0,5% Pauschale für Elektroautos - Fragen/Diskussionen zur Förderung
Im Koalitionsvertrag der neuen GroKo steht schwarz auf weiss, dass die 1% Pauschale zur Berechnung des geldwerten Vorteils für Elektroautos auf 0,5% abgesenkt werden soll.
Zitat: „Wir verbessern die Luftreinhaltung in Städten und wollen Fahrverbote ver- meiden: Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge).“
Wenn das umgesetzt wird denke ich, dass das einen ordentlichen Schub für Elektroautos in Deutschland bringen wird. In der Klasse, in der sich Tesla bewegt sind Firmenwagen extrem wichtig. Die bisherigen Regelungen konnten den Aufpreis für Elektroautos nicht annähernd ausgleichen.
Da wird wohl Druck von Dienswagenfahrern auf ihre Chefs kommen, wenn man durch einen Elektrodienstwagen seine Einkommenssteuer senken kann.
Wahrscheinlich wird das wohl auch für PHEV gelten, aber wenn elektrisch zur Arbeit gependelt wird ist das ja auch vorteilhaft, wenn auch nicht für Tesla.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@JürgenS60D5 schrieb am 10. Februar 2018 um 19:44:17 Uhr:
Na, dann gehörst Du ja zu den Fahrer dicker Karren, die Grasoman gerne stärker besteuern würde.
Bei dem was ich an Steuern zahle habe ich kein schlechtes Gewissen. Aber es gibt ja immer Leute, die meinen, dass andere mehr zahlen sollen und sich selbst benachteiligt fühlen.
521 Antworten
danke für die schnelle Antwort.
Kannst du mir auch sagen, woraus sich das ergibt? Wo steht das im Gesetz? Habe jetzt schon mehrfach gehört, dass das nur bis 2021 gelten würde und im Jahr danach würde der Wagen wieder mit 1% besteuert?
Das ergibt sich aus diesem Satz:
"...bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen."
Das entscheidende Wort ist "Anschaffung".
Anders herum bedeutet dies auch, dass Autobesitzer, welche jetzt schon angeschaffte Autos fahren, nicht 0,5% ab 01.01.2019 versteuern können, sondern weiterhin 1% versteuern müssen.
Ich frage mich, ob das dann "auf ewig" ans Auto gebunden ist, sprich, wenn ich den im fraglichen Zeitraum angeschafften PKW 10 Jahre fahre, die 0,5% dann auch für 10 Jahre gelten.
Gesetzte können geändert werden. Nur rückwirkende Änderungen sind nicht zulässig. Theoretisch könnte das Gesetz 2020 wieder abgeschafft werden.
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Also ich bin gerade dabei mir ein neues Fahrzeug zusammen zu konfigurieren, da meiner im Leasing im Juli 2019 ausläuft.
Ausser einem E300de gibt es nix, was in 8 Monaten geliefert wird!
Hyundai Nexo >14 Monate
Tesla kommt nicht in Frage
Volvo V60T8 nur 100St
Jaguar ausverkauft
VW/Audi nix
So wird das nix, meine ganzen Kollegen und auch Kunden von mir sind schon ganz ungeduldig, da es netto doch einiges ausmacht, aber anscheinend gibt es nicht viele Fahrzeuge nächstes Jahr die das schaffen.....
... kannst Range Rover P400e ergänzen. Vor 3 Wochen bestellt, kommt im März. Porsche hätte da noch den E Hybrid. Was ist mit BMW?
Ich brauche im Mai ein neues Auto und es soll ein BEV werden, weil das einfach am besten zum Fahrprofil passt (90% Innenstadt). Es ist, außer dem i3, im Grunde nichts sicher lieferbar. Zoe ist mir zu unbequem, Leaf2 kostet genauso viel wie der BMW, hat aber Rapidgate, wenn ich dann doch 2mal im Jahr auf die Langstrecke gehe und ist deutlich ineffizienter in der Stadt. Ansonsten überall nur unbestimmte oder inakzeptabele Liefertemine, keine Preise, keine Bestellmöglichkeit.
Ich hatte aufs Model 3 gesetzt, bin mir aber sicher, dass es bis Mai nur die Topvarianten gibt und die sprengen den Budgetrahmen. LP unter 50k€ max. Dann wirds halt 3 Jahre ein i3s und 2022 ist die Elektrowelt eine andere, ganz sicher.
Hallo,
wie hinlänglich bekannt wird ja diese Woche im Bundesrat das Gesetz zur neuen Dienstwagenregelung verabschiedet, im Bundestag ist es ja bereits durch.
Was bietet VW hier an?
Nach meinem Infostand ist der GTE bis auf weiteres nicht bestellbar.
Will VW sich die Dienstwagenfahrer weg nehmen lassen?
https://www.motor-talk.de/.../...h-fuer-e-fahrzeuge-in-d-t6266693.html
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen.
CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.
https://www.bundestag.de/.../575084
Vollständige Fassung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf
AUSZUG: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5595 :
Entwurf // Beschlüsse des 7. Ausschusses
2.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 (ist der Bruttolistenpreis) nur zur Hälfte anzusetzen.
2. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des §3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen
§3 Absatz 1 & 2 EmoG:
(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was bietet VW ab 01.01.2019 zur 0,5% Dienstwagenregelung nach Emog an?' überführt.]
E-Golf kann bestellt werden. Auslieferung wird aber da aber eher im späten Frühjahr erfolgen.
Passat GTE soll rubd 70km bach WLTP schaffen. Kommt im 2. HJ 19.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was bietet VW ab 01.01.2019 zur 0,5% Dienstwagenregelung nach Emog an?' überführt.]
Zitat:
@Rolling Thunder schrieb am 21. November 2018 um 12:35:23 Uhr:
E-Golf kann bestellt werden. Auslieferung wird aber da aber eher im späten Frühjahr erfolgen.
Passat GTE soll rubd 70km bach WLTP schaffen. Kommt im 2. HJ 19.
Na ja, e-Golf nicht passend bei meinem Profil, GTE zu spät, da mein SuperB im Juli ausläuft....
Unser Fuhrparkmanagement sucht für den Flottenvertrag Fahrzeuge, bin mal gespannt was Anfang Dezember vorgestellt wird.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was bietet VW ab 01.01.2019 zur 0,5% Dienstwagenregelung nach Emog an?' überführt.]
Ich liebäugle mit dem C300de oder E300de.
Ich bekomme im August 19 einen Neuen und werde mich im Jänner mal eingehend damit beschäftigen.
Vllt gibt es bis dahin auch den 508 SW als Hybrid.
Den finde ich auch sehr schick...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was bietet VW ab 01.01.2019 zur 0,5% Dienstwagenregelung nach Emog an?' überführt.]
Der i3s ist doch ein schönes Auto. Jedenfalls gefällt er mir. Er polarisiert ja etwas. Ich denke da zahlt BMW richtig drauf.
Hab ich jetzt bestellt. Mit 4 Jahren Laufzeit. Und dann bin ich heute schon gespannt, was dem i3s nach folgt.
Im Grunde sind das jetzt die spannendsten Jahre der Automobilgeschichte seit Einführung der Fließbandfertigung.
So viel, wie sich in den nächsten Jahren tun wird hinsichtlich Antriebstechnik und Autonomie, hat sich seit den Kinderjahren der Autoindustrie nicht getan.
Uhm - gibt es ein Update zum Gesetz? Sollte nicht bis ende November durch sein, ob es jetzt in kraft tritt oder nicht?
Zitat:
Uhm - gibt es ein Update zum Gesetz? Sollte nicht bis ende November durch sein, ob es jetzt in kraft tritt oder nicht?
Ist durch seit über 1 Woche. Alles gut.