Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Für solche Fälle wäre u.U. auch der "Baby-an-Bord-Aufkleber" nützlich (der scheint am Fahrzeug nicht dran gewesen zu sein), um Hinterherfahrende auf die besondere Situation aufmerksam zu machen.
Da müssten dann auch an 4/5 aller Autos ein Aufkleber "Idiot am Steuer" warnen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Da müssten dann auch an 4/5 aller Autos ein Aufkleber "Idiot am Steuer" warnen. 😉
In diesem Fall in Spiegelschrift an der Windschutzscheibe 😁
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Du weist schon, dass die Zahlen in den Schildern nicht die Mindestgeschwindigkeit angeben? Als kann man sich nicht "daran halten".Ein guter Fahrlehrer weiss, dass man die Geschwindigkeit an die Fähigkeiten des Fahrers anzupassen hat.
Vielleicht solltest du selber nochmal ein paar Fahrstunden bei einem richtigen Fahrlehrer nehmen. Deiner scheint ja eher darauf aus gewesen zu sein "cool" zu wirken um möglichst viel Geld an halbstarken Jugendlichen zu verdienen.
Mfg Zille
Getroffene Hunde bellen ja bekanntlich....
Von daher werf ich jetzt mal in den Raum, dass ein "guter" Fahrlehrer dem Schüler das Fahren im fliessenden Verkehr beibringen soll und nicht diesen zu behindern. Dazu gehört nunmal auch, dass man eben auch das fährt was erlaubt ist.
Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte sich das Thema "Führerschein" und das selbstständige Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr nochmals überdenken.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte sich das Thema "Führerschein" und das selbstständige Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr nochmals überdenken.
Zitat:
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Ein Fahrschüler mit 5 oder 10 Fahrstunden muss also deiner Meinung nach besser mit dem Führerschein geistig abschliessen, wenn er nicht mit Tacho 110 über die Landstrasse düst, oder mit 180 über die Bahn brettert (ist ja erlaubt)?
Ich würde sagen ich wüsste da jemand anderen der selbiges mal überdenken sollte 🙄
Mfg Zille
Ähnliche Themen
Naja, das zentrale Problem ist ja die extreme Tempo-Fixierung in unserem Land (wer's nicht glaubt, braucht sich ja nur mal den aTL-Thread komplett durchlesen). Ohne diese Tempo-Fixierung würden sich eine Menge Folgeprobleme (wie dieses hier) garnicht erst ergeben.
@Zille,
Du solltest dir meine Schilderungen mal genau durchlesen, bevor du hier beste Stammtischparolen von dir gibst.
In keiner Zeile habe ich erwähnt, das ich
- außerhalb der 30er Zone gedrängelt habe
- in der 30er Zone drängelte
- im Standgas in der bebauten 30er Zone hinter der besagten Damen herfuhr - Achja ... die Hoppel-Geschwindigskeitsbegrenzer sind auch noch dabei ...
- erst nach über 200 Meter außerhalb der 30er Zone auf einer asphaltierten 2 spurigen Strasse den Überholvorgang ansetzte.
Du darfst gerne noch mal anfangen und dein Rechtsbewusstsein schärfen.
Dir ist ja auch bewusst, wann es überhaupt zu einer solchen Verhandlung Kommen würde,von daher locker durch die Hose atmen.
@All
Aus der Schilderung der besagten Dame geht ja mehr hervor, was sie alle vermutete und konnte auch noch das Alter diverser nicht am Verkehr teilnehmden Personen beschreiben, aber sich auf das eigentliche zu konzetrieren, dem Verkehrsfluss und ggf. folgende Beschilderungen, war nebensächlich.
Und ja, wenn jemand mit weit unter 30km/h in einer gut ausgebauten 50er Zone die zweispurig ist tuckelt, setze ich zum Überholen an.
Ich kann nachvollziehen, dass man aufgrund der Tatsache ein Kind im Auto zu haben anders reagiert, ( Stichwort Silberrücken 😁 ), aber da lasse ich 5fe grade sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
@Zille,Du solltest dir meine Schilderungen mal genau durchlesen, bevor du hier beste Stammtischparolen von dir gibst.
In keiner Zeile habe ich erwähnt, das ich
- außerhalb der 30er Zone gedrängelt habe
- in der 30er Zone drängelte
- im Standgas in der bebauten 30er Zone hinter der besagten Damen herfuhr - Achja ... die Hoppel-Geschwindigskeitsbegrenzer sind auch noch dabei ...
- erst nach über 200 Meter außerhalb der 30er Zone auf einer asphaltierten 2 spurigen Strasse den Überholvorgang ansetzte.Du darfst gerne noch mal anfangen und dein Rechtsbewusstsein schärfen.
Dir ist ja auch bewusst, wann es überhaupt zu einer solchen Verhandlung Kommen würde,von daher locker durch die Hose atmen.
@All
Aus der Schilderung der besagten Dame geht ja mehr hervor, was sie alle vermutete und konnte auch noch das Alter diverser nicht am Verkehr teilnehmden Personen beschreiben, aber sich auf das eigentliche zu konzetrieren, dem Verkehrsfluss und ggf. folgende Beschilderungen, war nebensächlich.
Und ja, wenn jemand mit weit unter 30km/h in einer gut ausgebauten 50er Zone die zweispurig ist tuckelt, setze ich zum Überholen an.
Ich kann nachvollziehen, dass man aufgrund der Tatsache ein Kind im Auto zu haben anders reagiert, ( Stichwort Silberrücken 😁 ), aber da lasse ich 5fe grade sein.
Was ist bis jetzt rausgekommen dabei?
Mein RA meinte nur, locker bleiben.
Hier ein Foto von der Stelle, allerdings aus der entgegengesetzten Richtung fotografiert.
Erst nach dem Hof und der Biegung habe ich überholt.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Getroffene Hunde bellen ja bekanntlich....Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Du weist schon, dass die Zahlen in den Schildern nicht die Mindestgeschwindigkeit angeben? Als kann man sich nicht "daran halten".Ein guter Fahrlehrer weiss, dass man die Geschwindigkeit an die Fähigkeiten des Fahrers anzupassen hat.
Vielleicht solltest du selber nochmal ein paar Fahrstunden bei einem richtigen Fahrlehrer nehmen. Deiner scheint ja eher darauf aus gewesen zu sein "cool" zu wirken um möglichst viel Geld an halbstarken Jugendlichen zu verdienen.
Mfg Zille
Von daher werf ich jetzt mal in den Raum, dass ein "guter" Fahrlehrer dem Schüler das Fahren im fliessenden Verkehr beibringen soll und nicht diesen zu behindern. Dazu gehört nunmal auch, dass man eben auch das fährt was erlaubt ist.
Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte sich das Thema "Führerschein" und das selbstständige Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr nochmals überdenken.
Sogesehen habe ich meinen Fahrlehrer damals umerzogen, er wollte auch, dass ich erst Tacho 45 in der 50er Zone fahre, ich fragte nur, ich kann hier doch 50, also fahre ich das jetzt, ohne ein weiteres Wort war das Thema erledigt und bin 50 gefahren(nach Tacho).
Das Moralapostelbedürfnis von manchen hier ist Bewundernswert...
Mein Fahrlehrer meinte auch damals zu mir, wenn es keinen trifftigen Grund gibt, die 50km/h nicht zu erreichen, muss ich zur Strafe WDR4 hören 😛
Ich bin beileibe kein Moralapostel und habe genug in meiner frühen "Führerscheinkarriere" Bockmist gebaut, aber keine 50 zu fahren wo es der Verkehr und die Strasse es hergibt, ist inakzeptabel.
Ist doch ähnlich wie auf einer Landstrasse, wieviele von denen fahren 80 km/h obwohl 100 km/h erlaubt und möglich sind ?!
Ja, mein Reden, selbst den Traktor des Landwirtes kann man dort ohne Probleme überholen, ohne das man sich an den "Rand" gedrängt fühlt.
Leider geht Streetview hier nicht, ich schaue mal, dass ich Morgen mal ein paar Fotos der Ortlichkeiten einbringe, so kann sich jeder selbst ein Bild davon machen.
Gruß Markus.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
In keiner Zeile habe ich erwähnt, das ich- außerhalb der 30er Zone gedrängelt habe
- in der 30er Zone drängelte
- im Standgas in der bebauten 30er Zone hinter der besagten Damen herfuhr - Achja ... die Hoppel-Geschwindigskeitsbegrenzer sind auch noch dabei ...
- erst nach über 200 Meter außerhalb der 30er Zone auf einer asphaltierten 2 spurigen Strasse den Überholvorgang ansetzte.
Dieses Geschreibsel ist genauso verwirrend wie falsch:
Zitat:
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her
Zweiter Gang Standgas sind bei mir Tacho 28 (also real ca. 25, was sich ziemlich gut mit der Aussage der Frau deckt). Bei 25km/h und 8m Abstand hängst du bereits im Heck der Frau bevor du das Bremspedal auch nur 1mm bewegt hast.
Also Sicherheitsabstand zu gering = drängeln (in der Wahrnehmung des Frau).
Wenn du also so ein Vorzeige-Fahrlehrer hattest frage ich mich, warum du wegen Nötigung belangt werden sollst.
Vielleicht solltest du mal anfangen dein Verhalten auf evt. Fehler zu überprüfen statt das missverstandene Tuck-Tuck zu miemen.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zweiter Gang Standgas sind bei mir Tacho 28 (also real ca. 25, was sich ziemlich gut mit der Aussage der Frau deckt). Bei 25km/h und 8m Abstand hängst du bereits im Heck der Frau bevor du das Bremspedal auch nur 1mm bewegt hast.
Das bedeutet es bei Dir. Bei mir wäre 2. Gang Standgas einerseits um die 30, andererseits 15 km/h. Und nu? Die Übersetzung ist auch innerhalb einer Modellreihe unterschiedlich. Je nach Karosserieform, Motor, Bereifung etc.
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Und nu?
Nun das kannst du dir ja mal selber überlegen.
Da ist auf der einen Seite eine junge Mutter, die durch ihre Aussage keinerlei Vorteil hat. Sie bekommt kein Geld dafür und hat auch sontst keinerlei persönlichen Vorteil.
Auf der anderen Seite der TE, der verwirrende Aussagen tätigt, für den es um eine Strafsache geht die richtig teuer werden kann (von Freiheitsstrafen können wir wohl in diesem Fall nicht ausgehen) und nicht als vorbestraft gelten möchte.
Wer kommt da wohl im Falle eines Falles glaubwürdiger rüber?
Mfg Zille