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Alkohol und Unfall! Wie gehe ich als Geschädigter vor?

Themenstarteram 11. September 2016 um 21:13

Hallo Leute,

heute ist leider jemand auf unserem Parkplatz beim abbiegen in den Golf gefahren.(Fahrzeug stand)

Es stellte sich heraus, das dieser betrunken war. Nachbarn hielten Ihn auf, gab dann noch ne Prügellei und der Unfallverursacher brauchte dann einen Krankenwagen. Die Polizei wurde gerufen und hat auch alles notwendige veranlasst. Da ich bisher keinen Unfall hatte, würde ich gerne wissen wie ich nun vorgehen soll.

Bisher liegt mir nur das Kennzeichen vor! Die Polizei wollte es morgen schriftlich aufnehmen.

Ich möchte den Schaden an meinem parkenden Auto reparieren lassen. Das muss jedoch nicht zwingend bei VW passieren. Bisher war das Fahrzeug immer dort zur Wartung.

Defekt wird wohl Kotflügel, Stosstange, Scheinwerfer, Tür, ggf. Reifen, Wischwasserkühler ist ausgelaufen.

Reingesehen habe ich noch nicht, da es zu dunkel draußen war.

Wie würdet Ihr vorgehen? Soll ich das Fahrzeug lieber stehen lassen oder zu einer Werkstatt bringen?

Soll ich direkt einen Gutachter einschalten oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Das Fahrzeug wird nicht zwingend benötigt, kann auch 2 Wochen stehen.

Danke Euch.

Bernd

Beste Antwort im Thema

@TE

In dem von Dir geschilderten Hergang hat die gegnerische Versicherung sämtliche Schäden zu tragen. Da gehören die SV- und die Anwaltskosten natürlich auch dazu. Was konkret geht und was nicht, das hängt von vielen Dingen ab, die Du hier nicht ausbreiten kannst. Auf Seiten der Versicherung sitzen Schadensregulierer. Deren Job ist es, die Ausgaben klein zu halten. Es ist nicht deren Job, Dir alle Deine Ansprüche aufzuzeigen und die für Dich beste Variante des Herangehens darzustellen. Was Dir konkret alles zusteht, solltest Du mit deinem Anwalt besprechen, wenn Du es nicht selbst professionell abwickeln kannst. Und das Du hier fragst, spricht eben für eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit solchen Dingen. Das macht auch nichts, denn schließlich kann niemand alles wissen. Im Forum wirst Du viele Ansichten hören. Auch eine Menge Unfug. Du musst für Dich entscheiden, worauf Du dann bauen willst ;).

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Der Weg zum Reparaturnachweis über den Sachverständigen geht immer und ist am sichersten.

Themenstarteram 16. November 2016 um 10:16

Trotzdem gibt es aber doch mit Reparatur Nachweis keine MWST sondern nur den Nutzungsausfall. Dafur wird das Foto benötigt. MWST bekomme ich nur auf die Teile, welche ich gekauft habe und eine Rechnung vorlege.

Die Verwendung für die Reparatur muss man doch auch beweisen. ;)

Themenstarteram 16. November 2016 um 10:36

Laut Anwalt nicht. Brauche nur die Fotos für den Nutzungsausfall. Wegfall der Bringkosten zur Lackiererei bekommt man ebenfalls nicht bezahlt.

Dann hast Du ihn oder er Dich falsch verstanden.

Themenstarteram 16. November 2016 um 11:16

Was soll ich denn deiner Meinung nach Beweisen? Glaubst du der Gutachter baut die Stoßstange wieder ab und schaut ob das Teil auch verbaut wurde?

Im Streitfall muss der Geschädigte darlegen und beweisen, dass das abgerechnete Material, für das er den Ersatz der MwSt. verlangt, für die Reparatur verwendet worden ist. Der Sachverständige bescheinigt die Durchführung der Reparatur und damit wird die entsprechende Verwendung nachgewiesen. Es ist eben der sichere Weg. Andere sind auch gangbar. Das Erwachen kommt dann beim nächsten Schaden, wenn die gegnerische Versicherung des neuen Schadens aufgrund des Eintrags in der HIS-Datenbank beim neuen Schaden den Einwand des Vorschadens erhebt und damit die zu regulierende Summe erheblich drückt. Dann wird das Leben nämlich interessant. Aber jeder darf es so halten, wie er/sie sich damit glücklich fühlt. Es ist nur ein guter Rat von mir und sicherlich kein Befehl. ;)

Themenstarteram 16. November 2016 um 12:06

Fotos vom Einbau sind vorhanden und sollte die Versicherung einen amtlichen Beweis haben, können sie gerne gegen Kostenübernahme alles ausbauen. Das wird aber nie passieren.

Themenstarteram 15. September 2018 um 12:57

Hallo. Ich möchte das Thema kurz hoch holen. Durch den Unfall damals, wurde ja meine SHZ auch teilweise demoliert und begutachtet. Teile wurden getauscht. Nach dem Unfall (Monate später) hatte Sie öfters Aussetzer. Wir hatten dann das Kabel zur Wasserpumpe gereinigt und isoliert. Dann lief Sie immer sporadisch wieder und meldete einen Fehler.

Das war ende 2017.

Jetzt, vor dem Winter, habe ich die Sache abgegeben. Lange nicht benutzt aber der Winter kommt. Die Stoßstange wurde demontiert, alles begutachtet. Dabei ist herausgekommen, das die Buchse an der SHZ herausgebrochen ist und nur noch vom Kabel gehalten wird. Das Kabel verbindet die Wasserpumpe mit der SHZ. Das muss damals bei VW & durch den Gutachter nicht gesehen worden sein.

Was meint Ihr, lohnt es sich nach so langer Zeit noch, einmal den Anwalt anzusprechen und den Schaden noch zu melden? Oder vergebens nach fast 2 Jahren....

Danke Euch

Das würde ich schon versuchen. Am besten schaut der damalige Gutachter auch nochmal drauf.

am 16. September 2018 um 9:17

Wenn alle Unterlagen noch vorliegen und bislang kein weiterer Schaden am wagen war - kann man es durchaus versuchen.

 

Jedoch bei 2 Jahren - könnten viele Spekulationen aufkommen - die dann die Kostenübernahme gefährden. Aber versuchen kann man es durchaus.

Themenstarteram 16. September 2018 um 9:37

Ich denke auch ich werde mein Glück versuchen habe den Gutachter bereits eine E-Mail mit Fotos zukommen lassen. Ich denke er kann einen Kostenvoranschlag erstellen das Ganze gebe ich meinem Anwalt und dann warten wir mal ab was die Versicherung sagt. Sie können ja gerne das Fahrzeug begutachten.

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