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>>> Mit dt. kennzeichen in Österreich geblitzt - wie weiter ?!?!

Themenstarteram 14. April 2005 um 16:32

Hallo Leute!

Ich fahre sehr oft eine bestimmte Strecke in Österreich (mit deutschem Kennzeichen). Und zugegeben, dort fahre ich anstatt der 130kmh oft ca. 140-150kmh - nicht viel zu schnell, aber so wie die meisten anderen auch - damit ich im Verkehr eben "mitschwimmen" kann.

Nun habe ich gehört, dass wenn man in Österreich geblitzt wird, es Komplikationen geben kann, denn:

In der Regel wird man von hinten geblitzt. Wird das Foto nach Deutschland geschickt, so muß nach deutschem Recht immer der Fahrer auf dem Foto zu erkennen sein.

Nun habe ich letzte Woche einen Strafzettel bekommen wegen zu schnell fahren (angeblich irgendwann im November), und auch heute schon wieder einen (von Anfang Dezember).

Mein Problem ist nun folgendes: Da ich diese Strecke seit September 2004 so oft fahre (1-2x die Woche), kann es sein, dass ich nun alle 2 Wochen einen neuen Brief im Postkastl habe. Und das kanns doch wohl nicht sein, dass ich jetzt jede 2. Woche immer schön €20-€50.- blechen muß ?!

Wie schaut das eigentlich rechtlich aus?

Und was mich am meisten stört: Die Strafzettel kommen fast ein halbes jahr zu spät. Da sitz ich nun blöd da, und kann noch vielleicht 20 weitere bekommen.

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen würde.

MfG,

yb

Beste Antwort im Thema

... selten so einen schwachsinnigen Tip gelesen. Was kann er sich dafür kaufen wenn er mit dem Fahrzeug weiterhin (beruflich ?) nach Österreich muss ? Statt Leute zu verarschen mach lieber etwas sinnvolles.

Selbst wenn diese Methode nichts kosten sollte, kann einem das bei einer Polizeikontrolle sehr nachteilhaft sein, wenn dann plötzlich mal das Fahrzeug auseinander genommen wird. Solche Leute die sich gerne drücken werden da sehr bevorzugt behandelt, was die Gründlichkeit angeht.

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Wir befinden uns hier im Thema Sicherheit.

Nicht beim Thema Umgehung von Geldstrafen.

Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Vorsatztat, die Geldbuße als mögliche Folge bekannt. Soviel zum Thema Fehler vermeiden.

ADAC oder einen RA fragen.

Oder Googeln.

Oder langsamer Fahren.

Oder Kosten mit Knöllchen kalkulieren.

Themenstarteram 14. April 2005 um 22:59

So....danke erstmal für die vielen Antworten!

Ich will hier wirklich keine Diskussion anfangen was Bußgelder und Strafzettel angeht. Ich habe mir schon gedacht, dass da so einige schlaue Leute kommen, die mir sagen werden dass ich das alles vermieden hätte können, wenn ich mich an "die Regeln" gehalten hätte. Und sich nicht an die Regeln zu halten ist nunmal falsch. Das sehe ich ja voll und ganz ein!

So. Nun bin ich nunmal zu schnell gefahren, und in Zukunft werde ich mein Tempomat wohl auf die 130 einstellen!

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob da jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat, oder ob mir da jemand einen Tipp geben kann wie ich fortschreiten kann.

Ob diese Bußgelder nun rechtswirksam sind oder nicht weiß ich nicht...gerade wegen der langen Zeit, bis sie bei mir eingetroffen sind, und wegen dem Blitzen von hinten.

MfG,

yb

Entscheidend dafür ist die östereichische Rechtsprechung, Deutschland leistet nur Vollstreckungshilfe.

Vielleicht kann Dir ein Österreicher auf Dein Risiko hin etwas dazu erzählen.

Häufen sich die Knöllchen, so kann es Dir passieren, dass in Österreich Dein Auto unter dem Hinter weggepfändet wird, soweit Du die Tickets nicht vor Ort bezahlen kannst.

Hallo, eigentlich ist es bekannt, daß die Polizei im Ausland

zB A; I, , viel härter vorgehen. Auch wenn die Warnwesten fehlen. Falls Du die Strafen nicht bezahlst, würde ich mich an deiner Stelle aus A fernhalten. Es kann sonst passieren, daß man dein Auto festsetzt, solange, bis alles bezahlt ist.

Sicher wissen es einige besser.

opaboris

Re: ich geb Gas, ich will Spaß

 

Zitat:

Original geschrieben von fibrile

Total daneben finde ich ja die Aussage, ein Strafzettel hätte gereicht, um den Fehler einzusehen. Offensichtlich ja nicht, wenn dann gejammert wird, dass dauernd neue kommen. So ein Käse.

Du hast leider gar nichts verstanden. Setzen, 6! :)

am 16. April 2005 um 16:00

Re: Re: ich geb Gas, ich will Spaß

 

Zitat:

Original geschrieben von boah ey ! ;-)

Du hast leider gar nichts verstanden. Setzen, 6! :)

Schönen Dank auch, Herr Lehrer.

Also, damit DU verstehst, was ICH meine:

Natürlich ist es sinnvoll, einen Regelverstoß/Fehler sofort als solchen aufgezeigt zu bekommen. Psychologisch oder pädagogisch gesehen.

Es liegt aber halt in der Natur der Sache (in dem Fall Blitzen), dass das NICHT sofort geahndet/bestraft/hingewiesen wird. Polaroid-Kamera vielleicht eine Lösung?

Aber: ein Fehler bleibt ein Fehler bleibt ein Fehler. Und auch ich bleibe dabei: spätestens nach dem 2. Strafzettel kommt man doch drauf, dass man halt bei erlaubten 130 mit 150 (oder mehr oder so) ZU SCHNELL unterwegs war bzw. ist.

Und wenn nicht, tja ...

am 17. April 2005 um 1:43

Hier ein Ausschnitt von der ADAC-Homepage:

*KLUGSCHEISSMODUS AN*

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich im Jahr 2007 ist aber - auf EU-Ebene - mit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen zu rechnen, demzufolge künftig Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Es ist nicht zu erwarten, dass zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter die neue Vollstreckungsregelung fallen werden. Solche Einzelheiten sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sollen in nächster Zeit noch festgelegt werden.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

 

*KLUGSCHEISSMODUS AUS*

Rest siehe www.adac.de

Fakt ist: Löhnen musst Du.

Ob nachgesandt in D oder beim nächsten "Aufgriff" in A ist unerheblich.

Spielregeln sind nun einmal dafür da, dass sie von alen eingehalten werden. Und da Du Dich nach Deinen eigenen Äußerungen offenbar regelmässig (trotz vorhandenem Tempomat) darüber hinweg setzt, ist es nicht mehr als gerechtfertigt, dass Du dafür auch mehrmals zur Kasse gebeten wirst.

Und was die Zeitnähe Verstoss / Strafe anbelangt: Du hast doch offenbar bemerkt, dass Du geblitzt wurdest. Also ist das "wann" und das "wo" Dir doch bekannt. Der Blitz war dann quasi der erste Teil der "Watschen" ... der zweite ist der Kostenbescheid.

Also: Wenn du in Ö fotografiert wurdest, von hnten, was nach Ö Recht zulässig ist, dann must du auch zahlen, weil du in Ö geblitzt wurdest und demnach deren Recht gilt, egal ob man in D nur von vorne geblitzt werden darf oder nicht...

Vergleich: Wenn es in D erlaubt wäre Leute zu ermorden, dürftest du das woanders, wo dieses verboten wäre, trotudem nicht.

Man muss ishc immer an das örtlich geltende Recht halten.

Zum Thema Bescheide aus dem Ausland: Aus den Niederlanden werden die Bescheide auch nach Deutschland geschickt und die sind richtig saftig...

Ich glaube zwar, das die nicht eingefordert werden können in Deutschland, aber wenn man wieder dort hin fährt und du wirst kontrolliert werden die das direkt einfordern...

Wenn der Bescheid aus Österreich also nicht in D vollstreckt werden kann, dann wird er spätestens bei einer Kontrolle in Österreich vollstreckt...

am 17. April 2005 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Also: Wenn du in Ö fotografiert wurdest, von hnten, was nach Ö Recht zulässig ist, dann must du auch zahlen, weil du in Ö geblitzt wurdest und demnach deren Recht gilt, egal ob man in D nur von vorne geblitzt werden darf oder nicht...

.

Nein.

Österreich kennt die Halterhaftung, die bei uns nur bei Parkverstößen angewandt wird, auch im fließenden Verkehr. Hier hast Du von den Deutschen Vollstreckungsbehörden nichts zu befürchten, da nur im Rahmen nationaler Vorschriften für das Ausland vollstreckt wird

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sache in Österreich dann vergessen ist. Solltest Du einmal wieder nach Österreich einreisen und man anlässlich einer Verkehrskontrolle, eines Unfalls o.ä. auf die noch offene Sache stoßen, musst Du damit rechnen, dass auch noch nachträglich vollstreckt wird, sofern nicht zwischenzeitlich die Verjährungsfrist für die Vollstreckung, die in diesem Fall nach österreichischem Recht 3 Jahre beträgt, abgelaufen ist. Zu beachten ist noch, dass die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens dieser dreijährigen Verjährungsfrist nicht unterliegen, also auch noch später beigetrieben werden können.

am 17. April 2005 um 11:32

Ö ist der einzige staat EU weit, der die kompletten rechtsmittel in DE ausschöpfen kann.

An deiner Stelle würde ich zahlen, hast dann einen frieden und wenns wirklich so viel war, dann mahlen eh die Mühlen der Österreichischen regierung-> Lenkererhebung und es wird teuer.

Und für alle:

Die Strafen die du bekommst hängt von dem Staat ab, in dem du die gesetzesübertretung getan hast. Jedoch besteht nur seitens Österreich eine nachverfolgung, die bei nachgewiesener schuld (Lenkererhebung) bis zur Gehaltspfändung (auch bei euch in DE) reicht.

Nur es gibt wieder mal ein Schlupfloch:

Sie können erst ab einer gewissen übertretung direkt eine Lenkererhebung machen bzw bei geringfügigen überetretungen wenn innerhalb von 4 Wochen der Betrag nicht bezahlt wird. erst ab erhalt des ersten briefes (meines wissens nach) beginnen die sechs monate wegen frist.

Wenn du z.B einen freund hast, der in Polen oder so Hauptwohnsitz hat und ein visum für den bereich in der die Übertretung passiert war, kannst sagen, das du das auto ihm geliehen hast. er wiederum kann sagen, das er es weiterverliehen hat (gibst als lenker dann ihm an).

Aber ab der ersten zustellung läuft dann die zeit. wenn dann die sechs monate um sind, wird das verfahren eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von valium

Ich seh immer nur einen Gendemarie-Beamten mit nem weißen Hut, der darf an der Laserpistole messen und ca 5 mit schwarzen Hut, die dann abkassieren.

Is immer ganz lustig, vorallem weil eigentlich 95% der Leute die da zahlen drüfen ein dt. Kennzeichen haben.

Kann ich nicht bestätigen. Bei meiner letzten Österreich-Fahrt blieb ich von so einer Kontrolle unbehelligt, der Wagen hinter mir (Ö-Kennzeichen) wurde dagegen herausgewinkt.

Man kann auch Glück haben, dass die Beamten ein Organmandat erheben, dass dann eine bestimmte Höhe (früher 500 öS) nicht überschreiten darf. (Geht aber nur, wenn man sofort bezahlt.)

Das Problem des Threaderstellers ist aber, dass er das seltene Pech hatte, auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit zwischen 130 und 150 km/h geblitzt worden zu sein. Normalerweise gilt dies in Ö als "erlaubte Toleranz", aber an manchen Stellen (v.a. Innkreisautobahn) wird dies eben anders gehandhabt.

Themenstarteram 17. April 2005 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Und was die Zeitnähe Verstoss / Strafe anbelangt: Du hast doch offenbar bemerkt, dass Du geblitzt wurdest....

Wurdest du schon mal von hinten geblitzt ???

Hätte ich das Blitzen gesehen, würde ich logischerweise zumindest für die nächsten paar Monate bei den 130 bleiben.

Ich jedenfalls habe absolut nichts gesehen. Tja... ich werds wohl zahlen müssen, bin nämlich oft in Österreich geschäftlich unterwegs.

Danke für eure Zahlreichen Beiträge,

yb

Sers,

also i bin schon mal von hinten geblitzt worden. War in ner 30ger Zone in der nähe vom Europark in Salzburg. Der Blitzer war in nem Kasten, der ausschaut wie ein Stromkasten (grau, 1m hoch). I dran vorbei und dann hab ichs im Rückspiegel deutlich blitzen sehen (am Tag).

Die Post kam ungefähr nen Monat später.

Die 13km/h Überschreitung is bei unseren Nachbarn richtig teuer. bei uns kostet sowas 25 Euro, bei denen 58 Euro, oder 18 Stunden Ersatzhaft. Naja, hab dann doch lieber gezahlt ;)

am 14. Mai 2005 um 8:31

Hallo,

ich hatte vor 2 Jahren einen Strafzettel aus Österreich bekommen wg. viel zu schnellen Fahrens über 300 €.

Nach ca. 6 Wochen.

Ich habe dann geschrieben, dass mit diesem Fahrzeug

ständig mehrere Personenn fahren und ich nicht feststellen kann, wer an diesem Tag gefahren ist.

Du bist nicht verpflichtet, die Leute zu nennen, die alle

mit dem Fahrzeug gefahren sind!

Auch wenn Dir etwas anderes mitgeteilt wird.

Ich habe dann ein Foto angefordert, um feststellen zu können, wer an diesem Tag gefahren ist.

Das wars. Ich habe nie wieder Schriftverkehr zu diesem Fall erhalten.

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