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Alkohol am Steuer, Probezeit

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 10:39

Guten Tag,

Wenn man aufgrund von auffälligem Fahrverhalten angehalten wird (Schlangenlinien)

Pusten muss mit 0,78 Promille (auf der Wache dann 0,68 Promille)

Man verhält sich extrem Kooperativ.

Man ist noch in der Probezeit, allerdings ohne jegliche Vorstrafen (Nie geblitzt, nie falsch geparkt etc.).

Womit kann man rechnen ? (Geldstrafe, Verlängerung der Probezeit, Punkte, Aufbauseminar)

Im Idealfall melden sich nur Leute die eine vergleichbare Erfahrung hinter sich haben,

oder Leute mit Fachwissen.

Ich danke im Voraus recht herzlich

Ps. Mir ist bewusst, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss für den Fahrer, aber insbesondere für alle Verkehrsbeteiligten extrem gefährlich ist.

Allerdings würde ich mich wirklich über fachliche Antworten freuen

und nicht so sehr über Anfeindungen.

Beste Antwort im Thema

ca. 500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fußgänger, Probezeitverlängerung, Pflichtseminar

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Zitat:

@nemack1 schrieb am 19. Oktober 2020 um 12:39:04 Uhr:

Guten Tag,

Wenn man aufgrund von auffälligem Fahrverhalten angehalten wird (Schlangenlinien)

Pusten muss mit 0,78 Promille (auf der Wache dann 0,68 Promille)

Man verhält sich extrem Kooperativ.

Man ist noch in der Probezeit, allerdings ohne jegliche Vorstrafen (Nie geblitzt, nie falsch geparkt etc.).

Womit kann man rechnen ? (Geldstrafe, Verlängerung der Probezeit, Punkte, Aufbauseminar)

Im Idealfall melden sich nur Leute die eine vergleichbare Erfahrung hinter sich haben,

oder Leute mit Fachwissen.

Ich danke im Voraus recht herzlich

Ps. Mir ist bewusst, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss für den Fahrer, aber insbesondere für alle Verkehrsbeteiligten extrem gefährlich ist.

Allerdings würde ich mich wirklich über fachliche Antworten freuen

und nicht so sehr über Anfeindungen.

Ist Blut abgenommen worden, oder hast du nur einen Atemalkoholktest gemacht?

Es ist ja nicht nur der Geldbetrag. Der TE hat eine Straftat begangen und keine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Oktober 2020 um 13:51:30 Uhr:

Ist Blut abgenommen worden, oder hast du nur einen Atemalkoholktest gemacht?

Das ist egal – die Messung auf der Wache findet mit Geräten statt, deren Ergebnis gerichtsverwertbar ist.

Aus den Schlangenlinien müsste man auf Ausfallerscheinungen schließen. Damit wird es zur Straftat. Die Folgen weichen jedoch nicht so erheblich vom Bußgeldverfahren ab und dürften sich im Bereich eines Monatslohns bewegen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Oktober 2020 um 13:54:26 Uhr:

Es ist ja nicht nur der Geldbetrag. Der TE hat eine Straftat begangen und keine Ordnungswidrigkeit.

Das kommt auf die Bewertung der Schlangenlinien an.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot (bei einer Ordnungswidrigkeit) und einer Entziehung der Fahrerlaubnis (bei einer Straftat) ist durchaus erheblich, wie ich finde.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Oktober 2020 um 13:54:26 Uhr:

Es ist ja nicht nur der Geldbetrag. Der TE hat eine Straftat begangen und keine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Oktober 2020 um 13:54:26 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Oktober 2020 um 13:51:30 Uhr:

Ist Blut abgenommen worden, oder hast du nur einen Atemalkoholktest gemacht?

Das ist egal – die Messung auf der Wache findet mit Geräten statt, deren Ergebnis gerichtsverwertbar ist.

Aber nur im Owi Bereich.

Stimmt, das hab ich übersehen.

Das Ungute an den Schlangenlinien ist, dass dadurch eine Gefaehrdung anderer angenommen werden kann.

Ciao

Ratoncita

Korrekt! Die Schlangenlinien werden das Problem hier. Dadurch werden es mindestens 3 Punkte, alles weitere ist variable. Kann man leider nicht genau sagen / berechnen.

An den TE: wurde Dir Blut abgenommen? Wurde Dein FS einbehalten? Beides würde dafür sprechen, dass man Dir eine Straftat vorwirft wegen der Ausfallerscheinungen. In dem Fall rechne mit ca. 10 Monaten Sperrfrist, einem Monatsnetto Geldstrafe. Die Punkte werden bei Neuerteilung wieder auf Null gesetzt. Wegen der Probezeit musst Du in jedem Fall ein besonderes Aufbauseminar machen und die PZ wird verlängert.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 21:09

Zitat:

An den TE: wurde Dir Blut abgenommen? Wurde Dein FS einbehalten? Beides würde dafür sprechen, dass man Dir eine Straftat vorwirft wegen der Ausfallerscheinungen. In dem Fall rechne mit ca. 10 Monaten Sperrfrist, einem Monatsnetto Geldstrafe. Die Punkte werden bei Neuerteilung wieder auf Null gesetzt. Wegen der Probezeit musst Du in jedem Fall ein besonderes Aufbauseminar machen und die PZ wird verlängert.

Hallo nein es wurde kein Blut abgenommen. Lediglich ein pusttest. Den Führerschein behielten Sie auch nicht ein.

Sind das dann gute Anzeichen ?

Auf jeden Fall! Dann wird es wohl bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben mit 500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar (ca. 200–500 €).

Themenstarteram 20. Oktober 2020 um 6:50

VIELEN LIEBEN DANK FÜR EURE HILFE.

IHR HABT MIR EIN MASS AN SICHERHEIT GEGEBEN!

Ich wünsche euch allen den schönsten Herbst eures Lebens ;)

Hoffentlich lernst du daraus. Es ist auch unser Leben, mit dem du gespielt hast.

Zitat:

@nemack1 schrieb am 19. Oktober 2020 um 23:09:30 Uhr:

Zitat:

An den TE: wurde Dir Blut abgenommen? Wurde Dein FS einbehalten? Beides würde dafür sprechen, dass man Dir eine Straftat vorwirft wegen der Ausfallerscheinungen. In dem Fall rechne mit ca. 10 Monaten Sperrfrist, einem Monatsnetto Geldstrafe. Die Punkte werden bei Neuerteilung wieder auf Null gesetzt. Wegen der Probezeit musst Du in jedem Fall ein besonderes Aufbauseminar machen und die PZ wird verlängert.

Hallo nein es wurde kein Blut abgenommen. Lediglich ein pusttest. Den Führerschein behielten Sie auch nicht ein.

Sind das dann gute Anzeichen ?

Welchen Tatvorwurf haben sie dir denn gemacht? Haben sie dich als Betroffenen in einem Owi-Verfahren oder als Beschuldigten in einem Strafverfahren belehrt?

Falls du dich nicht mehr erinnern kannst, such die Wache auf und erkundige dich, was für eine Anzeige nun gegen dich geschrieben wurde. Eine telefonische Auskunft ist immer schlecht, es kann ja jeder anrufen ;)

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