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Anzeige im Straßenverkehr möglich oder nicht?

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 8:48

Hallo,

letztens wollte ich auf eine Bundesstraße bei ziemlich dichten Verkehr auffahren. Auf der rechten Spur kam von etwas weiter hinten ein Mercedes Sprinter angefahren, der aus meiner Sicht demonstrativ den Verkehr auf der Auffahrspurt nicht einfädeln lassen wollte. Hinter ihm war dichter Verkehr (ich glaube auch auf der linken Spur). In diesem Moment habe ich überreagiert und weiß, dass ich falsch gehandelt habe. Ich bitte euch deshlab um eine objektive Analyse der Situation und möglichen Konsequenzen. Bitte also keine Belehrungen an dieser Stelle, dafür wäre ich sehr dankbar.

Ich entschloß mich dazu, auf dem einsehbaren Standstreifen weiter geradeaus zu fahren und so dann vor dem Sprinter einzufädeln. Aus meiner Sicht gab der Fahrer aber zusätzlich Gas, so dass der Auffahrprozess weiter andauerte. Es wäre u.U. auch möglich, dass er mich nicht gesehen hat, aber ich halte das eher für unwahrscheinlich. Nach ca. 200 bis 250 Meter konnte ich dann endlich vor ihm einfädeln und hatte einen dicken hals in diesem Moment.

Ich setze mich vor den Sprinter (Abstand vielleicht ca. 70 bis 100 Meter) und trat dann 3 bis 4x locker aufs Bremspedeal, so dass die Bremslichte mal kuz aufleuchteten (ich nötigte den Sprinter nicht dazu voll in die Eisen zu gehen) und sah das als eine Retourkutsche für sein Verhalten an. Ich wollte, dass er sich mal kurz erschreckt und nicht mehr. Ich weiß, dass solche Aktionen dämlich, überflüssig und u.U. auch mal gefährlich sein können. Anschließend kurbelte ich mein Fenster hinunter und streckte mal kurz die Faust hoch und bin dann normal weiter gefahren. Der Sprinter hupte bei der Aktion nicht und machte auch keine Lichthupe und bog dann irgendwann von der Bundestraße ab. Der Fahrer saß glaube ich alleine im Sprinter.

Es ist bei dieser Sache nichts passiert, keine wurde gefährdet oder zu irgendwdelche riskanten Aktionen genötigt etc.

Könnte ich jetzt dennoch angezeigt werden und würden solche Sache wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden? Wenn ein Anhörungsbogen kommen sollte, würde ich das gleich an einen Fachanwalt weiterdelegieren.

Greetz Maik

Beste Antwort im Thema

Ich liebe Verkehrsteilnehmer die unbedingt reingelassen werden wollen. Es gibt dazu keine Berechtigung und man kann auch hinter einem Auto einfädeln, es muss nicht zwindend davor sein.

28 weitere Antworten
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Meine Güte, es ist nichts passiert und da wird auch nichts kommen. Die Story war die Zeit nicht wert um sie zu lesen.

Entspann dich. :cool:

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

...

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

...

Richtig, ich hatte da vor Jahren mal einen Fall da hätte das Weiterfahren auf dem Standstreifen einer Autobahn fast -vermutlich- tödlich ausgehen können... der Auffahrende wäre dabei mit ca. 90-100km/h in eine Tunnelwand eingeschlagen. https://www.youtube.com/watch?v=ZGoJhg_OI7U

 

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

...

Typischer Fall von "falsch eingeschätzter Geschwindigkeit, bzw. Fahranfänger" erschwerend kommt eine "mögliche" Nichteignung zum Führen eines Kfz hinzu.

...

Jetzt zur Eignung zum Führen eines Fahrzeugs: Bestrafungsaktionen mit dem Fahrzeug (Bremsen, Drängeln, Schneiden etc.) widersprechen der Eignung deutlich! Fehlende Einsicht kommt noch hinzu. MPU wäre dringend nötig.

...

Eine einfache Anzeige verläuft sich in so einer Sache, insofern man das Richtige aussagt und keinen "Blödsinn" erzählt im Sande... das schlimmere Übel wäre, wenn der Sprinterfahrer einfach mal ganz zwanglos einen Hinweis, einen kleinen Bericht an die zuständige Führerscheinstelle gibt. Kommt dann noch ein wenig hinzu oder liegt vielleicht schon ein Hinweis vor, kann es passieren, dass eines Tages mal eben die Aufforderung zu einer MPU im Briefkasten liegt...

Letztens hat jemand drüben im Radarforum unter Zeitungsblick folgenden Bericht zu einem Fall eingestellt "Rentner muss Führerschein abgeben - aus Geldmangel (hessenschau.de)"... da reichte nach einer ärztlichen Begutachtung wegen einer gerissenen roten Ampel ein Jahr zuvor, als Anlaß für eine MPU zweimal zu langsames Fahren auf der Mittelspur einer Autobahn ("Mittelspurschleicherei").

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. Dezember 2016 um 12:44:39 Uhr:

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

...

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

...

Richtig, ich hatte da vor Jahren mal einen Fall da hätte das Weiterfahren auf dem Standstreifen einer Autobahn fast -vermutlich- tödlich ausgehen können... der Auffahrende wäre dabei mit ca. 90-100km/h in eine Tunnelwand eingeschlagen. https://www.youtube.com/watch?v=ZGoJhg_OI7U

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. Dezember 2016 um 12:44:39 Uhr:

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

...

Typischer Fall von "falsch eingeschätzter Geschwindigkeit, bzw. Fahranfänger" erschwerend kommt eine "mögliche" Nichteignung zum Führen eines Kfz hinzu.

...

Jetzt zur Eignung zum Führen eines Fahrzeugs: Bestrafungsaktionen mit dem Fahrzeug (Bremsen, Drängeln, Schneiden etc.) widersprechen der Eignung deutlich! Fehlende Einsicht kommt noch hinzu. MPU wäre dringend nötig.

...

Eine einfache Anzeige verläuft sich in so einer Sache, insofern man das Richtige aussagt und keinen "Blödsinn" erzählt im Sande... das schlimmere Übel wäre, wenn der Sprinterfahrer einfach mal ganz zwanglos einen Hinweis, einen kleinen Bericht an die zuständige Führerscheinstelle gibt. Kommt dann noch ein wenig hinzu oder liegt vielleicht schon ein Hinweis vor, kann es passieren, dass eines Tages mal eben die Aufforderung zu einer MPU im Briefkasten liegt...

Letztens hat jemand drüben im Radarforum unter Zeitungsblick folgenden Bericht zu einem Fall eingestellt "Rentner muss Führerschein abgeben - aus Geldmangel (hessenschau.de)"... da reichte nach einer ärztlichen Begutachtung wegen einer gerissenen roten Ampel ein Jahr zuvor, als Anlaß für eine MPU zweimal zu langsames Fahren auf der Mittelspur einer Autobahn ("Mittelspurschleicherei").

Naja, sicherlich hat der Skoda in deinem Video so ziemlich alles falsch gemacht was man machen kann.

Aaaber, ich nehme mal an du bist einen Bus oder LKW gefahren!? Hast also wahrscheinlich viele Berufskilometer auf dem Buckel.

Hättest dann doch ganz gelassen vom Gas runter gehen können. Kein Bremsen und den Verkehr hinter dir unnötig zu gefährden. Einfach langsamer werden, dann hätte der Skoda reingepasst, und es wäre nicht zu dieser gefährlichen Situation gekommen.

GRuß,

der_Nordmann

am 24. Dezember 2016 um 13:11

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Dezember 2016 um 00:11:08 Uhr:

Meine Güte, es ist nichts passiert und da wird auch nichts kommen. Die Story war die Zeit nicht wert um sie zu lesen.

Hallo,

Was die fehlende Einschätzung zur Geschwindigkeit, bzw. das Befahren des Standstreifens betrifft hast du recht. Nicht der Rede wert, jeder Autofahrer hat solche Situationen schon erlebt, bzw. falsch eingeschätzt.

ABER: Seinem Unmut mit Hilfe des Fahrzeugs durch "BREMSEN" Luft zu machen oder eine andere Bestrafungsaktion durchzuführen darf nicht sein. Wer sowas macht hat nichts hinter dem Steuer zu suchen.

Mal den "Vogel" oder ähnliches zeigen halte ich dagegen für eine Bagatell, auch ich ertappe mich manchmal beim "Winken" :-)

Gruß BSCom

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2016 um 23:33:31 Uhr:

 

Hier mal das was Wiki... dazu sagt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigungsstreifen

und dann nochmal die STVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Wobei ich dann nicht ganz verstehe warum §12 und §18 das wieder aufheben?

Kann das jemand erklären?

 

Gruß,

der_Nordman

...ich gehe mal davon aus, dass du das "Halteverbot" auf dem Beschleunigungsstreifen meinst. Nach § 12/I StVO und auch nach § 18/VIII StVO ist das Halten auf dem Beschleunigungsstreifen verboten. Musst du auf dem Beschleunigungsstreifen verkehrsbedingt anhalten, weil du nicht einfädeln kannst, dann ist das kein "Halten" sondern ein "Warten" - genau wie z. B. vor einer roten LZA.

N.T.

Aha, wusste nicht das es einen Unterschied macht ob ich Halte oder Warte.

Aber Danke für die Erklärung. Kann manchmal ja so ei fach sein!

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 24. Dezember 2016 um 13:33:45 Uhr:

...

Hättest dann doch ganz gelassen vom Gas runter gehen können. Kein Bremsen und den Verkehr hinter dir unnötig zu gefährden. Einfach langsamer werden, dann hätte der Skoda reingepasst, und es wäre nicht zu dieser gefährlichen Situation gekommen.

...

...hinter dem LKW waren mindestens 100 bis 200m frei also genügend Platz um mit LKW-Geschwindigkeit bequem hinter dem Heck des LKWs auf die BAB aufzufahren... das war einer von der Sorte Frechheit siegt ala "ich bremsen, ich hinter einem LKW einscheren, das ist unter meiner Würde, da geh ich mit der Brechstange ran, der Depp mit seinem LKW bremst schon" und genau deshalb hab ich die Tür erst recht zu gehalten.

Zumal man auf nem LKW auch wenn man keinen Termindruck hat wegen der Lenkzeiten keine Zeit für irgendwelche Spielereien hat... bei ca. 710km Tagestour gehts um jede Minute... jede Minute über 9 Stunden Lenkzeit kostet bei einer Kontrolle durch Polizei oder BAG richtiges / echtes Geld.

Reiserechner (klick) mit Tageskilometer, Lenkzeit, Duschnittsgeschwindigkeit und Verbrauch

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. Dezember 2016 um 16:19:24 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 24. Dezember 2016 um 13:33:45 Uhr:

...

Hättest dann doch ganz gelassen vom Gas runter gehen können. Kein Bremsen und den Verkehr hinter dir unnötig zu gefährden. Einfach langsamer werden, dann hätte der Skoda reingepasst, und es wäre nicht zu dieser gefährlichen Situation gekommen.

...

...hinter dem LKW waren mindestens 100 bis 200m frei also genügend Platz um mit LKW-Geschwindigkeit bequem hinter dem Heck des LKWs auf die BAB aufzufahren... das war einer von der Sorte Frechheit siegt ala "ich bremsen, ich hinter einem LKW einscheren, das ist unter meiner Würde, da geh ich mit der Brechstange ran, der Depp mit seinem LKW bremst schon" und genau deshalb hab ich die Tür erst recht zu gehalten.

Zumal man auf nem LKW auch wenn man keinen Termindruck hat wegen der Lenkzeiten keine Zeit für irgendwelche Spielereien hat... bei ca. 710km Tagestour gehts um jede Minute... jede Minute über 9 Stunden Lenkzeit kostet bei einer Kontrolle durch Polizei oder BAG richtiges / echtes Geld.

Reiserechner (klick) mit Tageskilometer, Lenkzeit, Duschnittsgeschwindigkeit und Verbrauch

Damit begibst du dich auf das gleiche, Sorry für die harte Wortwahl, hirnlose Neveau wie der Skoda Fahrer.

Ich nachgeben, nie im Leben. Soll er doch in die Tunnelwand fahren. Ich besteht auf mein Recht, auch wenn andere zu Schaden kommen.

Und ich glaubevauch nicht, das du in Zeitnot geräts, wenn du nur kurz vom Gas gehst.

Bei solchen Aktionen brauchst du dich dann aber auch nicht wundern, wenn die Berufskraftfahrer bei vielen Menschen keinen guten Ruf genießen.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. Dezember 2016 um 12:44:39 Uhr:

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

...

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

...

Richtig, ich hatte da vor Jahren mal einen Fall da hätte das Weiterfahren auf dem Standstreifen einer Autobahn fast -vermutlich- tödlich ausgehen können... der Auffahrende wäre dabei mit ca. 90-100km/h in eine Tunnelwand eingeschlagen. https://www.youtube.com/watch?v=ZGoJhg_OI7U

...

Welchen Abstand vom Vordermann muss man denn mit dem LKW ab 50 km/h einhalten und wie lange gibt einem der Gesetzgeber in etwa Zeit diesen wieder herzustellen?

Waren das nicht 50 m und rund 2 Sekunden, in denen man - auch wenn jemand einem in den Sicherheitsabstand reinfährt - diesen wieder herzustellen hat? Ich frage nur...

Natürlich hätte der Skodafahrer nur kurz vom Gas gehen müssen, weil vor dir kein Platz zum Einfädeln war, aber wenn der Kamerawinkel jetzt nicht alles komplett verfälscht... wenigstens ist nichts passiert. :)

Sowas noch im Internet hochzuladen und stolz drauf zu sein, die Tür zugemacht zu haben. Schön. :(

PS/Edit:

Passend zu dem Rentner, der seinen Führerschein abgeben soll:

https://www.youtube.com/watch?v=BLTu3Arm17g

Der Fahrer am Anfang des Videos hätte schon nach rechts fahren können (auch sollen), aber die gesamte Verkehrslage spricht dafür, dass er mit seiner gewählten Geschwindigkeit und auch dem Abstand zum Vordermann - auch wenn er in der Mitte rumtrödelt - mehr richtig macht als du. Aber bei dem Wetter mit dem LKW die Geschwindigkeit auf der Autobahn vorgeben... das hat schon was... :eek:

Der Termindruck, ich weiß...

Ich würde sagen ihr zeigt Euch beide gegenseitig an.

Dann ist allen Gerecht getan.

Hallo, hat er dir in die Augen gesehen? Wenn er dein Gesicht nicht gesehen hat, kann er dich nicht wieder erkennen. Also nützt ihm eine Anzeige gegen dich nichts! Dann kannst du alles abstreiten!

Noch einen beruhigenden Feiertag.

Nötigung ist es erst, wenn du ihn zum Bremsen nötigst. Klingt logisch :)

Das reine aufleuchten lassen der Bremsleuchten ist nicht strafbar. Vielleicht hat dein Bremslichtschalter ja einen Wackler? ;)

Keine Angst, da kommt nichts. Bei solchen Spielereien gehören immer zwei dazu.

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. Dezember 2016 um 16:19:24 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 24. Dezember 2016 um 13:33:45 Uhr:

...

Hättest dann doch ganz gelassen vom Gas runter gehen können. Kein Bremsen und den Verkehr hinter dir unnötig zu gefährden. Einfach langsamer werden, dann hätte der Skoda reingepasst, und es wäre nicht zu dieser gefährlichen Situation gekommen.

...

...hinter dem LKW waren mindestens 100 bis 200m frei also genügend Platz um mit LKW-Geschwindigkeit bequem hinter dem Heck des LKWs auf die BAB aufzufahren... das war einer von der Sorte Frechheit siegt ala "ich bremsen, ich hinter einem LKW einscheren, das ist unter meiner Würde, da geh ich mit der Brechstange ran, der Depp mit seinem LKW bremst schon" und genau deshalb hab ich die Tür erst recht zu gehalten.

Zumal man auf nem LKW auch wenn man keinen Termindruck hat wegen der Lenkzeiten keine Zeit für irgendwelche Spielereien hat... bei ca. 710km Tagestour gehts um jede Minute... jede Minute über 9 Stunden Lenkzeit kostet bei einer Kontrolle durch Polizei oder BAG richtiges / echtes Geld.

Reiserechner (klick) mit Tageskilometer, Lenkzeit, Duschnittsgeschwindigkeit und Verbrauch

§ 4 StVO Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. [...]

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Da Du diese einfachen Verkehrsregeln nicht begriffen hast sowie Gesundheit und Leben der Insassen des Golf vor Dir in unverantwortlicher Weise aufs Spiel gesetzt hast, bist Du in meinen Augen zum Lenken eines 40-Tonners ungeeignet.

Was der Skoda Fahrer da auch anstellen mag, ist eine ganz andere Liga. Richtig, Du bist nicht verpflichtet, jemanden "reinzulassen", jedoch hast du jederzeit den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einzuhalten. Du scheinst Dir nicht Deiner größeren Verantwortung bewußt zu sein.

Trotzdem schöne Weihnachten...

Mischkolino

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:52:59 Uhr:

Ich liebe Verkehrsteilnehmer die unbedingt reingelassen werden wollen.

Mich läßt das eher gleichgültig, solange diese Zeitgenossen ihr nicht existierendes Vorfahrtsrecht nicht auch noch erzwingen wollen.

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