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Anzeige im Straßenverkehr möglich oder nicht?

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 8:48

Hallo,

letztens wollte ich auf eine Bundesstraße bei ziemlich dichten Verkehr auffahren. Auf der rechten Spur kam von etwas weiter hinten ein Mercedes Sprinter angefahren, der aus meiner Sicht demonstrativ den Verkehr auf der Auffahrspurt nicht einfädeln lassen wollte. Hinter ihm war dichter Verkehr (ich glaube auch auf der linken Spur). In diesem Moment habe ich überreagiert und weiß, dass ich falsch gehandelt habe. Ich bitte euch deshlab um eine objektive Analyse der Situation und möglichen Konsequenzen. Bitte also keine Belehrungen an dieser Stelle, dafür wäre ich sehr dankbar.

Ich entschloß mich dazu, auf dem einsehbaren Standstreifen weiter geradeaus zu fahren und so dann vor dem Sprinter einzufädeln. Aus meiner Sicht gab der Fahrer aber zusätzlich Gas, so dass der Auffahrprozess weiter andauerte. Es wäre u.U. auch möglich, dass er mich nicht gesehen hat, aber ich halte das eher für unwahrscheinlich. Nach ca. 200 bis 250 Meter konnte ich dann endlich vor ihm einfädeln und hatte einen dicken hals in diesem Moment.

Ich setze mich vor den Sprinter (Abstand vielleicht ca. 70 bis 100 Meter) und trat dann 3 bis 4x locker aufs Bremspedeal, so dass die Bremslichte mal kuz aufleuchteten (ich nötigte den Sprinter nicht dazu voll in die Eisen zu gehen) und sah das als eine Retourkutsche für sein Verhalten an. Ich wollte, dass er sich mal kurz erschreckt und nicht mehr. Ich weiß, dass solche Aktionen dämlich, überflüssig und u.U. auch mal gefährlich sein können. Anschließend kurbelte ich mein Fenster hinunter und streckte mal kurz die Faust hoch und bin dann normal weiter gefahren. Der Sprinter hupte bei der Aktion nicht und machte auch keine Lichthupe und bog dann irgendwann von der Bundestraße ab. Der Fahrer saß glaube ich alleine im Sprinter.

Es ist bei dieser Sache nichts passiert, keine wurde gefährdet oder zu irgendwdelche riskanten Aktionen genötigt etc.

Könnte ich jetzt dennoch angezeigt werden und würden solche Sache wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden? Wenn ein Anhörungsbogen kommen sollte, würde ich das gleich an einen Fachanwalt weiterdelegieren.

Greetz Maik

Beste Antwort im Thema

Ich liebe Verkehrsteilnehmer die unbedingt reingelassen werden wollen. Es gibt dazu keine Berechtigung und man kann auch hinter einem Auto einfädeln, es muss nicht zwindend davor sein.

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ja

Zitat:

@maik.neumann schrieb am 23. Dezember 2016 um 09:48:41 Uhr:

Könnte ich jetzt dennoch angezeigt werden und würden solche Sache wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt werden? Wenn ein Anhörungsbogen kommen sollte, würde ich das gleich an einen Fachanwalt weiterdelegieren.

Greetz Maik

Du kannst jederzeit von Jedem angezeigt werden. Ob berechtigt oder nicht, klärt sich dann im Nachhinein.

Du hast dich nicht korrekt verhalten und nun die Buchse voll.

Aber ich habe einen Trost: Hier wirst du gleich sowas von zusammengefaltet und belehrt werden, wie schlimmschäbig dein Verhalten war und wie du dich hättest verhalten sollen (und jeder der Belehrer war der Sprinter-Fahrer), dass du nur gelangweilt die Stirn runzeln wirst, wenn tatsächlich eine Anzeige ins Haus flattert (woran ich nicht glaube).

Ja, mache lernen es nie. Leben ihre Emotionalität im Straßenverkehr aus. Eine Metamorphose vom Verkehrsteilnehmer zum Verkehrsgefährder.

Setzt dich aufs Klo und rauch eine Zigarette.

Dabei merkst du dann vielleicht das deine Aktion ein Riesenfehler war.

Du hast eine gefährliche Aktion begangen und hoffst hier auf Absolution?

Tztztz...

Sei froh das nichts passiert ist.

Hallo, maik.neumann,

Zitat:

@maik.neumann schrieb am 23. Dezember 2016 um 09:48:41 Uhr:

Auf der rechten Spur kam von etwas weiter hinten ein Mercedes Sprinter angefahren, der aus meiner Sicht demonstrativ den Verkehr auf der Auffahrspurt nicht einfädeln lassen wollte.

was heißt, er wollte den Verkehr nicht einfahren lassen?

Hat er Fahrzeuge durch Beschleunigen oder Abbremsen am Einfahren behindert oder ist er einfach auf seiner Spur mit der gleichen Geschwindigkeit weitergefahren?

Sollte letzteres zutreffen, hat er alles richtig gemacht, denn er hat Vorfahrt und muss niemanden hineinlassen und wenn er einfach so weiterfährt, wie bisher, kann man sich wesentlich besser darauf einstellen wie bei einem Fahrer, der krampfhaft versucht, Platz zu machen.

Anzeigen kann er Dich, ob er es macht, wirst Du erst in den nächsten Tagen oder Wochen erfahren.

Viele Grüße,

Uhu110

"Anzeigen kann er Dich, ob er es macht, wirst Du erst in den nächsten Tagen oder Wochen erfahren."

Hallo,

die Sache interessiert mich. Wegen was genau könnte er anzeigen? Welche Punkte von Maik wären im einzelnen strafbar?

Mfg

Marwief

@TE: Dass du einen Fehler gemacht hast, hast du ja selbst eingesehen. Wir sind alle nur Menschen und machen manchmal Fehler - ausser ein paar Oberlehrer hier im Forum natürlich. Ist ja nix passiert, also halb so schlimm. Wenn du daraus lernst, bist du vielen Verkehrsteilnehmern schon mal einen Schritt voraus.

Zur Sache: Was will er machen? Er war allein und im besten Fall hat er dein Kennzeichen. Da sieht es in Deutschland nicht gut aus, falls er eine Anzeige erstattet.

Da der typische Sprinterfahrer im Normalfall auch nicht gerade eine "defensiven Heulsuse" ist, wird da auch nix kommen.

Also, keinen Kopf machen und frohe Weihnachten!

Sehe ich genauso.

Dein Verhalten war gelinde gesagt Schei..e. Aber du Siehst ein Einen bzw. Mehrere Fehler gemacht zu haben.

Ist schon mal nicht so verkehrt und zeigt, daß du doch noch was in der Birne hast, und dein Gewissen dich plagt.

Keiner von uns ist frei von Fehlern. Leider!

Da der Sprinterfahrer auf dein Verhalten gar nicht reagiert hat, denke ich wird er auch im Nachhinein ruhig bleiben und nichts machen. Vielleicht hat er das auch ganz anders gesehen wie du?!

Evtl. hat er das Bremsen als Bremsen gesehnt und nicht als "Nötigung" und die Faust als Danksagung für das dann doch geglückte Einfädelungsmanöver.

Bleib entspannt und genieß das Weihnachtsfest.

Frohes Fest,

der_Nordmann

Ich liebe Verkehrsteilnehmer die unbedingt reingelassen werden wollen. Es gibt dazu keine Berechtigung und man kann auch hinter einem Auto einfädeln, es muss nicht zwindend davor sein.

Da hatten sich mal wieder 2 Gleichgesinnte getroffen!

am 23. Dezember 2016 um 18:05

Hallo,

Typischer Fall von "falsch eingeschätzter Geschwindigkeit, bzw. Fahranfänger" erschwerend kommt eine "mögliche" Nichteignung zum Führen eines Kfz hinzu.

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

Jetzt zur Eignung zum Führen eines Fahrzeugs: Bestrafungsaktionen mit dem Fahrzeug (Bremsen, Drängeln, Schneiden etc.) widersprechen der Eignung deutlich! Fehlende Einsicht kommt noch hinzu. MPU wäre dringend nötig.

Gruß BScom

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

....

 

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

....

Bist du dir da Sicher?

Zitat:

@ttru74 schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:49:19 Uhr:

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

....

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

....

Bist du dir da Sicher?

Jo, das ist so!

Finde die Regelung allerdings nicht ganz Praxistauglich!

Aber ist der Beschleunigungsstreifen zu Ende, muss du entweder eingefädelt haben oder warten bis ein Einfädeln möglich ist.

Hier mal das was Wiki... dazu sagt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigungsstreifen

und dann nochmal die STVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Wobei ich dann nicht ganz verstehe warum §12 und §18 das wieder aufheben?

Kann das jemand erklären?

 

Gruß,

der_Nordman

Hallo, BSCom,

Zitat:

@BSCom schrieb am 23. Dezember 2016 um 19:05:31 Uhr:

Ist ein Einfädeln in den fliessenden Verkehr nicht möglich hat der Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten! Keinesfalls darf der Standstreifen zum Einfädeln befahren werden.

nach dem Wortlaut der StVO hast Du recht und kommt es zu einem Unfall, weil man einfach weiter fährt, muss man mit einem Bußgeld rechnen.

In der Praxis sieht es allerdings zum Glück ein wenig anders aus.

Du wirst wohl nur wenige Polizeibeamte finden, die einen Fahrzeuglenker sanktionieren, wenn sie sehen, dass er redlich versucht hat, ordnungsgemäß einzuscheren und es dann z. B. aufgrund mangelnder Erfahrung doch nicht ganz bis zum Ende des Einfädelungsstreifens schafft und nun ein paar Meter den Standstreifen nutzt.

Anders sieht es aus, wenn man deutlich erkennt, dass dies von vornherein geplant war.

Viele Grüße,

Uhu 110

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