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Ausländischen KFZ mit Kurzzeit in DE bewegen?

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 7:45

Moin Leute,

habe mir einen Youngtimer angeschaft.

Hat Ausländische Papiere das Auto ist aber in Deutschland,

das Auto war eigentlich nicht zum Verkauf gedacht aber nach einen Defekt wollte der Inhaber das Fahrzeug Verkaufen (Mein Glück).

Mein problem ist jetzt ich will zum Zoll/Tüv und muss mit dem Auto da Antanzen.

Darf ich das Auto mit Kurzzeitkennzeichen Bewegen trotz ausländischen papieren oder nur mit anhänger?

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13 Antworten

Hi,

 

das Auto ist ja im Ausland hoffentlich nicht mehr gemeldet.

Von daher kannst du es Problemlos in deutschland mit KZK fahren,es könnte höchstens sein das die auf der Zulassungsstelle sich ein bißchen anstellen damit die benötigten Fahrzeugdaten aus den ausländischen papieren herauszulesen :rolleyes:

 

Gruß Tobias

Greife das Thema hier auf, da ich eine ähnliche Situation habe.

 

Ich selbst bin Österreicher und hatte im September 13 einen Unfall auf der deutschen AB (Mir ist jemand aufgefahren).

Naja, das Auto wurde nun repariert und alles, entzwischen ist das "Pickerl" (sowas wie der TÜV) abgelaufen. Damit darf ich das Auto nach Österreichischem Recht nicht mehr bewegen.

 

Nach einigen Telefonaten mit deutschen Polizeistellen musste ich feststellen, dass die nicht mal wussten was ein Pickerl sei, und es ihnen sowieso egal ist, ob das gilt oder nicht. Trotzdem möchte ich so natürlich nicht fahren, sondern legal unterwegs sein.

 

Jetzt gibt es die möglichkeit der Deutschen Kurzzeitkennzeichen. Habe diesbezüglich auch nachgefragt, sei kein Problem für mich. Allerdings ist das Auto in AT angemeldet und sollte es auch bleiben (abmeldung und neuanmeldung kostet schon ein paar hundert)....

 

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen holen obwohl das KFZ in AT aktiv angemeldet ist? Bräuchte es nur für die Heimfahrt und die Fahrt zum "Pickerlmachen"...

 

Am Telefon konnte mir hier weder die Deutsche Polizei noch die KFZ Zulassungsstelle helfen...

Themenstarteram 6. Februar 2014 um 19:32

Hallo, wieso benutzt du kein Kurzzeitkennzeichen aus AT? Oder gibt es sowas nicht?...Im schlimmsten falle kannst du doch mit den Deutschen Kurzzeitkennzeichen nach AT fahren.

Ja, gibts bei uns. Kostet aber so um die 400, da das KFZ abgemeldet und neu angemeldet werden muss, so der ÖAMTC.

 

Das mit dem DE Kennzeichen nach AT fahren war ja der Plan, weiß nur nicht wie die deutschen Behörden bzw der Haftpflicht versicherer sieht, wenn das KFZ auch in AT angemeldet ist.

 

 

Hi,

schwierig! Erlaubt ist es meiner Meinung nach nicht das wäre eine Unzulässige Doppelzulassung.

Andererseits haben die deutschen Behörden keinen Zugriff auf die Zulassungsdaten in Österreich ;)

Die Frage ist halt ob bei der Erstellung der KZK irgentwie kontrolliert wird ob das Fahrzeug abgemeldet wurde. Ich denke aber eher nicht.

Somit wärst du in Deutschland auf der sicheren Seite. Aber was ist nach der Grenze?

Zuerst einmal müßte man klären ob das deutsche KZK in Österreich akzeptiert wird,das ist keinesfalls selbstverständlich.

Außerdem wäre es spätesten hier ein doppelzulassung.

Wie bereits gesagt in Deutschland interessiert das abgelaufene Pickerl eher nicht, wenn in Deutschland der Tüv 3-4 Monate abgelaufen ist bekommt man ein geringes Bußgeld mehr aber auch nicht.

Also kannst du eigentlich gefahrlos in Deutschland fahren,höchstens im Falle eines Unfalls könnte evtl. deine Versicherung ärger machen,aber da kenne ich mich nicht aus ;)

Nach der Grenze solltest du halt auf kürzestem Weg die nächste Prüfstelle ansteuern.

 

Gruß Tobias

Sobald ich nach Passau in Oberösterreich bin würde ich dies auch machen, klarer Fall. Finde es halt blöd, dass es ausser abschleppen (2000 Euro, das Auto steht bei Aurich, also ganz oben) und ab/anmelderei (auch einige hunderter) keine saubere Methode gibt, das zu machen.

 

Habe an diversen Stellen gefragt, ob ich nicht in DE eine Überprüfung nach Österreichischen Kriterien machen kann (liegt ja offen auf, was da geprüft werden muss), und das gilt dann für 5 Tage. Natürlich nicht möglich, wäre ja eine intelligente und nützliche Lösung. Denn unsere behörden meinen, ein KFZ ist ohne Pickerl weder Verkehrs noch Fahrtauglich. Wenn man es abmeldet und mit KZK anmeldet, ist es das auf einmal doch wieder. (Hammer logik, oder?)

 

Die KZK werden in AT akzeptiert, frage hier aber auch noch mal nach.

 

Am meisten kotzen mich eh die Behören an. Keiner weiß etwas genaues, jeder sagt "Fahren Sie halt, wird sich keiner beschweren". Dann passiert doch was, und dann steh ich ganz allein da. Wenn ich schon solche "Gesetze" mache, muss ich als Land darüber auch bescheid wissen, oder seh ich das falsch?

 

Nun, genug des Frusts :D

 

Hier ist es (wiedermal "angeblich") egal zwecks Versicherung. Habe ich die deutschen KZK drauf, zahlt die deutsche Haftpflicht wenn was ist. 

 

Will das KFZ ungern abmelden, weil die besagte Neuanmeldung doch einiges kostet, und ich die Kennzeichen abgeben muss, welche ich mir wiederrum teuer schicken lassen müsste. (Wenn die verloren gehen, steh ich ganz ganz blöd da)

 

 

Gibt es denn diesbezüglich keine Ausnahmeregelungen? Es gibt hierzulande "Blaue" kennzeichen, mit denen ist buchstäblich alles egal. Da können der Karre die Türen fehlen, juckt keinen. Sind Werkstattkennzeichen, bekommt man aber als Privatperson nicht....

Hi,

in Deutschland gibt es noch Exportkennzeichen,ähnlich wie Kurzzeitkennzeichen aber ein oder zwei monate gültig. Vorraussetzung ist aber das das Fahrzeug Tüv hat.

Werkstätten und Händler haben rote Kennzeichen das ist vergleichbar mit den blauen.

In der Bürokratie ist Europa noch lange nicht angekommen. Wundert mich gar nicht wenn da keiner ne Ahnung hat wie man dein Problem sauber lösen kann. Ist einfach nicht vorgesehen.

Gruß Tobias

Hallo,

in Europa ist vieles noch nicht ausgegoren. Jeder kocht sein eigenes

Süppchen, hier z. B. TPMS, ja oder nein? (Reifendruckkontrollsystem).

Meine Feststellung ist folgende: Wer dumm fragt, bekommt dumme

Antworten. Jeder soll sich jetzt seinen Reim daraus machen.

Gruß

Jagdhorni

Themenstarteram 7. Februar 2014 um 6:13

Die sicherste Lösung.

Kfz-Anhänger holen und das Auto auf den Hänger drauf.

Oder es gibt auch Osteuropäische Firmen die sowas kostengünstig Liefern. Da musst du nur aufpassen das sie das Auto auch zu dir bringen :-P

Zwecks abholen hab ich hier auch gefragt. Kostet eine gewisse Pauschale, und dann 1 Euro pro Km. Nur muss der da rauf, übernachten, und dann das Auto holen. Darf ja alles ich brennen, also kaum eine Option. Diesen Osteuropäischen Firmen vertraue ich irgendwie nicht, wer weiß, am Ende kommt das auto ohne Reifen oder Türen bei mir an.

 

Natürlich könnte ich einfach die KZK holen, denn keiner wird einen Beweis dafür verlangen dass das Auto nicht in AT angemeldet ist. Im besten Fall passiert also nix, weil keiner nachschaut. Im schlechtesten Fall ist was, und ich krieg schwierigkeiten. 

 

Dieses Exportkennzeichen von dem du sprichst, ist dass das gleiche wie das Zollkennzeichen? Mir wurde geraten so eines zu benutzen, was allerdings wieder schwachsinn ist, da ich ja TÜV dafür brauche, den ich nicht bekomme.

Themenstarteram 7. Februar 2014 um 6:37

Du hast 2 Optionen..

1.. nimm die KZK und fahr nach AT.. auf der Autobahn wird dich sowieso niemand Anhalten wenn du alle Verkehrsregeln einhälst...

2.. Fahr ohne Pickerl bis nach AT.. Deutsche Polizisten lassen mit sich Reden und im Schlimmsten Fall zahlst du halt ein kleines Busgeld..(wenn dich überhaupt jemand anhält)

 

Scheinbar gibt es tatäschlich keine andere Option. In Österreich sind die Strafen für "Pickerlfreie" fahrt empfindlich hoch. Gerade jetzt, zum Februarbeginn sind die Bahnen voll mit Österreichischen Blau-Grau Uniformen, die Vignetten-Kontrolle machen, da schaun die aufs Pickerl auch gleich. Wenn sie blöd werde, schleppen sie das Auto ab und der Technische Dienst schaut das Auto durch. Und du finden sogar bei Neuwagen mängel.

 

Werde aber heute mal die hiesige Polizei anrufen... Affenzirkus.

Wie ist es denn in Österreich geregelt? Darfst Du ohne Pickerl in Deutschland fahren? Hast Du Versicherungsschutz?

Die Kurzzeitkennzeichen gelten nicht für zugelassene Fahrzeuge, imho egla, wo sie zugelassen sind... Abgesehen davon: wo bekommst Du die KzKz her? Die bekommt man als Deutscher nur noch an der "Heimatzulassungsstelle"...

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