A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?
Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?
Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).
Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.
Quelle:
http://www.motorradonline.de/.../729930Beste Antwort im Thema
Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab
"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."
Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.
"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."
"Was darf ich mit A2 fahren?"
"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"
"Warum ist das so?"
"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."
"Na gut, dann machen wir da so"
Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.
An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?
Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?
Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.
Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.
498 Antworten
Bestandsschutz für "Unrecht"? Ich denke, nicht.
Man kann ja schon lang und breit diskutieren, ob das hier überhaupt ein Fall des Bestandsschutzes ist. An den Möglichkeiten des A2-Inhabers ändert sich ja nichts. Er darf Motorräder mit max. 48 PS fahren. Vorher wie nachher.
Wenn da nun lediglich bestimmte Motorräder ausgenommen werden ist für mich keineswegs sicher, dass dies vom Bestandsschutz umfasst wird.
Andererseits handelt es sich bei der Begrenzung auf 96 PS ja nicht um eine zulassungsrechtliche, sondern alleine um eine Frage der Fahrerlaubnis. Insoweit könnte ein aktueller Inhaber einer A2-Lizenz durchaus argumentieren, dass ihm Rechte genommen würden. Dabei sehe ich nicht so recht, wo hier "Unrecht" zu sehen ist. Hier darf der Betreffende grundsätzlich davon ausgehen, dass der Gesetzgeber gesetzeskonform (in dem Fall EU-rechtskonform) handelt (bzw. gehandelt hat) und hat insoweit einen gewissen Vertrauensschutz, der zumindest eine Übergangsphase von ein oder zwei Jahren nach sich ziehen müsste. Es ist wohl kein Bürger verpflichtet, jedes Gesetzesvorhaben erst auf Vereinbarkeit mit der betreffenden EU-Richtlinie zu überprüfen.
Das Problem ist, bis ich das als A2-Inhaber durchgeklagt habe, ist der Drops alleine aufgrund Zeitablauf lange gelutscht. Ob hier ein Eilverfahren Erfolgt verspricht?
K2 hat aber Recht, man muss hier erst mal die konkrete Umsetzung des Ganzen abwarten.
Sorry, aber wenn ich 2 Wochen vor der Gesetzes-Änderung eine entspr. Kiste gekauft hätte und die plötzlich nicht mehr fahren dürfte, wär ich sauer. Und ich würde selbstverständlich auf Ersatz des vorhandenen Schadens klagen. Schließlich verliert eine fabrikneue Kiste in 2 Wochen einiges an Wert. Nee, nee, das müssen die anders machen. Ist aber auch überhaupt kein Problem, da gibts halt ne Stichtag-Regelung.
Also, Rookies, macht schnell noch den A2.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 19. Mai 2016 um 11:51:34 Uhr:
Bestandsschutz für "Unrecht"? Ich denke, nicht.
Es ist nicht Unrecht, sondern europäisches Recht, das nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Es kann nicht rückwirkend ex tunc sondern nur ex nunc umgesetzt werden. Wer hat, der hat.
Mich würde mal die absolute Zahl interessieren, wieviele Personen tatsächlich ein Motorrad mit mehr als 96 PS auf 48 PS gedrosselt haben. Ist jemand hier?
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Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 19. Mai 2016 um 19:09:30 Uhr:
Es ist nicht Unrecht, sondern europäisches Recht, das nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Es kann nicht rückwirkend ex tunc sondern nur ex nunc umgesetzt werden. Wer hat, der hat.
Mich würde mal die absolute Zahl interessieren, wieviele Personen tatsächlich ein Motorrad mit mehr als 96 PS auf 48 PS gedrosselt haben. Ist jemand hier?
Und das wird diesmal wohl nicht so sein, weil es schon Unrecht war es nicht umzusetzen.
Bin gespannt wie das ausgeht aber ich gehe davon aus, dass der kleine Mann die Zeche zahlen muß.
Naja eine entsprechende Änderung ohne Besitzstandswahrung nach EU kann ja durchaus formuliert werden, wie es dann in Deutschland im Falle eines Falles gehandhabt wird liegt in der Hand der bearbeitenden Behörden. Das muus nicht mal zu Sanktionen eines Inhabers A2 mit entsprechenden Material führen. Fakt ist das im Ausland auch jetzt schon mit Sanktionen zu rechnen ist.
Also ich stecke auch grade im A2 und habe mich jetzt für ein anderes Motorrad entschieden, da es schon vor etwa einem Monat Andeutungen in diese Richtung gab.
Ich sehe das natürlich so, dass diese Regelung Quatsch ist, weil 48 PS bleiben 48 PS, egal wie viel die Maschine sonst hat. Ich ärgere mich aber auch nicht darüber, weil 48 PS eben 48 PS bleiben und so bin ich auch der Versuchung ausgewichen, irgendein Ramschbike von meinem Traummotorrad zu kaufen und hab so jetzt erstmal genügend Zeit um mir später was Vernünftiges zu kaufen 😁
Und zu einem Bestandsschutz wird es glaube ich nicht kommen, da der Fehler ja bei der BRD liegt, weil diese das EU Recht nicht eingehalten, und da diese jetzt die Gesetzesänderung vornimmt, um einer Strafe der EU aus dem Weg zu gehen. Wenn die Bundesregierung nun einen Bestandsschutz erlaubt, wird die EU meiner Meinung nach bestimmt wieder klagen, da das Gesetz immer noch nicht eingehalten wird.
Es gab im Fuhrerscheinrecht noch nie eine Schlechterstellung. Es wird auch diesmal so sein.
Es gab aber auch noch nie den Fall, dass sich nicht an das Führerscheinrecht gehalten wurde
Es betrifft mich!! Bzw. meine Junior. Der hat am 12. April seinen Führerschein erworben und fährt meine gedrosselte R1200ST mit 35 KW.
Das ist mit Sicherheit die beste Lösung, ABS, Bremskraftverstärker, eine sichere Maschine.
Sollte diese völlig unsinnige EU-Richtlinie bei uns Gesetz werden, wäre er gekniffen!
Soll ich ihm meine alter R100RS ohne ABS und irgendwelche Helferlein drosseln - wäre das sicherer????
Welch ein Mist! Ist ein auf 130 PS gedrosselter Porsche etwa gefährlicher als ein 130 PS Golf !?!?!?
Wenn solche Bürokraten Gesetze bzw Richtlinien entwerfen verstehe ich warum die Engländer aus der EU wollen und warum bei uns immer mehr Menschen radikal wählen! Irre, völlig irre und weltfremd!!
Stephan
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 19. Mai 2016 um 11:12:30 Uhr:
Das kriegen die so nicht durch. Wer den A2 hat, der hat das Recht eine Hayabusa gedrosselt zu fahren, und das können die ihm nicht mehr nehmen (siehe Bestandsschutz). Genauso wie man ab einem gewissen Alter ein Goggomobil ohne Führerschein fahren darf - wers nicht glaubt darf gerne googeln.
Für die, die die Pappe erst nach der Änderung machen siehts dagegen anders aus. Ich finde das aber gar nicht schlecht. Momentan ists nämlich so, daß man mit dem Deutschen A2-Führerschein und einer entspr. Kiste im Ausland gar nicht fahren darf. Jetzt laß mal einen ahnungslos in die Alpen fahren und dort einen Unfall bauen - der kriegt richtig Probleme.
Eigentlich hat man die EU gegründet um sowas zu vermeiden.Abgesehen davon hat mir meine 34-PS-Phase ganz gut getan.
Blödsinn! Nach der Logik dürftest Du mit keiner Hayabusa nach Frankreich fahren, die hat dort nämlich nur 100 PS. Es gilt der Wohnsitz des Führerscheinbesitzers. Ein deutscher Führerschein mit einem deutschen Fahrzeug muss und wird in gesamten EU-Ausland akzeptiert.
Alle Berichte, die im Netz teilweise verbreitet werden gehören in das Buch der Yuka-Palme.Inkl Schweiz!
Gruß Stephan
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 19. Mai 2016 um 21:26:10 Uhr:
Es gab im Fuhrerscheinrecht noch nie eine Schlechterstellung. Es wird auch diesmal so sein.
Na ja, meine großen Lappen sind wieder weg außer ich mach nochmal ne Ärzterunde, (alle 5 Jahre wieder)
Ergo isses schlechter wie früher
@Omega_Reiter leider ist es ja kein deutscher Führerschein, sondern ein EU Führerschein, weshalb deine Argumentation zwar schön wäre, aber in der Realität nicht standhält 🙁