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Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 20:07

Hallo @ all,

will morgen mein Auto abmelden, darf ich nach der Abmeldung noch das Auto nach Hause fahren???

DANKE!!!

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2007 um 9:12

Hallo,

@Schwatzmaul:

Leider falsch.

§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Link zur FZV

Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.

Grüße

Schreddi

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am 5. April 2010 um 12:54

Hammer, meine Zulassungsstelle hat mich verkackeiert. Als ich vor einem viertel Jahr mein altes Auto abgemeldet habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Fahrt nach hause ein gelbes Kurzzeitkennzeichen benötigte. Das habe ich mir dann auch geholt. Im Nachhinein ist das zwar nicht ärgerlich, weil ich das Fahrzeuge einige Tage nach der Abmeldung noch überführt habe und ich dafür eh Kurzzeitkennzeichen benötigte, aber veralbert fühle ich mich dennoch irgendwie. Geregelt ist das in der FZV §10 (4):

Zitat:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Da steht aber nichts von Uhrzeiten. Offenbar ist das den KFZ-Haftpflichtversicherungen überlassen, ob eine Fahrt nach der Abmeldung noch möglich ist oder nicht. Wenn die beispielsweise in ihren AGB stehen haben, dass der Versicherungsschutz sofort mit der Abmeldung erlischt, darf man das Fahrzeug meines Erachtens nicht mehr bewegen. Im Zweifelsfall sollte man also da mal nachfragen. Oder gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung?

du darfst lediglich auf dem direkten Weg von der Zulassungsstelle nach Hause oder zum Händler fahren, wenn die Kennzeichen entsiegelt sind. Völlig egal ob die Versicherung noch bis 24Uhr bezahlt ist - die Aussage, dass die Fahrt mit der Zulassung in direktem Zusammenhang stehen muss reicht doch voll und ganz, spätestens wenn die Zulassungsstelle schon längst geschlossen hat oder du unterwegs beim McDonalds angetroffen wirst.

Dazu kann es zum Kennzeichenmissbrauch und weiterem kommen, da die Kennzeichen u.U. sofort wider heraus gegeben werden

am 5. April 2010 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von straad

Hi,

jetzt wirds noch ein wenig spezieller:

...

Kann ich dann um 15:00 Uhr mit dem alten KFZ von zuhause zum Händler fahren und dort dieses Auto verkaufen?

...

Grüße von straad

Du darfts NICHT fahren, da deine Fahrt nicht mit der Abmeldung des alten Autos in Verbindung steht. Du kannst aber mit dem entstempelten Kennzeichentafeln am alten Auto von der Zulassungsstelle zum Autohaus fahren und es dort in Zahlung geben!

am 9. März 2012 um 10:31

Hallo was heisst denn in diesem zusammenhang angrenzender zulassungsbezirk?? kann das jemand definieren. heisst das nachbarstadt mit gleichem kennzeichen oder angrenzender zulassungsbezirk mit anderem kennzeichen??

Zitat:

Original geschrieben von xandman

Hallo was heisst denn in diesem zusammenhang angrenzender zulassungsbezirk?? kann das jemand definieren. heisst das nachbarstadt mit gleichem kennzeichen oder angrenzender zulassungsbezirk mit anderem kennzeichen??

angrenzender Landkreis bzw. angrenzende kreisfreie Stadt ;)

Das heißt, du wohnst im Landkreis A, neben deinem Landkreis liegt Landkreis B und die kreisfreie Stadt C.

Nach dem Abmelden darfst du auf direktem Weg noch an den letzten Standort fahren, der in A, B oder C liegen muss

am 9. März 2012 um 11:16

ok zum verständnis, ich habe gestern mein fahrzeug im kreis me abgemeldet und bin dann nach kreis w der direkt nebenan liegt zum händler der das auto gekauft hat gefahren

das wäre dann also legitim??

weil der polizist der mich angehalten hat war anderer meinung

und hat eine anzeige geschrieben :-(

 

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Zitat:

Original geschrieben von xandman

Hallo was heisst denn in diesem zusammenhang angrenzender zulassungsbezirk?? kann das jemand definieren. heisst das nachbarstadt mit gleichem kennzeichen oder angrenzender zulassungsbezirk mit anderem kennzeichen??

angrenzender Landkreis bzw. angrenzende kreisfreie Stadt ;)

Das heißt, du wohnst im Landkreis A, neben deinem Landkreis liegt Landkreis B und die kreisfreie Stadt C.

Nach dem Abmelden darfst du auf direktem Weg noch an den letzten Standort fahren, der in A, B oder C liegen muss

An deiner Stelle würde ich gleich Montag bei deiner Zulassungsstelle nachfragen, wie die das immer regeln. Wenn sie auch sagen, du darfst noch fahren -> Bestätigung geben lassen und damit zur Polizei ;)

Normalerweise dürfte das aber eine bundesweite Regelung sein.

Zitat:

Original geschrieben von xandman

ok zum verständnis, ich habe gestern mein fahrzeug im kreis me abgemeldet und bin dann nach kreis w der direkt nebenan liegt zum händler der das auto gekauft hat gefahren

das wäre dann also legitim??

weil der polizist der mich angehalten hat war anderer meinung

und hat eine anzeige geschrieben :-(

wen ich dir jetzt sage was ich von dem wissen unsere lokalen schutzmänner halte bekomme ich wieder ne verwarnung! die können sich zum grössten teil nichtmal die hose zumachen nach dem pinkeln.

deshalb: deine fahrt war absolut legitim WEN die kennzeichen auch da am auto waren wo sie hingehören. wen du die kennzeichen einfach mal eben sportlich aufs amaturenbrett gelegt hast -> pech gehabt! nicht ordnungsgemäss montiertes kennzeichen. kann von 15€ - 50€ und n punkt kommen. deine versicherung und deine steuerpflicht endet nicht am schalter sondern am abmeldetag um 24.00uhr. in der zeit kannst du den ganzen lang in deinem landkreis und den drum rum rumfahren wie du lustig bist. mit der ausnahme das die kennzeichen eben vorschriftsmässig am auto sein MÜSSEN.

sollte da was kommen dann einspruch einlegen innerhalb der genannten frist. mit dem hinweis auf die zitierten gesetzestexte.

@xandman

Dann lege dem Werten Schutzmann der dir die Anzeige verpasst hat doch mal diesen Gesetzestext vor:

§10 Abs.4 FZV

im vierten Absatz steht drin das deine Fahrt legitim war:

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

mfg

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von xandman

ok zum verständnis, ich habe gestern mein fahrzeug im kreis me abgemeldet und bin dann nach kreis w der direkt nebenan liegt zum händler der das auto gekauft hat gefahren

das wäre dann also legitim??

weil der polizist der mich angehalten hat war anderer meinung

und hat eine anzeige geschrieben :-(

wen ich dir jetzt sage was ich von dem wissen unsere lokalen schutzmänner halte bekomme ich wieder ne verwarnung! die können sich zum grössten teil nichtmal die hose zumachen nach dem pinkeln.

deshalb: deine fahrt war absolut legitim WEN die kennzeichen auch da am auto waren wo sie hingehören. wen du die kennzeichen einfach mal eben sportlich aufs amaturenbrett gelegt hast -> pech gehabt! nicht ordnungsgemäss montiertes kennzeichen. kann von 15€ - 50€ und n punkt kommen. deine versicherung und deine steuerpflicht endet nicht am schalter sondern am abmeldetag um 24.00uhr. in der zeit kannst du den ganzen lang in deinem landkreis und den drum rum rumfahren wie du lustig bist. mit der ausnahme das die kennzeichen eben vorschriftsmässig am auto sein MÜSSEN.

sollte da was kommen dann einspruch einlegen innerhalb der genannten frist. mit dem hinweis auf die zitierten gesetzestexte.

Wo steht das?

am 27. Juli 2012 um 7:47

Ist zwar schon ein bisschen älter, aber denk mal interessiert doch einige.

Ich will heute mein Astra abmelden und stand auch vor der Frage ob ich nach dem abmelden noch nach hause fahren darf ?

Ich hab bei der Zulassungsstelle angerufen und gefragt, sie meinte" Eine Fahrt nach hause bzw. zu Händler wird von der Zulassungsstelle Genehmigt.

Aber um sicher zu gehen, würde ich immer noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Gruß Martin

Zitat:

wird von der Zulassungsstelle Genehmigt.

Auch wenn deine Zulassungstelle das nicht genehmigt, darfst du trotzdem nach Hause fahren.

am 27. Juli 2012 um 13:03

So wurde es mir halt erzählt, hatte gar nicht gewusst das sowas überhaupt erlaubt ist.

Man lernt nie aus !

Man darf fahren!

Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht bis Ende des Tages 0Uhr...

Mir ist auch kein Fall bekannt wo sich die Polizei im Falle einer Kontrolle quer stellt... man hat ja Belge über das Abmelden dabei...

am 28. Juli 2012 um 6:37

Also hätte ich gestern noch durch die Gegend fahren dürfen bis 0:00 Uhr ?

Mir war nur wichtig das ich das Auto wieder nach hause bekomm. Sind ca. 8 KM

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