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AHK B-Klasse

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 9. April 2012 um 12:47

Ich möchte an meinem B180 eine AHK nachrüsten lassen.

Ohne Anpassung des Kühlgebläses soll lt. meinem Händler die

Anhängelast nur 400 kg betragen.

Stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpiPunkt

Was war denn der Kostenfaktor für den nachträglichen Einbau ???

War denn die Eintragung in die Fahrzeugpapiere denn mit dabei ???

Oder sollte man gleich mit AHK bestellen.

[/quote

 

Die meisten Nachrüstsysteme sind heutzutage eintragungsfrei dank EU Nummer. Der Einbau an sich ist sehr einfach, aber der Anschluss an die Fahrzeugelektrik ist extrem komplex und nur was für ausgewiesene Spezialisten.

Ich würd auf jeden Fall ab Werk bestellen, für 940€ kriegst du es vergleichbar nicht billger.

Bei allen Nachrüstangeboten die ich bisher gesehen hab war keine Abklappfunktion enthalten.

Bestenfalls war der Zughaken abnehmbar.. und der fliegt dann schön im Kofferraum rum, bei dem Gewicht des Teils bestimmt kein Spass.

Ebenso fehlt fast immer das Steuergerät welches z.B.den Parkpieper (sofern vorhanden) abstellt wenn man einen Hänger dran hat.

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Moin!

Der B 200 CDI hat laut Datenblatt eine maximale Anhängelast (gebremst) von 1400 kg. Nun hat mein alter Wohnwagen ein eingetragenes Maximalgewicht von 1600 kg. Bei meinem jetzigen Touran 2.0 TDI wird unterschieden: Bei 8% Steigung zulässige 1800 kg und bei 12% Steigung zulässige 1500 kg. Gibt es bei MB evtl. auch noch eine solche Differenzierung? Hab ich Chancen auf 1600 kg zulässige Abhängelast beim 200 B CDI zu kommen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Die 1400kg dürften bereits das maximale sein, du darfst noch die Stützlast aufrechnen. Ansonsten halt den Wowa so beladen dass er nicht das Limit knackt. Du darfst auch einen Autotransporter mit zGG 3,5t anhängen, wenn er so beladen ist dass er 1400kg + meintetwegen 75kg Stützlast nicht überschreitet, nur das zählt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Danke für die Antwort. Was mich nur wundert ist, daß der Touran mit gerade mal 4 PS mehr, 400 kg mehr schleppen darf...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Hallo ich möchte hier auch mal einen Beitrag zum Thema leisten.

Auf direkte Nachfrage bei Mercedes, wurde mir geantwortet, dass in 2012 die B-KLasse mit der Topmotorisierung kommt und diese wohl 1500kg anhängen darf.

Aus meiner Sicht kann ich dies nicht nachvollziehen, da der "Alte" B schon mit den 180er Motoren 1500 KG ziehen durfte.

Warum der "Neue", trotz stärkerer Basismotoren mit deutlich besseren Drehmomentwerten, nun nur noch 1400 Kg bzw. 1200 Kg bei den kleinsten Motoren ziehen darf hat man mir nicht erklärt, bedeutet aber auf alle Fälle einen Rückschritt.

Übrigens zählt bei der Anhängelast das komplette Anhängergewicht, die Deichsellast darf nicht abgezogen werden.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von raceramler

Übrigens zählt bei der Anhängelast das komplette Anhängergewicht, die Deichsellast darf nicht abgezogen werden.

Doch, die Stützlast darf immer aufadiert werden, nur bei 3,5T ist Schluss, da darf die Stützlast nicht mehr zugerechnet werden.

Wenn der Hänger auf der Radlastwaage steht wird die Stützlast ja auch nicht erfasst da dieses Gewicht auf dem Zugfahrzeug liegt.

Das bezieht sich natürlich nur aufs Zugfahrzeug, beim zGG des Hängers darf die Stützlast nicht aufadiert werden,

Auszug:

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

am 6. Oktober 2011 um 8:56

Naja das mit der zul. Anhängelast hat ja auch nicht nur mit der Motorleistung zu tun.

Ziehen kann er sicher sogar 1800kg von der Leistung des Motors her.

Die beschränkenden Faktoren sind allerdings Kühlung, Antriebsstrang, Bremsverhalten und Fahrverhalten welche neben der Leistung natürlich mit berücksichtigt werden bei max. zul. Anhängelast.

Schade ist es definitiv da 1600kg schon standard sein sollten wenn man den Anhängerbetrieb machen will.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

1.200 kg Anhängelast sind ein Witz. Ein C-Klasse darf mit gleichen Motoren 1.800 kg. Wovor hat man bei der B-Klasse Angst?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Hi,

wie schon geschrieben die Motorleistung ist nicht das problem. Mit über 100PS könnte man deutlich mehr als 2t problemlos bewegen.

Die begrenzenden Faktoren sind eher die restliche technik,wie z.B. Getriebe,Antriebsstrang,Kühlung und evtl. auch ganz einfach die karosseriestabilität.

Ein hecktriebler ist konstruktionsbedingt deutlich massiver gebaut im Heckbereich,auch die alte B-Klasse mit ihrer Sandwichplattform dürfte insgesammt solider gebaut worden sein.

Vielleicht ist die karosserie der neuen B-Klasse im heckbreich einfach net stabil genug um die Kräfte eines schwereren Anhängers aufzunehmen.

Aber vielleicht ist das ganze auch schlicht und einfach nur marketing und MB möchte gerne auch noch ein paar Auto´s verkaufen die höhere Anhängerlasten ziehen dürfen :D

Gruß Tobias

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

In der Zulassungsbescheinigung des B 180 CDI Automatik steht unter "Sonstige Vermerke" O.1 (Anhängelast gebremst 1.200 kg): 1.500 kg bis 8 % Steigung.

Ich denke, bei größeren Motoren wird kein kleinerer Wert stehen.

Keine Änderungen bei Stützlast und ungebremst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Ein weiteres Problem ist auch die zulässige ungebremste Anhängelast.

Diese liegt laut der techn. Daten in der aktuellen Preisliste für den B 200 BE bei nur bei 695 kg und auch für den B 200 CDI nur bei 735 kg.

Also in beiden Fällen mit der z. Zt. stärksten Motorisierung noch unter 750 kg (in der Regel haben fast alle ungebremsten Anhänger ein zGG von 750 kg)

Wie hoch ist dann die Stützlast bei den o.g. Fahrzeugen laut Zulassung?

Gruß

renault4cv

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Max. Anhängelast 1400 kg' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von wolf125

Ich möchte an meinem B180 eine AHK nachrüsten lassen.

Ich möchte das auch.

Bislang habe ich aber immer nur die Auskunft erhalten, dass eine Nachrüstanhängerkupplung noch nicht erhältlich sei. (Daher kann ich Deine Frage leider auch nicht beantworten. Das mit dem Einbau eines stärken Ventilators war aber schon bei der C-Klasse so, sodass es zumindest plausibel klingt.)

Gibt es denn jetzt den Original Nachrüstsatz für die AHK von Mercedes schon?

am 27. Mai 2012 um 19:02

Auch ich habe das Problem bezüglich des

nachträglichen Einbaus einer Anhängekupplung

für die neue B Klasse W 246.

Habe bei meinem Händler bereits Mitte April 2012

den Nachrüstsatz bestellt. Werde nun immer wieder

vertröstet -

Hat jemand hier mehr Glück? Oder weiß jemand wann

definitiv der Nachrüstsatz bei den Händlern ist?

Vorige Woche wurde in unserem Fall (besser gesagt im B meines Vaters) die Original-Nachrüst-Anhängekupplung von MB verbaut. Genaues weiß ich nicht (und das, was ich weiß, nur aus Erzählungen); nur dass es für die Werkstatt, die den Einbau im neuen B das erste Mal gemacht hat, etwas mühsam war. Es hat letztlich von 8.00 Uhr morgens bis 15.00 Uhr gedauert, bis alles fertig war. Es dürften ziemlich viele Zerlegearbeiten notwendig sein (Erfahrungen mit dem nachträglichen Einbau haben den Mechanikern natürlich auch gefehlt). Einmal dachten die Mechaniker auch, das Steuergerät des B wäre kaputt gegangen, weil die Lichter nicht mehr funktioniert haben. Nach längerer Suche hat sich dann aber eine defekte Steckverbindung bei den für die AHK notwendigen neuen Kabeln als Ursache herausgestellt, die dann ausgetauscht wurde.

Jetzt (zumindest bislang) funktioniert aber alles klaglos.

Was war denn der Kostenfaktor für den nachträglichen Einbau ???

War denn die Eintragung in die Fahrzeugpapiere denn mit dabei ???

Oder sollte man gleich mit AHK bestellen.

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