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‚Unfallfrei‘ im Vertrag vom gebrauchten Auto bei Audi Zentrum

Audi
Themenstarteram 11. Februar 2024 um 14:25

Hallo!

liegt ‚Unfallfrei‘ immer nicht im Vertag von allem Audi Zentrum obwohl das Gebraucht-Auto unfallfrei ist?

Im Vertrag von meinem gebrauchte Mercedes C liegt ‚unfallfrei‘ direkt in meinem Vertrag:

Sieht Bild 1: Vertrag Mercedes

Aber beim Vertrag vom Auto aus Audi Zentrum ist immer mit Unfallschäden ‚Ja‘ angekreuzt, obwohl das Gebrauchtauto vom Händler als ‚unfallfrei‘ beschrieben.

Sieht Bild 2: Vertrag Audi

In der Anlage werden Unfallschäden genau beschrieben.

Drei Autos mit Audi Gebrauchtwagen Plus im Audi Zentrum sind als Beispiel. Alle sind mit ungefähr 70,000 km und später als 2019 und als ‚unfallfrei‘ vom Händler und online beschrieben.

1:

Ich habe mein altes Auto verkauft und möchte ein neues Gebraucht-Auto kaufen. Ein Vertrag vom Audi Zentrum:

Sieht Bild 3: Vertrag Audi 1.1

 

In der Seite Anlage:

 

Sieht Bild 4: Vertrag Audi 1.2

2:

Ein Gebrauchtes Auto von meinem Freunde:

Sieht Bild 5: Vertrag Audi 2.1

In der Seite Anlage:

Nachstehend ausgeführte Sachmängel:

-Das Fahrzeug weist dem Alter und der Laufleistung entsprechend Gebrauchsspuren (z.B. Waschkratzer, Steinschläge, Dellen) auf, die in der Kaufpreisfindung berücksichtigt wurden.

-Im Zug der Gebrauchtwagenaufbereitung wurden Lack- und Karosserieinstandsetzungsarbeiten durchgeführt: z.B:: erhöhte Lackschichtdicke:

-Angaben zur Serien- oder Sonderausstattungen des Fahrzeuges im Internet sind unverbindlich. Hierauf wurde der Käufer hingewiesen. Verbindlich sind einzig und allein die Serien- und Sonderausstattungen, die im Kaufvertrag oder den hierfür getätigten schriftlichen Erklärungen beinhaltet sind. Etwaige Abweichungen zu Anpreisung im Internet stellen keine Mängel dar.

-Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.

Mein Freund sagt mir, die Frontscheibe wurde vom Kauf ausgetauscht. Der Händler hat Ihn Bescheid gegeben.

3:

Ein Gebrauchtes Auto von einer meiner Freundin. Als Unfalfrei beschrieben und im Vertrag:

 

Sieht Bild 6: Vertrag Audi 3.1

Keine weitere Beschreibung in der Anlage.

Meine Fragen:

1. Sind diese drei Auto nach Vertrag ‚Unfallfrei‘ betrachtet?

2. Ist der Vertrag vom Audi Zentrum immer wieso, das unfallfrei Auto wird mit Unfallschäden ‚Ja‘ gekreuzt und in der Anlage liegt die genaue Beschreibung? Oder nur wenn ein Audi vom Audi Zentrum nur mit Gebrauchtspur und keiner anderen kleinen Unfallschäden wird beim Unfallschäden ‚Nein‘ gekreuzt?

Danke!

Vertrag Mercedes
Vertrag Audi
Vertrag Audi 1.1
+3
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17 Antworten

Hallo, ich habe meinen A6 bei einem Audi Vertragshändler gekauft. Bei der Besichtigung und Probefahrt, wurde nichts von einem Unfall gesagt und ist "wohl" auch so.

Also ich zwei Tage später den Vertrag zu geschickt bekommen habe, war ich kurz davor das Auto nicht zu kaufen. Plötzlich wurden zwei Mängelstellen aufgeführt mit Nachlackierungen.

Auf Rückfrage beim Verkäufer, wurde mir der Grund für die Nachlackierungen genannt. Es waren typische Steinschläge an der Motorhaube und ein Kratzer an der Seite.

 

Also kein Unfall in dem Sinn, wie es die Meisten wahrscheinlich sehen. Also mit Feindkontakt...

 

Wenn man bedenkt, daß ein Unfallschaden ab einem Wert von 5€ vorliegt. Übersteigt das ein Lackierung, auch nur zur Ausbesserung von Schönheitsfehlern das deutlich.

Rechtlich wäre das ohne Probleme anfechtbar. Vor allem, wenn es erst beim Wiederverkauf bekannt wird, wenn der potentielle Käufer die Lackschichten prüft.

 

Für mich als Käufer war das erstmal blöd. Ich hätte das vorher gern gesehen und beim Kauf mit dem Händler abgesprochen, ob es lackiert werden soll.

Ich verstehe auch den Händler. Welche Käufer interessiert sich für ein Auto, damals für knapp 50t Euro, mit dem scheinbar "immer" schnell gefahren wurde. Was auch immer in den Köpfen jedes Einzelnen los ist.

Für mich war der Verkäufer (hatte vorher schon mal ein Auto dort gekauft), der Zustand vor Ort und die Historie Ausschlag gebenend.

Wo anders hätte ich wahrscheinlich nicht gekauft.

Was Steinschläge mit "scheinbar "immer" schnell gefahren" zu tun haben erschließt sich mir nicht. Die übelsten Dätscher gibt es hier in der Gegend vor allem zwischen den Dörfern wenn die Landwirtschaft von feuchten Feldern alles mögliche auf die Landstraße schleift. Da brauchts keine 70 - wenn es dumm läuft ist die Windschutzscheibe Glasmüll. Dasselbe gilt für Stoßfänger, Wärmetauscher und auch sonst so ziemlich alles im Frontbereich... Besser gescheit repariert als die Grundierung raushängen lassen.

Zitat:

@azza schrieb am 11. Februar 2024 um 19:18:58 Uhr:

Was Steinschläge mit "scheinbar "immer" schnell gefahren" zu tun haben erschließt sich mir nicht. Die übelsten Dätscher gibt es hier in der Gegend vor allem zwischen den Dörfern wenn die Landwirtschaft von feuchten Feldern alles mögliche auf die Landstraße schleift. Da brauchts keine 70 - wenn es dumm läuft ist die Windschutzscheibe Glasmüll. Dasselbe gilt für Stoßfänger, Wärmetauscher und auch sonst so ziemlich alles im Frontbereich... Besser gescheit repariert als die Grundierung raushängen lassen.

Das war nur so ein Beispiel. Zumal für einen A6, aus meiner Sicht, 180 bis 210kmh ein angenehme Reisegeschwindigkeit ist. Natürlich bei den entsprechenden Wetter- und Verkehrsverhältznissen.

Jeder hat andere Gründe sich für oder gegen ein Fahrzeug zu entscheiden.

Viele Steinschlagschäden sind weniger auf "immer schnell" sondern auf "ständig zu wenig Abstand" zurückzuführen. ;)

Nicht jede Nachlackierung hat was mit Unfall zu tun, selbst im Werk kann schon bei Lackierfehlern nachlackiert worden sein. Klar liegt der Verdacht immer nahe wenn man nicht weiß warum nachlackiert wurde, aber nicht jede erhöhte Lackstärke ist ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden.

Na ja, auch von Überholenden können diese Schäden verursacht werden.

Wie soll man da einen Abstand einhalten?

Zitat:

@C43_whiteprincess schrieb am 11. Februar 2024 um 19:55:08 Uhr:

Das war nur so ein Beispiel. Zumal für einen A6, aus meiner Sicht, 180 bis 210kmh ein angenehme Reisegeschwindigkeit ist. Natürlich bei den entsprechenden Wetter- und Verkehrsverhältznissen.

Jeder hat andere Gründe sich für oder gegen ein Fahrzeug zu entscheiden.

Die "angenehme Reisegeschwindigkeit" hängt vom Fahrer ab, und nicht vom Wagen. ;)

Mein aktueller BMW war auch als unfallfrei inseriert. Bin 400km zur Besichtigung gefahren und im Vertrag stand dann "nicht frei von Unfallschäden, Nachlackierungen vorhanden". Sollen auch nur Steinschläge gewesen sein... Nur kann ich den Wagen auch nicht als unfallfrei verkaufen, wenn ich mich irgendwann davon trennen sollte. War aber ein zu guter Preis...

Einen Audi A7 habe ich in einem Audi-Zentrum gekauft; angeblich unfallfrei.

Nach 2 Monaten stellte ich fest (nachgefragt bei örtlichem Audihändler), dass es einen Frontschaden gab (Schürze, Scheinwerfer und Motorhaube betroffen, also alles andere als ein Bagatellschaden). Dieser Schaden wurde ursprünglich in genau dem Audizentrum repariert, in welchem ich den Wagen gekauft habe.

Inzwischen würde ich bei einem als unfallfrei inserierten Wagen, der laut Kaufvertrag dann nicht mehr "unfallfrei" ist darauf bestehen, dass ein ausführliches Gutachten vorgelegt wird.

"Unfallfrei" bei Anbahnung von Vertragsverhandlungen ( incl. weiter Anreise) und dann "nicht unfallfrei" im Vertrag dürfte an Betrug grenzen.

Deswegen steht ja auch der Vorbehalt des Irrtums im Inserat. Das wird rechtlich sehr, sehr schwierig.

 

Wobei ich bei einem guten Preis in Verbindung mit einem hochwertigen Auto bei einem Eintrag "nicht unfallfrei" sehr hellhörig werden und die Historie checken würde. Im Moment werden sehr, sehr viele Totalschäden (salvage title) aus den USA importiert und im Osten wieder irgendwie zusammengeflickt, um hier zu einem guten Preis inseriert zu werden. Die machen das optisch sehr gut, das sieht man den Autos nicht mehr an.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 12. Februar 2024 um 09:56:24 Uhr:

Deswegen steht ja auch der Vorbehalt des Irrtums im Inserat. Das wird rechtlich sehr, sehr schwierig.

...

Hab aber auch schon öfters gelesen, dass gerade bei gewerblichen Verkäufern dieser Zusatz im Streitfall u.U. wieder einkassiert wird.

Ist also keinesfalls ein Schutzschild um in der Annonce alle möglichen "Irrtümer" einzubauen.

Dennoch macht es durchaus Sinn vor der Besichtigung, insbesondere bei weiter Anreise, wichtige Punkte abzuklären bzw. sich die in der Annonce gemachten Angaben bestätigen zu lassen.

Ich hätte mir im Kaufvertrag explizit aufführen lassen, welche Unfallschäden gemeint sind. Und bei dem BMW steht nun Nachlackierungen der Motorhaube aufgrund von Steinschlägen...

Wären da weitere Unfallschäden aufgetaucht, hätte ich direkt meine RSV angerufen. Bei dem Händler könnte ich verstehen, dass er sich absichern wollte

Bei dem A7.... Das gab Ärger von meiner Seite und wurde sehr teuer für den Händler.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 12. Feb. 2024 um 09:56:24 Uhr:

Im Moment werden sehr, sehr viele Totalschäden (salvage title) aus den USA importiert und im Osten wieder irgendwie zusammengeflickt,

Totalschäden sind die meisten nicht.

Totalschaden Amerika ist nicht unbedingt Totalschaden BRD.

Ganz gewaltiger Unterschied, hört sich aber gewaltiger an.

Und irgendwie zusammengeflickt ist auch sehr verallgemeinert, aber auch nicht zu pauschalisieren.

 

Der große Unterschied ist eben, die Salvage Fahrzeuge haben nichts zu verbergen. Alles für jedermann auf der ganzen Welt einsehbar.

Historie von vorne bis hinten, incl. Fahrzeughalter, Kilometerand usw.

 

In der Servicewüste Deutschland alles im verborgenen. Leider.

Mir ist bewusst, dass Autos in den USA schneller als Totalschaden bewertet werden als hierzulande. Und ich bin mir nicht sicher, dass man ein ordentlich wieder hergestelltes Fahrzeug zu einem günstigen Preis erwerben kann, irgendwo muss es sich lohnen für die Aufkäufer. Transport, Lohn, Teile, Zwischenhändler etc... Das muss auch alles bezahlt sein.

Themenstarteram 13. Februar 2024 um 20:46

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. Februar 2024 um 07:39:32 Uhr:

"Unfallfrei" bei Anbahnung von Vertragsverhandlungen ( incl. weiter Anreise) und dann "nicht unfallfrei" im Vertrag dürfte an Betrug grenzen.

Danke! Am Anfang glaube ich, wenn die Reparatur für den Unfallschäden niedriger als 1000 Euro kann das Gebraucht-Auto auch als unfallfrei betrachtet. Dann machte der Händler weiso, unfallschäden als Ja angekreuzt und die kein Unfallschäden in der Anlage genau beschrieben, dann bedeutet diese Auto auch unfallfrei ist.

Aber glauben Sie, wenn kein 'unfallfrei' nicht genau im Vertrag, dann bedeutet das Gebraucht Auto nicht unfallferi?

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