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AGR Kühlerrückrufaktion; Probleme mit Leistung (Schnitzertuning)

BMW 3er F31
Themenstarteram 13. Mai 2020 um 16:22

Hallo zusammen, hier mein Problem: ich habe 2017 einen BMW 335d mit einer sog. Schnitzer Leistungssteigerung gekauft. Nun bin ich von BMW auf die Rückrufaktion des AGR Kühlers hingewiesen worden und bin dem auch nachgekommen. Bis dahin lief der Wagen spitze. Der erste Besuch endete darin, dass der AGR Kühler ausgetauscht wurde und Kühlmittel austrat. Das wurde seitens BMW behoben. Danach hatte ich beim stärkerem Durchtreten des Gaspedals plötzlich Leistungsverlust einmal in Form von "abbremsen" und einmal in Form von "kompletter Abschaltung des Pkw". BMW hat bisher den Fehler nicht gefunden, will jetzt aber das Schnitzer Steuergerät gegen ein BMW Steuergerät austauschen - natürlich auf meine Kosten und ohne zu wissen, ob es hilft.

Hat jemand bereits Erfahrung mit dieser Rückrufaktion und den daraus entstehenden Fehlern/Problemen mit Schnitzer Tuning? Ich freue mich auf eine Antwort.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjscheidt schrieb am 3. Juli 2020 um 15:03:42 Uhr:

Zitat:

@Mariolix schrieb am 3. Juli 2020 um 14:50:16 Uhr:

Aber du kannst es ja gerne aussitzen ( sofern dein Fahrzeug davon überhaupt betroffen ist ) mehr als das im Extem Fall die Hütte abbrennt kann ja nicht geschehen :D

Bei mir brennt nix ab :-)

Ich habe einen AGR Kühler überbrückt seit Anfang an. Der ist wie neu :-)

Der muss daher auch nicht getauscht werden.

Herzlichen Glückwunsch zum Fahren ohne Betriebserlaubnis!

42 weitere Antworten
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42 Antworten

Zitat:

@Mariolix schrieb am 17. Juni 2020 um 13:52:21 Uhr:

Ja, die Aktion ist überwacht und absolut verbindlich

Bei Nichtdurchführung kann es mit Entzug der Betriebserlaubnis enden .

Diese TA wurde neu aufgelegt und ist unabhängig davon zu betrachten ob bisherige durchgeführt wurden oder nicht !.

Warum auch nicht durchführen lassen ?

Je nach Umfang ist das schon ein hübscher Betrag den du nicht zahlen musst .

Mfg Mario

Also ich habe mit dem Code 0011580500 in der KBA Datenbank geschaut.

Da steht wird nicht verfolgt, also nicht verbindlich.

Zitat:

@hjscheidt schrieb am 3. Juli 2020 um 14:39:44 Uhr:

Zitat:

@Mariolix schrieb am 17. Juni 2020 um 13:52:21 Uhr:

Ja, die Aktion ist überwacht und absolut verbindlich

Bei Nichtdurchführung kann es mit Entzug der Betriebserlaubnis enden .

Diese TA wurde neu aufgelegt und ist unabhängig davon zu betrachten ob bisherige durchgeführt wurden oder nicht !.

Warum auch nicht durchführen lassen ?

Je nach Umfang ist das schon ein hübscher Betrag den du nicht zahlen musst .

Mfg Mario

Also ich habe mit dem Code 0011580500 in der KBA Datenbank geschaut.

Da steht wird nicht verfolgt, also nicht verbindlich.

Hallo @hjscheidt

Ich bleibe egal wie oft es hier noch anders ausgesagt wird bei meinem ursprünglichen Post das die Aktion überwacht wird ( auch wenn derzeit noch keine Überwachung ersichtlich ist da die TA rel.neu ist wird es garantiert noch erfolgen ) :confused:

Mfg Mario

Aber du kannst es ja gerne aussitzen ( sofern dein Fahrzeug davon überhaupt betroffen ist ) mehr als das im Extem Fall die Hütte abbrennt kann ja nicht geschehen :D

 

 

Zitat:

@Mariolix schrieb am 3. Juli 2020 um 14:50:16 Uhr:

Aber du kannst es ja gerne aussitzen ( sofern dein Fahrzeug davon überhaupt betroffen ist ) mehr als das im Extem Fall die Hütte abbrennt kann ja nicht geschehen :D

Bei mir brennt nix ab :-)

Ich habe einen AGR Kühler überbrückt seit Anfang an. Der ist wie neu :-)

Der muss daher auch nicht getauscht werden.

Aber gut, habe jetzt mal einen Termin für nächste Woche gemacht.

Muss halt nun die Überbrückung rückbauen und noch etwas anders.....

Dazu habe ich einiges Codiert. Falls die ein Softwareupdate machen ist das auch alles weg.

Dazu kostet das ganze einen halben Tag Werkstattaufenthalt. Hinfahren (20km), warten, abholen usw.

Ist einfach ein in meinem Fall unnötiger Aufwand.

...gute Entscheidung.

Gib doch dann mal ein kurzes Update was bei deinem gemacht wurde.

Mfg Mario

Zitat:

@Mariolix schrieb am 3. Juli 2020 um 15:33:33 Uhr:

...gute Entscheidung.

Gib doch dann mal ein kurzes Update was bei deinem gemacht wurde.

Mfg Mario

OK. Mache ich dann nächste Woche.

Auf dem Anschreiben steht:

AGR Kühler tauschen, Sauganlage prüfen und evtl ersetzen.

Im ersten Anschreiben stand noch, der Kühler soll nur geprüft werden, nun auf jeden Fall getauscht werden.

Sauganlage = Luftansaugung?

Die war von Anfang an wackelig und hat ein Döhnen verursacht. Die habe ich schon leicht modifiziert und besser befestigt.

Zitat:

@hjscheidt schrieb am 3. Juli 2020 um 15:03:42 Uhr:

Zitat:

@Mariolix schrieb am 3. Juli 2020 um 14:50:16 Uhr:

Aber du kannst es ja gerne aussitzen ( sofern dein Fahrzeug davon überhaupt betroffen ist ) mehr als das im Extem Fall die Hütte abbrennt kann ja nicht geschehen :D

Bei mir brennt nix ab :-)

Ich habe einen AGR Kühler überbrückt seit Anfang an. Der ist wie neu :-)

Der muss daher auch nicht getauscht werden.

Herzlichen Glückwunsch zum Fahren ohne Betriebserlaubnis!

Nur der Kühler, AGR ist weiterhin voll aktiv.

Geht so auch problemlos durch die AU.

Der Kühler ist sowieso nicht immer in Betrieb, nur bei höheren Temperaturen.

Zitat:

@hjscheidt schrieb am 3. Juli 2020 um 17:11:39 Uhr:

Nur der Kühler, AGR ist weiterhin voll aktiv.

Geht so auch problemlos durch die AU.

Der Kühler ist sowieso nicht immer in Betrieb, nur bei höheren Temperaturen.

Das glaube ich dir gerne, es bleibt dennoch in Zweifel eine Manipulation des Abgassystems. Warum du es machst kann ich natürlich nachvollziehen.

Also doch! Heute Morgen war es dann soweit, Post von BMW.

Auch bei mir Tausch, siehe Anschreiben.

Noch vor 2 Wo. hieß es nach VIN Abfrage beim Händler: für dieses Fzg nicht vorgesehen; was für eine Verarsche...

Setze jedoch voraus, dass alles ohne Software Aufspielen geht, nicht dass die mir das derzeitige Set-Up beeinträchtigen ( Schnitzer)

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Asset.JPG
am 4. Juli 2020 um 12:26

Also laut BMW Kundenbetreuung und einem Freund der bei BMW Mechaniker ist, ist das Schreiben nicht richtig formuliert. Es sagt zwar das quasi getauscht werden muss, es wird aber jetzt der Bauindex überprüft und dann entschieden ob ausgetauscht wird. Ich habe am Montag meinen Termin zur zweiten Untersuchung. Laut BMW MA.... wer ganz sicher sein will, das das Ding getauscht wird, sollte einige Tage vor dem Termin einfach mal den Kühlwasser Sensor abstecken, so das ein Fehlerspeicher Eintrag gemacht wird. In diesem Fall wird immer getauscht ;)

Was hast du denn da für einen Fachmann am Start :D

Es geht hier um Produktionszeiträume und der Fehlerspeicher wird bei der Eingangsprüfung überhaupt nicht ausgelesen .

Bring das Teil in die Werkstatt und dann wird schon das gemacht was erforderlich ist .

Mfg Mario

Ich war heute bei BMW.

Mariolix hat recht. Es wird nur stur das Produktionsdatum, dass auf dem Kühler steht, geprüft. Es erfolgt keinerlei Prüfung, ob das Teil defekt ist oder beeinträchtigt.

Bei mir 14.11.14 -> muss getauscht werden.

Ansaugung wurde nichts geprüft, obwohl was auf dem Schreiben steht.

Es erfolgt nicht zwingend ein Softwareupdate, evtl Rücksetzung gewisser Adaptionswerte.

Zeitaufwand für den Tausch, halber Tag.

Wann der Austausch erfolgt ist unbekannt. Es gibt kein Lieferdatum für das Ersatzteil.

Alles zwischen einer Woche und drei Monaten wäre möglich.

Dass das Schreiben falsch formuliert ist, das genau hat mir der Service MA auch gesagt.

Moin,

da der TE seit Wochen durch Abwesenheit glänzt und der Thread aktuell einem identischen Verlauf wie der schon vorhandene Sammelthread nimmt, mache ich hier zu.

Die weitere Diskussion findet hier statt

https://www.motor-talk.de/.../...gen-agr-brandgefahr-t6472647.html?...

Gruß

Zimpalazumpala

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