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Abgasskandal X204 Abfrage Prüfung

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 18:09

Hallo zusammen,

wie würdet Ihr weiterverfahren, ich habe eine offizielle Anfrage an CAC Maastrich bezüglich Abgasskandal gestellt, ob mein Fahrzeug betroffen ist.

Nun ja...

jetzt weiß ich nicht, was ich mackhen soll, zurück geben oder Schadenersatz verlangen?

 

'''''''

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Oktober 2018.

Sie möchten informiert werden ob Ihre GLK- Klasse von einem Software-Update betroffen ist.

Gerne habe ich Ihr Anliegen aufgegriffen und folgendes hat sich ergeben; laut unserer Information ist Ihre GLK-Klasse von der Rückrufaktion betroffen. Dazu werden Sie proaktiv von uns angeschrieben mit dem konkreten Ablauf und wann die Maßnahme beginnt sobald uns mehr Informationen vorliegen.

Bis dahin bitten wir Sie freundlichst um etwas Geduld.

Zudem können Sie nochmals unter diesem Link:

https://www.mercedes-benz.de/.../...snahme-dieselfahrzeuge.module.html

eigenständig prüfen ob Sie von einer Kundendienstmaßnahme oder einem Software-Update betroffen sind.

Für weitere Fragen sind meine Kollegen und ich gerne für Sie da.

 

Beste Antwort im Thema

Richtig, zumal noch ein anders Problem dazukommt. Die DUH hat schon angekündigt das der nächste Schritt das Verbot der Euro6dTemp und danach der Benziner sein wird. Leute laßt euch nicht verarschen. Man will uns mit aller Macht vom Elektroschrott überzeugen und wenn der Markt gesättigt ist schwenkt man um auf Wasserstoff um wieder richtig Kohle zu machen.

Bei der ganzen Sache kann es nur einen Gewinner geben und das ist nicht der Verbraucher, wir haben nur die Möglichkeit bei Wahlen unserm Unmut kundzutun. Solange man das Autofahren nicht unerträglich teuer macht werde ich mein Spaßmobil weiterfahren und mich über jede Fahrt freuen!

Zum andern laßt doch mal die ersten Fahrverbote wirken, alles was bisher passiert ist sich mit Sachen zu beschäftigen die noch garnicht eingetroffen sind. Das ganze ist wie alles in unserm Land nicht bis zu Ende gedacht und wird noch einpaar mal nachgebessert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

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Warum soll ich gegen etwas Klagen obwohl ich mit dem Produkt mehr als zufrieden bin und es in der Form und Ausstattung nicht mehr bekommen kann? Fahre einen 250er bluetec und bin laut dem link von einer Umrüstung betroffen. Man kann es drehen und wenden wie man will, mit einem Alter von 4 Jahren und fast 77000km werde ich bestimmt nicht so entschädigt ohne das ich drauflege. Zum anderen macht dieses Auto einfach nur Spaß und ich freue mich jedesmal mit dem GLK unterwegs zu sein auch sehe ich im Moment kein anderes Fahrzeug auf dem deutschen Markt welches mir gefallen könnte.

Mal schauen was bei der Umrüstung herauskommt, ich werde auf jedenfall erst mal nicht in Panik verfallen und dieses tolle Fahrzeug abgeben.

Vor allem ist der GLK auch sehr Wertstabil am Markt. Ein sehr gefragtes Auto. Was nicht bedeutet dass es keinen Wertverlust gibt. Daher rechne ich mir bei diesen Modellen noch wenige Schadensersatz aus.

Ich habe mein GLK neu gekauft für 47500€ dabei war ein Darlehen anhängig und allein diese hat falsche Wiederrufbelehrung. Denke, Denke?

Zitat:

@BeLuckyLady schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:37:02 Uhr:

Ja aber die Rückgabe des Autos erfolgt ja nicht zum selben Preis. Wirklich lohnenswert kann das nur sein, wenn man wenige Kilometer gefahren ist. Da ja die Nutzung nicht unentgeltlich bleibt. Hier ein Beispiel

https://www.kostenlose-urteile.de/...Diesel-verpflichtet.news26033.htm

Das bedeutet, selbst wenn ich meinen GLK zurück geben darf, wird eine Pauschale für die gefahrenen km usw.. berechnet. Diese richtet sich dann ehe wie am Markt aus.

Ich kann mir vorstellen wenn man sein Auto wie ich auch bereits gebraucht als Leasingrückläufer gekauft hat, das kann noch weniger lohnenswerter ist als man denkt.

Ich habe für meinen mit fast allen Extras die es so gibt als Leasing Rückläufer (damals SAP) für 25.000 bekommen. Heute läuft er immer noch so 23-24.000 VB. Also wirklichen Vorteil sehe ich in so einen Klage nicht.

Der NP des Autos lag gemäß Papiere bei 56.000 und wurde so im Leasing vom Vorgänger verankert. Daher kann man z.B, sagen dass SAP hier den größten Anspruch hätte. Das was ich bekomme wäre gerade zu lächerlich. 500 Euro?

Das ist halt das was ich ungefähr meine. Den Kaufvertrag musst du ja vorlegen. Und ich denke wenn jemand nicht gerade neu gekauft hat, oder von Privat gar abgekauft hat, wird es noch schwieriger. Da ja da schon ein Teil abgewrackt war.

Beispiel bei mir: SAP Leasing 56.000 dann nach Rückgabe an mich für 25.000. Hier wurden also schon 31.000 Euro durch Leasing abgewrackt. Der Schadensersatz den ich jetzt holen kann, kann nicht mehr aus den 56.000 her kommen, da ich ja nie diesen Schaden hatte. Sondern aus den 25.000 Euro. Da der wagen aber locker noch 23.000 Wert ist ist es noch schwieriger! Abzüglich meinen gefahrenen km noch schwieriger.

Sowas kann sich längst nicht für jeden lohnen.

Zitat:

i

Nun bin ich auch verunsichert, was ich machen soll? Entschädigung? Rückgabe ??

Ich bin mit meinem GLK 220 Bluetec auch betroffen und stehe vor dem gleichen Problem.

 

Ich habe daher mit einer Anwaltskanzlei bei mir in Berlin Kontakt aufgenommen.

Nach deren Aussage muss man sich nicht im Vorfeld entscheiden, ob man eine Entschädigung oder die Rückabwicklung möchte.

Zunächst muss man bei Mercedes generell den Anspruch als Geschädigter anmelden (ich glaube bis 31.12.2018).

 

Ich habe diesbezüglich heute die erforderlichen Unterlagen der Anwaltskanzlei überreicht.

Jetzt wird zunächst von denen die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung abgeklärt.

 

In diesem Fall allein den Versuch zu unternehmen, was in meinem Sinne zu erwirken, liegt außerhalb meiner Fähigkeiten.

Normalerweise habe ich bisher alles alleine ohne Rechtsbeistand geklärt und geregelt bekommen, aber das hier ist mir echt zu heikel.

 

 

Alles sehr ärgerlich, da mir der GLK nach wie vor absolut zusagt.

 

SternfahrerJH

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

ach noch etwas ich glaube es ist Dir, wie sehr wahrscheinlich auch vielen anderen, egal wieviel Dreck Du hinten herausschleuderst? Denke, Denke?

Zitat:

@Wiktore schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:55:16 Uhr:

Ich habe mein GLK neu gekauft für 47500€ dabei war ein Darlehen anhängig und allein diese hat falsche Wiederrufbelehrung. Denke, Denke?

Zitat:

@Wiktore schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:55:16 Uhr:

Zitat:

@BeLuckyLady schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:37:02 Uhr:

Ja aber die Rückgabe des Autos erfolgt ja nicht zum selben Preis. Wirklich lohnenswert kann das nur sein, wenn man wenige Kilometer gefahren ist. Da ja die Nutzung nicht unentgeltlich bleibt. Hier ein Beispiel

https://www.kostenlose-urteile.de/...Diesel-verpflichtet.news26033.htm

Das bedeutet, selbst wenn ich meinen GLK zurück geben darf, wird eine Pauschale für die gefahrenen km usw.. berechnet. Diese richtet sich dann ehe wie am Markt aus.

Ich kann mir vorstellen wenn man sein Auto wie ich auch bereits gebraucht als Leasingrückläufer gekauft hat, das kann noch weniger lohnenswerter ist als man denkt.

Ich habe für meinen mit fast allen Extras die es so gibt als Leasing Rückläufer (damals SAP) für 25.000 bekommen. Heute läuft er immer noch so 23-24.000 VB. Also wirklichen Vorteil sehe ich in so einen Klage nicht.

Der NP des Autos lag gemäß Papiere bei 56.000 und wurde so im Leasing vom Vorgänger verankert. Daher kann man z.B, sagen dass SAP hier den größten Anspruch hätte. Das was ich bekomme wäre gerade zu lächerlich. 500 Euro?

Das ist halt das was ich ungefähr meine. Den Kaufvertrag musst du ja vorlegen. Und ich denke wenn jemand nicht gerade neu gekauft hat, oder von Privat gar abgekauft hat, wird es noch schwieriger. Da ja da schon ein Teil abgewrackt war.

Beispiel bei mir: SAP Leasing 56.000 dann nach Rückgabe an mich für 25.000. Hier wurden also schon 31.000 Euro durch Leasing abgewrackt. Der Schadensersatz den ich jetzt holen kann, kann nicht mehr aus den 56.000 her kommen, da ich ja nie diesen Schaden hatte. Sondern aus den 25.000 Euro. Da der wagen aber locker noch 23.000 Wert ist ist es noch schwieriger! Abzüglich meinen gefahrenen km noch schwieriger.

Sowas kann sich längst nicht für jeden lohnen.

Und selbst? siehe deinen Link im ersten Beitrag zum Sono...

....und nun mal selber ganz doll denke denke machen ehe man hier grosse Töne spukt!

Jetzt mal ganz provokant die Frage : Was wollt ihr denn erwirken ? Das nachträglich Euro6dTemp zuerkannt wird ?

Was Dieselfahrverbote betrifft ist nach derzeitiger Lage eh klar, das selbst mein eigenlich jüngstmöglicher GLK da die Niete gezogen hat, weil eh nur Euro5. Das da evtl. die Abgasgeschichten nicht eingehalten werden und noch ganz andere Werte bei rauskommen ist natürlich ne andere Sache, d.h. er dürfte vielleicht noch nichtmal Euro5 haben.

Nur, ich frage mich : wer will das wirklich durchziehen, vor allem diejenigen die ein Fahrzeug finanziert haben bzw. teilfinanziert haben ? In wiefern eine RS dafür einspringt ist ebenfalls in den meisten Fällen eher unklar, denn das ist eine Sache für den Vetrags-RS und der ist in den meisten Verträgen per se ausgeschlossen und muß separat gelatzt werden, weshalb kaum jemand ihn inkludieren läßt.

Und was Kanzleien betrifft, die schon erfolgreich gegen andere Hersteller waren : das hat noch nichts zu bedeuten, der Umfang bei VW / Porsche ist ein gänzlich anderer und kann ganz anders gewichtet werden, das ist leider kein Garant dafür, das eine Klage auf Wandlung, Rücknahme oder was auch immer gegen DB auch automatisch Erfolg hat.

Und zu guter letzt wird es ne Weile dauern, bis sowas vor Gericht wirklich abschließend durch ist - und vor allem, bis man dann seine Kohle wieder hat. In wiefern man in der Zeit das Fahrzeug überhaupt bewegen darf, ist auch wieder auf ein anderes Blatt geschrieben. Kauft man sich dann für den Übergang nochmal ein Auto ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

@BeLuckyLady

Bei diesem Konstrukt gibt es keinen Schadenersatz. Denn Schadenersatz ist wie das Wort sagt Ersatz für einen erlittenen Schaden.

Bei einer Rücknahmeaktion gibt der Käufer gegen Erstattung des Kaufpreises sein Fahrzeug zurück und zahlt eine Nutzungsentschädigung pro gefahrene Kilometer. Wo entsteht dem Käufer ein Schaden der ersetzt werden müsste?

 

Dass der aktuelle Marktwert fast noch dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen soll, will ich jetzt nicht hinterfragen. In jedem Fall war das Fahrzeug für einige Zeit im Besitz, wurde genutzt und das für eine geringe Kilometerpauschale.

Zu diesem Preis schafft das kein Leasing. Nach Rückgabe ist man frei, kann sich ein modernes und technisch optimales Fahrzeug kaufen und muss nicht mit dem ÖPNV in gesperrte Städte fahren. Woher kommt die Denke, dass man bei diesem Konstrukt "Gute" machen müsste.

Ich würde es positiv sehen. Pro Kilometer eine geringe Pauschale plus Treibstoff, Wartung und Versicherung, billiger geht Autofahren nicht.

Richtig, zumal noch ein anders Problem dazukommt. Die DUH hat schon angekündigt das der nächste Schritt das Verbot der Euro6dTemp und danach der Benziner sein wird. Leute laßt euch nicht verarschen. Man will uns mit aller Macht vom Elektroschrott überzeugen und wenn der Markt gesättigt ist schwenkt man um auf Wasserstoff um wieder richtig Kohle zu machen.

Bei der ganzen Sache kann es nur einen Gewinner geben und das ist nicht der Verbraucher, wir haben nur die Möglichkeit bei Wahlen unserm Unmut kundzutun. Solange man das Autofahren nicht unerträglich teuer macht werde ich mein Spaßmobil weiterfahren und mich über jede Fahrt freuen!

Zum andern laßt doch mal die ersten Fahrverbote wirken, alles was bisher passiert ist sich mit Sachen zu beschäftigen die noch garnicht eingetroffen sind. Das ganze ist wie alles in unserm Land nicht bis zu Ende gedacht und wird noch einpaar mal nachgebessert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

danke @Schnuedel - du hast exakt erkannt, worauf meine Frage(n) zielte(n).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

Man sieht ja immer wieder wie sich die Leute einwickeln lassen von solchen Herstellern und der Regierung.

Umtausch geht wohl alle Jahre nicht.

Prämie ist ein Witz, da nur Verluste ohne Ende und die Hersteller lachen sich kaputt, weil sie ihre Fahrzeuge überteuert loswerden, die nicht besser sind.

Nachrüstung und Software lehne ich, solange ab wie es geht und fahre mein 220er weiter.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

Es ist klar, dass Mercedes gezwungen ist zu handeln. Sonst würde so was nicht stattfinden. Diese Aktion ist bereits Teil der prophylaktischen Abwehrschlacht der Mercedes Rechtsabteilung gegen Forderungen tausender, noch fiktiver Geschädigter.

Das ist aber auch ein Eingeständnis, dass ein Schaden entstanden ist. Bei wem und in welchem Umfang lässt die Firma noch offen. Ich kann nur empfehlen die Antwort:

Zitat:

„Ihr Fahrzeug (FIN WDC204....) ...blabla…

… weitere Informationen zum konkreten Ablauf erhalten, sobald die Maßnahme beginnt. Ihr Mercedes-Benz Servicepartner ist auf die Maßnahme vorbereitet und beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.“

mit dem Snipping Tool zu kopieren.

Denn ja, mit der FIN ist das schon ein kleiner Beweis. Die werden das bald abschalten und wer weiß ob ihr jemals ein Schreiben von Mercedes bekommt? Die Strategie ist, nur wenig justiziable Informationen an die Kunden weitergeben und mit kurzen Fristen um zu reagieren. Unter fairen Vertragspartnern würde ein simples Schreiben mit einer Forderung an die Firma reichen. Aber Mercedes handelt schon jetzt wie ein ertappter Trickbetrüger. Die werden gar nicht auf private Forderungen antworten und ihre Mitarbeiter, außer mit offiziellen Texten, zu stillschweigen verpflichten.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

Hallo liebe Mitstreiter,

Wir haben drei Mercedes mit Diesel-Motor in der Familie, die von einem massiven Wert-Verlust betroffen sind. Zwei EURO 4 und einen EURO 5.

Ich habe mir schon die Seiten einiger Anwälte mit Sammelklagen angeschaut, bin aber von den juristischen Fähigkeiten über deren augenscheinliche Geschäftstüchtigkeit hinaus durchaus nicht überzeugt. Kann da jemand wen empfehlen?

Werde wohl mal die RS-Versicherung des ADAC bemühen, der ja mittlerweile auch auf den Dieselskandal auf Verbraucher-Seite aufgesprungen ist.

Ich mag ja solche Auseinandersetzungen mit großen Konzernen und Organisationen... ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

PS: unser GLK wird auch bedacht (Danke für den Link Euch!):

"Ihr Fahrzeug ist Teil der freiwilligen Kundendienstmaßnahme. Sie werden von uns unaufgefordert weitere Informationen zum konkreten Ablauf erhalten, sobald die Maßnahme beginnt. Ihr Mercedes-Benz Servicepartner ist auf die Maßnahme vorbereitet und beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen."

Es ist ganz schön frech & dreist, in einem Zusammenhang von vorsätzlich kriminellen Konzernmachenschaften von einer 'freiwilligen Kundendienstmaßnahme' zu sprechen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Weitergehende Informationen zum Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen mit Diesel-Motoren.' überführt.]

Also, ich habe mit der RS des ADAC gesprochen und der Mensch dort war sehr gut informiert und hilfsbereit. Z.Zt. gibt es bei Mercedes noch nicht so viel Erfahrung wie bei der Abhandlung von VW Kunden.

 

Zuerst einmal: die Daimler AG hat im Gegensatz zu VW, die ihr Fehlverhalten eingestanden hat, juristisch Einspruch gegen die Betrugsvorwürfe eingelegt. Vom Ausgang dieses Verfahrens hängen die weiteren Konsequenzen und Schritte ab.

 

Dazu muß man bei Mercedes zwischen verpflichtenden und freiwilligen Kundendienstmaßnahmen unterscheiden.

 

Bei den Freiwilligen hat man die Wahl und kann diese - Stand heute inkl. o.g. schwebendem Einspruch - ohne Konsequenzen zu befürchten auch auslassen.

 

Bei den Verpflichtenden kann das Fahrzeug bei nicht-Durchfürhung die Betriebserlaubnis verlieren und in letzter Konsequenz stillgelegt werden.

 

Die Empfehlung war, um die weiteren Erkenntnisse abzuwarten, zumindest einmal das Musterschreiben zur 'Bestätigung über Verzicht der Verjährungseinrede' an den jeweiligen MB Händler bzw. die NL zu schicken, bei der man gekauft hat: https://www.adac-sh.de/.../Musterschreiben_Verjaehrungshemmung_VW.pdf

 

Das Schreiben einfach mit cut&paste übernehmen, muß natürlan den GLK angepaßt werden.

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