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Airbags hinten beim Polo??

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 15. August 2016 um 7:53

Hallo,

mal eine frage an euch bezüglich der hinteren Airbags beim Polo.

Soweit ich informiert bin gab es diese als extra zu kaufen und waren bei keinem

Modell oder Ausstattungslinie serienmässig gewesen, oder??

Aber in den Verkaufsanzeigen habe ich noch bei keinem einzigen Farhzeug dieses Extra

finden können obwohl der Suchfilter dementsprechend eingestellt war.

Könnt Ihr mir da vielleicht mit Informationen weiterhelfen???

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. August 2016 um 8:19

Also nach einem vollen Fronttreffer eines A4 desen fahrer eingeschlafen war auf den i20 meiner Schwester ist ganz klar das Sie ohne die hilfreichen Luftkissen nie und nimmer diesen Unfall überlebt hätte.

Die Sonnenbrille wurde einfach weggeschleudert und ausser etlichen blauen flecken und schrammen vom Gurt und den Airbags ist nichts bleibendes verblieben.....

In den Kindersitzen sind die kleinen schon recht gut geschützt aber ein weiterer Schutz kann wohl nichts schaden und irgentwann sitzen die kleinen auch ohne diese als ganz normale Fahrgäste dort.

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Hm, ich glaub hier geht einiges durcheinander, oder?

Seitenairbags hinten unten gibt es im Polo gar nicht.

Kenne ich auch nur von der Mittelklasse aufwärts, allenfalls vom Golf VII.

VW Golf VII

Serienausstattung:

- Airbag für Fahrer und Beifahrer, mit Beifahrerairbag-Deaktivierung, inkl. Knieairbag auf der Fahrerseite

- Kopfairbagsystem für Front- und Fondpassagiere inkl. Seitenairbags vorn

Sonderausstattung:

- Seitenairbags hinten inkl. Proaktives Insassenschutzsystem (Seitenairbags und Gurtstraffer hinten für die äußeren Rücksitze, inkl. Warnleuchte für nicht angelegte Gurte)

Dagegen der VW Polo V

Serienausstattung:

- Airbag für Fahrer und Beifahrer, mit Beifahrerairbag-Deaktivierung sowie Kopf- und Seitenairbags vorn, kombiniert

Damit ist also lediglich der nach oben erweiterte Thorax-Kopf-Seitenairbag in der vorderen Sitzlehne gemeint.

Ein vollwertiges Kopfairbagsystem für Front- und Fondpassagiere wie im Golf VII oben gibt es daher in Serie nicht im Polo V!

Sonderausstattung:

- Kopfairbags für die äußeren Fondpassagiere = Vorhang-Kopf-Airbag für vorn und hinten

Ob der serienmäßige, erweiterte Thorax-Kopf-Seitenairbag in der vorderen Sitzlehne dann kleiner (also nur ein "normaler" Seitenairbag) ist oder unverändert verbaut wird, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Da müsste man wohl mal recherchieren, wie das VW konkret meint.

Zurück zum Thema:

Wer einen Polo V fährt und Kleinkinder hat, bei dem dürfte fraglich sein, inwieweit Kleinkinder hinten (in einem Kindersitz) real von einem optional bestellten Kopfairbag profitieren würden, im Fall des Falles?

Schöner, besser und vermutlich sicherer wäre für naturgemäß kleingewachsene Kleinkinder wohl eher die Kombi aus Seitenairbag ("unten", Becken, Hüfte, Thorax etc.) und echtem Vorhang-Kopfairbag ("oben", Kopf, HWS etc).

Gut, der KiSi mag dann ggf. den im Polo fehlenden Seitenairbag hinten z.T. "kompensieren", aber ohne KiSi? Wie weit der Kopf-Vorhang-Airbag hinten dann herunterfällt (= ab welcher minimalen Körpergröße er überhaupt wirksam werden kann), kann ich leider nicht sagen.

Überdies ist der Golf VII spürbar breiter als der Polo V und bietet schon deshalb auch im Seitencrash mehr Knautschzone...

Zitat:

@Taubitz schrieb am 16. August 2016 um 20:38:36 Uhr:

Hm, ich glaub hier geht einiges durcheinander, oder?

...

Find ich gar nicht, ich glaub wir sind uns alle ziemlich einig - was selten bei Motor Talk ist ;)

Umso besser.

Mir schien, dass die Begrifflichkeiten in Bezug auf den Airbag hinten etwas durcheinander geraten waren.

Vorhang-Kopf-Airbag hinten ist eben nicht gleich Seiten-Airbag hinten

und

erweiterter Seiten-Kopf-Airbag vorn ist eben nicht Vorhang-Kopf-Airbag vorn (und hinten) :D

Themenstarteram 17. August 2016 um 7:09

Finde auch das gerade diese Diskusion recht gut gelaufen ist und auch immer noch läuft und vor allem

zeigt es mir auch das sich noch mehr Menschen gedanken um Ihre Sicherheit im PKW machen und sich mit dem technisch möglichen beschäftigen.

Jeder Unfall ist anders und es kann auch nicht immer etwas an Bord sein was gerade davor schützt!!

Man sollte aber scxhon überlegen was momentan halt der stand der Technik ist und sich daran orientieren.

Da der Golf schon eine Ecke größer ist fällt dieser leider raus und ich finde halt das unser 9N gerade die richtige größe halt als Zweitfahrzeug, mehr muss nicht sein.

LG

SK

Naja, die 20cm mehr Außenlänge des Golf spielen im Alltag nicht wirklich eine Rolle.

Der Golf ist aber das klar erwachsenere Auto, bietet deutlich mehr Komfort und Sicherheit, hat die attraktiveren Motoren und kostet effektiv auch nur unwesentlich mehr als ein Polo.

Eben.

Aus den vom TE vorgebrachten Sicherheitsaspekten wäre die Wahl eines (ggf. nur wenig ausgestatteten = "nackten" = dann aber relativ günstigen) Golf VII vermutlich die bessere Zweitwagen-Wahl ggü. einem -zudem womöglich recht luxuriös ausgestatteten - Polo V als "nur Zweitwagen".

Es muss nicht gleich ein Q7 sein, wie hier jemand vorschlug.

Das Quentchen "Mehr" im Golf VII reicht. ;)

Zitat:

@Velocyraptor schrieb am 16. August 2016 um 12:36:59 Uhr:

 

Zu dem Thema "Airbag" generell, bin ich sowieso zwiegespalten.

Mir als Brillenträgerin droht, im Falle des Falles, Blindheit dadurch, dass der Airbag meine Brillengläser zerstört, und mir die Scherben in die Augen drückt!

Meine Einstellung dazu ist: Da würde ich lieber gleich tot sein!

Sorry, aber das ist kompletter Blödsinn!

Geh zu einem gescheiten Optiker und lasse dir Gläser aus Kunstoff verpassen.

Hab ich seid 15 Jahren und funktioniert einwandfrei.

Ausserdem: Wenn vom Airbag eine wie von dir beschriebene Gefahr ausgehen würde, hätte der Gesetzgeber schon längst eingegriffen. Hat er bisher nicht!

Hast Du irgendwelche Beweise für deine Theorie.

Zum Seitenairbag hinten: Kindersitz in Verbindung mit Kopfairbag ist wohl kein Problem. Kindersitz und Seitenairbag - da kann es Probleme geben. Hier wäre ich vorsichtig.

Als "kompletten Blödsinn" würde ich das nicht bezeichnen. Wenn der Airbag aufgeht,

drückt er Dir unsanft die Brille auf die Augen. Und dem Auge ist es relativ wurscht, ob

der auftreffende Fremdkörper aus Glas oder aus Kunststoff ist, der Verlust eines oder

beider Augen ist drin. Da hat schon mal eine Universität eine Studie erstellt. Wo sollte

denn da der Gesetzgeber eingreifen, was sollte er zwischen Airbag und Brille schieben?

Die Chancen, dass der menschliche Körper einen schweren Unfall durch einen Airbag-

Einsatz überlebt, steigen. Ob der Körper nach so einem Unfall noch funktionsfähige

Augen hat, will die Statistik eigentlich gar nicht wissen.

Und wie oft hat Dir der Airbag die letzten 15 Jahre die Kunststoffgläser in die Augen

gedrückt?

Gruss, Werner

Tja, manche Vorurteile und Mythen lassen sich anscheinend nicht ausrotten:

https://edoc.ub.uni-muenchen.de/15602/1/Horion_Stefan.pdf

Am besten auch gar nicht anschnallen (wg. Verletzungsgefahr im Crashfall!). :D

Zitat:

Zum Seitenairbag hinten: Kindersitz in Verbindung mit Kopfairbag ist wohl kein Problem. Kindersitz und Seitenairbag - da kann es Probleme geben. Hier wäre ich vorsichtig.

Hm. Hab gerade mal in der Bed.Anltg. des Golf VII geblättert, aber nichts gefunden, das die Verwendung von KiSi hinten bei optional bestellten hinteren Seitenairbags ausschließen würde:

http://www.motor-talk.de/.../...dienungsanleitung-online-t4552034.html

Themenstarteram 19. August 2016 um 8:19

Also nach einem vollen Fronttreffer eines A4 desen fahrer eingeschlafen war auf den i20 meiner Schwester ist ganz klar das Sie ohne die hilfreichen Luftkissen nie und nimmer diesen Unfall überlebt hätte.

Die Sonnenbrille wurde einfach weggeschleudert und ausser etlichen blauen flecken und schrammen vom Gurt und den Airbags ist nichts bleibendes verblieben.....

In den Kindersitzen sind die kleinen schon recht gut geschützt aber ein weiterer Schutz kann wohl nichts schaden und irgentwann sitzen die kleinen auch ohne diese als ganz normale Fahrgäste dort.

am 19. August 2016 um 11:32

Zitat:

@Cooperle schrieb am 18. August 2016 um 16:18:02 Uhr:

Zitat:

@Velocyraptor schrieb am 16. August 2016 um 12:36:59 Uhr:

 

Zu dem Thema "Airbag" generell, bin ich sowieso zwiegespalten.

Mir als Brillenträgerin droht, im Falle des Falles, Blindheit dadurch, dass der Airbag meine Brillengläser zerstört, und mir die Scherben in die Augen drückt!

Meine Einstellung dazu ist: Da würde ich lieber gleich tot sein!

Sorry, aber das ist kompletter Blödsinn!

Geh zu einem gescheiten Optiker und lasse dir Gläser aus Kunstoff verpassen.

Hab ich seid 15 Jahren und funktioniert einwandfrei.

Ausserdem: Wenn vom Airbag eine wie von dir beschriebene Gefahr ausgehen würde, hätte der Gesetzgeber schon längst eingegriffen. Hat er bisher nicht!

Hast Du irgendwelche Beweise für deine Theorie.

Zum Seitenairbag hinten: Kindersitz in Verbindung mit Kopfairbag ist wohl kein Problem. Kindersitz und Seitenairbag - da kann es Probleme geben. Hier wäre ich vorsichtig.

Ja, ich habe Beweise!

Und die Bilder dazu willst du garantiert nicht sehen.

Ist ja nicht so, als gäbe es, bezüglich Airbags, nicht schon genug Vorfälle jeglicher Art.

Einfach mal googlen: 16300 Ergebnisse

Darüber hinaus:

Sorry wenn ich über den Satz - Zitat: "Wenn vom Airbag eine wie von dir beschriebene Gefahr ausgehen würde, hätte der Gesetzgeber schon längst eingegriffen." Zitatende. - herzlich lachen muß.

Sagt Dir das Zitat: "Das Wohl Vieler steht über dem Wohl Einzelner" was?

Nach diesem Grundsatz werden nämlich Gesetze gemacht. (Anders wäre es gar nicht möglich Gesetze zu machen)

Auf den Airbag bezogen heißt das: Wenn von 100 Menschen die der Airbag "gerettet" hat, 5 Menschen bleibende Schäden durch Ebendiesen davontragen, so ist das, für den Gesetzgeber, ein akzeptables Verhältnis.

Anmerkung:

Sowas gibt es bereits in der Pharmabranche schon lange, oder meinst Du, der Beipackzettel mit der Auflistungen von möglichen, gefährlichen, Nebenwirkungen des Medikaments in den Medikamentenpackungen ist nur Deko?

Aber gleib Du bei Deinem "Treu und Glauben".

Ich bleib dabei, dass mir mit einem Sprengsatz, (Und ja, der Airbag wird durch einen kleinen Sprengsatz "gezündet"), vor der Nase, mehr als unwohl ist!

 

Ändert aber nichts an den Fakten, siehe pdf oben in meinem vorherigen Beitrag.

p.s.: Auch im Gurtsystem ist ein kleiner Sprengsatz verbaut: im Gurtstraffer! :D

Ergo, wie ich schon weiter oben riet, am besten auch gar nicht anschnallen, damit nichts passiert! :D

am 19. August 2016 um 18:52

Aha, das Pdf soll ich also als "Fakt" ansehen?! Nundenn.

Und anschnallen tu ich mich aus Prinzip nicht. Wen interessierts?

Der Spruch mit dem "nicht anschnallen" wird wohl nicht so ganz ernst

gemeint sein. Weil die "Handy- und Gurtkontrollautos" wahrscheinlich

bundesweit unterwegs sind. Und wenn die Dich oft genug fotografiert

haben, wird es halt teuer, und Dein Führerschein ist aus Sicht der Be-

hörden dann in Gefahr. Weil "Wiederholungstäter" oder "unbelehrbar"

Wenn`s soweit ist, ist das mit dem "Nichtanschnallen" ja kein Problem

mehr.

Gruss, Werner

Zitat:

@Velocyraptor schrieb am 19. August 2016 um 20:52:12 Uhr:

Aha, das Pdf soll ich also als "Fakt" ansehen?! Nundenn.

Und anschnallen tu ich mich aus Prinzip nicht. Wen interessierts?

och, u.a. die Polizei, in jedem Falle aber Deine Hinterbliebenen, vermute ich mal...

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