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Auffahrunfall mit meinem E91 und ewiger Ärger. Nie wieder ohne Polizei ...

BMW 3er E91
Themenstarteram 28. März 2017 um 11:18

Muss gerade meinen Frust ein wenig loswerden. Im Dezember!! fuhr mit vor einer Ampel ein Opel-Fahrer mit seinem alten Omega hinten in den Wagen. Stop & Go, Stau, er hat wohl gepennt oder sonst was gemacht. Es war dichtester Berufsverkehr mitten auf der Hauptstraße, also wollten wir das ohne Polizei so schnell wie möglich erledigen. Fotos gemacht, Daten ausgetauscht. Er versprach, den Unfall noch am gleichen Tag seiner Versicherung zu melden. Bot mir sogar noch an, dass ohne zu machen und gab mir Tipps, wie ich mehr Geld rausholen könnte. Interessierte mich nicht.

Als ich nach zwei Wochen weder von ihm, noch von der Versicherung was hörte, rief ich dort an. Er hatte den Schaden noch nicht gemeldet. Super. Also tat ich es, bestellte einen Gutachter, der kam auch flott. Schaden: Knappe 1.900 EUR. Neue Stoßstange Hinten, kleiner Lackabplatzer an der Heckklappe.

Also wartete ich weiter. Nichts passierte. Bis ich dann gestern - nach drei Monaten - endlich Post von der Versicherung des Unfallverursachers bekam. Dieser hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Klage eingereicht. Solange das nicht durch ist, bleibe ich auf meinem Schaden sitzen.

Hintergrund ist: Er hat seinen Schaden bei meiner Versicherung eingereicht, die will nicht zahlen und nun verklagt er diese, damit der Schaden reguliert wird. :mad:

Und mich nervt es einfach nur. Keine Ahnung, wie lange das dauern kann und wann mein Schaden reguliert wird. Für die Zukunft: Selbst bei Kleinigkeiten schnappe ich mir IMMER Zeugen und rufe IMMER die Polizei direkt an.

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich hier nur gerade, mit welcher Begründung der Unfallverursacher hier das Geld einfordern will?

Will er behaupten du bist im Stau rückwärts gefahren?

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Kann er das mit Polizei nicht mehr behaupten? Ist die Polizei etwa sogar Judikative? Habt ihr keine Fotos gemacht und vor Ort den Unfallbogen ausgefuellt? Die Polizei ist nicht dazu da, eigene Versaeumnisse zu ersetzen.

Woher kennst du meine Versäumnisse? Die Polizei ist eine neutrale dritten Sichtweise auf die Sachlage mit größerer Kenntnis der Rechtslage als so mancher Pkw-Fahrer.

 

Was nützt ein Bild vom Schaden? Denn das es einen Schaden gibt hat niemand bestreiten, bzw es gibt ja auch Gutachten darüber.

 

Der Gegner bestreitet weder den Unfall noch den Ort, lediglich sieht er den Gegenverkehr als wartepfichtig und wörtlich "sich im Recht, da er keine Strafe bekommen hat".

Und da hilft dir die Polizei nix, wenn dein Gegner seiner Versicherung was falsches oder was anderes erzaehlt als vor der Polizei. Das haben wir jetzt schon ein paar Mal durch und aendert sich trotzdem nicht. Man kann der Polizei erzaehlen was man will, sagt ja auch einer der Polizisten hier im Thread. Da hilft dir nur der Klageweg, egal ob Polizei anwesend war oder nicht.

am 2. Mai 2017 um 13:23

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 1. Mai 2017 um 10:19:13 Uhr:

[...]

die Polizisten stehen als Zeugen zur Verfügung, [...]

Siehst du, da ist der Denkfehler. Beamte vor Ort können keine Unfallzeugen sein, allenfalls Zeugen vom Hörensagen. Wie auch, schließlich haben sie den Unfall ja nicht gesehen, sondern den Sachverhalt erzählt bekommen. Sonst wäre ja der Ehepartner oder wen auch immer du nach dem Unfall anrufst, ebenfalls Zeuge.

 

Habe ich Unfallzeuge geschrieben? Sie waren vor Ort, haben die Situation gesehen und welche Regeln anzuwenden waren. Dafür kann man sie als Zeugen benennen und aktuell wendet sich deshalb die Versicherung an sie.

 

Die Schilderung war bei uns gleich, lediglich mein Gegner war der Meinung er dürfte fahren. Das haben die Polizisten ihn erklärt, er begreift es aber immer nur für 10 Minuten. Danach kommt wieder, keine Strafe, kein Fehler. Also hätte in diesem Fall die Aufnahme durch die Polizei doch etwas gebracht.

am 2. Mai 2017 um 14:41

Nein, aber sehr wohl hast du das gemeint, wie aus deinem Post ja auch hervorgeht. Ich bleibe dabei: polizeiliche Unfallaufnahme war unnötig, wie so oft.

Der Anwalt hat sie als Zeugen angegeben und die Versicherung hat sie angeschrieben. Werden wohl beides Anfänger sein, wenn sie trotzdem Interesse an der Aussage haben ;)

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 2. Mai 2017 um 16:41:06 Uhr:

Nein, aber sehr wohl hast du das gemeint, wie aus deinem Post ja auch hervorgeht. Ich bleibe dabei: polizeiliche Unfallaufnahme war unnötig, wie so oft.

Moin,

nun sei doch nicht so verbohrt in Deiner Meinung, und respektiere doch die Erfahrung anderer! Haste das nötig?

am 2. Mai 2017 um 15:17

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 2. Mai 2017 um 15:41:45 Uhr:

Sie waren vor Ort, haben die Situation gesehen und welche Regeln anzuwenden waren.

Auch dafür benötigt man keine Polizei, da die Versicherung im Zweifelsfall die Sache vor Ort durch einen Gutachter, bzw. durch Anfrage beim zuständigen Verkehrsamt klärt!

am 2. Mai 2017 um 17:19

Zitat:

@allesgeht schrieb am 2. Mai 2017 um 17:14:48 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 2. Mai 2017 um 16:41:06 Uhr:

Nein, aber sehr wohl hast du das gemeint, wie aus deinem Post ja auch hervorgeht. Ich bleibe dabei: polizeiliche Unfallaufnahme war unnötig, wie so oft.

Moin,

nun sei doch nicht so verbohrt in Deiner Meinung, und respektiere doch die Erfahrung anderer! Haste das nötig?

Da ich einer der Beamten bin, die mit dieser Thematik jeden Dienst zu tun haben und damit wesentlich mehr Erfahrung habe als die meisten, nehme ich mir das Recht raus, die weniger Erfahrenen auf eben diese angesprochenen Dinge hinzuweisen ;)

Du kennst die eine Seite. Die andere Seite, die bis zum Ende mit dabei ist (Anwalt) sagt ganz klar aufnehmen lassen, immer wenn möglich. Zumindest sagt es so der Chef von meiner Frau. Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht, auch seid mehreren Jahren im Geschäft.

 

Wo ich dich und deine Kollegen natürlich verstehen kann, ihr habt viele Aufgaben und wenig Leute. Das da eine Unfallaufnahme nicht prima ins Zeitbudget passt, ist mir auch klar.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 2. Mai 2017 um 19:58:49 Uhr:

Du kennst die eine Seite. Die andere Seite, die bis zum Ende mit dabei ist (Anwalt) sagt ganz klar aufnehmen lassen, immer wenn möglich. Zumindest sagt es so der Chef von meiner Frau. Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht, auch seid mehreren Jahren im Geschäft.

Wo ich dich und deine Kollegen natürlich verstehen kann, ihr habt viele Aufgaben und wenig Leute. Das da eine Unfallaufnahme nicht prima ins Zeitbudget passt, ist mir auch klar.

So ist es. Im Zweifel fragt sogar die Versicherung nach dem "Aktenauszug". Dann ist es gut, wenn es immerhin schon mal eine Tagebuchnummer gibt, auch wenn eine regelgerechte Unfallaufnahme gar nicht stattgefunden hat.

Und im Übrigen verstehe ich das Problem nicht: Wenn sich ein Geschädigter (oder auch ein Schädiger) nach einem Unfall unsicher ist, dann darf er selbstverständlich die Polizei hinzurufen (auch auf die Gefahr hin, dass er ein Bußgeld aufgebrummt bekommt). Das ist sein gutes Recht, das man auch nicht mit Kosten- oder Personalargumenten wegdiskutieren kann.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. April 2017 um 12:00:15 Uhr:

Wie kann ich neidisch sein, wenn ich doch den geilsten Beruf der Welt habe....

Ich bleibe dabei: bei dem Löwenanteil der reinen Sachschadensunfälle ist keine Polizei vonnöten ......... An manchen Tagen kommen wir in einer Schicht zu kaum etwas anderem als VU-Sach aufzunehmen.

Nun, zum geilsten Beruf der Welt gehört nunmal einfach auch von einem "Stoß" zum anderen zu fahren und noch viele stupide andere Sachen zu machen, zumindest in jungen Jahren beim operativen Dienst bei der uniformierten Polizei.

Ich weiß ja nicht wie lange du den geilsten Beruf der Welt schon machst, aber mit etwas Erfahrung solltest du wissen, dass es eine originäre Aufgabe der uniformierten Polizei ist, Verkehrsunfälle aufzunehmen, wobei, macht das in Frankfurt nciht die Wachpolizei?

Mal abgesehen von einem Auffahrunfall aus "Unachtsamkeit" liegt bei einem Verkehrsunfall ja grundsätzlich eine Vowi mit "Schädigung" zu Grunde. Zumindest in Bayern ist somit diese Owi zu verfolgen (sie liegt schließlich nicht mehr im Verwarnungsberich) und es liegt daher nicht mehr im Ermessen des Polizeibeamten diese Owi im Rahmen des Opportunitätsprinzipes "vor Ort einzustellen"!

Von daher gesehen kann ich mit deiner Aussage, dass die Polizei bei einem VU mit Sachschaden nicht notwendig ist, nicht konform gehen, vielmehr muss sie eigentlich hinzugezogen werden um die Vowi zu verfolgen, was eine ihrer originären Aufgaben ist.

N.T.

 

 

 

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