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Aufgaben und Rechte der "Stadtpolizei"?

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 6:46

Hallo,

nach dem Fußballspiel gestern abend fiel mir auf, dass in der gesamten Innenstadt bei uns der Verkehr durch die seit einiger Zeit existierende "Stadtpolizei" geregelt wird.

Aber was ist das genau?

Sind es die gleichen, welche früher "Ordnungsamt" auf den Fahrzeugen stehen hatten, oder ist das eine ganz eigenständige Gruppe?

Gehört sie zur Polizei oder Stadtverwaltung?

Und vor allem, welche Rechte haben sie?

- nur Verkehr überwachen?

- dürfen sie auch Verkehrskontrollen durchführen?

- Bußgelde/Strafen verteilen?

 

Danke,

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8430718.htm 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpolizei

 

:rolleyes:

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Wenn ich wüßte wo der Herr wohnt, könnte ich das beantworten. Bei uns in NRW darf nur die Polizei den fließenden Verkehr regeln, nur Geschwindigkeitsmessungen und die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegen in der " Obhut " der Gemeinden. Bei Messungen dürfen die jedoch niemanden anhalten.

Regional sehr unterschiedlich geregelt, bei den Aufgaben ist von wenig bis alles möglich. Hier ein ausführlicher Thread, wo das auch rechtlich erläutert wird:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=10&t=45446

Verwaltungsintern gehören sie zum Ordnungsamt. Bei Großveranstaltungen oder entsprechenden Anlässen kann so eine 2-Mann Patrouille auch aus Stadtpolizei und "normaler" Polizei bestehen. Die dürfen dann tatsächlich "alles".

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn ich wüßte wo der Herr wohnt, könnte ich das beantworten.

Wusste nicht, dass dies einen Unterschied macht. ;)

es handelt sich um Wiesbaden.

Tut es, wie Roadwin das schon richtig schrieb. Wenn Hessen den Gemeinden diese Rechte gegeben hat dürfen die das auch. Es lebe unsere Kleinstaaterei ! :rolleyes: Es gibt sogar Städte, da haben die Ordnungsamtskarren Blaulicht - bei uns in NRW bisher undenkbar.

www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8430718.htm 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpolizei

 

:rolleyes:

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8430718.htm 

http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpolizei

vielen dank!

 

der zusatz war allerdings mehr als unnötig:

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

:rolleyes:

am 24. Juni 2010 um 14:25

Das sind die, die immer in 50er Zonen in der Hecke stehen um Geld unter dem Vorwand der Sicherheit einzutreiben.

Hallole zusammen

Normalerweise sind dies Die Normalos unter dem Beamten.

Normaler Revierdienst . Bei großveranstalltungen sind im

Regelfalle Junge Polizeischüler der Bereitschaftspolizei im Einsatz .

Egal wo die herkommen , sie haben immer einen Hoheitlichen

Auftrag und sind zum Schutz der Bürger da. Unterschiede gibt

es nur durch Trennung in Kripo oder irgend welche Sokos. Die

generelle Aufgabe bleibt gleich nur sind die Sokos möglicherweise

mit erweiterten Befugnissen ausgestattet. Jol.

am 24. Juni 2010 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Hallo,

 

nach dem Fußballspiel gestern abend fiel mir auf, dass in der gesamten Innenstadt bei uns der Verkehr durch die seit einiger Zeit existierende "Stadtpolizei" geregelt wird.

 

Aber was ist das genau?

Sind es die gleichen, welche früher "Ordnungsamt" auf den Fahrzeugen stehen hatten, oder ist das eine ganz eigenständige Gruppe?

Gehört sie zur Polizei oder Stadtverwaltung?

 

Und vor allem, welche Rechte haben sie?

- nur Verkehr überwachen?

- dürfen sie auch Verkehrskontrollen durchführen?

- Bußgelde/Strafen verteilen?

 

 

Danke,

 

Gruß Martin

Die Statt- Polizei :D ist eigentlich eine Ordnungsbehörde und darf zb den ruhenden Verkehr regeln, ob sie nun auch alles dürfen wie Roadwinn meint bezweifele ich einmal.

 

 

 

Das passende Auto für die Statt- Polizei ist dieses hier

 

http://www.epochtimes.de/.../2007-03-23-xxl--pol_ente.jpg

Zitat:

... ob sie nun auch alles dürfen wie Roadwinn meint bezweifele ich einmal.

Zu dem was sie dürfen zitiere ich einfach noch mal R 129 Fan:

Zitat:

Wenn Hessen den Gemeinden diese Rechte gegeben hat dürfen die das auch.

Die "normale" Polizei ist Landesrecht und wenn das Land den Gemeinden irgendwelche Rechte übertragen hat, dann haben die das.

Die gesamte Namensgebung stammt auch aus der Überlegung einer Vereinheitlichung der Begriffe:

Bundesebene = Bundespolizei

Landesebene = Landespolizei, unsere "normale" Polizei

Kommunale Ebene = Stadtpolizei, ehemals und in vielen Gemeinden immer noch "Ordnungsamt".

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

50er Zonen

Es gibt keine " 50er Zonen " :p Außerdem frage ich mich was " die " in der Hecke sollen. Ameisen beoachten ?:confused:

am 24. Juni 2010 um 18:36

Nabend,

Stadtpolizei-Ordnungsamt der Stadt bzw. Gemeinde, hierzulande auch (Hilfs-) Sheriff :D genannt > die kenne ich :mad:. Die sind immer da wenn Du sie nicht brauchst und nicht da wenn Du sie brauchst :rolleyes:.

Gruß

fjordis2001

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Kommunale Ebene = Stadtpolizei, ehemals und in vielen Gemeinden immer noch "Ordnungsamt".

ganz früher auch als "ortspolizeibehörde" bekannt.....

am 25. Juni 2010 um 10:27

... Ortspolizeibehörde ...

... das alles erinnert mich ein wenig an den ABV (=Abschnittsbevollmächtigter ... sowas in der Art wie ne Viertelpolizei)

 

Viele liebe Grüße

 

-->GreenHeaven

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