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1.8 TD (BJ. 97) Tunier - Vermutlicher erneuter Kupplungssegmentbruch

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)
Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 17:10

Hallo ihr da draußen,

Und zwar habe ich folgendes Problem denn ich habe heute nach einem Ausflug das Auto starten wollen und die Kupplung durchgetreten doch dann machte es "knack" und das Kupplungspedal blieb wieder am Boden und sogleich hat es mich an mein erlebniss vom 2.08.2010 erinnert da ist mir dasselbe passiert und ich habe beim Fachhändler ein neues Kupplungssegment einbauen lassen.

Nun stelle ich mir die Frage, wenn es wieder das Kupplungssegment ist, kann ich den Händler da irgendwie auf Garantie oder dergleichen drängen? Denn es kann ja nicht sein das ein neues Kupplungssegment binnen 4 Monaten erneut bricht oder?

Hat da einer von euch eine Ahnung? Habe den Wagen vom ADAC wieder vor die Tür des Fachhändlers stellen lassen möchte mich halt gerne absichern, um nicht als vollkommener Dummkopf da reinzurennen.

Gruß

Tobi

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42 Antworten

Gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass das Teil bricht: Das Ersatzteil selbst ist auch schon viele Jahre alt, niedrige Temperaturen machen Kunststoffe spröder, die Kupplung selbst geht schwer.

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 17:53

Ich möchte ja auch ehrlich gesagt nicht wiessen warum es gebrochen ist sondern ob ich das Bauteil und die Arbeitszeit auf Garantie bzw. Gewährleistung abrechnen lassen kann?

Danke trotzdem für deine Antwort ;)

Gruß

Tobi

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Ich möchte ja auch ehrlich gesagt nicht wiessen warum es gebrochen ist

Gruß

Tobi

Die Werkstatt garantiert für die Arbeit und das Ersatzteil. Die könnte das aber als Folgeschaden einer schwergängigen Kupplung darstellen.

Ging die Kupplung leicht oder eher schwer?

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 18:40

Die Kupplung ging butterweich musste sie halt bis ganz durch treten damit sie ganz getrennt war.

Nun ist die frage immernoch was ist nun muss sie zahlen oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Nun ist die frage immernoch was ist nun muss sie zahlen oder nicht?

Nein, so sehe ich da keine Probleme. Die Werkstatt muß kostenlos nachbessern. Also das Teil erneut tauschen.

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 19:22

Nun ist nur die Sache das der ADAC nicht sicher sagen konnte das es das Kupplungssegment ist, das heisst die könnten mir ja eigentlich wieder mal alles verkaufen oder?

Also wenn es das ist dann müssen die sicher alle Kosten übernehmen?

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Also wenn es das ist dann müssen die sicher alle Kosten übernehmen?

Ja.

Edit: Nur dann wenn die Werkstatt das Segment auch besorgt hat.

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 19:38

Sie hat es besorgt und eingebaut habe die Rechnung sogar noch hier liegen.

Hast du irgendetwas rechtverbindliches wie einen Gesetztestextausschnitt oder so? Denn die leute schaffen es so ahnungslosen wie mir da gerne mal flausen einzusetzten und so könnte ich sie gleich Schach-Matt setzten.

Achso nochwas, steht mir bei einer Garantiereperatur eigentlich ein kostenloser Leihwagen zu?

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Sie hat es besorgt und eingebaut habe die Rechnung sogar noch hier liegen.

Das ist schon mal gut, die solltest du mitnehmen.

Du hast ein Werkliefervertrag mit der Werkstatt geschlossen. Das Ersatzteil wird geliefert und damit ein Gewerk erstellt. Du muß dem Vertragspartner 3 mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und kannst dann eine Wandlung des Vertrages verlangen (Geld zurück oder eine andere Werkstatt wird auf Kosten der Ersten beauftragt). Wie das mit dem Nutzungsausfall also Leihwagen aussieht, weiß ich gerade nicht, glaube aber eher nicht, weil die Ermöglichung der Nachbesserung deine Pflicht ist. Das ist hier auch keine Rechtsberatung.

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 20:02

Da das problem ja nun das gleiche ist wie beim letzten mal ist der "lieferer" definitiv in der pflicht nazubessern verstehe ich das richtig?

Sorry das ich so blöd frage aber die sind da echt geschickt wenns ums Geld geht!

Die müssen nachbessern. Ich würde da locker dran gehen und denen nicht von Anfang an Unehrlichkeit unterstellen. Die sind auch dran interessiert, den Kunden zufrieden zu stellen und nicht wegen jedem abgebochenen Plastiknöppel einen Rechtstreit zu führen.

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 20:41

Nene ich lasse sie schauen was es ist und wenn sie dann sagen das es das Kupplungssegment ist dann sage ich das ich es doch erst habe tauschen lassen und das des ja nicht sein kann das dieses nun wieder defekt ist und ob man es nicht auf Garantie tauschen müsste und wenn die sagen nein das des nicht auf Garantie geht dann werde ich denen halt sagen das die auf den Einbau ja gewährleistung geben und diese ja in diesem Falle greift (wie lange eigentlich?).

Wenn ich das mit der Brechstange reinhaue dann bringt das nur stress mehr nicht das ist mir schon klar.

Garantie ist nicht Gewährleistung. http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Wenn das Segment durch Fremdeinwirkung kaputt ist gibt es keinen Anspruch auf Garantie.

Desweiteren kann man erst nach Sichtprüfung des Teils einen Montagefehler, Verschleiß oder einen Bauteiledefekt feststellen.

Regel NR1: Freundlich mit der Werkstatt reden.

Regel NR2: Freundlich bleiben

Regel NR3: Gemeinsam nach einer Lösung Suchen ( Kosten, Mobilität )

Vieleicht ist ja auch nur wieder einmal die Kupplungsschwinge am Getriebe gerissen.

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