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Auffahrunfall

Mercedes E-Klasse C207
Themenstarteram 8. Dezember 2017 um 21:42

Hallo commuNitY,

Ich stand heute im Stau und plötzlich gab es einen Ruck.

Fühlte sich etwa so an als würde man schlagartig die Kupplung loslassen.

Auf jedenfall ist der Hintermann aufgefahren. Also er hat im Stau

Sein Auto rollen lassen und dabei vergessen zu bremsen.

Äußerlich nichts zu sehen aber es ist auch ein Regen Wetter da sieht man

Keinerlei Macken am Lack. Wir haben die Versicherungsdaten ausgetauscht

Auch wenn er anfangs das nicht wollte. Er wollte mich abwimmeln da ja kein Schaden

Entstanden sei. Ich ruf am Montag Versicherung an und möchte dann erst

Mal zum Gutachter. Was meint ihr, habe ich einen Schaden und wie

Hoch? Vielleicht hat jemand schon Erfahrung. Bin stinksauer weil mein

Geliebtes Auto nun so ein Mist erlitten hat

Beste Antwort im Thema

Was für ein Aufstand bei solch einen kleinen Rempler. Versicherungsdaten austauschen eventl ein kleines Protokoll machen. Leute die in solch einer Situation die Polizei holen, sollten sich mit einem hohen Geldbetrag an den Polizeieinsatz beteiligen.

Viele Grüße

33 weitere Antworten
33 Antworten
am 8. Dezember 2017 um 21:54

Es ist in jedem Fall ein Schaden entstanden! Unbedingt zum Gutachter. Besonders Auspuff und Krümmer untersuchen lassen!

am 8. Dezember 2017 um 22:22

Park sensoren vlt

Gerade wenn sich jemand versucht so rauszureden "man sieht ja gar nix", hole ich die Polizei. Ich hab' mal 'n Fall gehabt - nur das Nummernschild hatte 'ne Macke - hat dann behautet, ich sei rückwärts gerollt. Da bemühe ich dann die Rechtschutzversicherung, auch wenn die Selbstbeteiligung den Schaden übersteigt. Aber gefallen lass ich mir nichts!

Hier hätte ich auch auf jeden Fall die Polizei geholt. Schön aus geringer Geschwindigkeit kann ein hoher Schaden entstehen. Besonders im Heckbereich da hier hinter der Stoßstange Crashelemente liegen die vieles abdämpfen.

Heutzutage bei dem vielen Kunststoff und Plastik immer nach schauen lassen. Das drückt sich gerne ein und bei Entlastung wieder raus, man sieht so oft kaum was, aber dahinter kann viel kaputt sein. Hatte ich selber auch schon, von außen sah man kaum was und nachher war der Schaden über 2000 Euro, weil Halter von Teilen, wie z.B. Scheinwerfer gebrochen waren und somit tauschen musste.

Also lieber immer auf Nummer sicher gehen.

Themenstarteram 9. Dezember 2017 um 11:15

Danke für eure Einschätzungen. Ja leIder habe ich keine Polizei gerufen. Aber wir haben die Versicherungsdaten getauscht. Leider habe

Ich auch kein Unfall Protokoll mit ihm ausgefüllt sollte doch kein problem sein oder? Meine Rechtsschutz Versicherung kann sich auch mal nützlich machen wenn der Schuldige meint das ich rückwärts gerollt sei. Ich fahre Automatik Rolle also nciht außer ich nehme auf Leerlauf

Reine Blechschäden mit geringer Schadenshöhe sind bei der Polizei in niedrigster Prio eingestuft, d.h. man wartet gerne mal 1-2 Std. bis jemand kommt.

Wenn die Polizei dann vor Ort ist, macht die nix anderes als das, was ihr gemacht habt, Adressenaustausch. Zum Unfallhergang selber, nimmt die Polizei i.d.R. keine Stellung, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht dabei war. Unfallaufnahme reiner Blechschäden entfällt, diese wird erst bei Personen- oder höheren Sachschäden gemacht, bei schweren/tödlichen Unfällen dann auch ggflls. durch einen Gutachter.

Wichtig sind hier immer mgl. unabhängige Zeugen.

Ansonsten besteht dabei immer das Risiko Aussage gegen Aussage und es gibt leider immer mehr Zeitgenossen, die nach nem Unfall abhauen oder ihre (Teil-)Schuld leugnen.

Kann nur empfehlen, für solche Fälle ein Unfallbericht-Formular im Auto zu haben. Gibt es z.B. hier kostenlos als Durchschlagexemplar

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/

oder hier zum Ausdrucken (muss man dann zweimal ausfüllen)

https://www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.pdf

am 9. Dezember 2017 um 15:14

Zitat:

@Destinys schrieb am 9. Dezember 2017 um 12:15:23 Uhr:

Danke für eure Einschätzungen. Ja leIder habe ich keine Polizei gerufen. Aber wir haben die Versicherungsdaten getauscht. Leider habe

Ich auch kein Unfall Protokoll mit ihm ausgefüllt sollte doch kein problem sein oder? Meine Rechtsschutz Versicherung kann sich auch mal nützlich machen wenn der Schuldige meint das ich rückwärts gerollt sei. Ich fahre Automatik Rolle also nciht außer ich nehme auf Leerlauf

Ich habe aus der Vergangenheit meine Lehre gezogen und habe in beiden Fahrzeugen zwischenzeitlich Dash-Cams verbaut.

Im Hauptfahrzeug (C-Klasse) nach vorn und hinten. Im E-Coupe erst mal nur nach vorn, da ich im Frühjahr noch die hinteren Scheiben tönen lassen will und ich sonst die Klebehalterung wieder entfernen müsste.

Auf die Ehrlichkeit des Unfallgegners zu vertrauen ist das Eine, einen handfesten Videobeweis im Falle eines Falles zu haben, das Andere.

Sollte es wirklich Stress mit dem Gegenüber geben, bemühe ich nen Rechtsanwalt, der über meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.

Ob der Unfallgegener dann straf-/owi-rechtlich von der Polizei belangt wird, ist mir ehrlich gesagt schnurz-piep-egal. Um meinen Schaden reguliert zu bekommen, wird man das Video der Dashcam zivilrechtlich sicher nicht unter den Tisch fallen lassen können

Ist aber kein Problem ohne Polizei da die Sachlage bei einem Auffahrunfall ganz klar ist. Ohne Polizei hat der Schuldige schon mal 35€ Strafe gespart.

Ich würde KEINEN Unfall ohne Polizei regeln (es sei denn, ich hab ihn verursacht). Die tauscht die von ihnen geprüften Personalien aus und ahndet den festgestellten Verstoß.

 

Was machst Du denn, wenn der Unfallgegner nun angibt, er habe hinter Dir gestanden und DU wärest plötzlich rückwärts gefahren??

 

Ein utopisches Phantasiekonstrukt??? Nein, sondern tatsächlich live erlebt.

Bei den Temperaturen reist gerne mal der Lack und auch Kunststoff, ohne dass man auf den ersten Blick was sieht.

Lässt man es so, kann sich irgendwann mal der Lack ablösen.

 

Zudem sind hinter der Stoßstange auch Komponenten die beschädigt sein könnten.

 

Stellt sich der Verursacher quer, sofort Polizei rufen !

 

Gutachter einschalten und dann läuft der Ball von selbst.

Zitat:

@langer Rudi schrieb am 9. Dezember 2017 um 17:41:48 Uhr:

...

Was machst Du denn, wenn der Unfallgegner nun angibt, er habe hinter Dir gestanden und DU wärest plötzlich rückwärts gefahren??

...

Gegen solche Dreistigkeit hilft dir auch die später hinzukommende Polizei nix, ist leider so.

Dashcam ist rechtlich nicht unumstritten, aber die neuere Rechtsprechung geht pro Dashcam.

Tenor: Persönlichkeitsrechte o.ä. in kurzen Moment- oder Sequenzaufnahmen sind gegenüber der Beweiskraft nachrangig.

Themenstarteram 10. Dezember 2017 um 8:49

Da ja von außen kein Schaden zu sehen ist und die Versicherungen anscheinend bei bagatellschaden nicht den Gutachter bezahlen und ich nicht den vermeidlichen Schaden einschätzen kann, wie soll man da verfahren ?

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