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ADAC Plus-Mitgliedschaft (Schutzbrief)

Themenstarteram 9. April 2013 um 22:03

Hallo allerseits,

hat von euch jemand noch die ADAC-Schutzbrief-Bedingungen von 1988 ?

Die haben mich nämlich abgeschleppt (Zylinderkopfdichtungsschaden am Zugfahrzeug) und wollen jetzt von mir für das Mitnehmen des 2.0 to-Anhängers (für 400 km) 650 Euro haben.

Nach den aktuellen Bedingungen wäre das glaubich sogar legitim - weil nur das Fahrzeug nach Hause geschleppt wird das beschädigt ist - und das war nunmal nicht der Anhänger sondern das Zugfahrzeug.

Also hatte ich ein Recht darauf daß das Zugfahrzeug nach Hause kommt, der Anhänger aber nicht - die MEHRKOSTEN i.H.v. Euro 650,- soll ich jetzt zahlen.

Nun habe ich aber seitdem ich den Führerschein habe (also 1988) diesen Euro-Schutzbrief (heute heisst das wohl Plus-Mitgliedschaft) - und dementsprechend liegen meinem Vertrag die 1988er Bedingungen zugrunde - und ich bin mir ziemlich sicher daß das damals anders war. kann mich auch daran erinnern daß mir das gleiche 1997 schon mal passiert ist (okay - damals waren es nur 180 km) und die mich UND meinen voll beladenen Anhänger kostenlos nach Hause gebracht haben.

Natürlich habe ich im Rahmen von diversen Aufräumarbeiten das kleine gelbe (ich glaube DIN A6) Heft weggeschmissen von 1998 - würde mich freuen wenn von Euch das noch einer hätte !!!

Gruß

Thosa

 

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22 Antworten
am 10. April 2013 um 6:26

Soweit ich weiß handelt es sich bei der ADAC Mitgliedschaft um eine Art Verein, bei dem dann immer die aktuelle Satzung gilt.

Es ist eben kein Vertrag, den Du abgeschlossen hast und dessen Bedingungen festgeschrieben sind.

Aber ganz sicher bin ich mir nicht.

Ich bin zwar schon seit 1978 Mitglied, auch mit Plus-Mitgliedschaft. Aber die alten Unterlagen habe ich mit Sicherheit nicht mehr. Wenn die akutelle Satzung wirklich gilt, wirst Du wohl Pech haben. Normalerweise fragt man das ja auch vorher und wundert sich nich hinterher über eine derartige Rechnung.

 

am 10. April 2013 um 7:07

Mein letztes "´Schutzbriefheft" ist etwas jünger.

Ich kenne aber die Regelung nicht anders, als dass sich die Versicherung auf die Rückführung eines nicht fahrfähigen Fahrzeuges bezieht. Das gab schon vor Jahrzehnten Diskussionen unter den Campern. Die Rückführung eines Anhängers wurde kulant gehandhabt, wenn sie keine Mehrkosten verursachte (z. B. Gestellung eines Mietwagens mit AHK).

Hallo,

früher hieß das ADAC-Euro- bzw. Inlands-Schutzbrief.

Im Jahr 1992 erfolgten Umstellungen mit veringerten Beiträgen, weil die allgemeinen Club-Leistungen verbessert wurde und einige Teile des Schutzbriefes enthielten.

Dabei handelte es sich um Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Bergung im Inland.´

Nicht betroffen von der damaligen Änderung waren Auslandsschutzbriefe.

Gleichzeitig erfolgte die Umstellung des Anspuchsberechtigten von Fahrzeug auf Fahrer, was aber im Laufe der Jahre öfters modifiziert wurde.

Indem Du den neuen, geringeren Beitrag akzeptiert hast, wurde die Änderung für Dich gültig.

Ich gehe davon aus, daß die jeweils aktuellen Bedingungen Gültigkeit haben und nicht irgend welche früheren.

In Deinem Fall glaube ich aber, daß folgende Regelung zum Ansatz gekommen ist - Zitat:

"Pannen- und Unfallhilfe

Das ist passiert:

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall und brauchen Hilfe an Ort und Stelle.

Das leisten wir:

Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland an Ort und Stelle und Kostenübernahme bis zu 200,- EUR

Abschleppen und Kostenübernahme nach Panne oder Unfall zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt bis zu 200,- EUR inkl. Gepäck und Ladung

Kostenübernahme für eine Bergung des Fahrzeugs im Inland

nur für PlusMitglieder:

für PlusMitglieder leisten wir europaweit und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres"

Ich hatte einen Fall, wegen Turboladerdefekt des PKWs, bei dem sowohl PKW als auch WoWa kostenlos abgeschleppt wurden, aber nur wenige Kilometer.

In einem anderen Fall wurde der Wohnwagen wegen Reifenpanne kostenlos zu mir nach Hause abgeschleppt, Entfernung ca. 80 km.

Liebe Grüße

Herbert

am 10. April 2013 um 9:05

Dazu gab es intensive Diskussionen und auch Stellungnahmen des ADAC (habe auch eine).

Aktuell besteht Anspruch nur hinsichtlich des nicht fahrtüchtigen Fahrzeuges. Eine sehr unbefriedigende Situation, weswegen ich bei einem anderen Anbieter abgeschlossen habe.

am 10. April 2013 um 9:09

Aus der Leistungsordnung des ADAC:

Zitat:

Der ADAC behält sich für die einzelnen in dieser Leistungsordnung zugesagten

Clubleistungen vor, sie im Einzelfall wegen nicht bestimmungsgemäßer

oder missbräuchlicher Inanspruchnahme oder bei Missbrauch der Mitgliedskarte

abzulehnen, sowie nach vorheriger Ankündigung für die Zukunft zu

ändern, zu ergänzen oder einzustellen.

Quelle: ADAC.de / Stand 1.1.2008

Ich vermute mal, dass ein Hinweis in der Clubzeitschrift auf eine neue Leistungsordnung dafür reicht. Wenn man damit nicht einverstanden ist, hat man i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht. Widerspricht man nicht innerhalb von x Wochen, simmt man schweigend zu.

Die Postbank ist auch so ein Spezialverein. Hat klammheimlich das gute alte Sparbuch mit einer Gebühr versehen. Die Info dazu wurde den Kunden auch zugeschickt. Im Kleingedruckten auf der Rückseite eines Werbeflyers für die neue Sparcard.

 

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

früher hieß das ADAC-Euro- bzw. Inlands-Schutzbrief.

Im Jahr 1992 erfolgten Umstellungen mit veringerten Beiträgen, weil die allgemeinen Club-Leistungen verbessert wurde und einige Teile des Schutzbriefes enthielten.

richtig. ich habe auch noch einen solch URALTEN euro schutzbrief der aber immernoch gilt.

ich hatte vor ca 2 jahren das problem das mit eine spurplatte abgerissen ist. der wagen stand ca 60km von zuhause weg an einem sonntag. also adac angerufen:

"ja abschlepper kommt, wir müssen das nur das mit einem autohaus noch abklähren"

"warum autohaus?"

"na wir schleppen sie ja nur bis zur nächsten werkstatt!"

"aber sicher NICHT! sie schleppen mich bis zu mir nach hause in MEINE werkstatt."

"nein sie haben ja nur eine normale mitgliedschaft."

"nein ich habe einen euro schutzbrief. und dieser schleppt mich in die werkstatt meiner wahl."

"ach ja ich hab grad nochmals im anderen system nachgeschaut...natürlich schleppen wir sie bis nach hause oder in die werkstatt ihrer wahl."

abschlepper gekommen, auto aufgeladen:

"und in welche werkstatt?"

"na zu mir nach hause."

"und wo ist das?"

*postleitzahl und adresse*

" sind sie sicher? das sind ja 60km....ich kann mir nicht vorstellen das bei dem preis sowas drin ist...weiss der adac da bescheid?"

"ja!"

"da muss ich erstmal in der zentrale anrufen."

*abschlepper ruft bei seinem disponenten an*

"ja hat schon seine richtigkeit. der kunde wird bis zu seiner werkstatt nach wunsch geschleppt. freigabe vom adac nach *plz sowiso* liegt vor."

ich hatte öfters schon mal den adac gebraucht und auch im bekanntenkreis einige fälle die ALLE KOSTENLOS nach hause geschleppt wurde -> alle mit diesem alten euro schutzbrief von anno dazumal. ok die maximale distanz waren 100km und es waren NUR autos ohne anhänger.

Hallo,

 

es ist ziemlich kompliziert.

Hier kann man das nachlesen.

Anhänger mit einer Achse (incl. Tandemachse bis 1 m Achsabstand) sind mitversichert.

In der normalen ADAC-Mitgliedschaft sind die Abschleppkosten auf 200 € begrenzt.

Mit der Plus-Mitgliedschaft erwirbt man darüber hinaus einen Reise-Schutz, der ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort beginnt und Reisen innerhalb Europas bis zu 92 Tagen umfaßt.

 

Innerhalb Europas können u. U. die folgenden zusätzlichen Leistungen beansprucht werden:

  • § 27 Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall
  • § 28 Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
  • § 29 Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall
  • § 30 Fahrzeugtransport
  • § 31 Personentransport »Pick-up« Service (in Deutschland)

 

Für mich heißt das, daß es immer auf den speziellen Fall ankommt.

In dem Fall, wo mein Wohnwagen an einem Sonntag im September 2008 kostenlos über 80 km an meinen Wohnsitz transportiert wurde, was sicherlich höhere Kosten als 200 € verursacht haben dürfte, hätte ich alternativ vermutlich Anspruch auf Übernachtungskosten oder Fahrzeugtransport gehabt, was dann sicherlich noch teurer geworden wäre.

Sicher bin ich mir nicht, aber ich habe jedenfalls keine Zuzahlung leisten müssen.

 

Im Fall des TE würde ich auf jeden Fall zunächst das Gespräch mit dem ADAC suchen.

Der Anhänger ist auf jeden Fall mitversichert gewesen.

Wie hoch die Gesamtabschleppkosten waren kann ich nicht beurteilen, sollten davon aber nur die 200 € übernommen worden sein, die auch ohne die Plus-Mitgliedschaft übernommen worden wären, dann würde ich die o. g. zusätzlichen Leistungen ins Gespräch bringen, die ohne Heimführung entstanden wären.

 

Liebe Grüße

Herbert

am 10. April 2013 um 21:05

Zitat:

Der Anhänger ist auf jeden Fall mitversichert gewesen.

Das ist richtig. Da er er aber fahrtüchtig war, ist für ihn der Versicherungsfall nicht eingetreten. Es besteht laut Vertrag keinerlei Verpflichtung.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Der Anhänger ist auf jeden Fall mitversichert gewesen.

Das ist richtig. Da er er aber fahrtüchtig war, ist für ihn der Versicherungsfall nicht eingetreten. Es besteht laut Vertrag keinerlei Verpflichtung.

Hallo,

wie schon gesagt, es ist ziemlich kompliziert.

Allerdings bin ich nicht Deiner Ansicht, aus folgenden Gründen:

§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?

1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers.

...

und

§ 30 Fahrzeugtransport

...

2. Wir transportieren das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC-Vertragspartner vom Ein-stellort zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

...

5. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht

Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn vom ADAC zu verschiedenen Konstellationen eine verbindliche Aussage gemacht würde.

Aber vielleicht will man sich auch nicht festlegen und sich die Option einer Einzelfallentscheidung offen lassen.

Habe beide Fälle selbst erlebt und keine Zuzahlung leisten müssen, einmal Auto defekt und WoWa nicht und einmal WoWa defekt und Auto nicht.

Übrigens ist auch nicht einzusehen, wodurch für die Mitnahme eines Anhängers, bei defektem Zugfahrzeug, nennenswerte Zusatzkosten entstehen sollen.

Wenn man vorher weiß, daß ein PKW und ein Anhänger zu transportieren sind, dann ist ein Fahrzeug mit entsprechender Anhängevorrichtung erforderlich, an die der WoWa lediglich angehängt wird.

In meinem Fall, mit defektem PKW, hatte der beauftragte Abschleppunternehmer das nicht berücksichtigt und mußte zwei Fahrzeuge entsenden, aber ich habe trotzdem nichts zugezahlt.

Ist nur der WoWa defekt ist auch nur der zu transportieren, denn der PKW kann selbst fahren.

Liebe Grüße

Herbert

am 11. April 2013 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn vom ADAC zu verschiedenen Konstellationen eine verbindliche Aussage gemacht würde.

Das hat er zig mal getan (der Textbaustein ist dort gespeichert und liegt mir vor). Such mal in Campingforen nach diesem Thema.

Das ist nicht MEINE Ansicht, sondern die auch mir vom ADAC explizit mitgeteilte Bestätigung, dass ich den Vertragstext richtig interpretiere. Man "wird sich bemühen" (z. B. Ersatzfahrzeug mit AHK). Wenn es nicht gelingt, besteht aber kein Anspruch. Dass man sich wem auch immer gegenüber wann auch immer (???? Kulanzverghalten aller Versicherer hat sich die letzten Jahre stetig verschlechtert) und warum auch immer kulant verhalten hat, will ich gerne glauben. Auf Kulanz verlassse ich mich aber nicht.

Dieser Satz ist entscheidend: "Ihr Fahrzeug fällt in Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus. .... Ein Rücktransport wird notwendig."

Bei dem ausgefallenen Fahrzeug kann es sich um den Zugwagen oder den Wohnwagen oder beides handeln.

Im Falle des TE ist nur der Zugwagen ausgefallen - der Anhänger ist nicht betroffen (selbstverständlich ist er mitversichert. Aber das versicherte Risiko ist ja gar nicht eingetreten).

Anders dagegen die Auskunft meines freundlichen Direktversicherers:

****************************************************************

Versicherungsscheinnummer: xxxxxxxx

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

.......

Der Rücktransport des Wohnwagenanhängers wäre auch dann versichert, wenn nur das Zugfahrzeug fahruntüchtig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre xxxxx

*****************************************************************

6 EUR bezahlt - denn was mache ich 2.000 km fern der Heimat, wenn mir der Zugwagen geklaut wurde?

am 11. April 2013 um 9:11

Doppel

Hallo,

vielen Dank an "situ", er hat recht.

Habe die Frage an den ADAC gestellt und soeben folgende Antwort erhalten:

"vielen Dank für Ihre Anfrage zur ADACPlusMitgliedschaft.

Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt Fahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und

Gleiches gilt für den mitgeführter Anhänger oder Wohnwagen einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.

Sollte das Zugfahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die PlusLeistungen für das Zugfahrzeug. Sollte der Anhänger oder Wohnwagen nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die PlusLeistungen für den Anhänger. Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Organisation eines Fahrzeugrücktransportes für den intakten Wohnwagen behilflich, können den Ersatzteilversand veranlassen und erstatten Ihnen Fahrtkosten, beispielsweise in Form eines Mietfahrzeuges mit Anhängerkupplung.

Wir transportieren das Fahrzeug bei einem Schaden in Deutschland mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Straßendienstpartner zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir bei einem Schaden in Deutschland und im europäischen Ausland einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht (siehe § 30)."

Scheinbar hatte ich nur Glück, daß seinerzeit, beim Turboladerdefekt meines Audi, der intakte Wohnwagen auch transportiert wurde, es handelte sich aber auch nur um eine kurze Strecke von vielleicht 3 km.

Werde mich jetzt nach einer Absicherung für den intakten Wohnwagen bei defektem Zugfahrzeug erkundigen, so wie "situ" es bei seiner Versicherung getan hat.

Liebe Grüße

Herbert

am 23. April 2013 um 12:25

Na also. Aber mir glaubt ja keiner.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,vielen Dank an "situ", er hat recht.Herbert

Ich würde hier so etwas ja auch nicht als Faktum schreiben, wenn ich nicht den Schriftverkehr in der Akte hätte.

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