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Abrissseil

Themenstarteram 12. November 2013 um 16:06

Hallo,

habe mal eine Frage an Euch:

An meinem Auto habe ich eine abnehmbare Anhängerkupplung, möchte ich gerne wissen,

ob eine seperate Betestigungsöse erforderlich ist?

In manchen europäischen Ländern soll es sogar ein Busgeld dafür geben, wenn ich das

Seil am Kugelhals befestige.

Mit der Bitte um Antworten

grüßt der

Loewen-koenig

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ob Vorschrift oder nicht: Ich habe mir ein 2. Abrissseil gekauft, welches ich um ein festes Rahmenteil des Autos führe. In dieses hänge ich dann das Sicherungsseil des Hängers ein. Dann ist es egal, ob sich die AHK löst oder nicht.

Es soll aber schon Bussgelder gegeben haben, wenn das Sicherungsseil nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden war.

Gruß Axel

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Hallo,

ob Vorschrift oder nicht: Ich habe mir ein 2. Abrissseil gekauft, welches ich um ein festes Rahmenteil des Autos führe. In dieses hänge ich dann das Sicherungsseil des Hängers ein. Dann ist es egal, ob sich die AHK löst oder nicht.

Es soll aber schon Bussgelder gegeben haben, wenn das Sicherungsseil nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden war.

Gruß Axel

Da muss ich meinem Vorschreiber recht geben,

das mit dem Bußgeld stimmt.

Es gibt aber für ältere abnehmbare Kupplungen die noch keine Öse haben,

einen Nachrüstsatz.

Ich habe leider noch keinen Link gefunden,

aber dieser Nachrüstsatz soll wohl aus Holland kommen.

Mfg Momo0202

Ein Golf 6 Baujahr 2012 mit serienmässiger, abnehmbarer AHK hat auch kein Extra-Öse und zudem auch keine Abschleppöse in die man das Seil einhängen könnte.

Ist der schon zu alt?

Eine Vorschrift für ein Abschleppöse scheint es daher, zumindest in D, nicht zu geben und VW habe ich eine schriftliche Bestätigung dafür.

Das Thema gab es bei MT aber schon öfters.

Das kommt immer wieder mal auf (nicht nur hier).

Zitat:

Original geschrieben von Momo0202

Da muss ich meinem Vorschreiber recht geben, das mit dem Bußgeld stimmt.

Das stimmt nur in sofern, als dass ein Abreißseil verwendet und zumindest um den Kopf der AHK gelegt sein muss.

Nein, du musst keine Öse haben. Abreißseil um den Kupplungskopf der AHK und fertig.

Nein, in keinem Land der EU ist das für Fremdfahrzeuge vorgeschrieben (in den NL für inländische Fahrzeuge, den Unterschied wussten zu Einführung der Vorschrift nicht alle Polizisten - seit Jahren wissen sie es nun). Es werden grundsätzlich die Zulassungsvorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, anerkannt. Und bei uns ist die Öse eben nicht vorgeschrieben (sonst hätten mehr als 2/3 der Fahrzeuge mit AHK bei uns kein Zulassung).

Gar keine Frage, dass - besonders bei abnehmbaren AHK - eine unabhängige Befestigung wünschenswert wäre. Ich habe mich auch immer unwohl geführt und habe nun eine Nachrüstmöglichkeit gefunden (je nach Fahrzeug sehr schwierig oder sogar unmöglich).

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

Das kommt immer wieder mal auf (nicht nur hier).

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Momo0202

Da muss ich meinem Vorschreiber recht geben, das mit dem Bußgeld stimmt.

Das stimmt nur in sofern, als dass ein Abreißseil verwendet und zumindest um den Kopf der AHK gelegt sein muss.

Nein, du musst keine Öse haben. Abreißseil um den Kupplungskopf der AHK und fertig.

Nein, in keinem Land der EU ist das für Fremdfahrzeuge vorgeschrieben (in den NL für inländische Fahrzeuge, den Unterschied wussten zu Einführung der Vorschrift nicht alle Polizisten - seit Jahren wissen sie es nun). Es werden grundsätzlich die Zulassungsvorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, anerkannt. Und bei uns ist die Öse eben nicht vorgeschrieben (sonst hätten mehr als 2/3 der Fahrzeuge mit AHK bei uns kein Zulassung).

Gar keine Frage, dass - besonders bei abnehmbaren AHK - eine unabhängige Befestigung wünschenswert wäre. Ich habe mich auch immer unwohl geführt und habe nun eine Nachrüstmöglichkeit gefunden (je nach Fahrzeug sehr schwierig oder sogar unmöglich).

Gruß situ

Danke für diese Info! Vor Jahren durfte ich selbst in den Niederlanden mal ein Bußgeld berappen, weil ich mein Abreisseil nur über die Kupplung gelegt hatte, obwohl eine Öse vorhanden war. Das war dann scheinbar die beschriebene Unwissenheit der Beamten!

Habt ihr das Abrissseil mal ausprobiert? Es hat nicht den Sinn, dass der Anhänger bis zum nächsten Parkplatz geschleppt werden kann :D

Es reißt einfach ab, nachdem es die Handbremse am Anhänger angezogen hat. Das geht so schnell, dass dabei auch keine abnehmbare AHK ausgerissen wird. Eine AHK, die dabei Schaden nimmt, kann keinen Angänger ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Habt ihr das Abrissseil mal ausprobiert? Es hat nicht den Sinn, dass der Anhänger bis zum nächsten Parkplatz geschleppt werden kann :D Es reißt einfach ab, nachdem es die Handbremse am Anhänger angezogen hat. Das geht so schnell, dass dabei auch keine abnehmbare AHK ausgerissen wird. Eine AHK, die dabei Schaden nimmt, kann keinen Angänger ziehen.

Es geht den Niederländern darum, dass das Abreißseil in unglücklichen Konstellationen (Unfallgeschehen, Schleudern) über die Kupplungskugel rutschen und dann seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann (mir in diesem Fall zum Glück mal auf einem Campingplatz beim Rangieren an einer Böschung passiert , als ich vergessen hatte, das Seil nach dem Abkuppeln abzunehmen). Ich halte die Vorschrift für sinnvoll. Aber bei uns gibt es sie nun einmal nicht und im Ausland gilt das Zulassungsrecht des Heimatlandes.

Gruß situ

@situ: Das glaube ich gerne. Aber dann bestimmt für alle, also auch starre AHKs oder?

Ich hatte den Kupplungskopf des WoWas einmal auf der abnehmbaren AHK nicht richtig aufliegen. Keine 50cm weit bin ich gekommen, da war das Seil durch und die Bremse war angezogen, bei Schritttempo. So soll das auch sein.

Sinn macht die Öse sicher bei allen AHKs, da haben die Holländer recht.

Ich möchte noch einen Gedanken hinzufügen. Es gibt auch den Fall, dass möglicherweise bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung sich der Kugelkopf löst, wenn dieser nicht korrekt verriegelt ist und in diesem Falle ist das Abrißseil in einer unabhängigen Öse befestigt von Vorteil. Bei meinen Volvos mit abnehmbarer Originalanhängekupplung ist bisher immer eine Öse vorhanden. Bei einer Westfalia Anhängekupplung war diese Öse nicht vorhanden, da offensichtlich in Deutschland nicht erforderlich.

Grüße

Ibs

Zitat:

Original geschrieben von ibs

Ich möchte noch einen Gedanken hinzufügen. Es gibt auch den Fall, dass möglicherweise bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung sich der Kugelkopf löst, wenn dieser nicht korrekt verriegelt ist und in diesem Falle ist das Abrißseil in einer unabhängigen Öse befestigt von Vorteil...

Das stimmt natürlich.

...ebenfalls volle Zustimmung

Hallo,

das Abrißseil wird bei mir um den abnehmbaren Kugelkopf gelegt und an dem wird bei der Montage, zusätzlich zur akustischen und optischen Kontrolle, kräftig geruckelt.

Eine separate Befestigungsmöglichkeit für das Abrißseil wäre zwar wünschenswert, aber nur dann, wenn die Öse unmittelbar neben dem Kugelkopf der AHK vorhanden und unabhängig von der AHK mit dem Fahrzeug verbunden wäre.

Eine Befestigung des Abrißseils an einer außermittig vorhandenen (Abschlepp-) Öse, halte ich für falsch und nicht praktikabel, wegen Abstandsänderung bei Kurvenfahrt.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Eine Befestigung des Abrißseils an einer außermittig vorhandenen (Abschlepp-) Öse, halte ich für falsch und nicht praktikabel, wegen Abstandsänderung bei Kurvenfahrt.

Das sehe ich auch so.

Aber nach meiner Sicht spricht nichts dagegen, eine Verbindung Abreißseil-Befestigungspunkt durch was auch immer herzustellen.

Meine starre AHK hat auch keine Öse. Ich habe eine Drahtseilschlaufe um den Querträger gelegt und diese mit einem Kabelbinder am Träger der AHK-Kugel befestigt. Die Schlaufe dient als "Öse" und ich fahre beruhigter.

Gruß situ

Zitat:

Nein, in keinem Land der EU ist das für Fremdfahrzeuge vorgeschrieben (in den NL für inländische Fahrzeuge, den Unterschied wussten zu Einführung der Vorschrift nicht alle Polizisten - seit Jahren wissen sie es nun). Es werden grundsätzlich die Zulassungsvorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, anerkannt. Und bei uns ist die Öse eben nicht vorgeschrieben (sonst hätten mehr als 2/3 der Fahrzeuge mit AHK bei uns kein Zulassung).

Moin,

das ist für die Niederlande leider nicht richtig.

Das Niederländische Gegenstück zur deutschen STVZO fordert diese Öse nicht.

Aber die Niederländische Variante der STVO fordert diese Öse sehr wohl.

Und die STVO des betreffenden Landes ist auch für Ausländer bindend, im Gegensatz zur STVZO.

Und daher muß man tatsächlich diese zusätzliche Öse haben oder eben diese "Hulpkoppeling" genannte Klemme anbringen.

Und vergessen bzw. nicht anbringen kostet auch in D ein Bußgeld und einen Punkt.

Man fährt im Prinzip mit eine nicht sicher funtionierenden (Not-)Bremseinrichtung herum.

 

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