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ADAC Plus-Mitgliedschaft (Schutzbrief)

Themenstarteram 9. April 2013 um 22:03

Hallo allerseits,

hat von euch jemand noch die ADAC-Schutzbrief-Bedingungen von 1988 ?

Die haben mich nämlich abgeschleppt (Zylinderkopfdichtungsschaden am Zugfahrzeug) und wollen jetzt von mir für das Mitnehmen des 2.0 to-Anhängers (für 400 km) 650 Euro haben.

Nach den aktuellen Bedingungen wäre das glaubich sogar legitim - weil nur das Fahrzeug nach Hause geschleppt wird das beschädigt ist - und das war nunmal nicht der Anhänger sondern das Zugfahrzeug.

Also hatte ich ein Recht darauf daß das Zugfahrzeug nach Hause kommt, der Anhänger aber nicht - die MEHRKOSTEN i.H.v. Euro 650,- soll ich jetzt zahlen.

Nun habe ich aber seitdem ich den Führerschein habe (also 1988) diesen Euro-Schutzbrief (heute heisst das wohl Plus-Mitgliedschaft) - und dementsprechend liegen meinem Vertrag die 1988er Bedingungen zugrunde - und ich bin mir ziemlich sicher daß das damals anders war. kann mich auch daran erinnern daß mir das gleiche 1997 schon mal passiert ist (okay - damals waren es nur 180 km) und die mich UND meinen voll beladenen Anhänger kostenlos nach Hause gebracht haben.

Natürlich habe ich im Rahmen von diversen Aufräumarbeiten das kleine gelbe (ich glaube DIN A6) Heft weggeschmissen von 1998 - würde mich freuen wenn von Euch das noch einer hätte !!!

Gruß

Thosa

 

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von situ

...

Na also. Aber mir glaubt ja keiner.

...

Hallo situ,

 

das siehst Du falsch.

Deine Beiträge weiß ich durchaus zu schätzen, aber "Glauben ist gut, Kontrolle ist besser" ;), schließlich hatte ich eine andere Erfahrung gemacht.

 

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 25. April 2013 um 14:17

Hallo allerseits,

vielen Dank für die ganzen gut gemeinten Antworten.

Leider konnte mir so richtig keine weiterhelfen.

Und zwar weil ich ein Versicherungsverhältnis mit der

ADAC SCHUTZBRIEF VERSICHRUNGS AG

habe (auch wenn ich Mitglied in einem Verein bin wo sich meinetwegen die Satzungen alle paar Wochen aendern koennen)

und es deshalb nicht auf die Satzung, sondern die Versicherungsbedingungen ankommt. Und zwar die aus 1988 - weil ich seitdem keinen neueren zugestimmt habe !

Nur habe ich eben diese 1988er Bedingungen nicht mehr.

Das war / ist mein Problem.

Gruß, Thosa

Zitat:

Original geschrieben von thosa1

...

Leider konnte mir so richtig keine weiterhelfen.

Und zwar weil ich ein Versicherungsverhältnis mit der

ADAC SCHUTZBRIEF VERSICHRUNGS AG

habe (auch wenn ich Mitglied in einem Verein bin wo sich meinetwegen die Satzungen alle paar Wochen aendern koennen)

und es deshalb nicht auf die Satzung, sondern die Versicherungsbedingungen ankommt. Und zwar die aus 1988 - weil ich seitdem keinen neueren zugestimmt habe !

Nur habe ich eben diese 1988er Bedingungen nicht mehr.

Das war / ist mein Problem.

 

Gruß, Thosa

Hallo Thosa,

 

hatte bereits folgendes geschrieben:

"Indem Du den neuen, geringeren Beitrag akzeptiert hast, wurde die Änderung für Dich gültig.

Ich gehe davon aus, daß die jeweils aktuellen Bedingungen Gültigkeit haben und nicht irgend welche früheren."

 

Hier kannst Du nachlesen wer die Leistungen erbringt.

Dort steht u. a. folgendes:

"ADACPlusMitglieder haben Anspruch auf die ADAC-Pannen- und Unfallhilfe für ADAC-Mit-glieder gemäß Ziff. 1.1 und zusätzlich auf Schutzbriefleistungen gemäß den näheren

Bestimmungen der ADACPlusMitgliedschaft und der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG für die ADACPlusMitgliedschaft."

 

Gibt es noch Unklarheiten?

 

Liebe Grüße

Herbert 

am 25. April 2013 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von thosa1

Und zwar weil ich ein Versicherungsverhältnis mit der

ADAC SCHUTZBRIEF VERSICHRUNGS AG

Das ist wohl dein noch immer bestehender Irrtum. Du hast ein Vertragsverhältnis mit dem ADAC. Der ADAC wiederum hat ein Vertragsverhältrnis mit dem Gruppenversicherer.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Anders dagegen die Auskunft meines freundlichen Direktversicherers:

****************************************************************

Versicherungsscheinnummer: xxxxxxxx

 

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

.......

Der Rücktransport des Wohnwagenanhängers wäre auch dann versichert, wenn nur das Zugfahrzeug fahruntüchtig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre xxxxx

*****************************************************************

6 EUR bezahlt - denn was mache ich 2.000 km fern der Heimat, wenn mir der Zugwagen geklaut wurde?

Hallo situ,

 

habe auf den Seiten meines WoWa-Versicherers (DEVK) gegoogelt und unter Schutzbrief nur das und das gefunden, was der ADAC auch bietet.

Könntest Du bitte angeben, ggf. per PN, von welcher Gesellschaft Du die Zusage bekommen hast, daß bei defektem Zugfahrzeug auch der Transport intakter Anhänger versichert ist.

 

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

noch eine Ergänzung.

Den Schutzbrief der DEVK kann man in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung - für Pkw, Campingfahrzeuge (bis 4 t) und Krafträder (ausgenommen Leichtkrafträder und -roller) abschließen.

Die DEVK definiert den Begriff "Campingfahrzeuge" als Wohnmobil und nicht als Wohnwagen, die als Wohnanhänger zählen.

Habe diesbezüglich soeben mit der DEVK telefoniert.

Früher soll das mit den Wohnanhängern möglich gewesen sein, seit 2012 aber nicht mehr.

Wat nu?

Liebe Grüße

Herbert

am 11. Dezember 2013 um 16:38

nach zig Jahren Mitgliedschaf hat der ADAC die Plus-Mitgliedschaft gekündigt, nachdem in meiner Familie ein Todesfall eingetreten war und wir (meine Frau und ich) mit Hund aus Portugal die Reise unterbrechen mussten. Nachdem die Buchung eines Hin- und Rückfluges von Faro nach Bremen bei der Auslandspannenhilfe misslungen war, sind wir mit dem WoMo (4,6 to) zurückgefahren, nachdem man uns Kostenerstattung versprochen hatte. Ich habe mir dann erlaubt, darauf hinzuweisen, dass 20Cent pro KM nicht einmal für die Dieselkosten reicht. Statt einer Begründung bekam ich heute per Einschreiben die Nachricht, dass der ADAC meine ADAC-Plus-Mitgliedschaft nach Punkt B2 der Bedingungen (die natürlich nicht beigefügt waren) in eine Mitgliedschaft ohne Plusleistungen umstellt. "Den verbleibenden Beitrag schreiben wir Ihrem Beitragskonto gut". -ohne weitere Kommentar -

Nach 25 Jahren Mitgliedschaft, habe ich dieses Jahr endlich bei diesem Verein gekündigt.

Wenn ich sowas lese, fühle ich mich wieder bestätigt dass es richtig war.

Es gibt schließlich auch Alternativen zum ADAC.

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