder reinzuholen, wenn die rechtliche Möglichkeit besteht.

Themenstarteram 7. August 2010 um 8:47

Ich habe persönlich einen Brief vom Adac wieder bekommen.

Sie hat denen gesagt, dass ich den Schaden verursacht habe.

Meine Freundin meinte zu mir an dem Tag als ich gefahren bin, dass sie die Probefahrt bei ihrer Versicherung angemeldet hat und es okay wäre. Die wussten also Bescheid.

am 7. August 2010 um 8:49

Warum hat sie die Probefahrt "angemeldet"? Aus welchem Grund?

Zitat:

Original geschrieben von KariToyana

 

Meine Freundin meinte zu mir an dem Tag als ich gefahren bin, dass sie die Probefahrt bei ihrer Versicherung angemeldet hat und es okay wäre. Die wussten also Bescheid.

Hör mal, wenn Du eine vernünftige Antwort haben möchtest, dann solltest Du den gesamten Hergang vollständig schildern und nicht nur auf Nachfrage scheibchenweise irgendwas nachliefern, was noch immer nicht reicht, um zu werten, was da abgegangen ist.

 

Was für eine Probefahrt und warum angemeldet? Was hat sie da angemeldet?

 

Momentan gibt es für mich zwei Varianten:

1.) Du nimmst uns auf den Arm (Ferien).

2.) Du hast irgendwelchen Mist gebaut und suchst eine Ausrede, die wir Dir liefern sollen und zwar am besten, ohne die Hintergründe zu kennen.

 

Wenn DU berechtigter Fahrer warst, mit Führerschein, ohne Alk usw., wird der ADAC Dich nicht in Regress nehmen. Da er es offenbar doch tut, ist da wohl noch etwas anderes vorgefallen.

 

Ich habe ganz oben schon gefragt, was genau in dem Brief steht.

 

Persönlich habe ich keine Lust, hier noch weiter Ratespielchen zu spielen.

 

Viel Erfolg bei der Sache.

 

Hafi

Themenstarteram 7. August 2010 um 10:03

Sehr geehrte Frau ....

unsere Ermittlungen haben ergeben, daß Sie bei der Probefahrt den PKW unseres Versicherungsnehmers beschädigten.

Unseren Versicherungsnehmer gegenüber sind wir zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Sein Schadensersatzanspruch an Sie ist gemäß § 86 (1) Versicherungsvertragsgesetz in Höhe von 1347,86 EUR auf uns übergegangen. Wir fordern Sie gemäß § 15 (2) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung auf, diesen Betrag innerhalb eines Monats an uns zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

Erstens, nehme ich hier niemanden auf den Arm. Ich habe keine Ferien weil ich nicht zur Schule gehe.

Ich bin 22, ich arbeite, ich habe einen Führerschein und ich trinke sicherlich keinen Alkohol, wenn ich Auto fahren möchte. Ich habe mich an dieses Forum gewannt, weil ich Hilfe brauche und nicht, damit ich hier dumm angemacht werde.

Ich verheimliche nichts. Ich hatte an einem Samstag vor c.a 2 Monaten eine Probefahrt mit dem Auto einer Freundin, weil ich den Wagen kaufen wollte. Sie hatte mir berichtet, dass sie bei der Versicherung nachgefragt hat ob ich diese Probefahrt machen kann, dies wurde bestätigt.

Ich bin rückwärts aus einer Garage rausgefahren und habe dabei versehentlich den vorderen rechten Kotflügel beschädigt. Meine Freundin ist Vollkasko beim ADAC Versichert. Wir haben den Schaden über ihre Versicherung laufen lassen. Meine Freundin musste 300 Euro Selbstbeteiligung zahlen, diese habe ich für sie übernommen, ausserdem wurde sie in ihrer Versicherung hochgestuft.

Nun will die Versicherung den übernommenen Betrag von mir zurück.

Gut und wenn Du das alles in Deinem ersten Beitrag schon geschrieben hättest, wären wir jetzt weiter.

Schwamm drüber.

 

Also ich würde am Montag beim Sachbearbeiter der ADAC-Versicherung anrufen und fragen, worauf sich seine Regressforderung stützt.

 

Und wenn er es Dir erzählt hat, fragst Du ihn, wie sich das mit Punkt A.2.1.5. der AKB (Stand Okt 2009) verträgt, in dem geregelt ist, dass in der Kasko-Versicherung keein Regress gegen den berechtigten Fahrer durchgeführt wird, soweit er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

 

Das ist bei einem "normalen" Streifen der Garagenausfahrt o.ä. nicht erkennbar.

 

Eigentlich müsste die Sache dann erledigt sein.

Ggf. lässt Du Dich halt mit dem Vorgesetzten verbinden.

 

Ich glaube, da ist denen einfach ein peinlicher Fehler passiert...

 

Gruß

Hafi

 

am 7. August 2010 um 10:27

Aha - § 15: Den lese mal - da steht, in welchem Falle der Verursacher unter Regress genommen werden kann, wenn Ersatzansprüche auf den Versicherer übergegangen sind.

Ohne den Wortlaut der Schadensmeldung deiner Freundin (Hergang) völlig sinnloser Versuch, dir zu helfen. Vielleicht hat sie das was reingeschrieben, welches den Bearbeiter zu dieser Entscheidung veranlasst hat.

Aber alles Stochern im Dunkeln erhellt sich schnell nach dem von Hafi vorgeschlagenem Telefongespräch. Damit du da nicht überrascht wirst, solltest du die Schadensmeldung vorliegen haben.

Themenstarteram 7. August 2010 um 10:35

Erstmal vielen Dank an Hafi. Der Mann meiner Freundin wollte am Montag beim Adac anrufen, weil ihm dort ein Mitarbeiter gesagt hatte (bevor der Brief kam) dass ich nichts bezahlen müsste.

Wenn dabei nichts positives rauskommt, werde ich mich persönlich an die Briefschreiberin wenden.

Was genau meine Freundin dem Adac gesagt hat, weiss ich in diesem Moment nicht. Gebe ich auch zu. Ich weiss nur, dass sie eben meine Daten angegeben hat und dass ich den Schaden verursacht habe.

Wenn dies nicht ausreicht um etwas zu diesem Thema sagen zu können, muss ich mich noch einmal genau bei ihr informieren.

Hallo,

also ich habe keine Ahnung zu dem Thema, aber beim Lesen der Sache hat sich mir eine Frage aufgeworfen:

Wenn die Versicherung den Schaden von dir zurückverlangt, mit welchem Recht darf sie dann die Schadenfreiheitsklasse der VK bei deiner Freundin erhöhen? Ich verstehe das so, dass sie den Schaden von dir zurück will und ZUSÄTZLICH noch von deiner Freundin die SF Klasse VK erhöht. Das ist mir völlig unverständlich, wenn du den Schaden an die Versicherung zurückzahlst ist es doch für die Versicherung so, als wäre nie etwas gewesen? Wieso wird dann der Beitrag erhöht?

Wenn mir jmd. rein fährt kann ich ja auch nicht die Reperaturkosten 2x einsacken, einmal vom Schädiger und einmal von seiner Versicherung. Aber hier holt sich die VS anscheinend die Kosten von dir UND deiner Freundin zurück.

Wäre nett wenn mich da jmd. aufklären würde, ob ich da was falsch verstehe.

mfg

Themenstarteram 7. August 2010 um 20:23

so hört sich das für mich auch an, momentan. Warum der Adac das Geld noch von mir möchte, wird sich hoffentlich am Montag klären.

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