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Abschaffung des Kurzzeitkennzeichen in seiner jetzigen Form

Themenstarteram 13. Dezember 2014 um 19:34

Die liebe Bundesregierung will uns mit der Abschaffung der freien Verwendung von Kurzzeitkennzeichen beglücken. In Zukunft könnt ihr dann nur noch für Fahrzeuge mit TÜV und AU ein Kurzzeitkennzeichen bekommen . Die Daten des Fahrzeuges werden fest von der Zulassungsstelle eingetragen . Man kann also nicht mehr auf Versteigerungen fahren und dann die Daten des ersteigerten Fahrzeuges eintragen . Auch ein Fahrzeug von der Bundeswehr abzuholen ist dann gestorben !

Hier der Text der Petition:

Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der

Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher

Vorschriften" soll wie folgt geändert werden:

Wie bisher sollen auch Fahrzeuge ohne TÜV und AU bewegt werden können.

 

Begründung:

Restaurierungen, Kauf, Verkauf und Überführungsfahrten sind

anderweitig nicht sinnvoll durchführbar, Dies betrifft auch und

insbesondere Nutzfahrzeuge, vom Mähdrescher über Omnibus bis LKW, die

nur extrem kosten- und zeitintensiv sowie umständlich per Tieflader

bewegt werden könnten.

Das technische Kulturgut der Oldtimerfahrzeuge wird dadurch massiv bedroht.

Private Käufe und Verkäufe von Fahrzeugen mit abgelaufenen oder ausländischem TÜV werden nahezu undurchführbar.

Werkstätten können nicht mehr angesteuert und Probefahrten nicht mehr

durchgeführt werden. Dies erschwert und verunmöglicht somit die

Wiedererlangung einer HU.

Die HU und AU soll Voraussetzung für die neuen Kurzzeitkennzeichen sein,

Die logistische Umsetzung zur Erlangung der HU und AU mithilfe der

Kurzzeitkennzeichen soll aber zukünftig verboten werden. Hier möchte der

Bundestag eine klassische Deadlock-Situation schaffen und das geht so

nicht.

und hier könnt ihr abstimmen-- es sind erst 20% der benötigten stimmen abgegeben worden !!!

Also tut mal was für euer Hobby !!!

Hier ist der Link:

https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

Beste Antwort im Thema

Dann hatten die Herren in Grün wohl schlicht keine Lust sich mit so einem Krempel rumzuärgern.

Bei der Beantragung von Ausfuhrkennzeichen wird sowohl der Beantragende per Lichtbildausweis, als auch die Fahrgestellnummer des zu exportierenden Wagens anhand der Zulassungsbescheinigung und HU- Bescheid von der Zulassungsstelle erfasst und wären demnach auch sehr leicht ermittelbar gewesen.

Wenn Leute keine Ahnung von einer Sache haben kann man denen ja alles mögliche erzählen. Leider gründen diese Leute auf solch gefährlichem Halbwissen solche Beiträge, die Sie dann in öffentlichen Foren kundtun. Das hat nix mit dem Thema hier etwas zu tun, und ist schlichtweg Käse...

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Zitat:

@jmlif schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:30:12 Uhr:

Richtig so es wird viel zu viel unwesen mit dem Kennzeichen getrieben.

Na wenn Du meinst dass sowas die Sicherheit des Landes aufrecht hält, na denn....

 

Was die Regelung mit dem Wohnort angeht: Ja das wär ganz gut dass man auch wieder in einer fremden Stadt ein Kennzeichen bekommen kann.

Was allgemein den Missbrauch von Kennzeichen angeht:

Ich habe in einem INternetforum gelesen dass seit es die Wohnort Regelung als Einschränkung gab, wurde dies als Geschäftsmodell von windigen Händlern in irgendwelchen Gewerbegebieten aufgegriffen wurde und die dann damit Geld verdient haben.

Ne ganz andere Sache fällt mir grad ein: Das Ausfuhrkennzeichen müsste man auch vielleicht stärker reglementieren.

Zitat:

@Bauwerx schrieb am 26. Dezember 2014 um 21:16:09 Uhr:

Ne ganz andere Sache fällt mir grad ein: Das Ausfuhrkennzeichen müsste man auch vielleicht stärker reglementieren.

Was schwebt dir da konkret vor?

Ein Bekannter von mir erlebte mal folgendes vor wenigen Jahren:

Ein Wagen mit Ausfuhrkennzeichen versperrte seine Ausfahrt. Er ruft die Polizei, die kommen auch vorbei. Dann versuchen sie anhand des Kennzeichens die Adresse oder sonstige Daten des Halters (oder eben desjenigen der den Wagen exportieren will) zu ermitteln. Geht aber nicht, weil angeblich die Adresse des Menschen der das kennzeichen beantragt nicht erfasst wird.

Oder vielleicht nur die Adresse im Ausland die dann nix bringt?

 

Jedenfalls konnte angeblich die Polizei die Adresse nicht ermitteln.

 

Ob der Wagen dann abgeschleppt werden musste oder die Polizei so lange gewartet hat bis der Falschparker zu seinem Wagen zurückkehrt weiss ich jetzt nicht.

 

Da scheint aber einiges im Argen zu sein mit Ausfurhkennzeichen.

Dann hatten die Herren in Grün wohl schlicht keine Lust sich mit so einem Krempel rumzuärgern.

Bei der Beantragung von Ausfuhrkennzeichen wird sowohl der Beantragende per Lichtbildausweis, als auch die Fahrgestellnummer des zu exportierenden Wagens anhand der Zulassungsbescheinigung und HU- Bescheid von der Zulassungsstelle erfasst und wären demnach auch sehr leicht ermittelbar gewesen.

Wenn Leute keine Ahnung von einer Sache haben kann man denen ja alles mögliche erzählen. Leider gründen diese Leute auf solch gefährlichem Halbwissen solche Beiträge, die Sie dann in öffentlichen Foren kundtun. Das hat nix mit dem Thema hier etwas zu tun, und ist schlichtweg Käse...

Zitat:

@ritoto schrieb am 27. Dezember 2014 um 10:59:25 Uhr:

Dann hatten die Herren in Grün wohl schlicht keine Lust sich mit so einem Krempel rumzuärgern.

Bei der Beantragung von Ausfuhrkennzeichen wird sowohl der Beantragende per Lichtbildausweis, als auch die Fahrgestellnummer des zu exportierenden Wagens anhand der Zulassungsbescheinigung und HU- Bescheid von der Zulassungsstelle erfasst und wären demnach auch sehr leicht ermittelbar gewesen.

Wenn Leute keine Ahnung von einer Sache haben kann man denen ja alles mögliche erzählen. Leider gründen diese Leute auf solch gefährlichem Halbwissen solche Beiträge, die Sie dann in öffentlichen Foren kundtun. Das hat nix mit dem Thema hier etwas zu tun, und ist schlichtweg Käse...

Danke für die Information. Ich muss dazu sagen: ich kann ja nur das wiedergeben was ich erlebt bzw was mir von meinem bekannten berichtet wurde.

Dem hat die Polizei das wohl tatsächlich gesagt dass sie bei nem Ausfuhrkennzeichen keine Adresse dabei haben.

Es gibt leider immer wieder Ereignisse die mit der Theorie kollidieren. Dazu ist ja dann ein FOrum auch ganz gut um mal darüber zu schreiben und Wissenslücken zu füllen.

Ich bin ganz bestimmt nicht hier um Käse zu verbeiten, sondern mich auch anhand merkwürdiger Vorkommnisse und deren Diskussion weiter zu bilden.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:54:10 Uhr:

Zitat:

@Bauwerx schrieb am 26. Dezember 2014 um 15:30:41 Uhr:

Seit einiger Zeit kann man offiziell nur noch an seinem Wohnort ein solches Kennzeichen zur Überführung beantragen.

Diese Regelung wird mit der Novelierung in 2015 wieder abgeschafft. Dann kann man das Kurzzeitkennzeichen bei jedem beliebigen Straßenverkehrsamt in Deutschland beantragen (z.B. in dem Ort, in dem man das Fahrzeug kauft, welches man überführen möchte).

Da die meisten Privatleute ihren Autokauf am Wochenende tätigen bringt diese Novelierung rein Garnichts . Die bösen Buben werden sich dadurch auch nicht ändern und der Rest darf das mal wieder ausbaden . Ist doch genauso wenig durchdacht wie die Wechselkennzeichen .

Martin

Als durchsickerte, dass man bei Wechselkennzeichen trotzdem volle Steuer für beide Autos bezahlen soll, wurde der Sinn ad absurdum geführt. Nur die Auto-Bild hat sich mal wieder gefeiert.

mfg

Ökosteuer, Abwrackprämie, Umweltzonen, verschärfte Hauptuntersuchungen usw. Und nun das.

Und natürlich alles nur, um die Welt zu verbessern. Is klar.

So langsam können die mir alle mit ihren neuen "Novellierungen" gestohlen bleiben.

Zitat:

@ritoto schrieb am 29. Dezember 2014 um 13:36:27 Uhr:

Ökosteuer, Abwrackprämie, Umweltzonen, verschärfte Hauptuntersuchungen usw. Und nun das.

Und natürlich alles nur, um die Welt zu verbessern. Is klar.

So langsam können die mir alle mit ihren neuen "Novellierungen" gestohlen bleiben.

Das Problem an der Sache ist ja dass das alles Maßnahmen sind, die zunächst vernünftig wirken.

In Bezug auf die verschärften Hauptuntersuchungen: Manche Neuerungen bekommt man nur so Stück für Stück mit. ZB dass seit einiger Zeit die Scheibenwischer streng kontrolliert werden.

Zurück zum Thema: Mir ist vor allem aufgefallen dass seit 2012 nichtmal ein anderer ans Steuer eines Wagens mit Überführungskennzeichen gelassen werden darf, als in den Papieren steht. Früher durfte man auch mal nen Bekannten das Steuer übernehmen lassen. Das ist seitdem Geschichte.

Das Thema Ausfuhrkennzeichen hatten wir ja schon. Nun liegt mir noch das Thema Händlerkennzeichen am Herzen. Habe gehört dass die Dinger gelegentlich auch missbraucht werden.

Aber wenn man dabei die Gesetze auch noch verschärft müssen evtl wieder alle darunter leiden.

Da stimmt im Grundsatz was nicht. Die Politiker, die ihren Bürgern Missbrauch aller möglichen Freiheiten unterstellen, gehen von ihrer eigenen Mentalität aus und da sie keinen Kontakt zur Bevölkerung haben, wissen sie nicht, dass sie die einzigen sind, die so handeln würden. Das merkt man leider in allen Bereichen.

Überall woanders heißt es: Man muss Vertrauen zu seinem Kind / seinem Hund / seinem Untergebenen haben. Und wer das beachtet, kommt auch mit allen gut klar und wird nicht enttäuscht.

Zitat:

@Bauwerx schrieb am 30. Dezember 2014 um 00:29:34 Uhr:

Zurück zum Thema: Mir ist vor allem aufgefallen dass seit 2012 nichtmal ein anderer ans Steuer eines Wagens mit Überführungskennzeichen gelassen werden darf, als in den Papieren steht. Früher durfte man auch mal nen Bekannten das Steuer übernehmen lassen. Das ist seitdem Geschichte.

Über diese Regeländerung hat sich wiederum praktisch niemand aufgeregt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... :eek:

Kein Wunder, dass sich da keiner aufgeregt hat. Das hat ja auch keiner mitbekommen.

Statistisch gesehen sind nur 0,7% der Unfälle auf technische Mängel zurückzuführen. Ein verschwindend geringer Bruchteil davon dürfte auf Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen anfallen. Angeblich der Hauptgrund der Verschärfung!?

Dem gegenüber entstehen 8% aller Unfälle durch Alkohol am Steuer und 25% durch überhöhte Geschwindigkeit! Trotzdem gilt weiterhin die 0,5 Promille Grenze und es sind 250+ auf der Autobahn erlaubt. DAS scheint niemanden zu interessieren.

Ein Schelm...

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