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Anzahlung zurück fordern?

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 14:17

Hallo,

stecke irgendwie in der Klemme und weiss nicht so recht was ich machen soll. Hab mir vor ca 4 Wochen einen Cadillac STS 3,6 V6 (BJ 2005, 112Tkm) mit einem Kollegen angesehen und wir waren beide auch recht positiv angetan. Aber im Nachhinein taten sich immer mehr Ungereimtheiten auf. Es gab zum Beispiel nicht 2 sondern 4 Vorbesitzer und es gab auch kein Checkheft oder irgendwas was danach aussah, der Kofferraum lies sich softwarebedingt auch nicht öffnen. Wie dem auch sei meinte ich zu dem Händler das ich das Ding mit frischem TÜV, einer sich zu öffnenden Kofferraumklappe sowie Motor-und Getriebeölwechsel gerne haben würde. Preis stand, 500€ lies ich ihm schonmal da für TÜV etc. und sobald ich Ihm 4000€ Anzahlung überwiesen hätte, schickt er mir auch Brief und Schein inkl TÜV für die Zulassung zu. Ein Mann ein Wort, nach der Überweisung erhielt ich die Papiere und lies den Wagen auf mich zu. Zum 1. Abholtermin konnte er jedoch nicht, zum 2. (2 Tage später) schien dann alles glatt zu gehen aber dann erhielt ich kurz vorher einen Anruf und er sagte das die Kofferraumklappe wieder nicht öffnet und er den Wagen noch einmal zu Cadillac bringen muss. Nächster Termin ist nun Dienstag. Ich bezweifle jedoch das die Cadillac Werkstatt den immer wiederkehrenden Kofferraumfehler mit einer Systemdiagnose inkl Fehler löschen dauerhaft beseitigen kann, da in diversen US Foren dieser Fehler auf ein defektes Steuergerät oder Relais schliessen lässt.

Nunja TÜV-bedingt wurden an dem Fahrzeug nun bereits 850€ für neue Bremsen ausgegeben und ich vermute mal 200€ für Motor und Getriebeölwechsel.

Würdet ihr an diesem Fahrzeug festhalten oder einfach absagen und das Geld (zumindest einen Gewissen Betrag) zurückfordern?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Moldmaker1990

 

Wird der Händler sich bis Freitag also nicht bei mir melden, werde ich vom Kaufvertrag postalisch zurücktreten und eine Entschädigungszahlung fordern. Falls er dieser Forderung nicht innerhalb von 10 Werktagen nachkommt, werde ich wohl klagen müssen, aber ich hoffe, dass ich dies nicht muss.

So sehr ich Dir anderes wünsche, aber genau darauf wird es hinauslaufen. Und das ist nicht in vier Wochen getan... Du kannst froh sein, wenn Du bis Weihnachten ein Ergebnis hast. Ob Dir dieses Ergebnis gefällt steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt...

Ich würde versuchen den Schaden zu begrenzen.. Weg mit dem Auto, oder reden mit dem Verkäufer, oder beides... Mit ner Klage - unter den geschilderten Voraussetzungen - wirfst Du gutes Geld schlechtem hinterher...

8 weitere Antworten
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8 Antworten
am 22. Februar 2014 um 16:11

Hast du schriftlich vereinbart, dass die Mängel behoben werden? Dann ist es doch nicht dein Problem, wenn der Händler den Wagen auch zehnmal zu Cadillac bringen muss. Solange du nix zahlst, würde ich dem Händler den Wagen immer wieder auf den Hof stellen, bis der Mangel behoben ist.

Wenn Motoröl, Getriebeöl gemacht werden und der TÜV problemlos klappt, würde ich auf jeden Fall an dem Auto festhalten. Ein Cadillac STS ist nun mal nicht so leicht zu finden. Und wenn alles andere in Ordnung ist, hast du ein sehr schickes, seltenes Auto.

Ich habe erst gestern einen schwarzen STS gesehen und war sehr angetan von der Ausstrahlung dieses Autos :)

Einfach "absagen" ohne Zustimmung des Händlers ist ja hier ohnehin nicht - erst nach mehrfacher erfolgloser Nachbesserung samt Fristsetzung etc.

Grundsätzlich hat der Verkäufer das recht den Sachmangel zu beseitigen

 

 

 

"Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.

Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt."

 

Quelle

 

http://www.adac.de/.../default.aspx

Themenstarteram 4. März 2014 um 16:32

Vielen Dank für die Antworten,

mittlerweile haben sich interessante neue Fakten aufgetan. Zum einen hat mich der Händler betrogen, denn das Fahrzeug war nicht in der Cadillac Vertragswerkstatt, wie er es mir per SMS schrieb. Als ich in der Werkstatt anrief, wusste keiner was von einem Cadillac STS. Daraufhin hab ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Rechtsanwalt sagte mir, dass ich dem Händler eine letzte Frist einräumen soll und dies als letzte Frist betonen muss. Außerdem sagte er mir, dass ich einen Leihwagen in Anspruch nehmen kann, da ich mein Fahrzeug ja zum Ersten Übergabetermin wie telefonisch abgeklärt, abgemeldet hatte. Nun fahre ich seit 8 Tagen einen Leihwagen, dessen Kosten vom Händler getragen werden müssen, da er die Übergabe nicht zum besagten Termin einhalten konnte.

Nun hat der Händler bis Freitag Zeit das Fahrzeug wie vertraglich geregelt, instandzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und kann zudem noch sämtlichen mir durch Verzug entstandenen finanziellen Schaden geltend machen:

Leihwagen inkl. Kraftstoff

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Abmeldung meines Alt-PKW

Anmeldung des Cadillacs

Abmeldung des Cadillacs

Anmeldung meines Alt-PKW

Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum der Anmeldung des Cadillacs auf mich

Kfz-Versicherung für den Zeitraum der Anmeldung des Cadillacs auf mich

Wertverlust meines Alt-PKW inkl. evtl. Standgebühren

evtl. entstandene Zinsen für einen Gebrauchtwagenkredit

Anwaltskosten (falls keine private Einigung zustande kommt)

Zudem muss er mir die Anzahlung ohne Abzüge zurückerstatten, da ihm kein Wertverlust durch eine Nutzung meinerseits entstanden ist.

Wird der Händler sich bis Freitag also nicht bei mir melden, werde ich vom Kaufvertrag postalisch zurücktreten und eine Entschädigungszahlung fordern. Falls er dieser Forderung nicht innerhalb von 10 Werktagen nachkommt, werde ich wohl klagen müssen, aber ich hoffe, dass ich dies nicht muss.

Mittlerweile habe ich ehrlichgesagt keine Nerven mehr um an dem Fahrzeug festzuhalten und werde wohl doch wieder auf deutsche Wertarbeit zurückgreifen. Aber vom Gebrauchtwagenkauf hab ich erstmal genug. Vielleicht findet sich nen schöner Jahreswagen bei einem Vertragshändler.

Zitat:

Original geschrieben von Moldmaker1990

 

Wird der Händler sich bis Freitag also nicht bei mir melden, werde ich vom Kaufvertrag postalisch zurücktreten und eine Entschädigungszahlung fordern. Falls er dieser Forderung nicht innerhalb von 10 Werktagen nachkommt, werde ich wohl klagen müssen, aber ich hoffe, dass ich dies nicht muss.

So sehr ich Dir anderes wünsche, aber genau darauf wird es hinauslaufen. Und das ist nicht in vier Wochen getan... Du kannst froh sein, wenn Du bis Weihnachten ein Ergebnis hast. Ob Dir dieses Ergebnis gefällt steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt...

Ich würde versuchen den Schaden zu begrenzen.. Weg mit dem Auto, oder reden mit dem Verkäufer, oder beides... Mit ner Klage - unter den geschilderten Voraussetzungen - wirfst Du gutes Geld schlechtem hinterher...

am 5. März 2014 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von Moldmaker1990

 

Wird der Händler sich bis Freitag also nicht bei mir melden, werde ich vom Kaufvertrag postalisch zurücktreten und eine Entschädigungszahlung fordern. Falls er dieser Forderung nicht innerhalb von 10 Werktagen nachkommt, werde ich wohl klagen müssen, aber ich hoffe, dass ich dies nicht muss.

Auch hier wieder wurde vom Käufer nun so ziemlich alles falsch gemacht, was falsch zu machen war, wenn jemand ein Auto verkaufen will, sollte dieses vorher, VOR einer Besichtigung durch Kunden in einem einwandfreien technischen Zustand sein, mündliche Zusicherungen, vor der Zulassung noch dieses oder jenes zu machen ...... nun ja, wenn der Händler vertrauenswürdig ist, kann man sich darauf verlassen, ansonsten nicht, also lieber misstrauisch sein.

Kein Geld zahlen, so lange das in Frage kommende Auto nicht tip-top ist.

Nun hast du das Bonbon am Hemd, natürlich wird der Händler dir diese immensen Zusatzkosten NICHT erstatten! Du wirst klagen müssen, mit ungewissem Ausgang, wenn du Pech hast, bekommst du nicht recht, auch wenn du nach menschlichem Ermessen im Recht sein solltest, die Gerichte sprechen jedoch kein Recht, sondern man bekommt nur ein Urteil.

Und auch, wenn du dann, nach Jahren der Vorbereitung auf so einen sehr teuren Zivilprozess endlich Recht bekommen solltest ......... wird der betreffende Händler Konkurs anmelden und 2 Wochen später auf den Namen seiner Frau/Tochter/Sohn/Freundin wiederum ein Geschäft eröffnen, in dem er als Geschäftsführer firmiert und so weitermacht wie bisher, aber du bekommst kein Geld von ihm, nie im Leben. Und wenns ganz dumm läuft, hast du am Ende nichtmal das fragliche Auto im Besitz, dieses jedoch schon zum Teil bezahlt, das kannst du dann aus der Konkursmasse nochmal ersteigern.

Herzlichen Glückwunsch, das alte Sprichwort ist stimmig: Jeden Tag steht ein neuer Dummkopf auf, den man über den Tisch ziehen kann, so schnell, dass er die Reibungswärme mit Nestwärme verwechselt.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 5. März 2014 um 18:41

Nun wollen wir den Teufel mal nicht an die Wand malen. Um das Geld geht es mir ehrlich gesagt auch nicht sondern um Genugtun. Der Händler ist Filialleiter bzw Geschäftsführer einer grossen Automarke, daher haftet nicht er sondern das Unternehmen bei welchem er angestellt ist. Meine Rechtsanwältin riet mir auch dazu Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten, wovon ich absehen will da er wahrscheinlich einfach vergessen hat sich um die Reparatur zu kümmern.

Rechtlich war mein Handeln übrigens überhaupt nicht dumm sondern absolut konform, da man von einem Händler in dieser Position und mit dieser Erfahrung von einem reibungslosen Ablauf ausgehen sollte.

Ich möchte an dieser Stelle mal Joseph Joubert zittieren,

Jede Naivität läuft Gefahr, lächerlich zu werden, verdient es aber nicht, denn es liegt in jeder Naivität ein unreflektiertes Vertrauen und ein Zeichen von Unschuld.

am 6. März 2014 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von Moldmaker1990

Nun wollen wir den Teufel mal nicht an die Wand malen. Um das Geld geht es mir ehrlich gesagt auch nicht sondern um Genugtun. Der Händler ist Filialleiter bzw Geschäftsführer einer grossen Automarke, daher haftet nicht er sondern das Unternehmen bei welchem er angestellt ist. Meine Rechtsanwältin riet mir auch dazu Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten, wovon ich absehen will da er wahrscheinlich einfach vergessen hat sich um die Reparatur zu kümmern.

Rechtlich war mein Handeln übrigens überhaupt nicht dumm sondern absolut konform, da man von einem Händler in dieser Position und mit dieser Erfahrung von einem reibungslosen Ablauf ausgehen sollte.

Rein rechtlich war dein Handeln sicherlich vollkommen in Ordnung ..... rein rechtlich gesehen aber nur.

Schon mal diesen Spruch gehört: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe."

Unsere Gerichte entscheiden nicht immer so, wie sich der unbedarfte Laie das so vorstellt, es kommt auch sehr darauf an, an was für ein Gericht man gerät, es gibt ja nicht wenige sich vollkommen diametral gegenüberstehende Urteile zu ein- und demselben Sachverhalt.

Aber wenn es dir gar nicht ums Geld geht, dann mach doch, verklage den Händler ruhig, wenn er deine Forderungen nicht zahlen will.

Mach aber auch dann bitte direkt die Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachts des vorsätzlichen Betruges, die Staatsanwaltschaft wird sich dann drum kümmern. Aber auch dabei weiß man im Vorhinein nie, wie das ausgehen mag, das kann von einer Einstellung Seitens der Staatsanwaltschaft bis hin zur Eröffnung eines Strafverfahrens gehen, daneben sind dann noch alle Zwischenstufen denkbar, wie Bußgeldbescheid, bestimmte Auflagen, Sozialdienst usw. Darauf hast du dann nach der gemachten Anzeige keinen Einfluss mehr.

Im Vorfeld könntest du ja auch ein vertrauliches Gespräch mit dem Händler führen und ihm deine Absicht, hier Strafanzeige zu stellen, mitteilen, eventuell erhöht das ja die Bereitschaft, dir deine Auslagen zu erstatten, falls du im Gegenzug auf diese Anzeige verzichtest.

Bei der Formulierung dieses Ansinnens solltest du aber sehr vorsichtig sein, nicht, dass das dann wie ein Erpressungsversuch rüberkommt. Lass das am besten deinen Anwalt machen, der sollte sich mit sowas auskennen.

 

Grüße

Udo

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