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Anordnung zum Aufbauseminar Rechtens mit Falschen Daten?

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:16

Hallo zusammen, das Thema gab es zwar schon oft, aber ich habe da eine kleine Frage zu was ich so noch nicht finden konnte.

Zur Sache.

Meiner Freundin ist am 28.03.14 über eine Rote Ampel gefahren und hat einen Bescheid bekommen. Derzeit hat sie noch 3 Monate Probezeit.

Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben weil sie meinte es wäre nur eine Notbremsung möglich gewesen.

Es kamm dann am 19.05.14 der Bußgeldbescheid in Höhe von 118,50 EURO und 1 Punkt. Begründung:

vorwerfbarer Rotlichtverstoss von 0,58 Sekunden an der Haltelinie.

Also haben wir das ganze Bezahlt.

Heute 14.10.2014 kam das Schreiben Anhörung vor Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Soweit ist klar das Schreiben kommt immer Später.

Aber jetzt das große Fragezeichen.

Die Tat war am 28.03.2014 mit Bußgeldbescheid vom 19.05.2014.

Laut Schreiben von heute zur Teilnahme des Aufbauseminar war die Tat am 28.02.2013, was nicht richtig ist.

Jetzt meine Frage: ich meine mal gehört zu haben das wenn die Daten in diesem Fall das Datum nicht koregt sind, das die Aufforderung hinfällig ist und nicht neu Angeordnet werden darf.

Sehe ich das richtig?

Oder gib es da noch ein Grund des Falschen Datums aus der Nummer raus zukommen?

Beste Antwort im Thema

Es ist eine Anhörung und noch kein Bescheid. Wichtig ist, was nachher im Bescheid steht. Und ich fürchte, das Aufbauseminar wird ihr nichts schaden, gerade im Gegenteil.

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@Gurkengraeber schrieb am 15. Oktober 2014 um 15:03:39 Uhr:

Zitat:

..............

Also ich bin weiß Gott kein Engel im Straßenverkehr, und der Lappen war auch schon mal für nen Monat weg, aber ein bisschen mehr "ich steh zu meinen Fehlern" stünde auch der oben genannten Dame gut zu Gesicht. :cool:

SO ETWAS hier im V+S

FREVEL

mal schauen wann die gutmenschen und wer zahlt und für seine Fehler einsteht ist doof schreier hier auftauchen :D:D

vielleicht noch einmal als Antwort auf die Frage: das ist ein heilbarer Formfehler. Du kannst darauf hinweisen und bekommst dann eine korrigierte Aufforderung. Nichtig ist aber gar nichts. Nicht-Teilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Da sich das Aufbauseminar im vorliegenden Fall nicht verhindern läßt, wäre es IMHO sinnfrei, auf einer Heilung des Formfehlers und einer korrigierten Aufforderung zu bestehen.

Es ist ja noch keine Aufforderung ergangen. Lediglich die Anhörung dazu. Nach der Anhörung erfolgt erst die Erteilung des Bescheides.

Und wenn beim Bescheid die Briefmarke falsch herum aufgeklebt ist – ist der Bescheid dann rechtens?

:eek:

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Oktober 2014 um 20:44:22 Uhr:

Und wenn beim Bescheid die Briefmarke falsch herum aufgeklebt ist – ist der Bescheid dann rechtens?

:eek:

Denk doch mal ganz logisch nach. Wenn ein Postbeamter dies feststellt geht der Brief zurück an den Absender, das der Brief so nicht zustellbar ist. Hierbei kommt der fehlerhafte bescheid erst gar nicht beim Beschuldigten an. Leider bekommt die Bußgeldstelle eine Info, das die briefmarke verkehrt herum war und kann den Bescheid mit korrekt aufgeklebter briefmarke erneut versenden. ;):D:p

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Oktober 2014 um 08:04:23 Uhr:

Leider bekommt die Bußgeldstelle eine Info, das die briefmarke verkehrt herum war und kann den Bescheid mit korrekt aufgeklebter briefmarke erneut versenden. ;):D:p

Sie könnte aber auch ganz einfach den Brief noch einmal, aber diesmal anders herum in den Briefkasten werfen. Dann erscheint die Briefmarke ja richtig herum...

am 17. Oktober 2014 um 7:15

Ja man kann hier auch noch 3 mal um den heißen Brei herumpolemisieren oder es an einen vertrauten Rechtsanwalt geben, da hat man dann auch eine Meinung auf die man sich verlassen kann.

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